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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
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17.05.2024
7 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Allgemeine Hochwasserwarnung für das Stadtgebiet Zweibrücken - Stadt Zweibrücken
15:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell steigen die Pegelstände von Schwarzbach und Hornbach stark an. Feuerwehr und Stadtverwaltung appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, selbst Vorsorgemaßnahmen zum Hochwasserschutz zu treffen und sich nicht in der Nähe von Gewässern aufzuhalten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere Informationen können Sie auch der Homepage der Stadt Zweibrücken entnehmen.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere Informationen können Sie auch der Homepage der Stadt Zweibrücken entnehmen.
DE-SL-MZG-W034
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser-Gefahr in Teilen der Kreisstadt Merzig - Landkreis Merzig-Wadern, Kreisstadt Merzig
15:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Dauerregen steigen die Wasserstände an. Es kann lokal zu Überschwemmungen kommen. Straßen, Keller und Tiefgaragen können überflutet werden. Aktuell herrscht eine angespannte Hochwasserlage im Verlauf der Saar und der Zuflüsse. Es ist mit Überflutungen im Verlauf des Seffersbachs zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Seffersbach (Merzig): Meiden Sie den Bereich des Seffersbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Seffersbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Seffersbach (Merzig): Meiden Sie den Bereich des Seffersbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Seffersbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
DE-SL-WND-W042
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausrufung Großschadenslage - St. Wendel
15:22
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Durch die starken Regenfälle kommt es zu erheblichen Behinderungen in den kompletten Gemeindelagen Marpingen, Tholey, und dem Stadtgebiet St. Wendel.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
DE-SL-SB-W054
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Gefahr durch Überflutungen aufgrund extremer Regenfälle - Landeshauptstadt Saarbrücken
12:30
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Derzeit kommt es aufgrund der anhaltenden starken Regenfälle gebietsweise zu Überflutungen.
Infolgedessen kommt es zu Überflutungen im Bereich von Unterführungen, Kellern, Garagen und in Senken gelegenen Bereichen. Weiterhin kann es gebietsweise zur Erdrutschen und umgestürzten Bäumen kommen.
Infolgedessen kommt es zu Überflutungen im Bereich von Unterführungen, Kellern, Garagen und in Senken gelegenen Bereichen. Weiterhin kann es gebietsweise zur Erdrutschen und umgestürzten Bäumen kommen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Versuchen Sie nicht Fußläufig überflutete Straßen zu Überqueren!
In akuten Notfällen wählen sie die Notrumnummer 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei)Ansonsten sind die Notrufnummern 110 und 112 für akute Notfälle freizuhalten!
Infomieren Sie sich in Medien, zum Beispiel Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Versuchen Sie nicht Fußläufig überflutete Straßen zu Überqueren!
In akuten Notfällen wählen sie die Notrumnummer 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) oder 110 (Polizei)Ansonsten sind die Notrufnummern 110 und 112 für akute Notfälle freizuhalten!
Infomieren Sie sich in Medien, zum Beispiel Lokalradio.
Überflutungen im Bereich Fischbach. Fluss ist über die Ufer getreten - Fischbach
11:57
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch Übertretung der Ufer im Bereich Fischbach kommt es zu Überschwemmungen der umliegenden Bereiche.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
DE-RP-NW-W244
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Laufe das heutigen Freitags besteht die Gefahr, dass Speyerbach und Rehbach über die Ufer treten können. Insbesondere im Bereich der Festwiese, des Rothenbusch und den angrenzende Gebieten kann es zu Überflutungen kommen. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Entwarnung: Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
09:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße" vom 16.05.2024 23:58:02 gesendet durch SK Neustadt an der Weinstraße vS/E, krsfr. Stadt (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
16.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-NW-W244
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
23:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
07.05.2024
1 Meldungen
DE-NW-OE-SE086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden
01:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden" vom 06.05.2024 21:29:59 gesendet durch LS Olpe, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
06.05.2024
1 Meldungen
DE-NW-OE-SE086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden
21:30
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
03.05.2024
3 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
10:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim" vom 02.05.2024 22:53:32 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
08:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach" vom 02.05.2024 21:00:02 gesendet durch LS Bergstraße vS/E, Kreis (DEU, HE, Heppenheim). Die Warnung ist aufgehoben.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem
01:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem" vom 02.05.2024 18:14:22 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Dahlem
Im Gemeindegebiet Dahlem besteht die Gefahr der Überflutung. Beachten Sie die Handlungsempfehlungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie bitte auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Dahlem
Im Gemeindegebiet Dahlem besteht die Gefahr der Überflutung. Beachten Sie die Handlungsempfehlungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie bitte auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
02.05.2024
5 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
22:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-BW-HD-W086
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
22:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald" vom 02.05.2024 19:24:18 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
19:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
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Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem
18:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Dahlem
Im Gemeindegebiet Dahlem besteht die Gefahr der Überflutung. Beachten Sie die Handlungsempfehlungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie bitte auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Im Gemeindegebiet Dahlem besteht die Gefahr der Überflutung. Beachten Sie die Handlungsempfehlungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie bitte auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
10.04.2024
1 Meldungen
DE-NI-VER-W077
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
12:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim" vom 29.12.2023 09:13:02 gesendet durch LS Verden vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
06.04.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
14.03.2024
4 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
DE-BY-LA-W144
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Allgemein
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Entwarnung: 60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
11:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim" vom 14.03.2024 10:45:39 gesendet durch LS Landshut vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
10:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
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