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29.12.2020
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Ludwigburg hat eine Allgemeinverfügung über eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg (Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Bedeckung Ludwigsburg) veröffentlicht.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 28. Dezember 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 29. Dezember 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
In den nachfolgenden Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg ist im Freien in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Hoferstraße/ Uhlandstraße,
- in der gesamten Myliusstraße,
- in der gesamten Schillerstraße,
- auf dem gesamten Schillerplatz,
- in der gesamten Mathildenstraße,
- in der gesamten Arsenalstraße,
- in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/ Stuttgarter Straße,
- in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.
Bestimmte Ausnahmen werden in Ziffer 2 definiert.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 28. Dezember 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 29. Dezember 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
In den nachfolgenden Straßen und Plätzen der Stadt Ludwigsburg ist im Freien in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:
- in der Bahnhofstraße beginnend auf Höhe der Ecke Leonberger Straße bis zur Kreuzung Schillerstraße/ Hoferstraße/ Uhlandstraße,
- in der gesamten Myliusstraße,
- in der gesamten Schillerstraße,
- auf dem gesamten Schillerplatz,
- in der gesamten Mathildenstraße,
- in der gesamten Arsenalstraße,
- in der Wilhelmstraße im Bereich zwischen Ecke Arsenalstraße und Kreuzung Schlossstraße/Schorndorfer Straße/ Stuttgarter Straße,
- in der Körnerstraße im Bereich zwischen Ecke Wilhelmstraße und der Kreuzung Lindenstraße.
Bestimmte Ausnahmen werden in Ziffer 2 definiert.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
03.11.2020
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
16:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat der Landkreis Ludwigsburg auf die neue Corona-Verordnung des Landes vom 2. November 2020 reagiert. Die zahlenmäßige Beschränkung privater Treffen und Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Raum und die Schließung vieler Betriebe und Einrichtungen werden nun landesweit einheitlich umgesetzt.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 2. November 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 3. November 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
Die Städte und Gemeinden können bestimmte Zonen innerhalb des jeweiligen Gemeindegebiets bestimmen, in denen es zu bestimmten Zeiten auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier:
https://bit.ly/3emjz1t
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Meldetext „Handlungsempfehlungen“
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 2. November 2020 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 3. November 2020 in Kraft.
+++ Die wesentliche Änderung:
Die Städte und Gemeinden können bestimmte Zonen innerhalb des jeweiligen Gemeindegebiets bestimmen, in denen es zu bestimmten Zeiten auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen verboten ist, alkoholische Getränke zu konsumieren.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes Baden-Württemberg auf die wir ausdrücklich hinweisen!
+++ Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises finden Sie hier:
https://bit.ly/3emjz1t
Weitere Informationen, Ansprechpartner und die Beantwortung häufiger Fragen finden Sie hier:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/
Meldetext „Handlungsempfehlungen“
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
Waschen Sie sich regelmäßig und gründliche die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden sie unter:
https://www.infektionsschutz.de/
Achten Sie besonders in Risikosituationen auf die empfohlenen Maßnahmen:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-risikosituationen.html
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