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20.10.2025
1 Meldungen
DE-BW-AA-W035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Starke Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
17:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu starker Rauchentwicklung. Halten sie Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen,
damit die Wasserspeicher schneller wieder aufgefüllt werden können.
13.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
16:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
05.10.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach" vom 05.10.2025 17:54:11 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
04.10.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
25.09.2025
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
DE-SL-SLS-W038
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
14.09.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
12:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt" vom 10.09.2025 18:02:26 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
10.09.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
29.08.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach" vom 22.08.2025 15:53:14 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
27.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt" vom 23.08.2025 17:56:13 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
23.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
17:56
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen ist es notwendig, das Trinkwasser vor einer
Verwendung zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen bzw. Getränken
vorsorglich einmalig sprudelnd aufkochen zu lassen und dann über mindestens 10 Minuten
abzukühlen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen
zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen
und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne
Einschränkungen nutzen.
Die Stadtwerke Radolfzell warnen die Einwohner ausdrücklich vor dem Genuss des nicht
abgekochten Trinkwassers.
Sobald die Trinkwasserversorgung wieder unbedenklich hergestellt ist, werden wir Sie
umgehend informieren.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
22.08.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
15:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir bitten alle Bewohnerinnen und Bewohner, Trinkwasser vor jeglicher Verwendung -
insbesondere zum Trinken, Zubereiten von Speisen, Zähne putzen, oder reinigen von
Lebensmitteln - mindestens 3 Minuten sprudelnd abzukochen.
Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres, bis die Ursache geklärt und die einwandfreie
Wasserqualiät wieder bestätigt ist.
21.08.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
15:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
10.08.2025
2 Meldungen
DE-NI-NOM-W210
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen" vom 10.08.2025 12:09:50 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
16.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau" vom 16.06.2025 15:48:08 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main - Lohr - Steinbach
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach" vom 05.06.2025 16:17:19 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
06.06.2025
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Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
16:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
05.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
25.05.2025
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au
11:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au" vom 23.05.2025 13:01:47 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
23.05.2025
1 Meldungen
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung mit Enterokokken - Gemeinde Au
13:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Enterokokken.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für die Gemeinde Au wird mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot erlassen.
Das Trinkwasser darf nur abgekocht verzehrt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Zweckverbandes WV Hexental.
22.04.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach
10:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach" vom 11.04.2025 13:16:11 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
11.04.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach
13:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist gesichert.
21.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserkontamination Mittenwald ENTWARNUNG - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn
21:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserkontamination Mittenwald Aktualisierung - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn" vom 14.12.2024 13:52:20 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
14.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-WM-W167
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserkontamination Mittenwald Aktualisierung - gesamte Ort Mittenwald, Außenbereiche Schmalensee, Buckelwiesen, Am Horn
13:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mittenwald, 14.12.2024
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Aktueller Stand zur Trinkwasserkontamination in der Gemeinde Mittenwald vom 14.12.2024 12:00
Derzeit laufen intensive Ermittlungen durch die Experten des Gesundheitsamtes und der Karwendel Energie und Wasser GmbH im Zusammenhang mi dem Nachweis von Enterokokken in der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Mittenwald. Um jedes gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung auszuschließen, wird das Trinkwasser bis zum Abschluss der Ursachenermittlung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gechlort.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Wichtige Informationen rund um das gechlorte Trinkwasser:
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und zum Kochen verwendet werden.
• Das Wäschewasche ist uneingeschränkt möglich.
• Das Tränken von Tieren ist ebenfalls bedenkenlos möglich
• Das gechlorte Trinkwasser kann bedenkenlos für die Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden.
• Zur Produktion von Lebensmitteln bestehen keine Einschränkungen. Sollten besondere Anforderungen bei der Herstellung, beispielsweise von Arzneimitteln bestehen, stehen wir als Wasserversorger gerne jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Zusammenfassend stellt die Chlorung des Trinkwassers ein seit Jahrzehnten etabliertes und häufig eingesetztes Verfahren dar, was so gut wie keine Einschränkung im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers bedingt.
KEW Karwendel Energie und Wasser GmbH
Matthias Pöll Geschäftsführer
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger und Bürgerinnen werden aufgefordert das Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch bis Samstag 14.12.2024 17:00 vorläufig nur abgekocht zu verwenden.
Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
Im Übrigen siehe Text der Warnmeldung
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