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Warnungen
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Bereit
Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 18:58:21
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04.10.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 04.10.2025 12:06:22 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
25.09.2025
1 Meldungen
DE-RP-KL-SE112
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 2-Jähriges Hochwasser / Dauerregen - VG Winnweiler
08:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
VG Winnweiler
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "2-Jähriges Hochwasser / Dauerregen - VG Winnweiler" vom 24.09.2025 11:38:08 gesendet durch LS Kaiserslautern, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von anhaltenden Niederschlägen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler mit Ansteigen von Bächen sowie der Alsenz und der Lohnsbach. Straßen können durch Niederschläge überflutet werden. Aufgrund abfließenden Wassers kann es zum Eindringen von Wasser in Gebäude kommen. Beobachten sie die Situation und treffen sie ggf. Schutzmaßnahmen. Die Niederschläge sollen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bis in die Morgenstunden des 25.09.25 anhalten.
Aufgrund von anhaltenden Niederschlägen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler mit Ansteigen von Bächen sowie der Alsenz und der Lohnsbach. Straßen können durch Niederschläge überflutet werden. Aufgrund abfließenden Wassers kann es zum Eindringen von Wasser in Gebäude kommen. Beobachten sie die Situation und treffen sie ggf. Schutzmaßnahmen. Die Niederschläge sollen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bis in die Morgenstunden des 25.09.25 anhalten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
09.09.2025
2 Meldungen
DE-NW-BM-SE042
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg
14:07
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg" vom 09.09.2025 11:34:17 gesendet durch LS Rhein-Erft-Kreis (DEU, NW, Kerpen). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
DE-RP-AW-W255
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG Update 1.2 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER
12:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG Update 1.2 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:24:44 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur "INFORMATION Update 1.1 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:18:01 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Information ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur "INFORMATION Update 1.1 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:18:01 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Information ist aufgehoben.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
08.09.2025
1 Meldungen
DE-RP-AW-W255
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
INFORMATION [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen | (001-001-001) - LANDKREIS AHRWEILER
16:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Ahrweiler informiert:
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr. Laut Einschätzung könnte dies einem Hochwasser von 2016 entsprechen.
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr. Laut Einschätzung könnte dies einem Hochwasser von 2016 entsprechen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
22.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser - Landreis Konstanz
18:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser - Landreis Konstanz" vom 21.08.2025 18:02:18 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
21.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser - Landreis Konstanz
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
05.07.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.07.2025 12:06:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
05.04.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.04.2025 12:06:16 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
15.01.2025
1 Meldungen
DE-MV-HGW-W005
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff
08:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff" vom 13.01.2025 09:53:19 gesendet durch LS Vorpommern-Greifswald vS/E, Kreis (DEU, MV, Greifswald). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist im Bereich des Kleinen Haff des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist die Stadt Ueckermünde betroffen.
Mit einem Rückgang der Wasserstände wird im Tagesverlauf des 12.01.2025j gerechnet.
Beschreibung des Gefährdungsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Warnbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen, insbesondere in Greifswald-Wieck
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist im Bereich des Kleinen Haff des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist die Stadt Ueckermünde betroffen.
Mit einem Rückgang der Wasserstände wird im Tagesverlauf des 12.01.2025j gerechnet.
Beschreibung des Gefährdungsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Warnbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen, insbesondere in Greifswald-Wieck
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
13.01.2025
1 Meldungen
DE-MV-HGW-W005
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasserereignis - Anklam
09:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasserereignis - Anklam" vom 12.01.2025 14:42:34 gesendet durch LS Vorpommern-Greifswald vS/E, Kreis (DEU, MV, Greifswald). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist an den Außenküsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald und im Bereich des Peenestroms mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist das Stettiner Haff betroffen.
Mit einem Rückgang des Wasserstände wird in der Nacht vom 12.01.25 zum 13.01.25 gerechnet.
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist an den Außenküsten des Landkreises Vorpommern-Greifswald und im Bereich des Peenestroms mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist das Stettiner Haff betroffen.
Mit einem Rückgang des Wasserstände wird in der Nacht vom 12.01.25 zum 13.01.25 gerechnet.
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
12.01.2025
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck
20:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck" vom 11.01.2025 16:30:26 gesendet durch LS Lübeck, krsfr. Stadt (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.01.2025 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.01.2025 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
11.01.2025
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser Innenstadt, Travemünde und Priwall - Lübeck
16:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.01.2025 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt, Travemünde und Priwall!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.01.2025 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
10.01.2025
2 Meldungen
DE-RP-AW-W255
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser / Wintereinbruch - Ahranliegergemeinden in der Verbandsgemeinde Altenahr
10:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser / Wintereinbruch - Ahranliegergemeinden in der Verbandsgemeinde Altenahr" vom 09.01.2025 19:49:36 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch die aktuelle Wetterlage kommt es örtlich zu Straßensperrungen und Überflutungen. Wenden Sie sich in Notfällen an die Notfallrufnummer 112. Sehen Sie von unnötigen Fahrten ab und verbleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
Durch die aktuelle Wetterlage kommt es örtlich zu Straßensperrungen und Überflutungen. Wenden Sie sich in Notfällen an die Notfallrufnummer 112. Sehen Sie von unnötigen Fahrten ab und verbleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: Vorwarnung bei Hochwasser/Überflutung - Bad Neuenahr-Ahrweiler
07:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorwarnung bei Hochwasser/Überflutung - Bad Neuenahr-Ahrweiler" vom 09.01.2025 14:05:51 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr:
Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler im gesamten Ahr-Uferbereich besteht Gefahr durch Hochwasser/Überflutung in den folgenden Stunden.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr:
Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler im gesamten Ahr-Uferbereich besteht Gefahr durch Hochwasser/Überflutung in den folgenden Stunden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre Haustiere und direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre Haustiere und direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
09.01.2025
1 Meldungen
DE-RP-AW-W255
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Vorwarnung bei Hochwasser/Überflutung - Bad Neuenahr-Ahrweiler
14:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr:
Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler im gesamten Ahr-Uferbereich besteht Gefahr durch Hochwasser/Überflutung in den folgenden Stunden.
Im Stadtgebiet Bad Neuenahr-Ahrweiler im gesamten Ahr-Uferbereich besteht Gefahr durch Hochwasser/Überflutung in den folgenden Stunden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre Haustiere und direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre Haustiere und direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
08.01.2025
3 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Sturmflut gegen 10:16 Uhr (08.01.) mit ca. [3,6] Metern über Normalhöh - Hamburger Elbgebiet
10:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sturmflut gegen 10:16 Uhr (08.01.) mit ca. [3,6] Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbgebiet" vom 07.01.2025 22:12:52 gesendet durch LZ Land HH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Mittwochvormittags.
Für Hamburg wird der Hochwasserscheitel am Mittwoch, den 08.01.2025 gegen 10:16 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,4 bis 3,9 Metern über Normalhöhennull erwartet.
Das entspricht +1,25 Meter bis +1,75 Meter über dem mittleren Hochwasser.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Mittwochvormittags.
Für Hamburg wird der Hochwasserscheitel am Mittwoch, den 08.01.2025 gegen 10:16 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,4 bis 3,9 Metern über Normalhöhennull erwartet.
Das entspricht +1,25 Meter bis +1,75 Meter über dem mittleren Hochwasser.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
DE-HH-HH-W240
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
10:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet" vom 07.01.2025 21:09:51 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Mittwoch wird das Vormittag-Hochwasser im Hamburger Elbegebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 10:30 Uhr
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Mittwoch wird das Vormittag-Hochwasser im Hamburger Elbegebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 10:30 Uhr
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
08:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste" vom 07.01.2025 20:09:34 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Mittwoch wird das Morgen-Hochwasser an der nordfriesischen Küste etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 08:00 Uhr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Mittwoch wird das Morgen-Hochwasser an der nordfriesischen Küste etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 08:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
07.01.2025
3 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Sturmflut gegen 10:16 Uhr (08.01.) mit ca. [3,6] Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbgebiet
22:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Mittwochvormittags.
Für Hamburg wird der Hochwasserscheitel am Mittwoch, den 08.01.2025 gegen 10:16 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,4 bis 3,9 Metern über Normalhöhennull erwartet.
Das entspricht +1,25 Meter bis +1,75 Meter über dem mittleren Hochwasser.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Für Hamburg wird der Hochwasserscheitel am Mittwoch, den 08.01.2025 gegen 10:16 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,4 bis 3,9 Metern über Normalhöhennull erwartet.
Das entspricht +1,25 Meter bis +1,75 Meter über dem mittleren Hochwasser.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
DE-HH-HH-W240
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
21:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Mittwoch wird das Vormittag-Hochwasser im Hamburger Elbegebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 10:30 Uhr
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 10:30 Uhr
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
20:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Mittwoch wird das Morgen-Hochwasser an der nordfriesischen Küste etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 08:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 08:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
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