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16.07.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal." vom 03.07.2026 19:17:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
03.07.2026
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
19:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Bei einer Probenahme vom 03.07.2026 wurden am Übergabeschacht in Kötz Verunreinigungen im Trinkwasser festgestellt. Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
Landkreis Günzburg: Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Handlungsempfehlungen zu Ihrem Ereignis
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Sonstige Handlungsempfehlungen
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Entwarnung: Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochge - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
08:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten" vom 29.06.2026 10:59:11 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Für die betroffenen Gemeindeteile wurde das Abkochgebot aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Für die betroffenen Gemeindeteile wurde das Abkochgebot aufgehoben.
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
29.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
10:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
26.06.2026
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Wasserversorgung Rauher-Berg-Gruppe: Mögliche Verunreinigung, Abkochgebot - Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten, Wiesenbach
20:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteil Rieden, Gemeinden Bibertal, Kötz, Waldstetten, Wiesenbach
Bei einer Probenahme vom 23.06.2026 wurden im Maschinenhaus in der Sammelleitung aus Brunnen 8 und 9 vor UV 40 col. Keime/100 ml und nach UV 50 col. Keime/100 ml nachgewiesen (Grenzwert laut TrinkwV: 0 KBE/100ml). Die Ursache ist derzeit unklar.
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, die Ortschaften der Wiesenbach-Gruppe und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Da eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Neu-Ulm vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen. Von dem Abkochgebot betroffen sind folgende Bereiche:
o Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen, Wallenhausen und Oberhausen
o Landkreis Günzburg: alle vom Hochbehälter Wallenhausen aus versorgten Ortsteile in GZ. Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, die Ortschaften der Wiesenbach-Gruppe und der Gemeinde Bibertal.
Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Über den aktuellen Stand der Entwicklungen wird laufend auf der Homepage des Marktes Pfaffenhofen an der Roth informiert unter:
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Stand 26.06.2026, Uhrzeit 17:45 Uhr
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Abkochen ist notwendig für: Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten. Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser. Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln. Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine. Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
12.03.2026
12 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
12 Meldungen
Gefahrenmitteilung
12 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen
15:02
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen" vom 12.03.2026 15:00:19 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen
15:01
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen" vom 12.03.2026 15:00:29 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Kreisfreie Stadt Memmingen
15:00
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Kreisfreie Stadt Memmingen" vom 12.03.2026 15:00:42 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen
14:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Kreisfreie Stadt Memmingen
11:51
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Landkreis Günzburg
11:50
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Günzburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Landkreis Günzburg" vom 12.03.2026 11:50:08 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche
Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche
Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Entwarnung: ENTWARNUNG Landesweit einheitlicher Probealarm 2026 - Landkreis Unterallgäu
11:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Unterallgäu
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Unterallgäu" vom 12.03.2026 11:15:01 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche
Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche
Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm
11:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Neu-Ulm
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm" vom 12.03.2026 11:10:07 gesendet durch Integrierte Leitstelle Donau-Iller . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Entwarnung: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2026 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2026 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Günzburg
11:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Günzburg
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Kreisfreie Stadt Memmingen
11:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreisfreie Stadt Memmingen
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Unterallgäu
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Unterallgäu
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm – Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm
11:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Neu-Ulm
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
11.10.2025
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DE-BY-KRU-W174
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Katastrophenschutzvollübung im Landkreis Neu-Ulm - Raum Senden
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Raum Senden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenschutzvollübung im Landkreis Neu-Ulm - Raum Senden" vom 11.10.2025 09:29:09 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Heute findet im Raum Senden eine Katastrophenschutzvollübung bis ca. 12:30 Uhr statt. Es ist mit einem erhöhten Aufkommen von Einsatzfahrzeugen zu rechnen. Es handelt sich um eine Übung und keinen Ernstafall. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Heute findet im Raum Senden eine Katastrophenschutzvollübung bis ca. 12:30 Uhr statt. Es ist mit einem erhöhten Aufkommen von Einsatzfahrzeugen zu rechnen. Es handelt sich um eine Übung und keinen Ernstafall. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Es besteht keine Gefahr.
Katastrophenschutzvollübung im Landkreis Neu-Ulm - Raum Senden
09:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Raum Senden
Heute findet im Raum Senden eine Katastrophenschutzvollübung bis ca. 12:30 Uhr statt. Es ist mit einem erhöhten Aufkommen von Einsatzfahrzeugen zu rechnen. Es handelt sich um eine Übung und keinen Ernstafall. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Es besteht keine Gefahr.
24.09.2025
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DE-BY-KRU-W174
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Gefahrenmitteilung
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Entwarnung: Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Memmingen - Alpenstraße
14:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Memmingen - Alpenstraße
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Memmingen - Alpenstraße" vom 24.09.2025 14:03:42 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Fenster & Türen geschlossen halten
Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Fenster & Türen geschlossen halten
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Memmingen - Alpenstraße
14:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Memmingen - Alpenstraße
Starke Rauchentwicklung mit Geruchsbelästigung - Fenster & Türen geschlossen halten
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
14.09.2025
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DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Gefahrenmitteilung
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Entwarnung: Stromausfall - Landkreis Unterallgäu Bereich Alsbishofen bei Lachen
20:00
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Unterallgäu Bereich Alsbishofen bei Lachen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stromausfall - Landkreis Unterallgäu Bereich Alsbishofen bei Lachen" vom 14.09.2025 20:00:32 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
In Albishofen wird aufgrund eines Unfalles ab ca. 15:00 Uhr der Strom abgeschalten.
Die Energieversorger und Einsatzkräfte sind vor Ort. . Die Dauer des Stromausfalls wird ca. mindestens 3 Stunden betragen.
Es beseteht keine Gefahr für die Bevölkerung aufgrund des Unfalls.
Im Notfall erreichen Sie die Feuerwehr und Polizei über die Notrufnummern 112 und 110.
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
In Albishofen wird aufgrund eines Unfalles ab ca. 15:00 Uhr der Strom abgeschalten.
Die Energieversorger und Einsatzkräfte sind vor Ort. . Die Dauer des Stromausfalls wird ca. mindestens 3 Stunden betragen.
Es beseteht keine Gefahr für die Bevölkerung aufgrund des Unfalls.
Im Notfall erreichen Sie die Feuerwehr und Polizei über die Notrufnummern 112 und 110.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Stromausfall - Landkreis Unterallgäu Bereich Alsbishofen bei Lachen
14:49
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Unterallgäu Bereich Alsbishofen bei Lachen
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
In Albishofen wird aufgrund eines Unfalles ab ca. 15:00 Uhr der Strom abgeschalten.
Die Energieversorger und Einsatzkräfte sind vor Ort. . Die Dauer des Stromausfalls wird ca. mindestens 3 Stunden betragen.
Es beseteht keine Gefahr für die Bevölkerung aufgrund des Unfalls.
Im Notfall erreichen Sie die Feuerwehr und Polizei über die Notrufnummern 112 und 110.
In Albishofen wird aufgrund eines Unfalles ab ca. 15:00 Uhr der Strom abgeschalten.
Die Energieversorger und Einsatzkräfte sind vor Ort. . Die Dauer des Stromausfalls wird ca. mindestens 3 Stunden betragen.
Es beseteht keine Gefahr für die Bevölkerung aufgrund des Unfalls.
Im Notfall erreichen Sie die Feuerwehr und Polizei über die Notrufnummern 112 und 110.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
08.08.2025
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserabkochgebot - Nersingen
07:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserabkochgebot - Nersingen" vom 16.07.2025 15:11:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
26.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg" vom 26.07.2025 11:43:24 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 26. Juli 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunk-durchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 26. Juli 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunk-durchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Es besteht keine Gefahr.
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