Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Zugangsbeschränkungen entfallen
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Maskenpflicht
Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr gilt die Maskenpflicht weiter.
Negativer Testnachweis für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt nach wie vor eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt - dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen - auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
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