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05.10.2025
8 Meldungen
DE-HH-HH-W240
7 Meldungen
Gefahreninformation
7 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
13:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordfriesische Küste
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste" vom 05.10.2025 00:51:16 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 14:00 Uhr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 14:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste
12:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ostfriesische Küste
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste" vom 05.10.2025 00:41:47 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 12:30 Uhr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 12:30 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Warnung vor einer Sturmflut - Hamburger Elbegebiet
04:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Hamburger Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Warnung vor einer Sturmflut - Elbegebiet
00:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Elbegebiet: Am Sonntag wird das Nachmittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 16:30 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Warnung vor einer Sturmflut - Nordfriesische Küste
00:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Nordfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der nordfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 14:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 14:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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Warnung vor einer Sturmflut - Wesergebiet
00:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Wesergebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 15:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 15:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Warnung vor einer Sturmflut - Ostfriesische Küste
00:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ostfriesische Küste
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut an der ostfriesischen Küste: Am Sonntag wird das Mittag-Hochwasser etwa 2 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 12:30 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 12:30 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Sturmflut heute um 16:03 Uhr mit ca. 4,1 Metern über Normalhöhennull - Hamburger Elbegebiet
04:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hamburger Elbegebiet
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Sonntagnachmittags.
Der Hochwasserscheitel wird am Sonntag, den 05.10.2025 gegen 16:03 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,9 bis 4,4 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,75 Meter bis 2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Der Hochwasserscheitel wird am Sonntag, den 05.10.2025 gegen 16:03 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,9 bis 4,4 Metern über Normalhöhennull, das entspricht 1,75 Meter bis 2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten und umfahren Sie diese weiträumig.
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete.
Sichern Sie tiefgelegene Gebäude und Räume vor dem Hochwasser.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten und umfahren Sie diese weiträumig.
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete.
Sichern Sie tiefgelegene Gebäude und Räume vor dem Hochwasser.
04.10.2025
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 04.10.2025 12:06:22 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
25.09.2025
1 Meldungen
DE-RP-KL-SE112
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 2-Jähriges Hochwasser / Dauerregen - VG Winnweiler
08:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
VG Winnweiler
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "2-Jähriges Hochwasser / Dauerregen - VG Winnweiler" vom 24.09.2025 11:38:08 gesendet durch LS Kaiserslautern, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von anhaltenden Niederschlägen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler mit Ansteigen von Bächen sowie der Alsenz und der Lohnsbach. Straßen können durch Niederschläge überflutet werden. Aufgrund abfließenden Wassers kann es zum Eindringen von Wasser in Gebäude kommen. Beobachten sie die Situation und treffen sie ggf. Schutzmaßnahmen. Die Niederschläge sollen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bis in die Morgenstunden des 25.09.25 anhalten.
Aufgrund von anhaltenden Niederschlägen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler mit Ansteigen von Bächen sowie der Alsenz und der Lohnsbach. Straßen können durch Niederschläge überflutet werden. Aufgrund abfließenden Wassers kann es zum Eindringen von Wasser in Gebäude kommen. Beobachten sie die Situation und treffen sie ggf. Schutzmaßnahmen. Die Niederschläge sollen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bis in die Morgenstunden des 25.09.25 anhalten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
24.09.2025
1 Meldungen
DE-RP-KL-SE112
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
2-Jähriges Hochwasser / Dauerregen - VG Winnweiler
11:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
VG Winnweiler
Aufgrund von anhaltenden Niederschlägen im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler mit Ansteigen von Bächen sowie der Alsenz und der Lohnsbach. Straßen können durch Niederschläge überflutet werden. Aufgrund abfließenden Wassers kann es zum Eindringen von Wasser in Gebäude kommen. Beobachten sie die Situation und treffen sie ggf. Schutzmaßnahmen. Die Niederschläge sollen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bis in die Morgenstunden des 25.09.25 anhalten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
09.09.2025
4 Meldungen
DE-NW-BM-SE042
3 Meldungen
Gefahrenmitteilung
3 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg
14:07
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg" vom 09.09.2025 11:34:17 gesendet durch LS Rhein-Erft-Kreis (DEU, NW, Kerpen). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg
11:34
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Hochwasser - Rhein-Erft-Kreis, Stadtgebiet Bedburg
10:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Verlassen Sie anschließend das Gebäude und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Im Bereich des Pützbaches besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Verlassen Sie anschließend das Gebäude und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte. Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
DE-RP-AW-W255
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG Update 1.2 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER
12:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG Update 1.2 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:24:44 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur "INFORMATION Update 1.1 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:18:01 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Information ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur "INFORMATION Update 1.1 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER" vom 09.09.2025 12:18:01 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Information ist aufgehoben.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
08.09.2025
2 Meldungen
DE-RP-AW-W255
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
INFORMATION Update 1.1 [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen - LANDKREIS AHRWEILER
22:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Ahrweiler informiert:
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr.
Aktualisierung: Aufgrund der aktuellen Berechnungen des DWD und nach Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt werden die Höchstwerte für den Pegel der Ahr nach aktuellem Stand den Wert von 1,50 Metern nicht deutlich überschreiten.
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr.
Aktualisierung: Aufgrund der aktuellen Berechnungen des DWD und nach Rücksprache mit dem Landesamt für Umwelt werden die Höchstwerte für den Pegel der Ahr nach aktuellem Stand den Wert von 1,50 Metern nicht deutlich überschreiten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
INFORMATION [PRIO-3] Hochwasser / Überflutung / Starkregen | (001-001-001) - LANDKREIS AHRWEILER
16:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Ahrweiler informiert:
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr. Laut Einschätzung könnte dies einem Hochwasser von 2016 entsprechen.
Im Bereich des gesamten Landkreises kann es ab den frühen Morgenstunden des 09.09.25 zu Unwetter in Verbindung mit Starkregenereignissen kommen. Es werden Niederschläge von 30 bis 50 l/qm innerhalb weniger Stunden erwartet, punktuell in Verbindung mit Gewittern deutlich mehr. Laut Einschätzung könnte dies einem Hochwasser von 2016 entsprechen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
- Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
- Wir informieren Sie über weitere Entwicklungen, oder wenn die Gefahr vorüber ist.
22.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
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Allgemein
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Entwarnung: Hochwasser - Landreis Konstanz
18:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser - Landreis Konstanz" vom 21.08.2025 18:02:18 gesendet durch LS Konstanz vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
21.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-KN-W131
1 Meldungen
Allgemein
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Hochwasser - Landreis Konstanz
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahr durch Hochwasser im Landkreis Konstanz:
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
In den Orten Radolfzell, Singen, Öhningen, Gaienhofen, Moos, Allensbach, Reichenau und Konstanz bestehen aufgrund von Hochwasser folgende Gefahren:
Stromschläge in überfluteten Kellern, Ertrinkungsgefahr in überfluteten Räumen und Straßen sowie in Gewässern.
Meiden Sie überflutete Straßen und Wege. Betreten Sie keine überfluteten Keller.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
05.07.2025
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DE-NI-HM-W214
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Allgemein
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Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.07.2025 12:06:21 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
05.04.2025
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DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 05.04.2025 12:06:16 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
15.01.2025
1 Meldungen
DE-MV-HGW-W005
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff
08:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff" vom 13.01.2025 09:53:19 gesendet durch LS Vorpommern-Greifswald vS/E, Kreis (DEU, MV, Greifswald). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist im Bereich des Kleinen Haff des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist die Stadt Ueckermünde betroffen.
Mit einem Rückgang der Wasserstände wird im Tagesverlauf des 12.01.2025j gerechnet.
Beschreibung des Gefährdungsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Warnbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen, insbesondere in Greifswald-Wieck
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist im Bereich des Kleinen Haff des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist die Stadt Ueckermünde betroffen.
Mit einem Rückgang der Wasserstände wird im Tagesverlauf des 12.01.2025j gerechnet.
Beschreibung des Gefährdungsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Warnbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen, insbesondere in Greifswald-Wieck
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
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