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07.10.2026
3 Meldungen
DE-BW-FR-W022
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Abkochgebot - Bollschweil: OT Bollschweil
17:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bollschweil: OT Bollschweil
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Bollschweil: OT Bollschweil
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bollschweil: OT Bollschweil ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
Abkochgebot - Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
17:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Amtliche Gefahreninformation des Gesundheitsamtes für die Gemeinde Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Kirchzarten Ortsteile: Burg Birkenhof, Burg Höfen und Burg am Wald ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich
abgekochtes Leitungswasser zu verwenden.
- Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
- Die Zubereitung von Babynahrung sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in S - Geisfeld (Strullendorf)
13:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Geisfeld (Strullendorf)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Gemeindeteil Geisfeld in Strullendorf - Geisfeld (Strullendorf)" vom 28.09.2026 14:46:05 gesendet durch Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim. Die Warnung ist aufgehoben.
+++ ENTWARNUNG +++
Das Trinkwasser in Geisfeld/Strullendorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser wird aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf weiteres gechlort. Eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgt, sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte.
Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Alle ursprünglichen Handlungsempfehlungen sind aufgehoben.
+++ Ursprüngliche Meldung +++
Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++ ENTWARNUNG +++
Das Trinkwasser in Geisfeld/Strullendorf kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser wird aufgrund von weiteren Instandsetzungen bis auf weiteres gechlort. Eine erneute Information an die Verbraucher über den Wasserversorger erfolgt, sobald die Chlorung außer Betrieb genommen werden konnte.
Das Abkochen des Trinkwassers ist nicht mehr erforderlich. Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Alle ursprünglichen Handlungsempfehlungen sind aufgehoben.
+++ Ursprüngliche Meldung +++
Aufgrund einer Verunreinigung im Hochbehälter in Geisfeld/Strullendorf erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für den Gemeindeteil Geisfeld (Strullendorf). Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
01.10.2026
3 Meldungen
DE-BY-IN-W139
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Gefahreninformation
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Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen von Ilmtalgruppe und Waaler Gruppe - Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
18:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Teile von Wolnzach, Geisenfeld, Rohrbach, Ernsgaden & Vohburg (siehe Karte)
Bei Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.
Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.
Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen.
Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert-Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).
Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.
In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar.
Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.
Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt-Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
DE-BY-BA-W140
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiter - Zapfendorf, Unterleiterbach
12:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zapfendorf, Unterleiterbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach - Zapfendorf, Unterleiterbach" vom 28.09.2026 14:48:43 gesendet durch Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim. Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG:
Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Alle Handlungsempfehlungen sind aufgeboben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++
URSPRÜNGLICHE MELDUNG:
Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach. Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
ENTWARNUNG:
Das Trinkwasser der Gemeindeteile Zapfendorf und Unterleiterbach kann wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Gesundheitssamt Bamberg hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Haushaltsangehörigen, Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Alle Handlungsempfehlungen sind aufgeboben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
+++
URSPRÜNGLICHE MELDUNG:
Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach. Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
DE-BW-LB-W026
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Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 01.10.2026:
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
--------
Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei den Nachuntersuchungen im Versorgungsnetz Winzerhausen am 29.09.2026 wurde an der Ortsentnahmestelle Holzweiler Hof 1 Pseudomonas aeruginosa pro 100 ml nachgewiesen. Die übrigen Trinkwasserproben aus dem Ortsnetz Winzerhausen waren unauffällig.
Das Ortsnetz Holzweiler Hof wird vorsorglich gespült.
Zudem werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Aktualisierung 29.09.2026:
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Aktualisierung 21.09.2026:
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
30.09.2026
4 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg
16:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Hamburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg" vom 30.09.2026 15:48:37 gesendet durch Lagezentrum Polizei Hamburg, Behörde für Inneres und Sport. Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Aktualisierung: Störung der Trinkwasserversorgung - Stadtgebiet Hamburg
15:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtgebiet Hamburg
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Aktualisierung:
Im Stadtbereich Hamburg st die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Im Bereich Innenstadt und Ohlsdorf kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Störung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung - Hamburg-Mitte und Hamburg Nord, Hamburg Wandsbek
15:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburg-Mitte und Hamburg Nord, Hamburg Wandsbek
Es folgt eine amtliche Gefahreninformation der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg:
In Hamburg Mitte, Nord und Wandsbek ist die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Es kommt im Bereich der genanten Bezirke zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
In Hamburg Mitte, Nord und Wandsbek ist die Trinkwasserversorgung durch Wasserrohrbrüche von Hauptleitungen gestört.
Es kommt im Bereich der genanten Bezirke zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
DE-ST-WB-W056
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung Abkochgebot Groß Naundorf, Labrun und Prettin - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
13:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser nach Rohrbruch - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin" vom 25.09.2026 13:46:45 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landkreis Wittenberg. Die Warnung ist aufgehoben.
mit sofortiger Wirkung endet das veranlasste Abkochgebot für Trinkwasser in den Ortsteilen Groß Naundorf, Labrun und Prettin.
Die Analysen haben ergeben, dass die Grenzwerte im Normbereich liegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg, wurde über eine Beendigung des Abkochgebotes entschieden.
Das Trinkwasser muss somit nicht mehr abgekocht werden!
mit sofortiger Wirkung endet das veranlasste Abkochgebot für Trinkwasser in den Ortsteilen Groß Naundorf, Labrun und Prettin.
Die Analysen haben ergeben, dass die Grenzwerte im Normbereich liegen. In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg, wurde über eine Beendigung des Abkochgebotes entschieden.
Das Trinkwasser muss somit nicht mehr abgekocht werden!
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
29.09.2026
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Trinkwasserverunreinigung - Winzerhausen Holzweiler Hof
12:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Winzerhausen Holzweiler Hof
Aktualisierung 29.09.2026
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Aktualisierung 21.09.2026
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Bei der letzten Trinkwasseruntersuchung am 23.09.2026 wurden weiterhin keine Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wurde am 28.09.2026 beendet.
In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Aktualisierung 21.09.2026
Bei der Probenahme am 19.09.2026 konnten unter Chlorung keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden. Die Chlorung wird schrittweise reduziert. In den kommenden Wochen werden weitere Nachuntersuchungen durchgeführt.
Informationen erhalten Sie auch unter: www.grossbottwar.de
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Im Rahmen von Untersuchungen wurden im Wasserversorgungsnetz des Ortsteils Winzerhausen Pseudomonas aeruginosa (Bakterien) nachgewiesen. Pseudomonas aeruginosa stellen für die gesunde Bevölkerung in aller Regel nur ein geringes Risiko dar. Für bestimmte Patientengruppen kann ein höheres Risiko bestehen, das jedoch durch Beachtung von selbst durchführbaren Schutzmaßnahmen beherrscht werden kann.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:
https://www.grossbottwar.de/news/1/1286479/nachrichten/wichtige-information-des-wasserwerks-warnung.html
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
-Patienten mit Mukoviszidose und Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
-Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegskatheter oder einer Magensonde
-Stark abgeschwächte Patienten, die Chemotherapie erhalten oder mit Immunsuppresiva behandelt werden
-Kontaktlinsenträger, sofern sie ihre Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o.g. Patienten beachtet werden?
Für folgende Tätigkeiten nur abgekochtes Wasser verwenden:
-Bedienung und Reinigung von Inhalationsgeräten
-Zur Reinigung von offenen Wunden, Harnwegskatheter, Kathetereintrittsstellen
-Kontaktlinsen reinigen, Prothesen und Zahnspangen nur in Gefäßen mit abgekochtem Wasser aufbewahren
-Säuglingsnahrung nur mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten
28.09.2026
2 Meldungen
DE-BY-BA-W140
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach - Zapfendorf, Unterleiterbach
14:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zapfendorf, Unterleiterbach
Im Trinkwasser der Gemeinde Zapfendorf wurden bakterielle Verunreinigungen festgestellt. Deshalb erlässt das Landratsamt Bamberg ein Abkochgebot für Zapfendorf und Unterleiterbach. Das Wasser ist vorübergehend für bestimmte Zwecke nur im abgekochten Zustand zu verwenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wasserversorger.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
• Trinken Sie Leitungswasser nur in abgekochtem Zustand.
• Kochen Sie das Wasser einmal sprudelnd (100° C) auf und lassen Sie es anschließend mindestens zehn Minuten lang abkühlen. Die Nutzung eines Wasserkochers ist hierfür besonders praktisch.
• Verwenden Sie ausschließlich abgekochtes Leitungswasser auch zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden.
• Für die Toilettenspülung und alle anderen Zwecke (z. B. Duschen, Wäschewaschen) kann das Leitungswasser weiterhin ohne Einschränkungen verwendet werden.
DE-NW-ERK-SE056
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Entwarnung: Umweltkeime im Trinkwasser - Kreis Heinsberg
11:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreis Heinsberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Umweltkeime im Trinkwasser - Kreis Heinsberg" vom 25.09.2026 14:52:25 gesendet durch Kreis Heinsberg, Integrierte Leitstelle F/R. Die Warnung ist aufgehoben.
In Wasserproben an der Kreisgrenze zu Linnich wurde bei Routineuntersuchungen vereinzelte, nicht zulässige Umweltkeime nachgewiesen. Eine gesundheitliche Gefährdung besteht primär nicht. Trotzdem wird vorsorglich in den Ortsteilen
BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
In Wasserproben an der Kreisgrenze zu Linnich wurde bei Routineuntersuchungen vereinzelte, nicht zulässige Umweltkeime nachgewiesen. Eine gesundheitliche Gefährdung besteht primär nicht. Trotzdem wird vorsorglich in den Ortsteilen
BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
26.09.2026
1 Meldungen
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens - Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
14:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
Aktualisierung 26.09.: Die Internetseite www.wiesbaden.de/krisenfall wurde in der Warnung ergänzt.
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot im in der Karte angegebenen Bereich angeordnet.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer (0611) 7802201 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter (0611) 312828 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot im in der Karte angegebenen Bereich angeordnet.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer (0611) 7802201 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter (0611) 312828 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
25.09.2026
7 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung - Rattenkirchen, Heldenstein
18:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rattenkirchen, Heldenstein
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung - Rattenkirchen, Heldenstein" vom 24.09.2026 10:00:03 gesendet durch Integrierte Leitstelle Traunstein. Die Warnung ist aufgehoben.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund dringend erforderlicher Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung kommt es am Freitag, den 25.09.2026, ab 7:00 Uhr bis voraussichtlich ca. 19.00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Betroffen sind:
• das gesamte Gemeindegebiet Rattenkirchen
• der Ortsteil Weidenbach (Gemeinde Heldenstein)
• im Ortsteil Lauterbach die Hochfeldstraße und Goldau (Gemeinde Heldenstein)
Die voraussichtliche Dauer der Trinkwasserunterbrechung beträgt ca. 8 bis 12 Stunden. Während dieses Zeitraums steht kein Trinkwasser zur Verfügung.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig mit ausreichend Trinkwasser sowie Brauchwasser für den genannten Zeitraum zu bevorraten.
Wir informieren Sie erneut, wenn die Trinkwasserversorgung wieder in Betrieb genommen wurde.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund dringend erforderlicher Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung kommt es am Freitag, den 25.09.2026, ab 7:00 Uhr bis voraussichtlich ca. 19.00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Betroffen sind:
• das gesamte Gemeindegebiet Rattenkirchen
• der Ortsteil Weidenbach (Gemeinde Heldenstein)
• im Ortsteil Lauterbach die Hochfeldstraße und Goldau (Gemeinde Heldenstein)
Die voraussichtliche Dauer der Trinkwasserunterbrechung beträgt ca. 8 bis 12 Stunden. Während dieses Zeitraums steht kein Trinkwasser zur Verfügung.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig mit ausreichend Trinkwasser sowie Brauchwasser für den genannten Zeitraum zu bevorraten.
Wir informieren Sie erneut, wenn die Trinkwasserversorgung wieder in Betrieb genommen wurde.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
DE-HE-WI-W097
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens - Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
15:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wiesbaden-Mitte (Teile), Wiesbaden-Nordost (Teile)
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen Wiesbadens
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser siehe Karte
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot angeordnet.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird gesondert informiert.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer 0611 780 - 22 01 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter 0611 31 – 28 28 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser siehe Karte
Bei Trinkwasserkontrollen nahe dem Kurhaus wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Das Gesundheitsamt Wiesbaden hat deshalb ab sofort und bis auf Weiteres ein vorsorgliches Abkochgebot angeordnet.
Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Zähneputzen und zur Wundreinigung nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen.
Für Menschen mit besonderen Risikofaktoren gelten zusätzliche Empfehlungen zum Händewaschen und Duschen.
Die Toilettenspülung ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird gesondert informiert.
Für Rückfragen stehen die WLW, Wasserversorgungsbetriebe der LHW unter der Rufnummer 0611 780 - 22 01 und Wasserqualitaet@wlw-wiesbaden.de sowie das Gesundheitsamt Wiesbaden – während der Dienstzeiten unter 0611 31 – 28 28 (Erreichbarkeit Sa, So 10-14Uhr) und info-gesundheitsamt@wiesbaden.de gerne zur Verfügung.
WLW, ESWE Versorgung und das Gesundheitsamt Wiesbaden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und bedanken sich für die Mithilfe.
DE-NW-ERK-SE056
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Umweltkeime im Trinkwasser - Kreis Heinsberg
14:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreis Heinsberg
In Wasserproben an der Kreisgrenze zu Linnich wurde bei Routineuntersuchungen vereinzelte, nicht zulässige Umweltkeime nachgewiesen. Eine gesundheitliche Gefährdung besteht primär nicht. Trotzdem wird vorsorglich in den Ortsteilen
BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Umweltkeime im Trinkwasser in Bereichen von Geilenkirchen - Kreis Heinsberg
14:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kreis Heinsberg
In wasserproben an der Kreisgrenze zu Linnich wurde bei Routineuntersuchungen vereinzelte, nicht zulässige Umweltkeime nachgewiesen. Eine gesundheitliche Gefährdung besteht primäe nicht. Trotzdem wird vorsorglich in den Ortsteilen
Geilenkirchen - BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
Geilenkirchen - BRACHELEN, LINDERN, WÜRM, LEIFFARTH, FLAHSTRAß und HONSDORF
das Abkochen des Trinkwassers empfohlen.
Gleichzeitige Proben aus anderen Versorgungsgebieten des Wasserwerkes Gangelt sowie im übrigen Kreisgebiet waren unauffällig.
Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Kreis Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de/aktuelles verwiesen
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
DE-ST-WB-W056
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Gefahreninformation
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Abkochgebot für Trinkwasser nach Rohrbruch - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
13:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
Im Kreis Wittenberg - Stadt Annaburg Ortschaften Prettin und Labrun kam es zu einem Schadenereignis.
Aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten wurde die Trinkwasserversorgung im betroffenen Bereich am heutigen Tag unterbrochen. Nach Mitteilung des WAZV ist der Schaden jetzt behoben, dennoch gilt für den betroffenen Versorgungsbereich bis auf Widerruf ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten wurde die Trinkwasserversorgung im betroffenen Bereich am heutigen Tag unterbrochen. Nach Mitteilung des WAZV ist der Schaden jetzt behoben, dennoch gilt für den betroffenen Versorgungsbereich bis auf Widerruf ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
Unterbrechung der Trinkwasserversorgung durch Rohrbruch - Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
10:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Annaburg, Ortsteile Labrun und Prettin
Im Kreis Wittenberg - Stadt Annaburg Ortschaften Prettin und Labrun kam es zu einem Schadenereignis.
Aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten wird die Trinkwasserversorgung im betroffenen Bereich am heutigen Tag unterbrochen.
Nach Mitteilung des WAZV gilt für den betroffenen Versorgungsbereich bis auf Widerruf ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Zur Notversorgung hat der WAZV sechs Wasserwagen eingerichtet.
Standorte der Wasserwagen:
• Labrun: Labruner Hauptstraße, Höhe Bushaltestelle
• Prettin: Grundschule
• Prettin: Bahnhofstraße, Parkplatz am Einkaufsmarkt
• Prettin: Naherholungszentrum
• Prettin: Lichtenburger Straße, Parkplatz vor Hausnummer 1
• Prettin: Kita; der Wasserwagen wird dort fest angeschlossen
Aufgrund notwendiger Reparaturarbeiten wird die Trinkwasserversorgung im betroffenen Bereich am heutigen Tag unterbrochen.
Nach Mitteilung des WAZV gilt für den betroffenen Versorgungsbereich bis auf Widerruf ein Abkochgebot für Trinkwasser.
Zur Notversorgung hat der WAZV sechs Wasserwagen eingerichtet.
Standorte der Wasserwagen:
• Labrun: Labruner Hauptstraße, Höhe Bushaltestelle
• Prettin: Grundschule
• Prettin: Bahnhofstraße, Parkplatz am Einkaufsmarkt
• Prettin: Naherholungszentrum
• Prettin: Lichtenburger Straße, Parkplatz vor Hausnummer 1
• Prettin: Kita; der Wasserwagen wird dort fest angeschlossen
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Nutzen Sie bei Bedarf die eingerichteten Wasserwagen zur Notversorgung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
Handlungsempfehlungen:
- Beachten Sie das Abkochgebot bis zu dessen ausdrücklicher Aufhebung.
- Nutzen Sie bei Bedarf die eingerichteten Wasserwagen zur Notversorgung.
- Beachten Sie weitere Informationen des WAZV und der zuständigen Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch Personen in Ihrem Umfeld über die Einschränkungen.
Bei Rückfragen:
WAZV „Elbe-Elster-Jessen“ Tel.: 03537-26480
Havariedienst (24-Stunden-Erreichbarkeit) Tel.: 0171-7133301
DE-BW-KA-W138
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Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Hambrücken
09:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hambrücken
Das Trinkwasser in der Gemeinde Hambrücken weist zusätzlich bakterielle Verunreinigungen durch Escherichia coli auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindes-
tens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindes-
tens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
24.09.2026
2 Meldungen
DE-BY-TS-W135
1 Meldungen
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Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung - Rattenkirchen, Heldenstein
10:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rattenkirchen, Heldenstein
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund dringend erforderlicher Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung kommt es am Freitag, den 25.09.2026, ab 7:00 Uhr bis voraussichtlich ca. 19.00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Betroffen sind:
• das gesamte Gemeindegebiet Rattenkirchen
• der Ortsteil Weidenbach (Gemeinde Heldenstein)
• im Ortsteil Lauterbach die Hochfeldstraße und Goldau (Gemeinde Heldenstein)
Die voraussichtliche Dauer der Trinkwasserunterbrechung beträgt ca. 8 bis 12 Stunden. Während dieses Zeitraums steht kein Trinkwasser zur Verfügung.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig mit ausreichend Trinkwasser sowie Brauchwasser für den genannten Zeitraum zu bevorraten.
Wir informieren Sie erneut, wenn die Trinkwasserversorgung wieder in Betrieb genommen wurde.
aufgrund dringend erforderlicher Reparaturarbeiten an der Trinkwasserversorgung kommt es am Freitag, den 25.09.2026, ab 7:00 Uhr bis voraussichtlich ca. 19.00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Betroffen sind:
• das gesamte Gemeindegebiet Rattenkirchen
• der Ortsteil Weidenbach (Gemeinde Heldenstein)
• im Ortsteil Lauterbach die Hochfeldstraße und Goldau (Gemeinde Heldenstein)
Die voraussichtliche Dauer der Trinkwasserunterbrechung beträgt ca. 8 bis 12 Stunden. Während dieses Zeitraums steht kein Trinkwasser zur Verfügung.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich rechtzeitig mit ausreichend Trinkwasser sowie Brauchwasser für den genannten Zeitraum zu bevorraten.
Wir informieren Sie erneut, wenn die Trinkwasserversorgung wieder in Betrieb genommen wurde.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
DE-BW-KA-W138
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Verunreinigung des Trink- / Leitungswassers - Hambrücken
09:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hambrücken
In der Gemeinde Hambrücken kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch "pseudomonas aerugnosa".
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Karlsruhe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Landkreis Karlsruhe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, empfehlen wir für vulnerable Gruppen besondere Schutzmaßnahmen:
- Vulnerable Personen oder Immungeschwächte sollen das Leitungswasser vor Verzehr bzw. vor Nutzung abkochen
- Zur Reinigung von offenen Wunden / bei Hautverletzungen soll das Trinkwasser ebenfalls abgekocht werden.
- Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte abgepacktes Wasser verwendet werden
15.09.2026
2 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
16:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts" vom 24.08.2026 18:52:10 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasser einwandfrei – Abkochgebot beendet!
Gute Nachrichten für Wüstensachsen und Melperts:
Das Abkochgebot ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die wiederholten Trinkwasseruntersuchungen sind ohne Beanstandungen geblieben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda konnte das Abkochgebot daher offiziell beendet werden.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar und von einwandfreier Qualität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in den vergangenen Wochen.
Trinkwasser einwandfrei – Abkochgebot beendet!
Gute Nachrichten für Wüstensachsen und Melperts:
Das Abkochgebot ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die wiederholten Trinkwasseruntersuchungen sind ohne Beanstandungen geblieben. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda konnte das Abkochgebot daher offiziell beendet werden.
Das Trinkwasser ist wieder uneingeschränkt nutzbar und von einwandfreier Qualität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in den vergangenen Wochen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasser - Ortsteile der Gemeinde Riedering
15:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile der Gemeinde Riedering
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering" vom 28.08.2026 12:56:10 gesendet durch Leitstellenbereich Rosenheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Informieren Sie sich, zum Beispiel im Radio.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Das Wasser muss für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht (~ 100 °C) und anschließend circa zehn Minuten abgekühlt werden, um Keime effektiv abzutöten:
* zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
* zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, ältere oder kranke Personen
* zum Waschen von Salaten, Gemüse und Obst
* zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (sofern keine Geschirrspülmaschine verwendet wird)
* für medizinische Zwecke (z. B. Reinigung von Wunden, Nasenspülung)
* zur Herstellung von Eiswürfeln
Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür gut geeignet.
Für das Duschen und Händewaschen mit Seife besteht in der Regel keine Einschränkung, sofern das Wasser nicht verschluckt wird. Auch Waschmaschine, Spülmaschine und Toilettenspülung sind ohne weitere Maßnahmen nutzbar.
Es werden derzeit alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Wasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen und mögliche Ursachen abzuklären und zu beheben.
Über die Aufhebung des Abkochgebots wird die Bevölkerung zeitnah informiert.
Die Chlorung ist bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
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