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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 17:19:39
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09.07.2021
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DE-BY-AN-W166
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Allgemein
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Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
12:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
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