Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Roth,
aufgrund der temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt des Landkreises Roth für Teile des Landkreises Roth angeordnet, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden.
Stadt Abenberg: Ortsteile: Beerbach, Dürrenmungenau, Fischhaus, Obersteinbach, Pflugsmühle, Pippenhof, Wassermungenau und Weihermühle;
Gemeinde Georgensgmünd: Ortsteil Untersteinbach
Stadt Spalt: Ortsteile: Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Grossweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Ottmannsberg, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Strassenhaus, Theilenberg, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels;
Außerdem betroffen sind auch Bereiche, die von den Stadtwerken Roth versorgt werden:
Stadt Roth: Kernstadt Roth, Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten
Wegen einer Verbindungsleitung zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe können möglicherweise zusätzlich folgende Ortsteile betroffen sein: Kiliansdorf und Belmbrach.
In den genannten Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Roth unter www.landratsamt-roth.de .
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
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