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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
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22.12.2023
1 Meldungen
DE-NW-MK-SE095
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverkeimung - Balve-Mellen
09:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverkeimung in Balve-Mellen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser muss abgekocht werden! Waschen und Duschen ist möglich. Zur Gefahrenabwehr wird eine Chlorung durchgeführt.
21.12.2023
2 Meldungen
DE-TH-G-W109
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz
22:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz" vom 21.12.2023 21:24:04 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Störung Strom - und Trinkwassernetz - Bad Köstritz
21:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Zur Zeit kommt es zum Ausfall des Strom und Trinkwassernetzes im Bereich Bad Köstritz. An der Beseitigung der Störung wird gearbeitet.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
Reduzieren Sie Ihren Stromverbrauch über Akkus und Batterien auf das Nötigste.
20.12.2023
3 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen
16:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen bleiben aufrecht- Abkochgebot für Teile des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung ist ab sofort aufgehoben.
Das seit Montag., den 18. Dezember 2023 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche des ZWUS und Langenargen bleibt weiter in Kraft. Es gilt für folgende Versorgungsgebiet.
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
Da die Netzproben im betroffenen Bereich des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung allesamt gut sind und keine Verkeimung mehr nachweisbar ist, wird das Abkochgebot dort ab sofort aufgehoben.
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnenweiler, Büchel, Dieglishofen, Feuerenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg und auf der Gemarkung Meckenbeueren der Teilort Kratzerach betroffen.
Das seit Montag., den 18. Dezember 2023 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche des ZWUS und Langenargen bleibt weiter in Kraft. Es gilt für folgende Versorgungsgebiet.
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
Da die Netzproben im betroffenen Bereich des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung allesamt gut sind und keine Verkeimung mehr nachweisbar ist, wird das Abkochgebot dort ab sofort aufgehoben.
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnenweiler, Büchel, Dieglishofen, Feuerenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg und auf der Gemarkung Meckenbeueren der Teilort Kratzerach betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichung auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk
16:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk" vom 16.12.2023 15:57:52 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Das Abkochgebot ist vom Gesundheitsamt aufgehoben!
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Das Abkochgebot ist vom Gesundheitsamt aufgehoben!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
DE-BY-HO-W142
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Allgemein
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Entwarnung: Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trin - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg
16:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trinkwassers - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg " vom 16.12.2023 15:37:03 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.12.2023
2 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen, Kressbronn
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasserverunreinigung - Eriskirch, Meckenbeuren, Tettnang, Langenargen, Kressbronn
17:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), das Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verkehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
- Gesamte Gemeinde Eriskirch
- Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
- Teilorte Kau, Bürgermoss, Hagenbuch, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
- Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi, und Mückle)
- Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a.B.
ZV Haslach-Wasserversorgung
Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang-Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
16.12.2023
2 Meldungen
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser - Sparnberg, Moos Rudolphstein, Sachsenvorwerk
15:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verschmutzung des Trinkwassers durch Bakterielle Verunreinigung
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Beschreibung der Warnmeldung
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Rudolphstein - Moos - Sachsenvorwerk - Abkochgebot & Chlorung des Trinkwassers - 95180 Rudolphstein, Sachsenvorwerk, Moos, Sparnberg
15:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Abkochgebot
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers
Das Trinkwasser im Bereich Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg weist eine bakterielle Verunreinigung auf.
Aus diesem Grund hat das Landratsamt Hof ein Abkochgebot erlassen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Gesundheitsamtes:
− Trinken Sie das Wasser nur abgekocht.
− Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
− Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
− Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Ab sofort wird dem Trinkwasser Chlor zur Desinfektion zugesetzt. Dies kann zu leichten Geruchs- und Geschmackbeeinträchtigungen führen. Diese sind aber vollkommen unbedenklich.
Von der Chlorung sind auch die Bereiche Moos, Rudolphstein, Sachsenvorwerk und die Wasserlieferung nach Sparnberg betroffen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Telefonische Rückfragen unter 09283 / 861 – 0 oder per Mail an trinkwasser@suedwasser.com
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
04.12.2023
1 Meldungen
DE-BY-BT-W082
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für Trinkwasser für die Gemeinde Mistelbach - Mistelbach
12:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für Trinkwasser für die Gemeinde Mistelbach - Mistelbach" vom 30.11.2023 18:00:07 gesendet durch LS Bayreuth/Kulmbach vS/E, Kreis (DEU, BY, Bayreuth). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Warnung für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt nicht mehr. Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden
Die Warnung für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt nicht mehr. Das Wasser muss nicht mehr abgekocht werden
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zur Reinigung von Wäsche und für die Toilettenspülung.
Für das Gemeindegebiet Mistelbach einschließlich aller Gemeindeteile gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Abkochgebot.
Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zur Reinigung von Wäsche und für die Toilettenspülung.
29.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-HD-W086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortst - Eberbach und Ortsteile
15:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortsteile - Eberbach und Ortsteile" vom 22.11.2023 14:24:51 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau aufgehoben
Die aufgrund der Trinkwasserverunreinigung in Betrieb genommene Chlorierung des Trinkwassers zeigt Erfolg. Am Montag 27.11.2023 wurden an mehreren Stellen Nachproben genommen. Die Untersuchung der Nachproben ergab, dass die Ergebnisse gut sind und die geforderte Chlorkonzentration am heutigen Mittwochmorgen erreicht wurde
Somit kann das Abkochgebot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für alle Bereiche aufgehoben werden.
Die Chlorierung des Trinkwassers wird bis auf weiteres durchgeführt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Städtische Dienste Eberbach Telefonnummer: 06271 - 92090. Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de
Eberbach, den 29.11.2023
Städtische Dienste Eberbach
Werkleitung
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
Telefon: 06271/9209-0
Telefax: 06271/9209-72
E-Mail: post@sw-eberbach.de
www.stadtwerke-eberbach.de
Abkochgebot für das Stadtgebiet Eberbach, Lindach, Friedrichsdorf, Gaimühle sowie Teile von Pleutersbach und Rockenau aufgehoben
Die aufgrund der Trinkwasserverunreinigung in Betrieb genommene Chlorierung des Trinkwassers zeigt Erfolg. Am Montag 27.11.2023 wurden an mehreren Stellen Nachproben genommen. Die Untersuchung der Nachproben ergab, dass die Ergebnisse gut sind und die geforderte Chlorkonzentration am heutigen Mittwochmorgen erreicht wurde
Somit kann das Abkochgebot in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für alle Bereiche aufgehoben werden.
Die Chlorierung des Trinkwassers wird bis auf weiteres durchgeführt.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Städtische Dienste Eberbach Telefonnummer: 06271 - 92090. Aktuelle Informationen erhalten Sie über www.stadtwerke-eberbach.de und www.eberbach.de
Eberbach, den 29.11.2023
Städtische Dienste Eberbach
Werkleitung
Güterbahnhofstr. 4
69412 Eberbach
Telefon: 06271/9209-0
Telefax: 06271/9209-72
E-Mail: post@sw-eberbach.de
www.stadtwerke-eberbach.de
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
27.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Meßbach d - Gemeinde Dörzbach Ortsteil Meßbach
18:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers im Ortsteil Meßbach der Gemeinde - Gemeinde Dörzbach Ortsteil Meßbach" vom 20.09.2023 15:54:38 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung!
Die Verunreinigung des Trinkwassers besteht nicht mehr!
Entwarnung!
Die Verunreinigung des Trinkwassers besteht nicht mehr!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
24.11.2023
3 Meldungen
DE-ST-SDL-W029
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf
15:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf" vom 24.11.2023 15:20:22 gesendet durch LS Altmark vS/E, Kreis (DEU, ST, Stendal). Die Warnung ist aufgehoben.
wasser ist wieder da
wasser ist wieder da
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ausfall Trinkwasser Versorgung - Beetzendorf
12:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Ausfall der Trinkwasser Versorgung. Trinkwasser kann im Gemeindehaus Beetzendorf Marschweg 3 abgeholt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch
12:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch" vom 17.11.2023 11:26:25 gesendet durch LS Freiburg vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
22.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-HD-W086
1 Meldungen
Allgemein
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Trinkwasserverunreinigung Abkochgebot für die Stadt Eberbach und Ortsteile - Eberbach und Ortsteile
14:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung wurde vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis bis auf Weiteres ein vorbeugendes Abkochgebot erlassen.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Stadtgebiet Eberbach
- Ortsteil Lindach
- Ortsteil Friedrichsdorf
- Ortsteil Gaimühle
- Ortsteil Pleutersbach – nur Neckarrain
- Ortsteil Rockenau – nur Rockenauer Straße
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (Salat putzen, Zähne putzen); sei es auch nur in Folge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Stadtgebiet Eberbach
- Ortsteil Lindach
- Ortsteil Friedrichsdorf
- Ortsteil Gaimühle
- Ortsteil Pleutersbach – nur Neckarrain
- Ortsteil Rockenau – nur Rockenauer Straße
Dabei ist zu beachten, dass das Wasser kurz aufsprudeln muss. Das gleiche gilt für solches Wasser, das zwar nicht zum Trinken bestimmt ist, aber bei der Herstellung, Bearbeitung, Abfüllung oder Verpackung von Lebensmitteln unmittelbar oder mittelbar mit diesen in Berührung kommt (Salat putzen, Zähne putzen); sei es auch nur in Folge der Reinigung von Geräten oder Gefäßen.
Mit Chlor desinfiziertes Wasser ist außerdem für Aquarien ungeeignet.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
20.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen
12:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen" vom 16.11.2023 15:46:30 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser in Heiningen weist keine Verunreinigungen mehr auf. Das Gesundheitsamt hat daher das Abkochgebot aufgehoben und das Trinkwasser wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Das Trinkwasser in Heiningen weist keine Verunreinigungen mehr auf. Das Gesundheitsamt hat daher das Abkochgebot aufgehoben und das Trinkwasser wieder zur allgemeinen Nutzung freigegeben
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
17.11.2023
3 Meldungen
DE-BW-RA-W025
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
20:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim" vom 17.11.2023 16:45:12 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
16:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Abkochgebot ist ab sofort für ganz Durmersheim und Würmersheim durch das Gesundheitsamt Rastatt aufgehoben. Das Trinkwasser muss daher nicht mehr abgekocht werden.
Die Chlorierung bleibt – wie in so Fällen üblich – bis Anfang nächster Woche bestehen.
Die Befunde der sowohl am Mittwoch gezogenen B-Probe am Wasserwerk Winkelsloh als auch der acht am Donnerstag gezogenen Proben im Ortswassernetz waren allesamt negativ. Die im Vorbefund festgestellten Grenzwertüberschreitungen lassen sich im heute erhaltenen Befund nicht mehr nachweisen. Auch die übrigen mikrobiologischen Parameter entsprechen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
DE-BW-FR-W022
1 Meldungen
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Trinkwasserverunreinigung - Abkochanordnung - Lenzkirch mit Ortsteilen ohne Raitenbuch
11:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Verunreinigung des Trinkwassers – Abkochanordnung
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Leitungsnetz der Gemeinde Lenzkirch wurde eine
mikrobiologische Belastung des verteilten Trinkwassers in allen Ortsteilen - außer Raitenbuch-
festgestellt.
Um die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten, wird das Trinkwasser bereits vorsorg-
lich mit Chlor desinfiziert. Dies ist ein deutschlandweit eingesetztes Standard-Verfahren in der
Wasserversorgung.
Das Gesundheitsamt Freiburg hat deshalb eine Abkochanordnung für alle Haushalte bis auf Weite-
res erlassen.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit über unsere Homepage (www.lenzkirch.de).
Wir bitten Sie um Beachtung der Abkochanordnung und danken für ihr Verständnis.
Gemeindeverwaltung Lenzkirch
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindes-
tens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekoch-
tes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte
aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten
mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes
sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
16.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch verunreinigtes Trinkwassers - 73092 Heiningen
15:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei einer Probenentnahme im Gebiet der Gemeinde Heiningen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime festgestellt.
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfall und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt Göppingen ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfall und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt Göppingen ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Heiningen https://www.heiningen-online.de
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
14.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-RA-W025
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Durmersheim
19:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Durmersheim.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurden Keime festgestellt.
Das Gesundheitsamt Rastatt hat für Durmersheim und Würmersheim ein Abkochgebot für das Trinkwasser im Ort ausgesprochen.
Das heißt, das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Trinken, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden, muss mind. 10 Minuten abgekocht werden.
Für die Toilettenspülung und Duschen ist kein Abkochen nötig.
Aufgrund der Chlorung kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen im Trinkwasser kommen. Durch die Desinfektion mit dem Chlor werden die Keime abgetötet.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bis zur Aufhebung der Warnung Wasser nicht als Trinkwasser nutzen.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
07.11.2023
2 Meldungen
DE-HE-F-SE119
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns
21:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns" vom 07.11.2023 19:20:13 gesendet durch LS Frankfurt, Land HE Red. 2 (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns wurde wieder hergestellt.
Die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns wurde wieder hergestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Butzbach-Ebersgöns
19:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Wasserleitungsbruchs beim Wasservorlieferanten ZMW ist gegenwärtig die Trinkwasserversorgung im Butzbacher Stadtteil Ebersgöns unterbrochen. Die Störungsursache wurde bereits beseitigt. Aktuell arbeiten EVB und ZMW an der Wiederinbetriebnahme. Es ist zu erwarten, dass die Trinkwasserversorgung in wenigen Stunden wieder im gesamten Ortsgebiet zur Verfügung steht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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