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15.09.2026
2 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
16:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts" vom 24.08.2026 18:52:10 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser einwandfrei – Abkochgebot beendet!
Gute Nachrichten für Wüstensachsen und Melperts:
Das Abkochgebot ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die wiederholten Trinkwasseruntersuchungen sind ohne Beanstandungen geblieben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda konnte das Abkochgebot daher offiziell beendet werden.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar und von einwandfreier Qualität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in den vergangenen Wochen.
Trinkwasser einwandfrei – Abkochgebot beendet!
Gute Nachrichten für Wüstensachsen und Melperts:
Das Abkochgebot ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die wiederholten Trinkwasseruntersuchungen sind ohne Beanstandungen geblieben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda konnte das Abkochgebot daher offiziell beendet werden.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar und von einwandfreier Qualität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in den vergangenen Wochen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasser - Ortsteile der Gemeinde Riedering
15:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Gemeinde Riedering
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering" vom 28.08.2026 12:56:10 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
13.09.2026
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
12:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT" vom 11.09.2026 08:51:54 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
11.09.2026
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Unterbrechung der Trinkwasserversorgung - Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
08:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt incl.OT, Ollendorf, Schloßvippach incl.OT
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 11. September 2026 ab 22:00 Uhr bis 13. September 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Seestraße)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Vom 13. September ca. 12:00 Uhr bis 16. September 2026 ist das Wasser aus den Leitungen der v. g. Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und sollte vor dem Verzehr abgekocht werden.
09.09.2026
2 Meldungen
DE-BY-HO-SE158
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser - Gemeinde Höchstädt
13:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Höchstädt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser - Gemeinde Höchstädt" vom 03.09.2026 12:59:36 gesendet durch Integrierte Leitstelle Hochfranken. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot der Gemeinde Höchstädt mit dem Ortsteil Hofmühle
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Abkochgebot der Gemeinde Höchstädt mit dem Ortsteil Hofmühle
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-EU-SE091
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1 Meldungen
Entwarnung: Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung für Neugeborene und immungesc - Gemeinde Weilerswist
11:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Weilerswist
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung für Neugeborene und immungeschwächte Pers - Gemeinde Weilerswist" vom 26.08.2026 18:56:25 gesendet durch Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen. Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
04.09.2026
3 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
********************************************************************************************************************
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
********************************************************************************************************************
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
DE-HE-LDK-W187
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung - Waldsolms-Weiperfelden
11:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Waldsolms-Weiperfelden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung - Waldsolms-Weiperfelden" vom 19.08.2026 16:17:42 gesendet durch Integrierte Leitstelle Lahn-Dill-Kreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Der Lahn-Dill-Kreis informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Der Lahn-Dill-Kreis informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
DE-HE-GI-W182
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg
11:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Langgöns-Cleeberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg" vom 19.08.2026 14:42:34 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
03.09.2026
1 Meldungen
DE-BY-HO-SE158
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser - Gemeinde Höchstädt
12:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Höchstädt
Abkochgebot der Gemeinde Höchstädt mit dem Ortsteil Hofmühle
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.09.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Oberesch und Hemmersdorf - Gde. ReSi
16:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Oberesch und Hemmersdorf - Gde. ReSi
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
29.08.2026
3 Meldungen
DE-BW-KA-W138
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: C.03 Ausfall Trinkwasserversorgung - Information - Zaisenhausen
18:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zaisenhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "C.03 Ausfall Trinkwasserversorgung - Information - Zaisenhausen" vom 29.08.2026 14:41:17 gesendet durch Integrierte Leitstelle Karlsruhe. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag des Bürgermeisteramtes Zaisenhausen:
In der Gemeinde Zaisenhausen kommt es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung. Voraussichtliche Dauer bis zur Wiederherstellung:Unklar. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen kommen.
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag des Bürgermeisteramtes Zaisenhausen:
In der Gemeinde Zaisenhausen kommt es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung. Voraussichtliche Dauer bis zur Wiederherstellung:Unklar. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen kommen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Das Wasser muss vorübergehend im gesamten Ortsnetz abgestellt werden.
Die Abstellung ist notwendig, damit die Schadstelle möglichst schnell lokalisiert und anschließend behoben werden kann.
Die Arbeiten laufen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld.
Wir informieren umgehend, sobald das Wasser wieder fließt.
Das Wasser muss vorübergehend im gesamten Ortsnetz abgestellt werden.
Die Abstellung ist notwendig, damit die Schadstelle möglichst schnell lokalisiert und anschließend behoben werden kann.
Die Arbeiten laufen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld.
Wir informieren umgehend, sobald das Wasser wieder fließt.
C.03 Ausfall Trinkwasserversorgung - Information - Zaisenhausen
14:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zaisenhausen
Die Integrierte Leitstelle Karlsruhe informiert im Auftrag des Bürgermeisteramtes Zaisenhausen:
In der Gemeinde Zaisenhausen kommt es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung. Voraussichtliche Dauer bis zur Wiederherstellung:Unklar. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen kommen.
In der Gemeinde Zaisenhausen kommt es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung. Voraussichtliche Dauer bis zur Wiederherstellung:Unklar. Es kann zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen kommen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Das Wasser muss vorübergehend im gesamten Ortsnetz abgestellt werden.
Die Abstellung ist notwendig, damit die Schadstelle möglichst schnell lokalisiert und anschließend behoben werden kann.
Die Arbeiten laufen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld.
Wir informieren umgehend, sobald das Wasser wieder fließt.
Das Wasser muss vorübergehend im gesamten Ortsnetz abgestellt werden.
Die Abstellung ist notwendig, damit die Schadstelle möglichst schnell lokalisiert und anschließend behoben werden kann.
Die Arbeiten laufen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld.
Wir informieren umgehend, sobald das Wasser wieder fließt.
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
13:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen" vom 07.08.2026 13:13:08 gesendet durch Integrierte Leitstelle Freiburg - Breisgau-Hochschwarzwald. Die Warnung ist aufgehoben.
Enwarnung
Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Enwarnung
Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10
Minuten abkühlen.
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT
geeignet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10
Minuten abkühlen.
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu NICHT
geeignet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
28.08.2026
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
12:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
26.08.2026
4 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung für Neugeborene und immungeschwächte Pers - Gemeinde Weilerswist
18:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Weilerswist
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Gemeinde Weilerswist - Gemeinde Weilerswist
17:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Weilerswist
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-HE-GI-W182
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
15:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck" vom 04.08.2026 10:01:59 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen. Die Warnung ist aufgehoben.
In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.
DE-BY-CO-W141
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Abkochanordnung - Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
14:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung - Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile" vom 21.08.2026 13:48:37 gesendet durch Integrierte Leitstelle Coburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
24.08.2026
2 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
18:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-PA-W160
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
12:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Obernzell - Landkreis Passau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau" vom 28.07.2026 09:01:24 gesendet durch Integrierte Leitstelle Passau. Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG - 24.08.2026
Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
ENTWARNUNG - 24.08.2026
Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Herausgeber: Landratsamt Passau
21.08.2026
3 Meldungen
DE-NI-GOE-W264
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - 37130 Gleichen - Sattenhausen
16:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
37130 Gleichen - Sattenhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - 37130 Gleichen - Sattenhausen" vom 21.08.2026 10:15:02 gesendet durch Kommunale Regionalleitstelle Göttingen. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Wasserrohrbruches ist die Versorgung vorübergehend außer Betrieb.
Eine Notentnahmestelle wird am Brunnen Sattenhausen vorgehalten. Sie befindet sich in der Verlängerung "Ullengraben".
Dauer: Voraussichtlich bis heute Nachmittag
Aufgrund eines Wasserrohrbruches ist die Versorgung vorübergehend außer Betrieb.
Eine Notentnahmestelle wird am Brunnen Sattenhausen vorgehalten. Sie befindet sich in der Verlängerung "Ullengraben".
Dauer: Voraussichtlich bis heute Nachmittag
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
DE-BY-CO-W141
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Abkochanordnung - Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
13:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Horsdorf, Schönbrunn und Unterzettlitz
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Abkochanordnung - Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
13:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Bad Staffelstein und einige Stadtteile
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung der Stadt Bad Staffelstein inklusive Oberau, Rothof, Staffelberg und der Stadtteile Romansthal, Schönbrunn und Unterzettlitz
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Alle anderen Stadtteile und Gemeinden der Stadt Bad Staffelstein verfügen über separate Trinkwasserversorgungen, die von der aktuellen Verunreinigung und den damit einhergehenden Maßnahmen explizit nicht betroffen sind.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein eingeleitet.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Bad Staffelstein zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen und um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
Andy Grosch, Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
19.08.2026
1 Meldungen
DE-HE-LDK-W187
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverschmutzung - Waldsolms-Weiperfelden
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Waldsolms-Weiperfelden
Der Lahn-Dill-Kreis informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
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