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24.12.2020
2 Meldungen
DE-NW-ST-SE032
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
13:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in Emsdetten" vom 24.12.2020 10:27:02 gesendet durch LS Steinfurt, Land NW Red. 2 (DEU, NW, Rheine). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
10:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Emsdetten.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In Emsdetten im Bereich Hollingen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Betreten Sie keine verqualmten Räume. Dort können sich tödliche Gase bilden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
28.10.2020
1 Meldungen
DE-NW-ST-SE032
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
15:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Steinfurt mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 die "Gefährdungsstufe 2" erreicht. Aufgrund dessen hat der Kreis Steinfurt eine zweite Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstag, 27. Oktober, in Kraft getreten ist.
Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen, etc.) sind auf maximal 5 Personen oder Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner beschränkt.
- Sperrstunde für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
- An besonderen Festen (Hochzeiten, runde Geburtstage, Taufen, etc.) im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten) dürfen maximal 10 Personen teilnehemen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen
- Außenbereiche vor Trauzimmern bzw. Trausälen
- Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätzen
- Bushaltestellen
- Taxi- und Mietwagenständen
- Kfz-Stellflächen mit mehr als 10 Parkplätzen
- Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.
Alle Informationen zu den aktuell gültigen Coronaschutzmaßnahmen sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen des Kreises Steinfurt können im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/corona nachgelesen werden.
Neben den bisher geltenden Maßnahmen der Coronaschutzverordnung sind somit gemäß § 15a bis auf Weiteres folgende Regelungen festgelegt:
- Zusammenkünfte im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen, etc.) sind auf maximal 5 Personen oder Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) sowie Geschwister, Eheleute, Lebenspartner beschränkt.
- Sperrstunde für Gastronomiebetriebe sowie ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.
- An besonderen Festen (Hochzeiten, runde Geburtstage, Taufen, etc.) im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten) dürfen maximal 10 Personen teilnehemen. Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken.
Darüber hinaus hat der Kreis Steinfurt die Regelungen für das Kreisgebiet spezifiziert. Demnach gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr zusätzlich das Gebot zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Bereichen:
- Fußgängerzonen
- Außenbereiche vor Trauzimmern bzw. Trausälen
- Bahnhöfe und Bahnhofsvorplätzen
- Bushaltestellen
- Taxi- und Mietwagenständen
- Kfz-Stellflächen mit mehr als 10 Parkplätzen
- Bereiche vor gastronomischen Einrichtungen
Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt überprüfen die Einhaltung der Maßnahmen im jeweiligen Ort.
Alle Informationen zu den aktuell gültigen Coronaschutzmaßnahmen sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen des Kreises Steinfurt können im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/corona nachgelesen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
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