Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Bereit
Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 15:26:54
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
01.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
10:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach" vom 26.05.2026 11:35:50 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
26.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
11:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
08.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
10:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 29.04.2026 09:54:44 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
02.05.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Gefahreninformation - Rosenheim
14:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahreninformation - Rosenheim" vom 02.05.2026 12:34:48 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gefahr durch den Ammoniakaustritt im städtischen ROFA-Stadion ist beendet. Die Leckage wurde verschlossen.
Es liegen keine erhöhten Soffkonzentrationen mehr vor.
Die Gefahr durch den Ammoniakaustritt im städtischen ROFA-Stadion ist beendet. Die Leckage wurde verschlossen.
Es liegen keine erhöhten Soffkonzentrationen mehr vor.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Gefahreninformation - Rosenheim
12:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rosenheim
Aufgrund eines Ammoniakaustritts im städtischen ROFA-Stadion kann es im Warnbereich zu Geruchsbelästigung kommen.
Es besteht aktuell keine Gefahr für die Bevölkerung
Es besteht aktuell keine Gefahr für die Bevölkerung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
29.04.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Rosenheim
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
01.04.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Störung Energieversorger-Stromausfall - Gesamter östlicher Landkreis Rosenheim
17:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gesamter östlicher Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Energieversorger-Stromausfall - Gesamter östlicher Landkreis Rosenheim" vom 01.04.2026 15:32:37 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Die Störung konnte nun behoben werden. Die Warnung wird hiermit aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Im Bereich Riedering, Bad Endorf, Rimsting, Prien, Bernau, Gstadt, Frasdorf, Aschau, Breitbrunn und Fraueninsel hat sich ein andauernder Stromausfall ereignet.
Entwarnung!
Die Störung konnte nun behoben werden. Die Warnung wird hiermit aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Im Bereich Riedering, Bad Endorf, Rimsting, Prien, Bernau, Gstadt, Frasdorf, Aschau, Breitbrunn und Fraueninsel hat sich ein andauernder Stromausfall ereignet.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Störung Energieversorger-Stromausfall - Gesamter östlicher Landkreis Rosenheim
15:32
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gesamter östlicher Landkreis Rosenheim
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Im Bereich Riedering, Bad Endorf, Rimsting, Prien, Bernau, Gstadt, Frasdorf, Aschau, Breitbrunn und Fraueninsel hat sich aktuell ein noch andauernder Stromausfall ereignet.
Die genaue Dauer ist derzeit noch nicht absehbar. Weitere Informationen folgen.
Im Bereich Riedering, Bad Endorf, Rimsting, Prien, Bernau, Gstadt, Frasdorf, Aschau, Breitbrunn und Fraueninsel hat sich aktuell ein noch andauernder Stromausfall ereignet.
Die genaue Dauer ist derzeit noch nicht absehbar. Weitere Informationen folgen.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
26.03.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
12:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld " vom 20.03.2026 11:11:04 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der negativen Befundung der Trinkwasseruntersuchungen wird die Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen mehr.
Aufgrund der negativen Befundung der Trinkwasseruntersuchungen wird die Abkochverfügung mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Es bestehen keine Beeinträchtigungen mehr.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
20.03.2026
3 Meldungen
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
10:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
18.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung im Tegernseer Tal - Tegernseer Tal
03:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Tegernseer Tal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung im Tegernseer Tal - Tegernseer Tal" vom 18.03.2026 00:29:43 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Tegernseer Tal zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Tegernseer Tal zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Geruchsbelästigung im Tegernseer Tal - Tegernseer Tal
00:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Tegernseer Tal
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Tegernseer Tal zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
12.03.2026
4 Meldungen
DE-BY-RO-W136
4 Meldungen
Gefahrenmitteilung
4 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Rosenheim
11:46
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 12.03.2026 11:15:04 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach
11:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Miesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach" vom 12.03.2026 11:14:43 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Kreisfreie Stadt Rosenheim
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Rosenheim
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Landkreis Miesbach
11:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Miesbach
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
05.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl
12:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bruckmühl
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl" vom 05.03.2026 11:45:43 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Entwarnung!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Gemeinde Bruckmühl
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bruckmühl
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich Bruckmühl ereignet sich derzeit ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Im Bereich Bruckmühl ereignet sich derzeit ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.02.2026
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Gefahrendurchsage
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach
15:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Au - Bad Feilnbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach" vom 24.02.2026 10:02:00 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Der Brand wurde vollständig gelöscht.
Der Brand wurde vollständig gelöscht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Au - Bad Feilnbach
10:02
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Au - Bad Feilnbach
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich Au - Bad Feilnbach ereignet sich seit 09:40 Uhr ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Im Bereich Au - Bad Feilnbach ereignet sich seit 09:40 Uhr ein Großbrand mit starker Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
31.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing
00:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Halfing
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing" vom 31.10.2025 00:48:01 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
30.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Großbrand mit extremer Rauchentwicklung - Halfing
23:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Halfing
Aufgrund eines Brandes kommt es im Ortsbereich von Halfing zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
23.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung im Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau - Aschau im Chiemgau
05:53
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Aschau im Chiemgau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung im Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau - Aschau im Chiemgau" vom 23.10.2025 04:43:36 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes kommt es im gesamten Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund eines Brandes kommt es im gesamten Ortsbereich von Aschau i. Chiemgau zu einer starken Rauchentwicklung. Bitte halten sie Fenster und Türen geschlossen und meiden Sie den Gefahrenbereich.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Seite 1 von 5 (113 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...