13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab 1. Dezember
13:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis/Stadt: Kreisfreie Stadt Trier
Die Stadt Trier informiert: Ab dem 1. Dezember gilt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie gilt bis einschließlich 20. Dezember 2020 und setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November um.
Jeder wird demnach angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere und längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu halten.
Treffen, die in privaten Räumen stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands beschränkt werden. Die Gruppengröße ist dabei auf maximal fünf Personen beschränkt. Kindes bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung erweitert auch die Maskenpflicht. Eine-Mund-Nasen-Bedeckung sollte überall da getragen werden, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand nicht gewahrt werden kann. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr getragen werden, auch an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Das heißt, das ab 1. Dezember 2020 die Maskenpflicht auch gilt bei:
- Wartesituationen vor Einzelhandelsgeschäften
- im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen vor Geschäften
- in Kantinen und Mensen (außer am Platz)
- in allen Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Platz), soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Für den Handel gelten neue Regelungen in Bezug auf die zulässige Höchstzahl von Personen in den Geschäften. Es gilt, dass sich in einem Geschäft mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf. Bei einer größeren Fläche gilt zusätzlich, dass sich auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf.
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst für die Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 20. Dezember 2020 geschlossen. Der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, der Ausschank alkoholischer Getränke ist hingegen nicht gestattet.
Weitere Einzelheiten zu diesen von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen und den genauen Wortlaut der Verordnung finden sie unter www.corona.rlp.de
Für weitere Bestimmungen und aktuelle Änderungen verfolgen Sie bitte die Berichterstattung in den lokalen und regionalen Medien und informieren Sie sich auf den offiziellen Internetseiten des Bundes, des Landes und der Stadt Trier. Es gelten die Bestimmungen, wie sie im Text der Verordnung zu finden sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Tragen Sie in und vor Geschäften und in Bussen und Bahnen oder dort, wo sie keinen Mindestabstand halten können, eine Mund-Nasenbedeckung und beachten Sie Abstands- und Hygienemaßmahmen.
- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. und regelmäßige Desinfektion. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Helfen Sie älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Kaufen Sie zum Beispiel für diese ein und rufen Sie regelmäßig bei ihnen an.
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