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22.08.2025
3 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen
14:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen" vom 22.08.2025 14:24:26 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-HE-ERB-W191
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig" vom 15.08.2025 12:54:59 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser belastet - Bad König - Momart" vom 15.08.2025 12:50:16 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
21.08.2025
3 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
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Abkochgebot für den Stadtteil Heimerdingen - Ditzingen Ortsteil Heimerdingen
15:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Im Trinkwasser des Ortsteils Heimerdingen der Stadt / Gemeinde Ditzingen wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 2 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
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2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
15:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beein
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
DE-NW-SI-SE066
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Allgemein
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Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
13:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
20.08.2025
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DE-NW-SI-SE066
1 Meldungen
Allgemein
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Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
17:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Update:
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
18.08.2025
1 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Aktualisierung! - Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
11:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
16.08.2025
2 Meldungen
DE-BY-PA-W160
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke P - Stadt Passau
12:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Stadt Passau" vom 13.08.2025 15:24:49 gesendet durch LS Passau vS/E, Kreis (DEU,BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen
12:30
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen" vom 13.08.2025 15:35:14 gesendet durch LS Passau vS/E, Kreis (DEU,BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
15.08.2025
4 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen
23:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen" vom 15.08.2025 18:02:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Einschränkung der Wasserversorgung - Groß Berkel und Laatzen in der Gemeinde Aerzen
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines großen Wasserrohrbruches kann es heute im Bereich des gesamten Ortsnetzes von Groß Berkel zu Versorgungsunterbrechungen kommen.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Bitte entnehmen Sie nur die notwendigsten Mengen aus dem Trinkwassernetz, damit möglichst lange ein Wasservorrat im Hochbehälter vorgehalten werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
Sie werden gebeten, Wasseraufbereitungsanlagen, Spülmaschinen sowie Durchlauferhitzer abzuschalten. Bitte verzichten Sie heute auch nach 19 Uhr auf Gartenbewässerungen etc.
Beim Eintritt von Versorgungsunterbrechungen ist eine Notversorgung am Feuerwehrhaus/DGH Selxen eingerichtet.
DE-HE-ERB-W191
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
12:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
12:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
14.08.2025
2 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Allgemein
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Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
17:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup
13:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup" vom 04.08.2025 15:32:57 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
13.08.2025
3 Meldungen
DE-NW-SI-SE066
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Allgemein
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Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr
So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-PA-W160
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Abkochempfehlung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Gemeinde Tiefenbach - Salzweg - Windorf - Ortenburg - Stadt Vilshofen
15:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Stadtgebiet Vilshofen:
• gesamt, ausgenommen sind die Ortsteile Pleinting, Aunkirchen, Alkofen und Albersdorf
Gemeindegebiet Tiefenbach:
• Ortsteil Tiefenbach, ausgenommen: Ortsteil Kirchberg und Haselbach gesamt sowie Gewerbestr. 11, Franz-Silbereisenstraße, Gewerbering 1 (HTI), Gotting 3, 7, 7a, 8, 8a, 9, Am Zugsberg 1 (Bäckerei Wagner), Unterkaining 1, Lohof, Oberkaining, Neuhaus, Thal 8, 13, 16, 11, 11a, 14, 15, Antesberg, Vollerding, Hörmannsberg
Gemeindegebiet Salzweg:
• Ortsteil Salzweg, ausgenommen Kronawitten, Jägeröd Nr. 11, 13, 20, 22, Haag, Auhäusl, Kleinfelden, Eggersdorf, Judenhof, Gstöttlmühle
• im Ortsteil Straßkirchen betroffen: Materlweg, Bachwiese, Am Bergholz, Eisweg, Frankldorfer Straße, Franklbachstraße, Rest ausgenommen
Gemeindegebiet Windorf:
• betroffen: die Ortschaften Gaißhofen, Klinghof, Kißling
Gemeindegebiet Markt Ortenburg: Rammelsbach 1/1a (Jugendtagungsstätte), 3, 4/4a, 5, 6
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH
Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Abkochempfehlung für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau - Stadt Passau
15:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadtwerke Passau GmbH gibt bekannt:
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Abkochempfehlung und Chlorung wegen einer Verunreinigung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Passau
Betroffen sind folgende Gebiete:
Stadtgebiet Passau: gesamt
Folgende Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gebiete werden gebeten, diese Information auch an
Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.
Störfallbeseitigung:
Die Stadtwerke Passau informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht
mehr abgekocht werden muss sowie zusätzlich desinfiziert wird.
Infotelefonie
Stadtwerke Passau GmbH Telefon: 0851 / 560-495 (Servicezeiten Mo-Do 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage)
Fragen zur Hygiene beantwortet das Gesundheitsamt unter Tel.: 0851 397 480 0
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
10.08.2025
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DE-NI-NOM-W210
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Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen" vom 10.08.2025 12:09:50 gesendet durch LS Northeim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Es kann aufgrund der Neubefüllung der Leitungen zu einer unbedenklichen Eintrübung kommen.
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Hardegsen und Lutterhausen
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Bevölkerungsschutzes des Landkreises Northeim: Aufgrund des Rohrbruchs der Haupttrinkwasserleitung im Stadtgebiet Hardegsen muss die Trinkwasserversorgung für Teile der Ortschaft Hardegsen sowie Lutterhausen abgestellt werden. Die Reparaturarbeiten werden gegen 13 Uhr aufgenommen - bis in den frühen Abend wird die Wasserversorgung abgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
Es besteht keine Gefahr.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Die Stadtwerke Hardegsen bitten die Bürgerinnen und Bürger darum, sich jetzt, vor dem Beginn der Arbeiten, einen Trinkwasservorrat für den heutigen Tag anzulegen. Füllen Sie Trinkwasser etwa in Töpfe zum Kochen, Trinken etc. ab und stellen sie Wasser für die Toilettenspülung bereit.
08.08.2025
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserabkochgebot - Nersingen
07:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserabkochgebot - Nersingen" vom 16.07.2025 15:11:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Bei einer Routinekontrolle der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Nersingen wurde am 16.07.2025 eine Verunreinigung mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde zur Vermeidung von wasserbedingten Infektionskrankheiten für das Gemeindegebiet Nersingen bis auf Weiteres ein Abkochgebot erlassen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Aus praktischen Gründen ist die Nutzung eines Wasserkochers zu empfehlen.
- Nutzen sie für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder industriell abgepacktes Mineralwasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke wie z. B. Zähneputzen, zum duschen oder ähnlichem ohne Einschränkungen nutzen; achten Sie jedoch darauf das Wasser nicht zu schlucken.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
05.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
14:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw" vom 05.08.2025 14:41:47 gesendet durch LK Calw vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
04.08.2025
1 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
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Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot - Oerlinghausen - Kernstadt und Währentrup
15:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Trinkwasserverunreinigung - Verwendungseinschränkung mit Abkochgebot
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
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31.07.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung der Abkochanordnung für Horsdorf - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Horsdorf (Stadt Bad Staffelstein)" vom 24.07.2025 15:35:51 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (31.07.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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