Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg geltende Corona-Verordnung angepasst. Die Regelungen treten am Mittwoch, 12. Januar 2022, in Kraft.
++++ Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
+ Die Maßnahmen der Alarmstufe II gelten unabhängig von der Höhe der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz beziehungsweise der landesweiten Auslastung der Intensivbetten (AIB) bis einschließlich 1. Februar 2022 weiter.
+ FFP2-Maskenpflicht in der Warn- und Alarmstufe: In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. In Arbeits- und Betriebsstätten gilt weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.
+ Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6:00 Uhr.
++++ Ausführliche Informationen:
+ Eine Übersicht zu den in der Alarmstufe II geltenden Regelungen und Maßnahmen sowie die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
+ Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung
++++ Helfen Sie mit!
+ Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Es gilt, Kontakte zu beschränken und AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygienebeachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen. So kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen.
+ Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebewältigung. Gemeinsam haben wir in Baden-Württemberg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es #dranbleibenBW. Auf der Internetseite der Informationskampagne zum Impfen in Baden-Württemberg erfahren Sie alles zum Thema Impfen: www.dranbleiben-bw.de
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: www.infektionsschutz.de
Beschränken Sie Ihre persönlichen Kontakte.
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