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07.09.2022
1 Meldungen
DE-BB-LOS-W020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Fischsterben in der Oder | Räumliche Erweiterung der Allgemeinverfügung
11:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Fischsterben in der Oder | Räumliche Erweiterung der Allgemeinverfügung" vom 18.08.2022 18:08:57 gesendet durch LK Oder-Spree vS/E, Kreis (DEU, BB, Beeskow). Die Warnung ist aufgehoben.
Mit Wirkung zum 8. September 2022 hebt der Landkreis Oder-Spree für seinen Zuständigkeitsbereich die im August 2022 erlassenen Nutzungseinschränkungen für die Oder und Bereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) auf.
Nach dem vor knapp einem Monat festgestellten massiven Fischsterben in der Oder waren unter anderem das Baden, Viehtränken und Betreten von Uferflächen und Anlagen zum Zweck der Fischerei durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree untersagt worden. Die vorübergehend angeordneten Maßnahmen sind nicht mehr erforderlich. Damit folgt die Kreisverwaltung einer Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Danach ist auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse eine deutliche Erholung der Oder mit nur geringen Algenzellzahlen zu verzeichnen. Zudem wird eingeschätzt, dass die Toxine der Goldalge hauptsächlich auf Fische, Muscheln und Schnecken, aber nicht auf Säugetiere wirken. Ausgehend von diesem Erkenntnisstand können die bisherigen Einschränkungen entfallen.
Mit Wirkung zum 8. September 2022 hebt der Landkreis Oder-Spree für seinen Zuständigkeitsbereich die im August 2022 erlassenen Nutzungseinschränkungen für die Oder und Bereiche der Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) auf.
Nach dem vor knapp einem Monat festgestellten massiven Fischsterben in der Oder waren unter anderem das Baden, Viehtränken und Betreten von Uferflächen und Anlagen zum Zweck der Fischerei durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree untersagt worden. Die vorübergehend angeordneten Maßnahmen sind nicht mehr erforderlich. Damit folgt die Kreisverwaltung einer Empfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Danach ist auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse eine deutliche Erholung der Oder mit nur geringen Algenzellzahlen zu verzeichnen. Zudem wird eingeschätzt, dass die Toxine der Goldalge hauptsächlich auf Fische, Muscheln und Schnecken, aber nicht auf Säugetiere wirken. Ausgehend von diesem Erkenntnisstand können die bisherigen Einschränkungen entfallen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Melden Sie weitere, größere Funde bitte dem Büro des Landrates. Bergen Sie nicht selbst!
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- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Melden Sie weitere, größere Funde bitte dem Büro des Landrates. Bergen Sie nicht selbst!
18.08.2022
1 Meldungen
DE-BB-LOS-W020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Fischsterben in der Oder | Räumliche Erweiterung der Allgemeinverfügung
18:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Entlang des Ufers der Oder ist ein Fischsterben größeren Ausmaßes zu beobachten. Die Ursache ist bislang unbekannt.
Der Großteil der verendeten Tiere wurde bereits geborgen und der Entsorgung zugeführt. Wer jetzt noch größere Mengen verendeter Fische entdeckt, kann diese Funde direkt beim Büro des Landrates melden. Wichtig sind möglichst genaue Koordinaten der Fundstelle, gegebenenfalls eine Einschätzung, ob die Fundstelle von Land aus zugänglich ist und Angaben zur Menge der gesichteten Fischkadaver. Den Kontakt finden Sie im weiteren Verlauf dieser Meldung.
Aufgrund einer Gefahrenvermutung, ordnete der Landkreis-Oder-Spree per Allgemeinverfügung, in Form einer Notbekanntmachung, mit Wirkung vom 13.08.2022 an:
Es ist verboten:
- das Baden
- das Tauchen
- das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen
Probenentnahme
- das Viehtränken,
- das Schwemmen
- das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich
erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).
Bei gleichlautendem Regelungsinhalt, wird mit Wirkung ab dem 19. August 2022 der Geltungsbereich um den Abschnitt des Oder-Spree-Kanals von oberhalb der Zwillingsschachtschleuse bis zur Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt erweitert.
Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. August 2022, für die Oder von der Einmündung der Lausitzer Neiße in Neißemünde Ortsteil Ratzdorf ab Stromkilometer 542,4 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Oder-Spree zur Stadt Frankfurt (Oder) bei Brieskow – Finkenheerd (Stromkilometer 574,0) sowie für die Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) von der Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt ab Kilometer 125,03 bis zur Einmündung in die Oder bei Kilometer 130,1.
Der Großteil der verendeten Tiere wurde bereits geborgen und der Entsorgung zugeführt. Wer jetzt noch größere Mengen verendeter Fische entdeckt, kann diese Funde direkt beim Büro des Landrates melden. Wichtig sind möglichst genaue Koordinaten der Fundstelle, gegebenenfalls eine Einschätzung, ob die Fundstelle von Land aus zugänglich ist und Angaben zur Menge der gesichteten Fischkadaver. Den Kontakt finden Sie im weiteren Verlauf dieser Meldung.
Aufgrund einer Gefahrenvermutung, ordnete der Landkreis-Oder-Spree per Allgemeinverfügung, in Form einer Notbekanntmachung, mit Wirkung vom 13.08.2022 an:
Es ist verboten:
- das Baden
- das Tauchen
- das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen
Probenentnahme
- das Viehtränken,
- das Schwemmen
- das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich
erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).
Bei gleichlautendem Regelungsinhalt, wird mit Wirkung ab dem 19. August 2022 der Geltungsbereich um den Abschnitt des Oder-Spree-Kanals von oberhalb der Zwillingsschachtschleuse bis zur Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt erweitert.
Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab dem 19. August 2022, für die Oder von der Einmündung der Lausitzer Neiße in Neißemünde Ortsteil Ratzdorf ab Stromkilometer 542,4 bis zur Kreisgrenze des Landkreises Oder-Spree zur Stadt Frankfurt (Oder) bei Brieskow – Finkenheerd (Stromkilometer 574,0) sowie für die Spree-Oder-Wasserstraße (Oderspreekanal) von der Brücke Beeskower Straße in Eisenhüttenstadt ab Kilometer 125,03 bis zur Einmündung in die Oder bei Kilometer 130,1.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Melden Sie weitere, größere Funde bitte dem Büro des Landrates. Bergen Sie nicht selbst!
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Melden Sie weitere, größere Funde bitte dem Büro des Landrates. Bergen Sie nicht selbst!
13.08.2022
1 Meldungen
DE-BB-LOS-W020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Allgemeinverfügung | Fischsterben in der Oder
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell ist entlang des Ufers der Oder ein Fischsterben größeren Ausmaßes zu beobachten. Die Ursache ist bislang unbekannt.
Aufgrund einer Gefahrenvermutung, ordnet der Landkreis-Oder-Spree per Allgemeinverfügung, in Form einer Notbekanntmachung, mit Wirkung vom 13.08.2022 an:
Es ist verboten:
- das Baden
- das Tauchen
- das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen
Probenentnahme
- das Viehtränken,
- das Schwemmen
- das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich
erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).
Diese Allgemeinverfügung gilt für die Oder von der Einmündung der Lausitzer Neiße, in
Neißemünde, Ortsteil Ratzdorf, ab Stromkilometer 542,4, bis zur Kreisgrenze des
Landkreises Oder-Spree zur Stadt Frankfurt (Oder) bei Brieskow-Finkenheerd
(Stromkilometer 574,0) sowie für die Spree-Oder-Wasserstraße (Oder-Spree-Kanal) von
unterhalb der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt ab Kilometer 127,4 bis zur
Einmündung in die Oder bei Kilometer 130,1.
Aufgrund einer Gefahrenvermutung, ordnet der Landkreis-Oder-Spree per Allgemeinverfügung, in Form einer Notbekanntmachung, mit Wirkung vom 13.08.2022 an:
Es ist verboten:
- das Baden
- das Tauchen
- das Schöpfen mit Handgefäßen mit Ausnahme einer behördlichen
Probenentnahme
- das Viehtränken,
- das Schwemmen
- das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an den vom Geltungsbereich
erfassten Gewässern zum Zweck der Fischerei (Angeln).
Diese Allgemeinverfügung gilt für die Oder von der Einmündung der Lausitzer Neiße, in
Neißemünde, Ortsteil Ratzdorf, ab Stromkilometer 542,4, bis zur Kreisgrenze des
Landkreises Oder-Spree zur Stadt Frankfurt (Oder) bei Brieskow-Finkenheerd
(Stromkilometer 574,0) sowie für die Spree-Oder-Wasserstraße (Oder-Spree-Kanal) von
unterhalb der Zwillingsschachtschleuse in Eisenhüttenstadt ab Kilometer 127,4 bis zur
Einmündung in die Oder bei Kilometer 130,1.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Die Situation ist bekannt. Sehen Sie von Meldungen bei der 112 und 110 ab!
- Meiden Sie das betroffene Gebiet!
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
10.08.2022
1 Meldungen
DE-BB-LOS-W020
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Fischsterben in der Oder
16:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell ist entlang des Ufers der Oder ein Fischsterben größeren Ausmaßes zu beobachten. Die Ursache ist bislang unbekannt. Es sind Wasserproben entnommen worden. Die zuständigen Behörden auf deutscher und polnischer Seite stellen Untersuchungen zur Ursache an.
Solange keine genaueren Informationen vorliegen, empfiehlt der Landkreis Oder-Spree vorsorglich:
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
Sobald gesicherte Informationen vorliegen, wird diese Meldung aktualisiert oder eine Entwarnung vorgenommen.
Solange keine genaueren Informationen vorliegen, empfiehlt der Landkreis Oder-Spree vorsorglich:
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
Sobald gesicherte Informationen vorliegen, wird diese Meldung aktualisiert oder eine Entwarnung vorgenommen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser der Oder bzw. direkt damit verbundenen Gewässern.
- Reinigen Sie die betroffenen Körperstellen nach einem möglichen Kontakt gründlich.
- Wassersportler sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen.
- Lassen Sie keine Haus- oder Nutztiere aus dem Gewässer trinken oder in ihm baden.
- Verzehren Sie keinen Fisch aus dem Gewässer.
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