Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 20:46:53
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13.03.2025
3 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probealarm - Landkreis Unterallgäu
11:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
11:26
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Günzburg beteiligt sich am Donnerstag, 13. März 2025, gegen 11:00 Uhr, an einem landesweit einheitlichen Sirenen-Probealarm im Katastrophenschutz.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Gegen 11 Uhr wurde hierzu landkreisweit die Sirenenwarnung mit dem Warnsignal „1-minütiger Heulton“ zur Warnung der Bevölkerung, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, ausgelöst. Gleichzeitig wurden durch die Regierung von Schwaben Warnmeldungen durch Cell-Broadcast und über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA-App, KATWARN, BIWAPP etc.) versendet.
Zusätzlich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS auch durch den Landkreis Günzburg versendet. Daher erhalten Sie diese Meldung zeitversetzt ergänzend zur schwabenweiten Warnung der Regierung von Schwaben.
Die Entwarnung wird landesweit gegen 11:30 Uhr über MoWaS erfolgen.
Erstmalig wird im Landkreis auch das Sirenen-Entwarnsignal „1-minütiger Dauerton“, ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Hinweis: Dieses Signal kann nur von bereits ertüchtigten Anlagen wiedergegeben werden und wird daher nicht im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Die landkreiseigene Entwarnung wird in MoWaS zeitversetzt zur landesweiten Entwarnung erfolgen.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Landkreis Neu-Ulm
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Neu-Ulm beteiligt sich heute, 13.03.2025, am landesweit einheitlichen Probealarm in Bayern. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden werden auch andere Warnmittel wie z. B. Warn-Apps und Cell Broadcast erprobt. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung!
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
10.01.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen
21:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen" vom 10.01.2025 21:09:12 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Rauchgase / Rauchsäule - Stadtbereich Bad Wörishofen
18:58
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Stadt / Feuerwehr Bad Wörishofen
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte helaten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
In Bad Wörishofen kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden
Bitte helaten Sie Fenster und Türen geschlossen.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bedecken Sie Mund und Nase mit einem improvisierten Atemschutz (Stofftuch, Kleidungsstück, OP-Maske).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
03.01.2025
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren
14:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren" vom 03.01.2025 12:06:31 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand im Stadtgebiet Ottobeuren - Ottobeuren
12:06
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Ottobeuren.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
In Ottobeuren kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschllag.
Gesundheitliche Beeinträchtigung können nicht nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
19.12.2024
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
08:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal" vom 12.09.2024 15:13:51 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
11.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortstei - Stadt Leipheim
14:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim" vom 27.09.2024 13:10:16 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen wurde nun ebenfalls aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen wurde nun ebenfalls aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
27.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
13:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
12.09.2024
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DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
15:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Entwarnung: Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
13:35
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu" vom 06.06.2024 12:00:44 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
25.07.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
11:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
08.07.2024
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Allgemein
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Entwarnung: Vermeidung persönlicher Gefährdung - Warnmeldung des Landratsamtes Unt - Landkreis Unterallgäu
07:59
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vermeidung persönlicher Gefährdung - Warnmeldung des Landratsamtes Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu" vom 01.06.2024 13:42:11 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Wer dringend Hilfe benötigt und in Gebäuden eingeschlossen ist, soll auf keinen Fall versuchen das Gebaäude auf eigene Faust zu verlassen.
Die Person/Personen sollen sch in sichere Etagen zurückziehen und durch Hilferufe am Fenster kenntlich machen oder Decken, Bettlaken, etc. aus dem Fenster hängen. Radios einschalten,Warnmeldungen weiterhin anhören und beachten!
Wer dringend Hilfe benötigt und in Gebäuden eingeschlossen ist, soll auf keinen Fall versuchen das Gebaäude auf eigene Faust zu verlassen.
Die Person/Personen sollen sch in sichere Etagen zurückziehen und durch Hilferufe am Fenster kenntlich machen oder Decken, Bettlaken, etc. aus dem Fenster hängen. Radios einschalten,Warnmeldungen weiterhin anhören und beachten!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
• Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen
• Meiden Sie das betroffene Gebiet.
• Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
• Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen
• Meiden Sie das betroffene Gebiet.
• Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
17.06.2024
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DE-BY-KRU-W174
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Entwarnung: Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen
14:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen " vom 07.06.2024 08:22:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
das seit 5. Juni geltende Abkochgebot für Leitungswasser ist AB SOFORT im gesamten Stadtgebiet aufgehoben. Das Trinkwasser entspricht wieder den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. In Abstimmung mit dem städtischen Gesundheitsamt wird das Abkochgebot daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann wieder ohne Bedenken verwendet werden. Die Allgemeinverfügung zum Abkochgebot ist wieder aufgehoben.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
13.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserbesrogung Stadt Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
11:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserbesrogung Stadt Günzburg - Stadtgebiet Günzburg" vom 02.06.2024 18:39:56 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadtwerke Günzburg informieren, dass es aufgrund der angespannten Hochwassersituation zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vorsorglich mit Trinkwasser zu versorgen!
Hinweis: Update: Es ist derzeit im Stadtgebiet Günzburg nicht notwendig das Trinkwasser abzukochen
Die Stadtwerke Günzburg informieren, dass es aufgrund der angespannten Hochwassersituation zu Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Die Bevölkerung wird gebeten, sich vorsorglich mit Trinkwasser zu versorgen!
Hinweis: Update: Es ist derzeit im Stadtgebiet Günzburg nicht notwendig das Trinkwasser abzukochen
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.06.2024
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausrufung des Katastrophenfalles für den Landkreis Unterallgäu - gesamter Landkreis Unterallgäu
12:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausrufung des Katastrophenfalles für den Landkreis Unterallgäu - gesamter Landkreis Unterallgäu" vom 01.06.2024 16:29:06 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Katasthrophenfall für den Landkreis Unterallgäu, wurde um 12:10 Uhr vom Landrat Alexander Eder aufgehoben!
Der Katasthrophenfall für den Landkreis Unterallgäu, wurde um 12:10 Uhr vom Landrat Alexander Eder aufgehoben!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte beachten.
- Halten Sie sich von Gewässern fern
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher
Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
- Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte beachten.
- Halten Sie sich von Gewässern fern
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher
Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
Aktualisierung - Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen
08:22
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen*
Folgende Wasserversorgungen sind NICHT durch das Hochwasser beeinträchtigt:
Dickenreishausen
Volkratshofen
Ferthofen
Priemen
Hitzenhofen
Brunnen
Das Trinkwasser im Stadtgebiet ausgenommen der oben genannten Ortsteile weist geringe Verunreinigungen auf.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und informieren Sie sich über weitere Medien.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Folgende Wasserversorgungen sind NICHT durch das Hochwasser beeinträchtigt:
Dickenreishausen
Volkratshofen
Ferthofen
Priemen
Hitzenhofen
Brunnen
Das Trinkwasser im Stadtgebiet ausgenommen der oben genannten Ortsteile weist geringe Verunreinigungen auf.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und informieren Sie sich über weitere Medien.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
06.06.2024
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
12:00
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Entwarnung: Information zur Trinkwasserversorgung - Landkreis Unterallgäu
10:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information zur Trinkwasserversorgung - Landkreis Unterallgäu" vom 06.06.2024 10:02:46 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Folgende Wasserversorgungen sind durch das Hochwasser nicht beeinträchtigt und können uneingeschränkt benutzt werden:
- Mindelheim
- Babenhausen
- Bad Grönenbach
- Ottobeuren
- Hawangen
- Woringen
- Böhen
- Benningen
- Markt Wald
- Kirchheim
- Eppishausen
- Haselbach
- Ettringen
- Lauben
- Frickenhausen
- Westerheim
- Türkheim
- Kettershausen
- Breitenbrunn
- Oberrieden
- Boos
- Egg a. d. Günz
- Erkheim
- Pfaffenhausen
- Kettershausen
- Ottobeuren
- Kronburg
- Lachen
- Wolfertschwenden
- Winterrieden
- Apfeltrach
- Buxheim
- Hasberg
- Breitenbrunn
- Bedernau
- Loppenhausen
- Schöneberg
- Stetten
- Trunkelsberg
- Ungerhausen
- Erisried
- Markt Rettenbach
Die Empfehlung zum Abkochen ist für diese Wasserversorgungen aufgehoben.
Im übrigen Landkreis bleibt die Empfehlung zum Abkochen des Wassers bestehen.
Folgende Wasserversorgungen sind durch das Hochwasser nicht beeinträchtigt und können uneingeschränkt benutzt werden:
- Mindelheim
- Babenhausen
- Bad Grönenbach
- Ottobeuren
- Hawangen
- Woringen
- Böhen
- Benningen
- Markt Wald
- Kirchheim
- Eppishausen
- Haselbach
- Ettringen
- Lauben
- Frickenhausen
- Westerheim
- Türkheim
- Kettershausen
- Breitenbrunn
- Oberrieden
- Boos
- Egg a. d. Günz
- Erkheim
- Pfaffenhausen
- Kettershausen
- Ottobeuren
- Kronburg
- Lachen
- Wolfertschwenden
- Winterrieden
- Apfeltrach
- Buxheim
- Hasberg
- Breitenbrunn
- Bedernau
- Loppenhausen
- Schöneberg
- Stetten
- Trunkelsberg
- Ungerhausen
- Erisried
- Markt Rettenbach
Die Empfehlung zum Abkochen ist für diese Wasserversorgungen aufgehoben.
Im übrigen Landkreis bleibt die Empfehlung zum Abkochen des Wassers bestehen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
05.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Vorsorgemaßnahme(n) bei der Trinkwasserversorgung - Stadt Memmingen inkl. aller Ortsteile
17:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
*Abkochgebot für die Stadt Memmingen inkl. aller Ortsteile*
Folgende Wasserversorgungen sind durch das Hochwasser beeinträchtigt:
Stadtgebiet Memmingen
+ alle Ortsteile
Das Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet weist geringe Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und informieren Sie sich über weitere Medien.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Folgende Wasserversorgungen sind durch das Hochwasser beeinträchtigt:
Stadtgebiet Memmingen
+ alle Ortsteile
Das Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet weist geringe Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte schalten Sie Ihr Radio an und informieren Sie sich über weitere Medien.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
04.06.2024
3 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Ausrufung des Katastrophenfalles im Landkreis Neu-Ulm - gesamter Landkreis Neu-Ulm
18:55
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausrufung des Katastrophenfalles im Landkreis Neu-Ulm - gesamter Landkreis Neu-Ulm" vom 01.06.2024 11:37:54 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Landkreis Neu-Ulm den Katastrophenfall ausgerufen.
Aufgrund der aktuellen Situation hat der Landkreis Neu-Ulm den Katastrophenfall ausgerufen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte beachten.
- Halten Sie sich von Gewässern fern
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
- Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte beachten.
- Halten Sie sich von Gewässern fern
Im Haus
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
- Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller bevor das Wasser gestiegen ist. Halten Sie sich während des Hochwassers nicht im Keller auf, das ist lebensgefährlich.
- Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
- Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
Im Auto
- Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
- Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
- Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.
Entwarnung: Stadt Günzburg: Sofortiges Verlassen der evakuierten Gebiete Unterstad - Unterstadt Günzburg
08:17
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stadt Günzburg: Sofortiges Verlassen der evakuierten Gebiete Unterstadt angeordnet - Unterstadt Günzburg" vom 03.06.2024 16:32:14 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Landkreis Günzburg gibt es noch immer keine Entwarnung, die Hochwasserlage ist weiter angespannt.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in der Günzburger Unterstadt wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Im Landkreis Günzburg gibt es noch immer keine Entwarnung, die Hochwasserlage ist weiter angespannt.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in der Günzburger Unterstadt wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte verlassen Sie SOFORT Ihre Gebäude.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Bitte verlassen Sie SOFORT Ihre Gebäude.
Entwarnung: Markt Offingen: : Sofortiges Verlassen der evakuierten Gebiete angeord - Markt Offingen
08:16
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Markt Offingen: : Sofortiges Verlassen der evakuierten Gebiete angeordnet - Markt Offingen" vom 03.06.2024 19:32:06 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Landkreis Günzburg gibt es noch immer keine Entwarnung, die Hochwasserlage ist weiter angespannt.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in Offingen wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Dies betrifft folgende Bereiche/Straßen (siehe auch unter Gefährdungsbereich):
Baugebiet Ermle III und IV
Steigstraße
Krautgartenweg
Jakob-Reichhard-Straße
Pfaffenbogen
An der Papierfabrik
Tannenweg
Erlenweg
Herrenwörther Straße
An der Mindel
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Im Landkreis Günzburg gibt es noch immer keine Entwarnung, die Hochwasserlage ist weiter angespannt.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in Offingen wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Dies betrifft folgende Bereiche/Straßen (siehe auch unter Gefährdungsbereich):
Baugebiet Ermle III und IV
Steigstraße
Krautgartenweg
Jakob-Reichhard-Straße
Pfaffenbogen
An der Papierfabrik
Tannenweg
Erlenweg
Herrenwörther Straße
An der Mindel
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
03.06.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Markt Offingen: : Sofortiges Verlassen der evakuierten Gebiete angeordnet - Markt Offingen
19:32
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Günzburg gibt es noch immer keine Entwarnung, die Hochwasserlage ist weiter angespannt.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in Offingen wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Dies betrifft folgende Bereiche/Straßen (siehe auch unter Gefährdungsbereich):
Baugebiet Ermle III und IV
Steigstraße
Krautgartenweg
Jakob-Reichhard-Straße
Pfaffenbogen
An der Papierfabrik
Tannenweg
Erlenweg
Herrenwörther Straße
An der Mindel
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Im Moment wird erwartet, dass der Pegel der Donau ab heute Abend und über den gesamten Dienstag, den 4. Juni 2024, wieder auf eine ähnliche Höhe wie am gestrigen Sonntag steigt.
Die Bevölkerung in den evakuierten Bereichen in Offingen wird dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu verlassen sowie ihre Autos zu entfernen. Die betroffenen Straßen und auch die Straßen in dieses Gebiet sind unbedingt frei zu halten.
Dies betrifft folgende Bereiche/Straßen (siehe auch unter Gefährdungsbereich):
Baugebiet Ermle III und IV
Steigstraße
Krautgartenweg
Jakob-Reichhard-Straße
Pfaffenbogen
An der Papierfabrik
Tannenweg
Erlenweg
Herrenwörther Straße
An der Mindel
Außerdem wird weiterhin gebeten, die betroffenen Gebiete zu umfahren und sich von überfluteten Bereichen fern zu halten. Sofern evakuierte Gebäude von den Einsatzkräften noch nicht freigegeben wurden, dürfen diese nicht betreten werden. Die Bürger werden außerdem gebeten, keinen Sperrmüll auf die Straße zu stellen, solange die akute Hochwasser-Gefahr noch nicht gebannt ist.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
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