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31.07.2026
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
18:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gaienhofen- Hemmenhofen- Horn
Wichtige Warnung: Abkochgebot für das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Gaienhofen
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Nach Beprobungen des Trinkwassers wurden in Teilen der Gemeinde Gaienhofen erhöhte Werte von bakteriellen Verunreinigungen gefunden
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Weitere Informationen zur Nutzung des Trinkwassers finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Gaienhofen.
Sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist, erfolgt eine Entwarnung.
Bitte achten Sie auch auf Lautsprecherdurchsagen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
16.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal." vom 03.07.2026 19:17:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
09.07.2026
2 Meldungen
DE-HE-DA-W184
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung - Darmstadt
12:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Darmstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Darmstadt" vom 09.07.2026 12:05:20 gesendet durch Integrierte Leitstelle Stadt Darmstadt. Die Warnung ist aufgehoben.
Während eines Feuerwehreinsatzes in/im Bereich Darmstadt/ West kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Halten Sie die Notrufleitungen der Polizei (110) und der Feuerwehr (112) frei für Notrufe! Die Dauer des Einsatzes ist noch nicht bekannt. Sie werden weiterhin informiert.
Während eines Feuerwehreinsatzes in/im Bereich Darmstadt/ West kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Halten Sie die Notrufleitungen der Polizei (110) und der Feuerwehr (112) frei für Notrufe! Die Dauer des Einsatzes ist noch nicht bekannt. Sie werden weiterhin informiert.
Es besteht keine Gefahr.
Beachten Sie weitere Hinweise der Behörden und des Versorgers.
Die Warnung gilt bis auf Weiteres.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Beachten Sie weitere Hinweise der Behörden und des Versorgers.
Die Warnung gilt bis auf Weiteres.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Geruchsbelästigung - Darmstadt
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Darmstadt
Während eines Feuerwehreinsatzes in/im Bereich Darmstadt/ West kann es zu Geruchsbelästigungen kommen. Schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Halten Sie die Notrufleitungen der Polizei (110) und der Feuerwehr (112) frei für Notrufe! Die Dauer des Einsatzes ist noch nicht bekannt. Sie werden weiterhin informiert.
Es besteht keine Gefahr.
Beachten Sie weitere Hinweise der Behörden und des Versorgers.
Die Warnung gilt bis auf Weiteres.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Beachten Sie weitere Hinweise der Behörden und des Versorgers.
Die Warnung gilt bis auf Weiteres.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
03.07.2026
3 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
19:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Entwarnung: Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochge - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
08:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten" vom 29.06.2026 10:59:11 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Für die betroffenen Gemeindeteile wurde das Abkochgebot aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Für die betroffenen Gemeindeteile wurde das Abkochgebot aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Dringender Aufruf zum Wassersparen - Stadt Aichtal
12:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Aichtal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Dringender Aufruf zum Wassersparen - Stadt Aichtal" vom 24.06.2026 17:34:54 gesendet durch Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen.. Die Warnung ist aufgehoben.
Amtliche Mitteilung der Stadt Aichtal - Dringender Aufruf zum Wassersparen
Der Wasserversorger hat aufgrund der aktuellen Lage für das Stadtgebiet Aichtal die Stufe Rot ausgerufen und fordert nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche einzustellen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen. Grund sind die anhaltende Trockenheit, sehr hohe Temperaturen und ein außergewöhnlich hoher Trinkwasserverbrauch. In einzelnen Bereichen des Versorgungsnetzes ist der tägliche Wasserverbrauch innerhalb von zwei Tagen nahezu auf das Fünffache des üblichen Verbrauchs gestiegen.
Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert. Um dies auch in den kommenden Tagen zu gewährleisten, bittet die Stadt Aichtal alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und sonstige Einrichtungen, den Verbrauch von Trinkwasser ab sofort auf das notwendige Maß zu beschränken.
Amtliche Mitteilung der Stadt Aichtal - Dringender Aufruf zum Wassersparen
Der Wasserversorger hat aufgrund der aktuellen Lage für das Stadtgebiet Aichtal die Stufe Rot ausgerufen und fordert nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche einzustellen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen. Grund sind die anhaltende Trockenheit, sehr hohe Temperaturen und ein außergewöhnlich hoher Trinkwasserverbrauch. In einzelnen Bereichen des Versorgungsnetzes ist der tägliche Wasserverbrauch innerhalb von zwei Tagen nahezu auf das Fünffache des üblichen Verbrauchs gestiegen.
Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert. Um dies auch in den kommenden Tagen zu gewährleisten, bittet die Stadt Aichtal alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und sonstige Einrichtungen, den Verbrauch von Trinkwasser ab sofort auf das notwendige Maß zu beschränken.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Bewässerung vom Gärten, Grün- und Rasenflächen, die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie Reinigen von Terrassen, Hofflächen, Betriebsflächen und Wegen mit Trinkwasser.
Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Bewässerung vom Gärten, Grün- und Rasenflächen, die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie Reinigen von Terrassen, Hofflächen, Betriebsflächen und Wegen mit Trinkwasser.
01.07.2026
1 Meldungen
DE-HE-DI-W104
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Wasserverbrauch - Gemeinde Mühltal
18:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Mühltal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserverbrauch - Gemeinde Mühltal" vom 27.06.2026 11:40:08 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landkreis Darmstadt Dieburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Der Wasserverbrauch liegt deutlich über der verfügbaren Wassergewinnung. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Mühltal
gezwungen die Wasserampel für die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Traisa auf Rot zu stellen.
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Link zur Meldung der Gemeinde:
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/presseartikel/2026/kw26-trinkwasser-nr-rot-06-2026/
Der Wasserverbrauch liegt deutlich über der verfügbaren Wassergewinnung. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Mühltal
gezwungen die Wasserampel für die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Traisa auf Rot zu stellen.
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Link zur Meldung der Gemeinde:
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/presseartikel/2026/kw26-trinkwasser-nr-rot-06-2026/
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Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
29.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
10:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
27.06.2026
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DE-HE-DI-W104
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Gefahreninformation
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Wasserverbrauch - Gemeinde Mühltal
11:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Mühltal
Der Wasserverbrauch liegt deutlich über der verfügbaren Wassergewinnung. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Mühltal
gezwungen die Wasserampel für die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Traisa auf Rot zu stellen.
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Link zur Meldung der Gemeinde:
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/presseartikel/2026/kw26-trinkwasser-nr-rot-06-2026/
gezwungen die Wasserampel für die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Traisa auf Rot zu stellen.
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Link zur Meldung der Gemeinde:
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/presseartikel/2026/kw26-trinkwasser-nr-rot-06-2026/
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
Zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes, ist eine sofortige drastische Reduktion des Verbrauchs notwendig.
Die Verbraucher sind aufgefordert (ergänzend zu den Vorgaben der Gelben Phase):
- die Garten-/Rasenbewässerung bis auf die Beregnung von Neuanpflanzungen sofort einzustellen
- Beobachtungen über große Trinkwasserentnahmemengen bei den Wasserwerken zu melden!
26.06.2026
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DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten, Wiesenbach
20:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten, Wiesenbach
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, die Ortschaften der Wiesenbach-Gruppe und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
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Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, die Ortschaften der Wiesenbach-Gruppe und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
24.06.2026
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DE-BW-RT-SE050
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Gefahreninformation
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Dringender Aufruf zum Wassersparen - Stadt Aichtal
17:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Aichtal
Amtliche Mitteilung der Stadt Aichtal - Dringender Aufruf zum Wassersparen
Der Wasserversorger hat aufgrund der aktuellen Lage für das Stadtgebiet Aichtal die Stufe Rot ausgerufen und fordert nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche einzustellen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen. Grund sind die anhaltende Trockenheit, sehr hohe Temperaturen und ein außergewöhnlich hoher Trinkwasserverbrauch. In einzelnen Bereichen des Versorgungsnetzes ist der tägliche Wasserverbrauch innerhalb von zwei Tagen nahezu auf das Fünffache des üblichen Verbrauchs gestiegen.
Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert. Um dies auch in den kommenden Tagen zu gewährleisten, bittet die Stadt Aichtal alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und sonstige Einrichtungen, den Verbrauch von Trinkwasser ab sofort auf das notwendige Maß zu beschränken.
Der Wasserversorger hat aufgrund der aktuellen Lage für das Stadtgebiet Aichtal die Stufe Rot ausgerufen und fordert nicht zwingend notwendige Wasserverbräuche einzustellen. Dies betrifft ausdrücklich auch die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen. Grund sind die anhaltende Trockenheit, sehr hohe Temperaturen und ein außergewöhnlich hoher Trinkwasserverbrauch. In einzelnen Bereichen des Versorgungsnetzes ist der tägliche Wasserverbrauch innerhalb von zwei Tagen nahezu auf das Fünffache des üblichen Verbrauchs gestiegen.
Die Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert. Um dies auch in den kommenden Tagen zu gewährleisten, bittet die Stadt Aichtal alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine und sonstige Einrichtungen, den Verbrauch von Trinkwasser ab sofort auf das notwendige Maß zu beschränken.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Bewässerung vom Gärten, Grün- und Rasenflächen, die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie Reinigen von Terrassen, Hofflächen, Betriebsflächen und Wegen mit Trinkwasser.
Nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Bewässerung vom Gärten, Grün- und Rasenflächen, die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, das Befüllen von Pools, die Autowäsche sowie Reinigen von Terrassen, Hofflächen, Betriebsflächen und Wegen mit Trinkwasser.
10.05.2026
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)
12:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)" vom 07.05.2026 13:28:38 gesendet durch Zentrale Leitstelle Erfurt. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Töttelstädt, Witterda und dem Ortsteil Friedrichsdorf vom 9. Mai 2026 ab 02:00 Uhr bis 10. Mai 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus kommt es für die Ortsteile Bindersleben, Alach, Salomonsborn und Schaderode zur Änderung der Versorgungssituation hinsichtlich des Versorgungsdruckes.
In den genannten Orten kommt es zu Einschränkungen der Löschwasserversorgung, Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Töttelstädt, Witterda und dem Ortsteil Friedrichsdorf vom 9. Mai 2026 ab 02:00 Uhr bis 10. Mai 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus kommt es für die Ortsteile Bindersleben, Alach, Salomonsborn und Schaderode zur Änderung der Versorgungssituation hinsichtlich des Versorgungsdruckes.
In den genannten Orten kommt es zu Einschränkungen der Löschwasserversorgung, Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Witterda, Obertor 8
Witterda, Breite Straße 143
Friedrichsdorf, Dorfstraße bei den Glascontainern
Töttelstädt, Wilhelm-Hey-Str. 15
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Witterda, Obertor 8
Witterda, Breite Straße 143
Friedrichsdorf, Dorfstraße bei den Glascontainern
Töttelstädt, Wilhelm-Hey-Str. 15
07.05.2026
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DE-TH-EF-W108
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Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trink- und Löschwasserversorgung - westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)
13:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
westliche Ortsteile Stadt Erfurt und Witterda mit OT Friedrichsdorf (SÖM)
Aufgrund von Bauarbeiten am Versorgungsnetz der Thüringer Fernwasserversorgung, kommt es in den Gemeinden Töttelstädt, Witterda und dem Ortsteil Friedrichsdorf vom 9. Mai 2026 ab 02:00 Uhr bis 10. Mai 2026 ca. 12:00 Uhr zu Unterbrechung der Trinkwasserversorgung. Darüber hinaus kommt es für die Ortsteile Bindersleben, Alach, Salomonsborn und Schaderode zur Änderung der Versorgungssituation hinsichtlich des Versorgungsdruckes.
In den genannten Orten kommt es zu Einschränkungen der Löschwasserversorgung, Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
In den genannten Orten kommt es zu Einschränkungen der Löschwasserversorgung, Kompensationsmaßnahmen sind vorgesehen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Nachbarn weiter.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Witterda, Obertor 8
Witterda, Breite Straße 143
Friedrichsdorf, Dorfstraße bei den Glascontainern
Töttelstädt, Wilhelm-Hey-Str. 15
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie Behälter und ggf. die Badewanne.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Tankwagen mit Brauchwasser stehen in:
Witterda, Obertor 8
Witterda, Breite Straße 143
Friedrichsdorf, Dorfstraße bei den Glascontainern
Töttelstädt, Wilhelm-Hey-Str. 15
18.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
09:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt " vom 09.02.2026 08:01:53 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
09.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
08:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Marktes Triefenstein, Ortsteil Lengfurt wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.01.2026
2 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
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4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßn - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
11:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg" vom 25.09.2025 14:10:17 gesendet durch Integrierte Leitstelle Saarland. Die Warnung ist aufgehoben.
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden:
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
23.12.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Trief - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
12:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt" vom 09.12.2025 07:11:56 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsnetz Lengfurt ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.Hinweise für Verbraucher
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsnetz Lengfurt ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.Hinweise für Verbraucher
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
09.12.2025
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DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
07:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz Lengfurt wurde eine Überschreitung des Grenzwertes Enterokokken festgestellt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
10.11.2025
1 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Entwarnung: Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
11:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld" vom 05.11.2025 17:54:28 gesendet durch LS Fürstenfeldbruck vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
___ ___ ___
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
05.11.2025
1 Meldungen
DE-BY-FFB-W143
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
17:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
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Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
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Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
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Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Stadtwerke Dachau unter folgendem Link: https://www.stadtwerke-dachau.de/tarife-angebote/wasser-und-abwasser/trinkwasser-aktuelle-hinweise-und-informationen oder auf den Social-Media-Auftritten des Landratsamtes Dachau sowie der lokalen Presse.
22.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt" vom 13.10.2025 16:16:28 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
21.10.2025
1 Meldungen
DE-BW-AA-W035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
00:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen " vom 21.10.2025 00:13:43 gesendet durch LS Ostwürttemberg vS/E, Kreis (DEU, BW, Aalen). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu starker Rauchentwicklung. Halten sie Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu starker Rauchentwicklung. Halten sie Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
20.10.2025
1 Meldungen
DE-BW-AA-W035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Starke Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
17:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu starker Rauchentwicklung. Halten sie Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
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