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13.09.2023
1 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung - Schliengen mit Ortsteilen
15:22
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Schliengen mit Ortsteilen" vom 13.09.2023 15:22:01 gesendet durch LS Lörrach vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Schliengen Landkreis Lörrach ist durch einen Gebäudebrand eine Geruchsbelästigung wahrnehmbar. Nach derzeit vorliegenden Informationen kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen aus. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn. Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen
Es folgen in kürze weitere Informationen.
In Schliengen Landkreis Lörrach ist durch einen Gebäudebrand eine Geruchsbelästigung wahrnehmbar. Nach derzeit vorliegenden Informationen kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, schalten Sie Lüftungsanlagen aus. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn. Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen
Es folgen in kürze weitere Informationen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
12.09.2023
2 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: starke Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - diverse Orte im Markgräflerland
07:34
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "starke Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - diverse Orte im Markgräflerland" vom 12.09.2023 07:33:52 gesendet durch LS Lörrach vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandes in Schliengen kommt es zu einer massiven Rauchausbreitung in Richtung Steinenstadt - Auggen - Müllheim - Neuenburg
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie alle Lüftungsanlagen ab. Bei Bedarf Warnen Sie Ihre Nachbarn!
Rufen Sie die Feuerwehr oder die Polizei nur an wenn Sie einen Notfall haben und Hilfe brauchen.
Aufgrund eines Brandes in Schliengen kommt es zu einer massiven Rauchausbreitung in Richtung Steinenstadt - Auggen - Müllheim - Neuenburg
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie alle Lüftungsanlagen ab. Bei Bedarf Warnen Sie Ihre Nachbarn!
Rufen Sie die Feuerwehr oder die Polizei nur an wenn Sie einen Notfall haben und Hilfe brauchen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
starke Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - diverse Orte im Markgräflerland
04:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Brandes in Schliengen kommt es zu einer massiven Rauchausbreitung in Richtung Steinenstadt - Auggen - Müllheim - Neuenburg
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie alle Lüftungsanlagen ab. Bei Bedarf Warnen Sie Ihre Nachbarn!
Rufen Sie die Feuerwehr oder die Polizei nur an wenn Sie einen Notfall haben und Hilfe brauchen.
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen, schalten Sie alle Lüftungsanlagen ab. Bei Bedarf Warnen Sie Ihre Nachbarn!
Rufen Sie die Feuerwehr oder die Polizei nur an wenn Sie einen Notfall haben und Hilfe brauchen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
02.05.2022
1 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung
16:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung" vom 02.05.2022 16:07:47 gesendet durch LS Lörrach vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Hausen im Wiesental Lkr Lörrach ist es aufgrund eines Störfalls im Trinkwassernetz zu einer Verunreinigung des Trinkwassers gekommen.
Bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann das Wasser erst nach dreiminütigem Abkochen zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird, mindestens drei Minuten ab.
Im Bereich Hausen im Wiesental Lkr Lörrach ist es aufgrund eines Störfalls im Trinkwassernetz zu einer Verunreinigung des Trinkwassers gekommen.
Bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann das Wasser erst nach dreiminütigem Abkochen zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird, mindestens drei Minuten ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
24.04.2022
1 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung
15:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Hausen im Wiesental Lkr Lörrach ist es aufgrund eines Störfalls im Trinkwassernetz zu einer Verkeimung mit…(Erreger)/zu einer Verunreinigung des Trinkwassers gekommen.
Bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann das Wasser erst nach dreiminütigem Abkochen zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird, mindestens drei Minuten ab.
Bis zum Nachweis der Unbedenklichkeit kann das Wasser erst nach dreiminütigem Abkochen zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird, mindestens drei Minuten ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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