Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Bereit
Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 18:47:16
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
13.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Giftige Rauchwolke durch Großbrand - Woringen
08:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In dem Gemeindegebiet Woringen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
12.07.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Giftige Rauchwolke durch Großbrand - Wolfertschwenden
15:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Giftige Rauchwolke durch Großbrand - Wolfertschwenden" vom 12.07.2025 12:13:32 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Gemeinde Wolfertschwenden kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
In der Gemeinde Wolfertschwenden kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Giftige Rauchwolke durch Großbrand - Wolfertschwenden
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In der Gemeinde Wolfertschwenden kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
20.06.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Türkheim
10:06
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Türkheim" vom 20.06.2025 07:39:25 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
Im Bereich Türkehim kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eingeben] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon / Anlaufstelle eingeben]. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
Im Bereich Türkehim kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eingeben] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon / Anlaufstelle eingeben]. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchgase / Rauchsäule - Türkheim
07:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
Im Bereich Türkehim kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eingeben] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon / Anlaufstelle eingeben]. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Im Bereich Türkehim kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eingeben] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon / Anlaufstelle eingeben]. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
08.05.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Stromausfall - Landkreis Unterallgäu
12:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stromausfall - Landkreis Unterallgäu" vom 08.05.2025 11:29:32 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
Aufgrund eines Brandes in einer Elektroverteilung muss vorübergehend der Strom für den Ortsbereich Reichau abgestellt werden.
Eine Dauer des Stromausfalls ist noch nicht vorhersehbar.
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
Aufgrund eines Brandes in einer Elektroverteilung muss vorübergehend der Strom für den Ortsbereich Reichau abgestellt werden.
Eine Dauer des Stromausfalls ist noch nicht vorhersehbar.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Erkundigen Sie sich über den Standort der Informationsstellen, die von den Behörden eingerichtet wurden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Erkundigen Sie sich über den Standort der Informationsstellen, die von den Behörden eingerichtet wurden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Stromausfall - Landkreis Unterallgäu
11:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Unterallgäu:
Aufgrund eines Brandes in einer Elektroverteilung muss vorübergehend der Strom für den Ortsbereich Reichau abgestellt werden.
Eine Dauer des Stromausfalls ist noch nicht vorhersehbar.
Aufgrund eines Brandes in einer Elektroverteilung muss vorübergehend der Strom für den Ortsbereich Reichau abgestellt werden.
Eine Dauer des Stromausfalls ist noch nicht vorhersehbar.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Erkundigen Sie sich über den Standort der Informationsstellen, die von den Behörden eingerichtet wurden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Schalten Sie das Autoradio ein und achten Sie auf weitere Informationen.
Schalten Sie alle netzbetriebenen Geräte aus.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Erkundigen Sie sich über den Standort der Informationsstellen, die von den Behörden eingerichtet wurden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
15.04.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Ortsgebiet Boos
14:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Ortsgebiet Boos" vom 15.04.2025 12:10:54 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
In der Gemeinde Boos kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Ihre Lüftungsanlagen aus. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
In der Gemeinde Boos kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Ihre Lüftungsanlagen aus. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchgase / Rauchsäule - Ortsgebiet Boos
12:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
In der Gemeinde Boos kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Ihre Lüftungsanlagen aus. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
In der Gemeinde Boos kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Ihre Lüftungsanlagen aus. Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
13.03.2025
6 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
6 Meldungen
Allgemein
6 Meldungen
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Günzbur - Landkreis Günzburg
11:50
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg" vom 13.03.2025 11:26:10 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 13. März 2025, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 13. März 2025, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm 2025 - Landkreis Unterallgäu
11:46
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probealarm - Landkreis Unterallgäu" vom 13.03.2025 11:29:13 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
ENTWARNUNG: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2025 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2025 ist hiermit beendet.
ENTWARNUNG: In Bayern fand heute der landesweit einheitliche Probealarm 2025 mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt.
Der landesweit einheitliche Probealarm 2025 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm
11:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm" vom 13.03.2025 11:15:12 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich heute, 13.03.2025, am landesweit einheitlichen Probealarm in Bayern. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel wie z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast erprobt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung!
Der Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich heute, 13.03.2025, am landesweit einheitlichen Probealarm in Bayern. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel wie z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast erprobt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung!
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probealarm - Landkreis Unterallgäu
11:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
11:26
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 13. März 2025, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich heute, 13.03.2025, am landesweit einheitlichen Probealarm in Bayern. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel wie z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast erprobt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung!
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
25.01.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
11:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg" vom 25.01.2025 09:31:47 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.
Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
09:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes durch.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Gegen 11:30 Uhr wird die Sirenenprobe im Landkreis Günzburg durchgeführt.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Die Sirenen werden analog und zusätzlich digital alarmiert. Dadurch kann es in manchen Gebieten vorkommen, dass Sirenen zweimal ausgelöst und daher auch zweimal in kurzen Abständen zu hören sein werden.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.
Es handelt sich um einen Probealarm. Es besteht keine Gefahr.
10.01.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen
21:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen" vom 10.01.2025 21:09:12 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen
18:58
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte helaten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte helaten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.01.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren
14:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren" vom 03.01.2025 12:06:31 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren
12:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
19.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
08:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal" vom 12.09.2024 15:13:51 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
11.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortstei - Stadt Leipheim
14:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim" vom 27.09.2024 13:10:16 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen wurde nun ebenfalls aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen wurde nun ebenfalls aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
27.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
13:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
12.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
15:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Seite 2 von 7 (154 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...