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Letzte Aktualisierung: 19.06.2026 08:12:18
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12.01.2024
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DE-ST-MSH-W058
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Allgemein
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Entwarnung: Auslösung Katatstrophenfall - Helmehochwasser - Landkreis Mansfeld-Südharz
19:07
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Auslösung Katatstrophenfall - Helmehochwasser - Landkreis Mansfeld-Südharz" vom 12.01.2024 19:05:12 gesendet durch LS Mansfeld-Südharz vS/E, Kreis (DEU, ST, Sangerhausen). Die Warnung ist aufgehoben.
+++ Update: Aufgrund der sich entspannenden Lage an der Talsperre Kelbra und entlang der Helme hat Landrat André Schröder heute, 12.01.2024, um 18.00 Uhr den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz aufgehoben.+++
Landrat Schröder stellt Katastrophenfall fest:
Einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen beim Hochwasser
Landrat André Schröder hat heute (30.12.2023), 15.00 Uhr, den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz festgestellt.
Die Entscheidung begründet sich durch die lange Dauer notwendiger Abwehrmaßnahmen gegen die Hochwasserlage in großen Teilen des westlichen und südlichen Landkreises. Obwohl die Talsperre Kelbra ihre Wasserabgabe gegenwärtig nicht weiter erhöhe, müsse bereits jetzt von erheblichen Schäden für Sachwerte und von weiter nötigen konkreten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ausgegangen werden. Auch die Wettervorhersage im neuen Jahr lässt darauf schließen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die ausschließliche Zuständigkeit für die Koordination der Abwehrmaßnahmen auf den Landkreis über. Die Anforderung überörtlicher Hilfen und die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort sollen so erleichtert werden.
Landrat André Schröder erklärt: „Die lange Dauer des Einsatzes, anhaltend hohe Wasserstände an der Helme sowie steigende Grundwasserspiegel haben zu der Entscheidung geführt. Das große Engagement vor Ort und eingehende Hilfsangebote müssen gut miteinander verzahnt und koordiniert werden. Der Landkreis will alle seine Möglichkeiten nutzen, um die Schäden auf etwa einem Drittel der Landkreisfläche, verteilt auf vier Städte und Gemeinden, so gering wie möglich zu halten.“
Nach der Feststellung des Katastrophenfalls hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen.
+++ Update: Aufgrund der sich entspannenden Lage an der Talsperre Kelbra und entlang der Helme hat Landrat André Schröder heute, 12.01.2024, um 18.00 Uhr den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz aufgehoben.+++
Landrat Schröder stellt Katastrophenfall fest:
Einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen beim Hochwasser
Landrat André Schröder hat heute (30.12.2023), 15.00 Uhr, den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz festgestellt.
Die Entscheidung begründet sich durch die lange Dauer notwendiger Abwehrmaßnahmen gegen die Hochwasserlage in großen Teilen des westlichen und südlichen Landkreises. Obwohl die Talsperre Kelbra ihre Wasserabgabe gegenwärtig nicht weiter erhöhe, müsse bereits jetzt von erheblichen Schäden für Sachwerte und von weiter nötigen konkreten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ausgegangen werden. Auch die Wettervorhersage im neuen Jahr lässt darauf schließen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die ausschließliche Zuständigkeit für die Koordination der Abwehrmaßnahmen auf den Landkreis über. Die Anforderung überörtlicher Hilfen und die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort sollen so erleichtert werden.
Landrat André Schröder erklärt: „Die lange Dauer des Einsatzes, anhaltend hohe Wasserstände an der Helme sowie steigende Grundwasserspiegel haben zu der Entscheidung geführt. Das große Engagement vor Ort und eingehende Hilfsangebote müssen gut miteinander verzahnt und koordiniert werden. Der Landkreis will alle seine Möglichkeiten nutzen, um die Schäden auf etwa einem Drittel der Landkreisfläche, verteilt auf vier Städte und Gemeinden, so gering wie möglich zu halten.“
Nach der Feststellung des Katastrophenfalls hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
30.12.2023
1 Meldungen
DE-ST-MSH-W058
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Auslösung Katatstrophenfall - Helmehochwasser - Landkreis Mansfeld-Südharz
15:32
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Landrat Schröder stellt Katastrophenfall fest:
Einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen beim Hochwasser
Landrat André Schröder hat heute (30.12.2023), 15.00 Uhr, den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz festgestellt.
Die Entscheidung begründet sich durch die lange Dauer notwendiger Abwehrmaßnahmen gegen die Hochwasserlage in großen Teilen des westlichen und südlichen Landkreises. Obwohl die Talsperre Kelbra ihre Wasserabgabe gegenwärtig nicht weiter erhöhe, müsse bereits jetzt von erheblichen Schäden für Sachwerte und von weiter nötigen konkreten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ausgegangen werden. Auch die Wettervorhersage im neuen Jahr lässt darauf schließen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die ausschließliche Zuständigkeit für die Koordination der Abwehrmaßnahmen auf den Landkreis über. Die Anforderung überörtlicher Hilfen und die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort sollen so erleichtert werden.
Landrat André Schröder erklärt: „Die lange Dauer des Einsatzes, anhaltend hohe Wasserstände an der Helme sowie steigende Grundwasserspiegel haben zu der Entscheidung geführt. Das große Engagement vor Ort und eingehende Hilfsangebote müssen gut miteinander verzahnt und koordiniert werden. Der Landkreis will alle seine Möglichkeiten nutzen, um die Schäden auf etwa einem Drittel der Landkreisfläche, verteilt auf vier Städte und Gemeinden, so gering wie möglich zu halten.“
Nach der Feststellung des Katastrophenfalls hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen.
Einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen beim Hochwasser
Landrat André Schröder hat heute (30.12.2023), 15.00 Uhr, den Katastrophenfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz festgestellt.
Die Entscheidung begründet sich durch die lange Dauer notwendiger Abwehrmaßnahmen gegen die Hochwasserlage in großen Teilen des westlichen und südlichen Landkreises. Obwohl die Talsperre Kelbra ihre Wasserabgabe gegenwärtig nicht weiter erhöhe, müsse bereits jetzt von erheblichen Schäden für Sachwerte und von weiter nötigen konkreten Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner ausgegangen werden. Auch die Wettervorhersage im neuen Jahr lässt darauf schließen.
Mit der Feststellung des Katastrophenfalles geht die ausschließliche Zuständigkeit für die Koordination der Abwehrmaßnahmen auf den Landkreis über. Die Anforderung überörtlicher Hilfen und die Arbeit der Einsatzkräfte vor Ort sollen so erleichtert werden.
Landrat André Schröder erklärt: „Die lange Dauer des Einsatzes, anhaltend hohe Wasserstände an der Helme sowie steigende Grundwasserspiegel haben zu der Entscheidung geführt. Das große Engagement vor Ort und eingehende Hilfsangebote müssen gut miteinander verzahnt und koordiniert werden. Der Landkreis will alle seine Möglichkeiten nutzen, um die Schäden auf etwa einem Drittel der Landkreisfläche, verteilt auf vier Städte und Gemeinden, so gering wie möglich zu halten.“
Nach der Feststellung des Katastrophenfalls hat der Katastrophenschutzstab die Arbeit aufgenommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
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01.11.2022
1 Meldungen
DE-ST-MSH-W058
1 Meldungen
Allgemein
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Belastung durch Brandgase in der Ortslage Wallhausen und Vollsperrrung L 151
10:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ein den Brand einer Landwirtschaftlichen Zugmaschine kommt es zur Ausbreitung von Brandgasen in der Ortslage Wallhausen/Helme und einer Vollsperrung der L 151 Höhe Pilzhof. Die Feuerwehren sind im Einsatz
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
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Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
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Halten Sie die Zufahrtswege für Einsatzfahrzeuge frei, halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Klimaanlagen ab.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
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