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06.06.2024
1 Meldungen
DE-NI-HM-W214
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - 31863 Coppenbrügge
12:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein Brandereignis kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
06.04.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
15.01.2024
1 Meldungen
DE-NI-HM-W214
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 15.01.2024 12:50:05 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
.
.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
06.01.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.01.2024 12:06:14 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
23.12.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Hameln-Pyrmont informiert in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur aktuellen Unwetter-Hochwasserlage:
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:00
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Hameln-Pyrmont informiert in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur aktuellen Unwetter-Hochwasserlage:
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
07.10.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 07.10.2023 12:06:07 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
31.07.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Stromausfall - Stadt Hameln / Ortsteil Hilligsfeld
13:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stromausfall - Stadt Hameln / Ortsteil Hilligsfeld" vom 31.07.2023 09:41:11 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Stromausfall in Teilen der Ortschaft Hilligsfeld. Im Bedarfsfall ist für Meldungen von medizinischen Notfällen oder Feuerwehreinsätzen das Feuerwehrhaus Hilligsfeld besetzt.
Stromausfall in Teilen der Ortschaft Hilligsfeld. Im Bedarfsfall ist für Meldungen von medizinischen Notfällen oder Feuerwehreinsätzen das Feuerwehrhaus Hilligsfeld besetzt.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Stromausfall - Stadt Hameln / Ortsteil Hilligsfeld
09:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Stromausfall in Teilen der Ortschaft Hilligsfeld. Im Bedarfsfall ist für Meldungen von medizinischen Notfällen oder Feuerwehreinsätzen das Feuerwehrhaus Hilligsfeld besetzt.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
03.06.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor Brandgasen - Hastenbeck
14:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor Brandgasen - Hastenbeck" vom 03.06.2023 14:04:41 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung vor Brandgasen durch Gebäudebrand
Warnung vor Brandgasen durch Gebäudebrand
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Warnung vor Brandgasen - Hastenbeck
12:18
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vor Brandgasen durch Gebäudebrand
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.06.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Hess. Oldendorf
14:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Hess. Oldendorf" vom 01.06.2023 14:32:55 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Scheunenbrand kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Durch einen Scheunenbrand kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch - Hess. Oldendorf
12:51
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Scheunenbrand kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
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Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
19.05.2023
3 Meldungen
DE-NI-HM-W214
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch bei Strohballenbrand - Stadt Hameln / Gemeinde Emmerthal
21:46
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch bei Strohballenbrand - Stadt Hameln / Gemeinde Emmerthal" vom 19.05.2023 21:44:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Brand einer größeren Strohmiete kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Durch den Brand einer größeren Strohmiete kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch bei Strohballenbrand - Stadt Hameln / Gemeinde Emmerthal
19:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Brand einer größeren Strohmiete kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
unkontrollierte Ausbreitung von Brandrauch bei Strohballenbrand - Hastenbeck
18:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Brand einer größeren Strohmiete kommt es derzeit zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Brandrauch. Gefahren durch Funkenflug sowie hohe Konzentrationen von Brandgasen und Rußpartikeln in der Umgebungsluft sind möglich. Es kann zu Sichtbehinderungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie gefährdete Personen vorübergehend bei sich auf.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
01.04.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 01.04.2023 12:11:18 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
07.01.2023
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 07.01.2023 12:11:51 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Kreisweiter Warntag im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
19.12.2022
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: eingeschränkte Zufahrt zur Innenstadt Holzminden - Stadt Holzminden
17:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "eingeschränkte Zufahrt zur Innenstadt Holzminden - Stadt Holzminden" vom 19.12.2022 08:06:03 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Eingeschränkte Zufahrt zum Innenstadtbereich Holzminden auf Grund eines größeren Feuerwehreinsatzes.
Eingeschränkte Zufahrt zum Innenstadtbereich Holzminden auf Grund eines größeren Feuerwehreinsatzes.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
eingeschränkte Zufahrt zur Innenstadt Holzminden - Stadt Holzminden
08:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Eingeschränkte Zufahrt zum Innenstadtbereich Holzminden auf Grund eines größeren Feuerwehreinsatzes.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
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