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01.09.2026
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung - Würzburg Heuchelhof und Rottenbauer
21:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Würzburg Heuchelhof und Rottenbauer
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung - Würzburg Heuchelhof und Rottenbauer" vom 01.09.2026 20:50:01 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes in der Delphstraße kommt es zu einer sehr starken Rauchentwicklung.
Aufgrund eines Brandes in der Delphstraße kommt es zu einer sehr starken Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rauchentwicklung - Würzburg Heuchelhof und Rottenbauer
17:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Würzburg Heuchelhof und Rottenbauer
Aufgrund eines Brandes in der Delphstraße kommt es zu einer sehr starken Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
24.08.2026
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Sichtbarer Rauch und Rauchgeruch rund um den Truppenübungsplatz Hammel - Nördlicher Landkreis Main-Spessart
20:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nördlicher Landkreis Main-Spessart
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sichtbarer Rauch und Rauchgeruch rund um den Truppenübungsplatz Hammelburg - Nördlicher Landkreis Main-Spessart" vom 24.08.2026 14:53:43 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg hat am heutigen Montag eine kontrollierte Brennmaßnahme stattgefunden, die durch die Bundeswehr-Feuerwehr Hammelburg begleitet wird. Dadurch kam es zu einer teils deutlich sichtbaren Rauchentwicklung. Auch in den umliegenden Gemeinden bis hin zu Gemünden und Lohr a.Main war der Rauchgeruch wahrnehmbar.
Die Brennmaßnahme fand im zentralen Bereich des Truppenübungsplatzes in Hammelburg statt und dauerte bis etwa 19 Uhr.
Auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg hat am heutigen Montag eine kontrollierte Brennmaßnahme stattgefunden, die durch die Bundeswehr-Feuerwehr Hammelburg begleitet wird. Dadurch kam es zu einer teils deutlich sichtbaren Rauchentwicklung. Auch in den umliegenden Gemeinden bis hin zu Gemünden und Lohr a.Main war der Rauchgeruch wahrnehmbar.
Die Brennmaßnahme fand im zentralen Bereich des Truppenübungsplatzes in Hammelburg statt und dauerte bis etwa 19 Uhr.
Es besteht keine Gefahr.
Sichtbarer Rauch und Rauchgeruch rund um den Truppenübungsplatz Hammelburg - Nördlicher Landkreis Main-Spessart
14:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nördlicher Landkreis Main-Spessart
Auf dem Truppenübungsplatz Hammelburg findet am heutigen Montag eine kontrollierte Brennmaßnahme statt die durch die Bundeswehr-Feuerwehr Hammelburg begleitet wird. Dadurch kommt es derzeit zu einer teils deutlich sichtbaren Rauchentwicklung. Auch in den umliegenden Gemeinden bis hin zu Gemünden und Lohr a.Main ist der Rauchgeruch wahrnehmbar. Für die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.
Die Brennmaßnahme findet im zentralen Bereich des Truppenübungsplatzes in Hammelburg statt und dauert voraussichtlich bis etwa 19 Uhr. Sie erfolgt aus naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Gründen und dient zugleich der Vorbereitung weiterer Pflege- und Beräumungsmaßnahmen.
Je nach Windrichtung, Witterung und Brandverlauf kann sich der Rauch über die Grenzen des Truppenübungsplatzes hinaus ausbreiten und ist daher auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar – bei Änderung der Windrichtung kann dies auch weitere/andere Gemeinden betreffen.
Da die Rauchentwicklung bereits aus mehreren Orten wahrgenommen wird, sind bei den zuständigen Leitstellen erste Anfragen aus der Bevölkerung eingegangen. Allein der Raugeruch am heutigen Nachmittag/Abend in den umliegenden Gebieten muss Sie daher nicht veranlassen, den Notruf zu wählen. Sollten Sie jedoch einen Brand oder eine direkte Rauchentwicklung in Ihrer Umgebung wahrnehmen, die nicht direkt der Truppenübungsplatz ist sondern eine andere Ursache haben kann, melden Sie dies bitte weiterhin wie gewohnt unter dem Notruf 112.
Die Brennmaßnahme findet im zentralen Bereich des Truppenübungsplatzes in Hammelburg statt und dauert voraussichtlich bis etwa 19 Uhr. Sie erfolgt aus naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Gründen und dient zugleich der Vorbereitung weiterer Pflege- und Beräumungsmaßnahmen.
Je nach Windrichtung, Witterung und Brandverlauf kann sich der Rauch über die Grenzen des Truppenübungsplatzes hinaus ausbreiten und ist daher auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar – bei Änderung der Windrichtung kann dies auch weitere/andere Gemeinden betreffen.
Da die Rauchentwicklung bereits aus mehreren Orten wahrgenommen wird, sind bei den zuständigen Leitstellen erste Anfragen aus der Bevölkerung eingegangen. Allein der Raugeruch am heutigen Nachmittag/Abend in den umliegenden Gebieten muss Sie daher nicht veranlassen, den Notruf zu wählen. Sollten Sie jedoch einen Brand oder eine direkte Rauchentwicklung in Ihrer Umgebung wahrnehmen, die nicht direkt der Truppenübungsplatz ist sondern eine andere Ursache haben kann, melden Sie dies bitte weiterhin wie gewohnt unter dem Notruf 112.
Es besteht keine Gefahr.
17.08.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchwolke unklarer Herkunft - Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart
08:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke unklarer Herkunft - Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart" vom 16.08.2026 14:25:25 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke unklarer Herkunft - Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart" vom 16.08.2026 14:25:25 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke unklarer Herkunft - Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart" vom 16.08.2026 14:25:25 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Es besteht keine Gefahr.
16.08.2026
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Rauchwolke unklarer Herkunft - Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart
14:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt und Landkreis Würzburg, Landkreis Main-Spessart
In den betroffenen Bereichen kommt es zu einer Geruchsbelästigung durch eine Rauchwolke unklarer Herkunft
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Rauchentwicklung durch großen Waldbrand im Bereich Waldaschaff - Waldaschaff, Weibersbrunn, Heigenbrücken Neuhütten, Wiesthal, Krommenthal
07:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Waldaschaff, Weibersbrunn, Heigenbrücken Neuhütten, Wiesthal, Krommenthal
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch großen Waldbrand im Bereich Waldaschaff - Waldaschaff, Weibersbrunn, Heigenbrücken Neuhütten, Wiesthal, Krommenthal" vom 15.08.2026 20:44:05 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Waldbrand in Waldaschaff kommt es zu Rauchbelästigung.
Durch einen Waldbrand in Waldaschaff kommt es zu Rauchbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Es besteht keine Gefahr.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Es besteht keine Gefahr.
15.08.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Rauchentwicklung durch großen Waldbrand im Bereich Waldaschaff - Waldaschaff, Weibersbrunn, Heigenbrücken Neuhütten, Wiesthal, Krommenthal
20:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Waldaschaff, Weibersbrunn, Heigenbrücken Neuhütten, Wiesthal, Krommenthal
Durch einen Waldbrand in Waldaschaff kommt es zu Rauchbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Es besteht keine Gefahr.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Es besteht keine Gefahr.
16.06.2026
3 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Brand im Industriepark Dettelbach Ost - Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach, Sommerach
12:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach, Sommerach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand im Industriepark Dettelbach Ost - Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach, Sommerach" vom 16.06.2026 10:48:17 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
AKTUALISIERUNG 16.06.2026 12:10 Uhr
Der Brand ist durch die Feuerwehr unter Kontrolle gebracht.
AKTUALISIERUNG 16.06.2026 10:45 Uhr
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach und Sommerach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
ERSTMELDUNG:
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau und Stadtschwarzach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
AKTUALISIERUNG 16.06.2026 12:10 Uhr
Der Brand ist durch die Feuerwehr unter Kontrolle gebracht.
AKTUALISIERUNG 16.06.2026 10:45 Uhr
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach und Sommerach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
ERSTMELDUNG:
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau und Stadtschwarzach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Brand im Industriepark Dettelbach Ost - Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach, Sommerach
10:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach, Sommerach
AKTUALISIERUNG 16.06.2026 10:45 Uhr
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach und Sommerach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
ERSTMELDUNG:
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau und Stadtschwarzach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach und Sommerach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
ERSTMELDUNG:
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau und Stadtschwarzach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Brand im Industriepark Dettelbach Ost - Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau, Stadtschwarzach
Brand im Industriepark Dettelbach Ost! Im Bereich Dettelbach, Neuses am Berg, Schwarzenau und Stadtschwarzach wegen starker Rauchentwicklung Fenster und Türen schließen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
14.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Stadtgebiet Würzburg und Gemeinde Gerbrunn
08:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Würzburg und Gemeinde Gerbrunn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Stadtgebiet Würzburg und Gemeinde Gerbrunn" vom 11.06.2026 09:15:41 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot aufgehoben: Das Trinkwasser im gesamten Würzburger Stadtgebiet und in Gerbrunn kann wieder uneingeschränkt verwendet werden
Das Gesundheitsamt Würzburg hat an diesem Sonntag, 14. Juni 2026, das am vergangenen Mittwoch wegen des Nachweises von Bakterien im Trinkwasser angeordnete Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit kann das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.
******
Aktualisierung:
Betroffen ist das Stadtgebiet Würzburg und die Gemeinde Gerbrunn.
******
Ursprüngliche Warnmeldung:
Im Bereich von Würzburg und Gerbrunn ist es zu einer Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken gekommen. Das Gesundheitsamt Würzburg hat vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Abkochgebot aufgehoben: Das Trinkwasser im gesamten Würzburger Stadtgebiet und in Gerbrunn kann wieder uneingeschränkt verwendet werden
Das Gesundheitsamt Würzburg hat an diesem Sonntag, 14. Juni 2026, das am vergangenen Mittwoch wegen des Nachweises von Bakterien im Trinkwasser angeordnete Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit kann das Trinkwasser wieder uneingeschränkt verwendet werden.
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Aktualisierung:
Betroffen ist das Stadtgebiet Würzburg und die Gemeinde Gerbrunn.
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Ursprüngliche Warnmeldung:
Im Bereich von Würzburg und Gerbrunn ist es zu einer Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken gekommen. Das Gesundheitsamt Würzburg hat vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
11.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Stadtgebiet Würzburg und Gemeinde Gerbrunn
09:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Würzburg und Gemeinde Gerbrunn
Aktualisierung:
Betroffen ist das Stadtgebiet Würzburg und die Gemeinde Gerbrunn.
*********
Ursprüngliche Warnmeldung:
Im Bereich von Würzburg und Gerbrunn ist es zu einer Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken gekommen. Das Gesundheitsamt Würzburg hat vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Betroffen ist das Stadtgebiet Würzburg und die Gemeinde Gerbrunn.
*********
Ursprüngliche Warnmeldung:
Im Bereich von Würzburg und Gerbrunn ist es zu einer Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken gekommen. Das Gesundheitsamt Würzburg hat vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
10.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Würzburg und Gerbrunn
18:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Würzburg und Gerbrunn
Im Bereich von Würzburg und Gerbrunn ist es zu einer Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken gekommen. Das Gesundheitsamt Würzburg hat vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Sobald das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden kann, werden das Gesundheitsamt und der Trinkwasserversorger darüber informieren.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Zum Abtöten von Krankheitserregern muss das Trinkwasser einmalig sprudelnd aufgekocht und langsam abgekühlt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
13.05.2026
1 Meldungen
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
13:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP" vom 08.05.2026 13:57:43 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
08.05.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
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Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
13:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, Landkreis Main-Spessart weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Eine Desinfektion wird eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
12.03.2026
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Stadt Würzburg
11:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Würzburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Stadt Würzburg" vom 12.03.2026 11:44:22 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG***
n Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
ENTWARNUNG***
n Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Stadt Würzburg
11:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Würzburg
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
18.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
09:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt " vom 09.02.2026 08:01:53 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
09.02.2026
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DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
08:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Marktes Triefenstein, Ortsteil Lengfurt wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
23.12.2025
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DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Trief - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
12:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt" vom 09.12.2025 07:11:56 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsnetz Lengfurt ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.Hinweise für Verbraucher
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Ortsnetz Lengfurt ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.Hinweise für Verbraucher
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
09.12.2025
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DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
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Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT - Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
07:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz Lengfurt wurde eine Überschreitung des Grenzwertes Enterokokken festgestellt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
22.10.2025
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DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt" vom 13.10.2025 16:16:28 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Lengfurt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt
werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit
keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig
auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
13.10.2025
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DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
06.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
13:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt" vom 29.09.2025 20:14:17 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
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