Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Bereit
Letzte Aktualisierung: 18.06.2026 02:24:35
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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
12.03.2026
2 Meldungen
DE-NW-D-SE020
2 Meldungen
Gefahrendurchsage
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
11:20
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordrhein-Westfalen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen" vom 12.03.2026 10:59:43 gesendet durch Lagezentrum der Landesregierung NRW. Die Warnung ist aufgehoben.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
10:59
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
13.03.2025
2 Meldungen
DE-NW-D-SE020
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
11:20
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen" vom 13.03.2025 10:59:40 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
10:59
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
14.03.2024
2 Meldungen
DE-NW-D-SE020
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
11:20
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen" vom 14.03.2024 11:00:00 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Warntag Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
11:00
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein landesweiter Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
09.03.2023
2 Meldungen
DE-NW-D-SE020
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweiter Warntag - Es besteht KEINE GEFAHR - Nordrhein-Westfalen
11:20
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Warntag - Es besteht KEINE GEFAHR - Nordrhein-Westfalen" vom 09.03.2023 10:59:08 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
In Nordrhein-Westfalen findet zur Zeit der landesweite Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei!
In Nordrhein-Westfalen findet zur Zeit der landesweite Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei!
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Warntag - Es besteht KEINE GEFAHR - Nordrhein-Westfalen
10:59
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
In Nordrhein-Westfalen findet zur Zeit der landesweite Probealarm statt.
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei!
Es besteht KEINE GEFAHR für die Bevölkerung!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei!
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht keine Gefahr.
28.02.2023
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Coronaschutzverordnung läuft am 28. Februar aus - Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen" vom 31.01.2023 12:00:00 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
Mit Blick auf bundesrechtliche Regelungen und den Verlauf des Pandemiegeschehens wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung nicht mehr verlängern.
Somit verbleibt ab dem 01. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie am Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen unter 0211/9119-1001 oder im Internet unter www.land.nrw/corona
Mit Blick auf bundesrechtliche Regelungen und den Verlauf des Pandemiegeschehens wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung nicht mehr verlängern.
Somit verbleibt ab dem 01. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Weitere Informationen erhalten Sie am Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen unter 0211/9119-1001 oder im Internet unter www.land.nrw/corona
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Wenn Sie einen positiven Coronatest haben, verzichten Sie bitte bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte. Bei unvermeidbaren Kontakten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung tragen Sie bitte Maske. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Wenn Sie einen positiven Coronatest haben, verzichten Sie bitte bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte. Bei unvermeidbaren Kontakten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung tragen Sie bitte Maske. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
06.02.2023
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
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Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
17:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zum 01. Februar 2023 angepasst. Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Pflicht zur Isolierung entfallen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2023.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Isolation und Tests
Mit dem Auslaufen der Test- und Quarantäneverordnung entfällt die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, möglichst auf Kontakte zu verzichten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben.
Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen. Auch Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Isolation und Tests
Mit dem Auslaufen der Test- und Quarantäneverordnung entfällt die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, möglichst auf Kontakte zu verzichten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben.
Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen. Auch Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Wenn Sie einen positiven Coronatest haben, verzichten Sie bitte bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte. Bei unvermeidbaren Kontakten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung tragen Sie bitte Maske. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Wenn Sie einen positiven Coronatest haben, verzichten Sie bitte bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte. Bei unvermeidbaren Kontakten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung tragen Sie bitte Maske. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
18.11.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Störung Mobilfunknetz Telefonica (O2) - Nordrhein-Westfalen
08:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Mobilfunknetz Telefonica (O2) - Nordrhein-Westfalen" vom 17.11.2022 20:08:16 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
In Teilen des Landesgebietes kommt es momentan zu Störungen im Mobilfunknetz von Telefonica (O2). Die zuständigen Behörden und Netzbetreiber sind informiert.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei ggf. nur über einen bestehenden Festnetzanschluss oder einen anderen Netzanbieter.
Anweisungen: Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Übermitteln Sie eine Notrufmeldung, bei fehlender eigener Alternative, ggf. über Nachbarn, Tankstellen, Verkaufsstätten usw.
Alternativ können Sie auch die nora Notruf-App nutzen (www.nora-notruf.de). Halten Sie bitte den Notruf der Polizei und Feuerwehr für Notfälle frei.
Es folgt eine wichtige Information des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
In Teilen des Landesgebietes kommt es momentan zu Störungen im Mobilfunknetz von Telefonica (O2). Die zuständigen Behörden und Netzbetreiber sind informiert.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei ggf. nur über einen bestehenden Festnetzanschluss oder einen anderen Netzanbieter.
Anweisungen: Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Übermitteln Sie eine Notrufmeldung, bei fehlender eigener Alternative, ggf. über Nachbarn, Tankstellen, Verkaufsstätten usw.
Alternativ können Sie auch die nora Notruf-App nutzen (www.nora-notruf.de). Halten Sie bitte den Notruf der Polizei und Feuerwehr für Notfälle frei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
17.11.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Störung Mobilfunknetz Telefonica (O2) - Nordrhein-Westfalen
20:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.
In Teilen des Landesgebietes kommt es momentan zu Störungen im Mobilfunknetz von Telefonica (O2). Die zuständigen Behörden und Netzbetreiber sind informiert.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei ggf. nur über einen bestehenden Festnetzanschluss oder einen anderen Netzanbieter.
Anweisungen: Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Übermitteln Sie eine Notrufmeldung, bei fehlender eigener Alternative, ggf. über Nachbarn, Tankstellen, Verkaufsstätten usw.
Alternativ können Sie auch die nora Notruf-App nutzen (www.nora-notruf.de). Halten Sie bitte den Notruf der Polizei und Feuerwehr für Notfälle frei.
In Teilen des Landesgebietes kommt es momentan zu Störungen im Mobilfunknetz von Telefonica (O2). Die zuständigen Behörden und Netzbetreiber sind informiert.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei ggf. nur über einen bestehenden Festnetzanschluss oder einen anderen Netzanbieter.
Anweisungen: Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Übermitteln Sie eine Notrufmeldung, bei fehlender eigener Alternative, ggf. über Nachbarn, Tankstellen, Verkaufsstätten usw.
Alternativ können Sie auch die nora Notruf-App nutzen (www.nora-notruf.de). Halten Sie bitte den Notruf der Polizei und Feuerwehr für Notfälle frei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
31.10.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung im Wesentlichen unverändert zunächst bis zum 30. November 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (wenigstens medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
In Innenräumen gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (wenigstens medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
30.09.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung im Wesentlichen unverändert bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Im Inneren gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (wenigstens eine medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Im Inneren gilt bis auf weiteres keine generelle Maskenpflicht. Dies gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (wenigstens eine medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Weiterhin gilt: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
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22.09.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung ohne Anpassungen bis zum 30. September 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
08.09.2022
2 Meldungen
DE-NW-D-SE020
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweiter Sirenenprobealarm
11:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Sirenenprobealarm" vom 08.09.2022 10:59:57 gesendet durch LZ Land NW (DEU, Düsseldorf). Die Warnung ist aufgehoben.
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein Sirenenprobealarm statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Sirenensignale unter www.warnung.nrw .
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein Sirenenprobealarm statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Sirenensignale unter www.warnung.nrw .
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Sirenenprobealarm
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Nordrhein-Westfalen findet zurzeit ein Sirenenprobealarm statt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
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Es besteht keine Gefahr.
24.08.2022
1 Meldungen
DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung ohne Anpassungen bis zum 23. September 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
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Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
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27.07.2022
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DE-NW-D-SE020
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Allgemein
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Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen weiterhin folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich. Ein selbst durchgeführter Test reicht nicht aus. Die Freitestung bleibt nach den bundesrechtlichen Regelungen auch zukünftig kostenfrei.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
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30.06.2022
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Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
18:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Test-und-Quarantäneverordnung unverändert zunächst bis zum 28. Juli 2022 verlängert. Die Möglichkeit zur Freitestung bleibt kostenfrei.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Bürgertestungen
Gemäß der Regelung des Bundesgesundheitsministeriums sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Die Möglichkeit zur Freitestung durch einen Bürgertest nach positivem Corona-Test bleibt kostenfrei. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert >30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Bürgertestungen
Gemäß der Regelung des Bundesgesundheitsministeriums sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Die Möglichkeit zur Freitestung durch einen Bürgertest nach positivem Corona-Test bleibt kostenfrei. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html
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Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
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Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
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23.06.2022
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Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
10:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ mit einem Ct-Wert >30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Infektionsschutzmaßnahmen in Krankenhäusern und Pflegeheimen
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden.
Quarantäneregelungen
Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben unverändert:
Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich 10 Tage in Isolation, kann sich aber nach 5 Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ mit einem Ct-Wert >30) erforderlich, ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.
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Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
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Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
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04.06.2022
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DE-NW-D-SE020
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Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
10:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung zunächst bis zum 23. Juni 2022 verlängert.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Infektionsschutzmaßnahmen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
In Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfallen für alle Bewohnerinnen und Bewohner Maskenpflicht und Abstandsregelungen. Besucherinnen und Besucher müssen in Eingangsbereichen und Fluren weiterhin eine Maske tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Infektionsschutzmaßnahmen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe
In Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entfallen für alle Bewohnerinnen und Bewohner Maskenpflicht und Abstandsregelungen. Besucherinnen und Besucher müssen in Eingangsbereichen und Fluren weiterhin eine Maske tragen, eine medizinische Maske ist ausreichend. Die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher bleibt bestehen.
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Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
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Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
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02.04.2022
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Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Zugangsbeschränkungen entfallen
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Maskenpflicht
Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr gilt die Maskenpflicht weiter.
Negativer Testnachweis für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt nach wie vor eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt - dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen - auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.
Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. April 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Zugangsbeschränkungen entfallen
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.
Maskenpflicht
Bestehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (z. B. Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr gilt die Maskenpflicht weiter.
Negativer Testnachweis für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt nach wie vor eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt - dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen - auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten etc.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
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Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen sind auch die eigenverantwortliche Begrenzung der Kontakte, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
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22.03.2022
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DE-NW-D-SE020
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1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
19:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung an das durch den Bundesgesetzgeber geänderte Infektionsschutzgesetz angepasst.
Die geänderte Verordnung ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 2. April 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen im Privaten entfallen
Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen, unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus.
Kapazitäts-/Personengrenzen entfallen
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher prozentual oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen (z.B. im ÖPNV, Geschäfte) und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen drinnen bleiben bestehen.
Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+). Für Großveranstaltungen gilt 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt ebenfalls 3G. Die Maskenpflicht im Freien entfällt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die geänderte Verordnung ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 2. April 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Anpassungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen im Privaten entfallen
Die persönlichen Kontaktbeschränkungen entfallen, unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus.
Kapazitäts-/Personengrenzen entfallen
Alle Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen die Auslastung bisher prozentual oder durch absolute Höchstgrenzen beschränkt war, können ab sofort wieder voll besetzt werden. Die Maskenpflichten in Innenräumen (z.B. im ÖPNV, Geschäfte) und bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen drinnen bleiben bestehen.
Wegfall von Zugangsbeschränkungen und der Maskenpflicht im Freien
Für Angebote der Jugendarbeit, Sport im Freien, Versammlungen, Trauungen und Feiern in Privaträumen entfallen ab sofort die Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G+). Für Großveranstaltungen gilt 3G und nicht mehr 2G+. Für Volksfeste gilt ebenfalls 3G. Die Maskenpflicht im Freien entfällt. Es gilt weiterhin die Empfehlung, in Situationen mit vielen Menschen auf engem Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
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Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
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Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
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03.03.2022
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DE-NW-D-SE020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die nordrhein-westfälische Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung gemäß der von Bund und Ländern vereinbarten Öffnungsperspektive an.
Die geänderte Verordnung tritt zum 4. März 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 19. März 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Neuregelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
3G-Regel für Gastronomie, Kultur und Sport
Für gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungsangebote gilt die 3G-Regel: Zugang haben vollständig immunisierte Personen und ungeimpfte Personen mit gültigem negativem Testnachweis. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen. Auch Sport im öffentlichen Raum (drinnen und draußen) fällt unter die 3G-Regel.
Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus-Regel
Ab dem 4. März dürfen Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen wieder öffnen. Hier gilt die 2G-plus-Regel: Zugang haben nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben.
Die geänderte Verordnung tritt zum 4. März 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 19. März 2022.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Die wichtigsten Neuregelungen für Nordrhein-Westfalen im Überblick:
3G-Regel für Gastronomie, Kultur und Sport
Für gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungsangebote gilt die 3G-Regel: Zugang haben vollständig immunisierte Personen und ungeimpfte Personen mit gültigem negativem Testnachweis. Gleiches gilt für Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen. Auch Sport im öffentlichen Raum (drinnen und draußen) fällt unter die 3G-Regel.
Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G-plus-Regel
Ab dem 4. März dürfen Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen wieder öffnen. Hier gilt die 2G-plus-Regel: Zugang haben nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
Handlungsempfehlungen
Es wird weiterhin dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die bewährten Verhaltensregeln (AHA+L) bleiben weiterhin empfohlen.
Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
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