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Letzte Aktualisierung: 18.06.2026 01:20:46
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13.01.2026
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
25.09.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
14.09.2025
4 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
4 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Evakuierung: Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Stadtteile Innensta - Stadt Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf
21:22
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Evakuierung: Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Stadtteile Innensta - Stadt Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf" vom 14.09.2025 20:29:31 gesendet durch LK Saarlouis vS/E, Kreis (DEU, SL). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich der Gatterstraße in Saarlouis-Lisdorf wurde eine amerikanische Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Diese wird heute, Sonntag, dem 14.09.2025 entschärft.
Daher müssen alle Personen bis spätestens 08:00 Uhr die Sperrzone verlassen haben.
Sperrzone:
Es sind insgesamt ZWEI Evakuierungsstellen eingerichtet.
Mehrzweckhalle Vogelsang
Soutyhofstraße, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
***************************
Hans-Welsch-Halle Lisdorf,
Professor-Ecker-Straße 13, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
Das Bür
Im Bereich der Gatterstraße in Saarlouis-Lisdorf wurde eine amerikanische Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Diese wird heute, Sonntag, dem 14.09.2025 entschärft.
Daher müssen alle Personen bis spätestens 08:00 Uhr die Sperrzone verlassen haben.
Sperrzone:
Es sind insgesamt ZWEI Evakuierungsstellen eingerichtet.
Mehrzweckhalle Vogelsang
Soutyhofstraße, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Hans-Welsch-Halle Lisdorf,
Professor-Ecker-Straße 13, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
Das Bür
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
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Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Evakuierung: Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf - Stadt Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf
07:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Saarlouis: Stadtteile Innenstadt + Lisdorf
Im Bereich der Gatterstraße in Saarlouis-Lisdorf wurde eine amerikanische Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Diese wird heute, Sonntag, dem 14.09.2025 entschärft.
Daher müssen alle Personen bis spätestens 08:00 Uhr die Sperrzone verlassen haben.
Sperrzone:
Es sind insgesamt ZWEI Evakuierungsstellen eingerichtet.
Mehrzweckhalle Vogelsang
Soutyhofstraße, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
*********************************
Hans-Welsch-Halle Lisdorf,
Professor-Ecker-Straße 13, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
Das Bürgertelefon ist ab 07:00 Uhr unter der Telefonnummer: 06831 443-443 erreichbar.
Wir informieren, wenn die Sperrung aufgehoben wird.
Diese wird heute, Sonntag, dem 14.09.2025 entschärft.
Daher müssen alle Personen bis spätestens 08:00 Uhr die Sperrzone verlassen haben.
Sperrzone:
Es sind insgesamt ZWEI Evakuierungsstellen eingerichtet.
Mehrzweckhalle Vogelsang
Soutyhofstraße, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Hans-Welsch-Halle Lisdorf,
Professor-Ecker-Straße 13, Saarlouis
(für das Straßenverzeichnis):
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
Das Bürgertelefon ist ab 07:00 Uhr unter der Telefonnummer: 06831 443-443 erreichbar.
Wir informieren, wenn die Sperrung aufgehoben wird.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: 2. Aktualisierung - Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
20:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "2. Aktualisierung - Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf" vom 14.09.2025 16:42:30 gesendet durch LK Saarlouis vS/E, Kreis (DEU, SL). Die Warnung ist aufgehoben.
14.09.2025 - 16:05 Uhr - Update:
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
***************************************************************
Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle H
14.09.2025 - 16:05 Uhr - Update:
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
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Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle H
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
2. Aktualisierung - Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
16:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
14.09.2025 - 16:05 Uhr - Update:
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
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Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Al
Die Entschärfungsmaßnahmen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst dauern weiterhin an. Es kommt das bereits vor Ort befindliche Spezialgerät aus Hessen zum Einsatz. Die Entschärfungsmaßnahmen werden noch bis in die Abendstunden andauern.
Die Mehrzweckhallen Lisdorf und Vogelsang stehen weiterhin als Aufenthaltsstellen zur Verfügung.
Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin über den aktuellen Stand der Entschärfungsmaßnahmen.
Bitte begeben Sie sich bis zur offiziellen Aufhebung der Sperrzone nicht eigenständig zur Sperrzone oder die dortigen Absperrungen.
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Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Al
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
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10.09.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
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1. Aktualisierung - Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Straßenverzeichnis zur Evakuierung am 14.09.2025
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
********************************************************************************************************
Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab
- Admiral-Knorr-Straße (alle Hausnummern)
- Adolf-Hetzler-Straße (alle Hausnummern)
- Albrecht-Dürer-Straße (alle Hausnummern)
- Alte-Brauerei-Straße (alle Hausnummern)
- Am Kleinbahnhof (alle Hausnummern)
- Am Wallgraben (alle Hausnummern)
- Auf der Wies (alle Hausnummern)
- Asterstraße (alle Hausnummern)
- Augustinerstraße (alle Hausnummer, außer Hausnummern 1 und 3)
- Bei der Stadt (alle Hausnummern)
- Bibelstraße (alle Hausnummern)
- Bierstraße (alle Hausnummern)
- Breiningerstraße (alle Hausnummern)
- Deichlerstraße (alle Hausnummern)
- Ensdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Feldstraße (gerade Hausnummern 2 bis 40 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Fort Rauch (alle Hausnummern)
- Französische Straße (alle Hausnummern)
- Gatterstraße (alle Hausnummern)
- Gerichtsstraße (alle Hausnummern)
- Gloriastraße (alle Hausnummern)
- Großer Markt (Hausnummern 8 bis 21)
- Großstraße (gerade Hausnummern bis 26 / ungerade Hausnummern bis 27)
- Gutenbergstraße (alle Hausnummern)
- Gymnasiumstraße (alle Hausnummern)
- Handwerkerstraße (Hausnummer 1)
- Hohenzollernring (alle Hausnummern)
- Holzmühler Straße (gerade Hausnummern bis 36 / ungerade Hausnummern bis 33)
- I. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- II. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- III. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- IV. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- V. Gartenreihe (alle Hausnummern)
- Im Fischerfeld (alle Hausnummern)
- Im Glacis (alle Hausnummern)
- Im Touvening (alle Hausnummern)
- Johann-Sebastian-Bach-Straße (alle Hausnummern)
- Kaiser-Friedrich-Ring (alle Hausnummern)
- Kaiser-Wilhelm-Straße (alle Hausnummern)
- Kapuzinerstraße (alle Hausnummern)
- Karcherstraße (alle Hausnummern)
- Kavalleriestraße (gerade Hausnummern 16 bis 24)
- Kleiner Markt (alle Hausnummern)
- Kleinstraße (gerade Hausnummern 2 bis 38 / ungerade Hausnummern 1 bis 53)
- Kreuzstraße (alle Hausnummern)
- Lisdorfer Straße (alle Hausnummern)
- Lothringer Straße (alle Hausnummern)
- Ludwigstraße (alle Hausnummern)
- Machesstraße (alle Hausnummern)
- Marxstraße (alle Hausnummern)
- Metzer Straße (gerade Hausnummern 2 bis 26 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Oberförstereistraße (alle Hausnummern)
- Postgäßchen (alle Hausnummern)
- Prälat-Subtil-Ring (gerade Hausnummern 2 bis 16 / ungerade Hausnummern 1 bis 9)
- Professor-Notton-Straße (alle Hausnummern)
- Provinzialstraße (gerade Hausnummern 4 bis 84 / ungerade Hausnummern 1 bis 77)
- Rosenstraße (Hausnummern 62 und 64)
- Silberherzstraße (alle Hausnummern)
- Sonnenstraße (alle Hausnummern)
- Stiftstraße (alle Hausnummern)
- Titzstraße (alle Hausnummern)
- Viktoria-Luisen-Straße (ungerade Hausnummern 1 bis 7)
- Wallerfanger Straße (gerade Hausnummern 4 bis 14 / ungerade Hausnummern 1 bis 15)
- Walter-Bloch-Straße (gerade Hausnummern 2 bis 8 / ungerade Hausnummer 9a)
- Weinstraße (alle Hausnummern)
- Weißkreuzstraße (alle Hausnummern)
- Wolffstraße (ungerade Hausnummern 1 bis 13)
- Zeughausstraße (gerade Hausnummern 2 bis 16)
- Zeughaus Parkplatz
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Allgemeinverfügung:
Die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis erlässt aufgrund der §§ 8 Abs. 1, 4 und 12 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) in Verbindung mit §§ 76 Abs. 3, 80 Abs. 1 und 2 und 81 Abs. 1 SPolG und §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1 Nr. 3 , 49 und 50 SPolG sowie § 35 Satz 2 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
(1) Am Sonntag, dem 14.09.2025 wird ab 08:00 Uhr rund um die Fundstelle einer Fliegerbombe in Höhe der Gatterstraße 4 in 66740 Saarlouis eine Sperrzone mit einem Radius von ca. 800 Metern, gerechnet ab dem Entschärfungsobjekt, eingerichtet.
(2) Es ist verboten, sich am Sonntag, dem 14.09.2025 ab
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
05.09.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Straßensperrungen und Evakuierung - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
19:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.
Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.
Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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21.08.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
15:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
18.08.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Aktualisierung! - Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
11:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
14.08.2025
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DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
17:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
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