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20.09.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing
12:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing" vom 13.09.2024 18:39:04 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
06:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Teilentwarnung zur Trinkwasserkontamination in St. Ingbert
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
19.09.2024
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
21:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es wurde ein Bürgertelefon eingerichtet.
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
17:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
16.09.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
11:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe" vom 20.08.2024 12:43:53 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Entwarnung
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
13.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing
18:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
12.09.2024
4 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Kontamination Trinkwasserüberschr. mit E.Coli, iEnterokokken, Coliformen Keimen - Wasserverband Beltersrot, Ortsnetz Beltersrot (74635)
17:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers in Beltersrot
Grenzwertüberschreitung festgestellt - Abkochgebot erlassen
Bei einer routinemäßigen Kontrolluntersuchung des Trinkwassers wurden im Versorgungsgebiet des Wasserverbands Beltersrot mikrobiologische
Grenzwertüberschreitungen (E.coli, Enterokokken und coliforme Keime) festgestellt.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Die Information aller betroffenen Haushalte durch Handzettel wurde umgehend eingeleitet.
Die Ursache für die Überschreitung des Grenzwerts wird derzeit ermittelt.
Die Desinfektion mittels Chlor wurde eingeleitet, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Deshalb kann es zu wahrnehmbarem Chlorgeruch kommen.
Außerdem werden weitere Nachuntersuchungen des Trinkwassers vorgenommen.
Grenzwertüberschreitung festgestellt - Abkochgebot erlassen
Bei einer routinemäßigen Kontrolluntersuchung des Trinkwassers wurden im Versorgungsgebiet des Wasserverbands Beltersrot mikrobiologische
Grenzwertüberschreitungen (E.coli, Enterokokken und coliforme Keime) festgestellt.
Um die Gesundheit zu schützen, muss das Trinkwasser dort vor seiner Verwendung ab sofort abgekocht werden.
Die Information aller betroffenen Haushalte durch Handzettel wurde umgehend eingeleitet.
Die Ursache für die Überschreitung des Grenzwerts wird derzeit ermittelt.
Die Desinfektion mittels Chlor wurde eingeleitet, um die Verunreinigung zu beseitigen.
Deshalb kann es zu wahrnehmbarem Chlorgeruch kommen.
Außerdem werden weitere Nachuntersuchungen des Trinkwassers vorgenommen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
15:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Entwarnung: Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
13:35
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu" vom 06.06.2024 12:00:44 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Gesamter Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe - Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
08:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update: Stadtgebiet Eichstätt mit Wasserzell ohne Blumenberg und Kinderdorf betroffen. (Siehe Aufzählung unten)
Abkochgebot Trinkwasser für den gesamten Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld,Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Gesamte Stadtgebiet mit Rebdorf/ Marienstein, Wasserzell, Weinleite, Seidlkreuz
Landershofen, Pietenfeld a. d. Leithe, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Nicht betroffen: Blumenberg und Kinderdorf
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Abkochgebot Trinkwasser für den gesamten Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld,Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Gesamte Stadtgebiet mit Rebdorf/ Marienstein, Wasserzell, Weinleite, Seidlkreuz
Landershofen, Pietenfeld a. d. Leithe, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Nicht betroffen: Blumenberg und Kinderdorf
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
11.09.2024
2 Meldungen
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Gesamter Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe - Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
17:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot Trinkwasser für den gesamten Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld, Möckenlohe, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Landershofen, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Pietenfeld a. d. Leithe
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Vorsorglich ist das Trinkwasser im Bereiche der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Folgende Orte sind betroffen:
Gde Adelschlag:
Pietenfeld, Ochsenfeld, Möckenlohe, Tempelhof, Waldhütte, Moritzbrunn, Weißenkirchen
Stadt Eichstätt:
Landershofen, Buchenhüll, Wimpasing, Häringhof, Ziegelhof, Wintershof, Eichstätt Bahnhof
Pietenfeld a. d. Leithe
Gde Pollenfeld:
Pollenfeld, Preith, Weigersdorf, Seuversholz, Wachenzell, Ziegelhütte (bei Seuversholz und Wachenzell)
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Erkertshofen, Herlingshard, Petersbuch, Kaldorf, Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
Gde. Schernfeld:
Langensallach
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
16:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München" vom 09.08.2024 17:21:35 gesendet durch FEZ München vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
04.09.2024
1 Meldungen
DE-BW-MOS-W031
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
12:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden" vom 03.09.2024 21:18:35 gesendet durch LS Neckar Odenwald vS/E, Kreis (DEU, BW, Mosbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.09.2024
4 Meldungen
DE-BW-MOS-W031
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden" vom 03.09.2024 21:13:41 gesendet durch LS Neckar Odenwald vS/E, Kreis (DEU, BW, Mosbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
21:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gewässerverunreinigung durch Heizöl - Schwarzach und angrenzende Gemeinden
20:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Heizölaustritt ist das Gewässer der Schwarzbach verunreinigt
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Vermeiden Sie das Gießen und Bewässern von Grünflächen und gehen Sie sparsam mit Trinkwasser um, da die nachhaltige Versorgung aktuell nicht gewährleistet werden kann.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist zur Zeit nicht notwendig.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
01.09.2024
3 Meldungen
DE-NI-H-SE110
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
06:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf" vom 01.09.2024 03:44:28 gesendet durch LS Hannover FW1, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
03:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Einschränkung der Trinkwasserversorgung in Teilen der Stadt Burgdorf - Burgdorf
01:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Bereich Heessel und Teilen der Burgdorfer Weststadt ist durch einen Wasserrohrbruch das Trinkwasser ausgefallen. Die Reparatur wird noch einige Stunden andauern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel und im Bereich Penny in der Mönkeburgstraße ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Am Feuerwehrhaus Heessel und im Bereich Penny in der Mönkeburgstraße ist ab sofort eine Brauchwasserstelle (KEIN TRINKWASSER) eingerichtet. Dort kann mit eigenen Behältern (bspw. Eimern) Wasser für die Toilettenspülung o.ä. entnommen werden. Durch die Maßnahmen kann im gesamten Stadtgebiet der Wasserdruck abfallen.
29.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime - 77876 Kappelrodeck mit Ortsteil Waldulm
12:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Ortsteil Kappelrodeck, sowie Waldulm kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheitserreger einzustufen, können aber bei Menschen mit Abwehrschwäche gesundheitliche Probleme auslösen.
Dem Trinkwasser im Bereich Kappelrodeck und Waldulm wird vorübergehend Wasserstoffperoxid als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
* Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen
* Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht
* Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen
* Aquarium-Besitzer sollten das desinfizierte Wasser nicht zum Nach- bzw. Auffüllen benutzen
Bitte achten Sie auf entsprechende Mitteilungen auf unserer Homepage, sowie in der Zeitung und dem amtlichen Verkündigungsblatt
Aktuelle Infos im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter:
www.kappelrodeck.de
Unter der Rubrik "Aktuelles aus Kappelrodeck"
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheitserreger einzustufen, können aber bei Menschen mit Abwehrschwäche gesundheitliche Probleme auslösen.
Dem Trinkwasser im Bereich Kappelrodeck und Waldulm wird vorübergehend Wasserstoffperoxid als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
* Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen
* Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht
* Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen
* Aquarium-Besitzer sollten das desinfizierte Wasser nicht zum Nach- bzw. Auffüllen benutzen
Bitte achten Sie auf entsprechende Mitteilungen auf unserer Homepage, sowie in der Zeitung und dem amtlichen Verkündigungsblatt
Aktuelle Infos im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter:
www.kappelrodeck.de
Unter der Rubrik "Aktuelles aus Kappelrodeck"
22.08.2024
1 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gesundheitsamt hebt Trinkwasser-Abkochgebot auf - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
18:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld" vom 19.08.2024 15:01:50 gesendet durch LK Birkenfeld vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Laborbefunde kann das Abkochgebot für alle betroffenen Ortsgemeinden aufgehoben werden. Das Trinkwasser kann in allen Teilen des Nationalparklandkreises wieder wie gewohnt uneingeschränkt genutzt werden, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag, 22. August, gegen 18 Uhr mit.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
20.08.2024
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
12:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser abkochen.
19.08.2024
2 Meldungen
DE-RP-BIR-W246
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 53 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
15:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 53 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
12 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler, Ruschberg (also alle Gemeinden außer Frauenberg und Reichenbach)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Trinkwasser-Abkochgebot aufgrund des Verdachts einer Keimbelastung - 51 Gemeinden im Kreis Birkenfeld
14:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge einer turnusmäßigen Trinkwasserüberprüfung besteht der Verdacht einer Keimbelastung in Teilen der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen. Aufgrund dieses Ergebnisses hat das Gesundheitsamt Idar-Oberstein als Vorsichtsmaßnahme angeordnet, dass bis zu einer negativen Nachbeprobung das Trinkwasser in den acht Ortsgemeinden Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Kempfeld, Langweiler, Schauren, Sensweiler und Wirschweiler abgekocht werden muss.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Im Rahmen einer Überprüfung des Trinkwassers wurden in einer Wasseraufbereitungsanlage in der Verbandsgemeinde Herrstein/Rhaunen Enterokokken festgestellt. Enterokokken sind ein Hinweis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung. Aus Vorsorgegründen und zur Sicherstellung der Gesundheit verhängt das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für 51 der 96 Gemeinden des Landkreises:
Betroffen sind im Einzelnen:
Verbandsgemeinde Baumholder:
10 der 14 Gemeinden: Baumholder, Berglangenbach, Berschweiler, Eckersweiler, Fohren-Linden, Hahnweiler, Leitzweiler, Mettweiler, Rohrbach, Rückweiler (also alle Gemeinden außer Frauenberg, Heimbach, Reichenbach und Ruschberg)
Verbandsgemeinde Birkenfeld:
29 der 31 Gemeinden: Abentheuer, Achtelsbach, Birkenfeld, Brücken, Buhlenberg, Dambach, Dienstweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Gimbweiler, Gollenberg, Hattgenstein, Hoppstädten-Weiersbach, Kronweiler, Meckenbach, Niederbrombach, Niederhambach, Nohen, Oberbrombach, Oberhambach, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler-Nockenthal, Schmißberg, Schwollen, Siesbach, Sonnenberg-Winnenberg, Wilzenberg-Hußweiler (also alle Gemeinden außer Börfink und Leisel)
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen:
12 der 50 Gemeinden: Asbach, Bruchweiler, Hellertshausen, Hettenrodt, Hottenbach, Kempfeld, Kirschweiler, Langweiler, Mackenrodt, Schauren, Sensweiler, Wirschweiler sowie die Campingplätze im Idarbachtal
Nicht betroffen ist die Stadt Idar-Oberstein.
„Als Ursache kann nach derzeitigem Stand eine Verunreinigung durch Oberflächenwasser im Zusammenhang mit den Starkregenereignissen von letzter Woche nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Dezernent Roland Praetorius: Die Ursachenforschung zur Ermittlung läuft noch. „Wir informieren, sobald ein Abkochen nicht mehr erforderlich ist“, verspricht die Kreisverwaltung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Keimbelastetes Trinkwasser kann unter Umständen die menschliche Gesundheit beeinträchtigen und zu einer Magen- und Darmerkrankung führen. Lässt man das Wasser jedoch mindestens 5 Minuten lang sprudelnd kochen, werden diese Keime effektiv abgetötet. Deshalb gilt für Wasser, das für nachfolgend aufgeführten Zwecke benutzt wird, ab sofort bis auf Weiteres ein Abkochgebot:
● zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Kaffee, Tee etc.)
● zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
● zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
● zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden
● zum Zähneputzen und zur Mundpflege
● für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen etc.)
● zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann nicht abgekochtes Wasser verwendet werden, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
„Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme“, appellieren die Kreisverwaltung und die betroffenen Verbandsgemeindewerke an die Bevölkerung
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