Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen - Nordrhein-Westfalen
17:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung zum 01. Februar 2023 angepasst. Die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Pflicht zur Isolierung entfallen. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2023.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter: www.land.nrw/corona
Damit gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:
Isolation und Tests
Mit dem Auslaufen der Test- und Quarantäneverordnung entfällt die Pflicht, sich im Fall einer Corona-Infektion in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023. Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, möglichst auf Kontakte zu verzichten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben.
Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.
Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr entfällt. In medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt die Maskenpflicht (FFP-2-Maske) bestehen. Auch Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz gemäß den STIKO-Empfehlungen.
Nutzen Sie das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung ("Booster").
Schützen Sie sich und andere mit den bewährten Verhaltensregeln (Maske, Hygienemaßnahmen, Abstand, regelmäßiges Lüften).
Wenn Sie einen positiven Coronatest haben, verzichten Sie bitte bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte. Bei unvermeidbaren Kontakten und in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung tragen Sie bitte Maske. Wenn Sie sich krank fühlen, kontaktieren Sie bitte einen Arzt.
Bitte verfolgen Sie die Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Behörden vor Ort, beispielsweise in der Presse, im Radio, im Fernsehen sowie auf Facebook, Twitter und Instagram.
Weitere Informationen
Bürgertelefon des Landes Nordrhein-Westfalen - 0211/9119-1001
http://www.land.nrw/corona
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