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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
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26.11.2024
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenentest Gemeinde Freudental - Freudental
12:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest Gemeinde Freudental - Freudental" vom 26.11.2024 10:09:56 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Servicearbeiten sind abgeschlossen
Die Servicearbeiten sind abgeschlossen
Es besteht keine Gefahr.
Sirenentest Gemeinde Freudental - Freudental
10:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen Wartung und Servicearbeiten kann es am 26.11.2024 zwischen 11:00 Uhr und 12:00 Uhr zu unterschiedlichen Auslösungen der Sirene in Freudental kommen
Es besteht keine Gefahr.
03.06.2024
6 Meldungen
DE-BW-LB-W026
6 Meldungen
Allgemein
6 Meldungen
Entwarnung: Extreme Hochwasserlage - Remseck Neckarrems und Hochdorf - Remseck Stadtgebiet Neckarrems und Hochdorf
11:57
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extreme Hochwasserlage - Remseck Neckarrems und Hochdorf - Remseck Stadtgebiet Neckarrems und Hochdorf" vom 03.06.2024 11:54:31 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Starker Anstieg der Rems und des Zipfelbachs. Es wird eine Überflutungen von bebauten
Gebieten erwartet.
Starker Anstieg der Rems und des Zipfelbachs. Es wird eine Überflutungen von bebauten
Gebieten erwartet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Entwarnung: Extreme Hochwasserlage - Steinheim - Steinheim
11:56
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extreme Hochwasserlage - Steinheim - Steinheim" vom 03.06.2024 11:56:18 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahr durch Hochwasser insbesondere im Bereich der Murr (Rielingshäußer Straße, Marktstraße, Brühsiedlung).
Den Betroffenen steht die RIEDHALLE in Steinheim zur Verfügung.
Gefahr durch Hochwasser insbesondere im Bereich der Murr (Rielingshäußer Straße, Marktstraße, Brühsiedlung).
Den Betroffenen steht die RIEDHALLE in Steinheim zur Verfügung.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Entwarnung: Extreme Hochwasserlage - Flüsse und Bäche Landkreis Ludwigsburg - Landkreis Ludwigsburg
11:55
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Extreme Hochwasserlage - Flüsse und Bäche Landkreis Ludwigsburg - Landkreis Ludwigsburg" vom 03.06.2024 11:55:15 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Extreme Hochwasserlage entlang der Flüsse Murr, Rems und Neckar.
Extreme Hochwasserlage entlang der Flüsse Murr, Rems und Neckar.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Extreme Hochwasserlage - Steinheim - Steinheim
07:56
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahr durch Hochwasser insbesondere im Bereich der Murr (Rielingshäußer Straße, Marktstraße, Brühsiedlung).
Den Betroffenen steht die RIEDHALLE in Steinheim zur Verfügung.
Den Betroffenen steht die RIEDHALLE in Steinheim zur Verfügung.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Extreme Hochwasserlage - Flüsse und Bäche Landkreis Ludwigsburg - Landkreis Ludwigsburg
07:31
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Extreme Hochwasserlage entlang der Flüsse Murr, Rems und Neckar.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Extreme Hochwasserlage - Remseck Neckarrems und Hochdorf - Remseck Stadtgebiet Neckarrems und Hochdorf
07:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Starker Anstieg der Rems und des Zipfelbachs. Es wird eine Überflutungen von bebauten
Gebieten erwartet.
Gebieten erwartet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Achten Sie unbedingt auf Ihre eigene Sicherheit!
Es besteht Lebensgefahr!
Leisten Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Meiden Sie den hochwassergefährdeten Bereich großräumig!
Meiden Sie die Nähe jeglicher Gewässer, Deiche und sonstiger Hochwasserschutzanlagen!
Halten Sie sich von Kellern, Tiefgaragen und tieferliegenden Flächen in Flussnähe fern!
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Entfernen Sie Fahrzeuge aus Tiefgaragen und Gewässernähe.
Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich!
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
28.05.2024
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenentest - Ditzingen und allen Stadtteilen
15:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest - Ditzingen und allen Stadtteilen" vom 28.05.2024 08:44:54 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In allen Stadtteilen werden heute zwischen 08:00 und 17:00 Uhr die Sirenen teilweise nacheinander ausgelöst. Es werden dabei alle Sirenensignale und eine Sprachdurchsage getestet. Die Tests sind abgeschlossen.
In allen Stadtteilen werden heute zwischen 08:00 und 17:00 Uhr die Sirenen teilweise nacheinander ausgelöst. Es werden dabei alle Sirenensignale und eine Sprachdurchsage getestet. Die Tests sind abgeschlossen.
Es besteht keine Gefahr.
Sirenentest - Ditzingen und allen Stadtteilen
08:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In allen Stadtteilen werden heute zwischen 08:00 und 17:00 Uhr die Sirenen teilweise nacheinander ausgelöst. Es werden dabei alle Sirenensignale und eine Sprachdurchsage getestet.
Es besteht keine Gefahr.
23.11.2023
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenentest - Gemeinde Freudental
12:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest - Gemeinde Freudental" vom 23.11.2023 10:49:17 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen Wartungsarbeiten kann es in Freudental zwischen 11 und 12 Uhr zu einer Sirenenalarmierung kommen.
Wegen Wartungsarbeiten kann es in Freudental zwischen 11 und 12 Uhr zu einer Sirenenalarmierung kommen.
Es besteht keine Gefahr.
Sirenentest - Gemeinde Freudental
10:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen Wartungsarbeiten kann es in Freudental zwischen 11 und 12 Uhr zu einer Sirenenalarmierung kommen.
Es besteht keine Gefahr.
07.11.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Gasversorgung - Teile von Bissingen und der Ortsteil Untermberg
08:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Gasversorgung - Teile von Bissingen und der Ortsteil Untermberg" vom 26.10.2023 20:05:29 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Hinweis auf Ausfall der Gasversorgung
Aufgrund einer Beschädigung der Gasversorgung kann der Ortsteil Untermberg sowie Teile von Bissingen, eingegrenzt durch die Straßen: Lindenstraße, Westendstraße und Flößerstraße im Ortsgebiet von Bissingen, nicht mit Gas versorgt werden.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen arbeitet unter Hochdruck an der Behebung der Störung. Die SW-BB bittet weiterhin um Geduld. Weitere Informationen dazu im Internet unter
www.sw-bb.de
Hinweis auf Ausfall der Gasversorgung
Aufgrund einer Beschädigung der Gasversorgung kann der Ortsteil Untermberg sowie Teile von Bissingen, eingegrenzt durch die Straßen: Lindenstraße, Westendstraße und Flößerstraße im Ortsgebiet von Bissingen, nicht mit Gas versorgt werden.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen arbeitet unter Hochdruck an der Behebung der Störung. Die SW-BB bittet weiterhin um Geduld. Weitere Informationen dazu im Internet unter
www.sw-bb.de
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
30.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen
08:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen" vom 27.10.2023 17:35:28 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist ab sofort aufgehoben. Es besteht keine Gefahr mehr.
Das Abkochgebot ist ab sofort aufgehoben. Es besteht keine Gefahr mehr.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
27.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser-Abkochgebot! - Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen
17:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Stadtteil Münchingen weist eventuell bakterielle Verunreinigungen auf. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Verwenden Sie für das Zubereiten von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
- Bitte geben Sie diese Hinweise auch an Mitbewohner und Nachbarn weiter.
26.10.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausfall der Gasversorgung - Teile von Bissingen und der Ortsteil Untermberg
20:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Hinweis auf Ausfall der Gasversorgung
Aufgrund einer Beschädigung der Gasversorgung kann der Ortsteil Untermberg sowie Teile von Bissingen, eingegrenzt durch die Straßen: Lindenstraße, Westendstraße und Flößerstraße im Ortsgebiet von Bissingen, nicht mit Gas versorgt werden.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen arbeitet unter Hochdruck an der Behebung der Störung. Die SW-BB bittet weiterhin um Geduld. Weitere Informationen dazu im Internet unter
www.sw-bb.de
Aufgrund einer Beschädigung der Gasversorgung kann der Ortsteil Untermberg sowie Teile von Bissingen, eingegrenzt durch die Straßen: Lindenstraße, Westendstraße und Flößerstraße im Ortsgebiet von Bissingen, nicht mit Gas versorgt werden.
Die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen arbeitet unter Hochdruck an der Behebung der Störung. Die SW-BB bittet weiterhin um Geduld. Weitere Informationen dazu im Internet unter
www.sw-bb.de
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
25.07.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung zu Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim
17:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim" vom 21.07.2023 11:22:34 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für das restliche Ortsgebiet Mundelsheim wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Nach dem Austausch eines Hydranten, sowie dem zweimaligen Nachweis einer einwandfreien Trinkwasseruntersuchung und der Freigabe durch das Gesundheitsamt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben.
Das Abkochgebot für das restliche Ortsgebiet Mundelsheim wird mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben.
Nach dem Austausch eines Hydranten, sowie dem zweimaligen Nachweis einer einwandfreien Trinkwasseruntersuchung und der Freigabe durch das Gesundheitsamt, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
21.07.2023
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim
11:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Wasserproben vom 19.Juli 2023 konnte das Gebiet für das Abkochgebot eingeschränkt werden. In Absprache mit dem Gesundheitsamt Ludwigsburg kann dass Abkochgebot auf folgendes Gebiet eingegrenzt werden:
Blumenstraße
Veilchenweg
Fliederweg
Nelkenweg
Rozenbergstraße
Hohlweg
Für dieses Gebiet bleibt das Abkochgebot erhalten.
In diesem Gebiet werden die vom Gesundheitsamt Ludwigsburg festgelegten weiteren Wasserproben am Freitag 21. Juli 2023 und Montag 24. Juli 2023 entnommen.
Im restliche Ortsnetz wird das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Blumenstraße
Veilchenweg
Fliederweg
Nelkenweg
Rozenbergstraße
Hohlweg
Für dieses Gebiet bleibt das Abkochgebot erhalten.
In diesem Gebiet werden die vom Gesundheitsamt Ludwigsburg festgelegten weiteren Wasserproben am Freitag 21. Juli 2023 und Montag 24. Juli 2023 entnommen.
Im restliche Ortsnetz wird das Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim gesamtes Ortsgebiet
00:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für das Trinkwasser in Mundelsheim
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und Ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und Ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten
Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen
und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und
Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser
zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser
verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht
getrunken wird.
14.07.2023
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser in Mundelsheim - Mundelsheim gesamtes Ortsgebiet
16:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für das Trinkwasser in Mundelsheim
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine Verunreinigung im Trinkwasser in Mundelsheim festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf Weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser, welches für den menschlichen Genuss, sowie für Reinigung von Geschirr, zum Zähneputzen und ähnliches verwendet wird.
Weitere Informationen können dem Informationsschreiben in den Briefkästen entnommen werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
1. Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser verwendet werden.
2. Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung
3. Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
16.06.2023
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Brand - Hemmingen
19:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand - Hemmingen" vom 16.06.2023 18:33:04 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Infolge eines Brandes in Hemmingen wurde eine Rauchgaswolke
freigesetzt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Suchen Sie ein Gebäude auf. Bleiben Sie in Wohnungen und Häusern.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, stellen Sie vorhandene
Klimaanlagen ab. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen örtlicher Radiosender.
Gültig ab sofort.
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Infolge eines Brandes in Hemmingen wurde eine Rauchgaswolke
freigesetzt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Suchen Sie ein Gebäude auf. Bleiben Sie in Wohnungen und Häusern.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, stellen Sie vorhandene
Klimaanlagen ab. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen örtlicher Radiosender.
Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Brand - Hemmingen
18:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Gefahrenmitteilung des Landkreises Ludwigsburg:
Infolge eines Brandes in Hemmingen wurde eine Rauchgaswolke
freigesetzt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Suchen Sie ein Gebäude auf. Bleiben Sie in Wohnungen und Häusern.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, stellen Sie vorhandene
Klimaanlagen ab. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen örtlicher Radiosender.
Gültig ab sofort.
Infolge eines Brandes in Hemmingen wurde eine Rauchgaswolke
freigesetzt.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Suchen Sie ein Gebäude auf. Bleiben Sie in Wohnungen und Häusern.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen, stellen Sie vorhandene
Klimaanlagen ab. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen örtlicher Radiosender.
Gültig ab sofort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
07.12.2022
1 Meldungen
DE-BW-LB-W026
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung für das Trinkwasser in Murr - Gemeindegebiet Murr
12:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochempfehlung des Trinkwassers - Gemeindegebiet Murr" vom 28.11.2022 22:19:36 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer Verunreinigung im Trinkwassernetz mit coliformen Bakterien musste das gesamte Trinkwassernetz in Murr seit dem 28. November 2022 vorsorglich gespült und gechlort werden. Die Zugabe von Chlor erfolgte nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Das Wasser wurde in den letzten Tagen ständig beprobt. Aktuelle Proben haben keine Verunreinigung mehr ergeben. Somit endet die Chlorung des Trinkwassernetzes ab sofort. Das Chlor wird nach ca. 1-3 Tage nicht mehr im Trinkwassernetz vorhanden sein.
Aufgrund einer Verunreinigung im Trinkwassernetz mit coliformen Bakterien musste das gesamte Trinkwassernetz in Murr seit dem 28. November 2022 vorsorglich gespült und gechlort werden. Die Zugabe von Chlor erfolgte nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Das Wasser wurde in den letzten Tagen ständig beprobt. Aktuelle Proben haben keine Verunreinigung mehr ergeben. Somit endet die Chlorung des Trinkwassernetzes ab sofort. Das Chlor wird nach ca. 1-3 Tage nicht mehr im Trinkwassernetz vorhanden sein.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
28.11.2022
2 Meldungen
DE-BW-LB-W026
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochempfehlung des Trinkwassers - Gemeindegebiet Murr
22:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwassernetz in Murr muss ab sofort aufgrund einer Verunreinigung gechlort werden.
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwasser mit coliformen Bakterien, wird in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg,das Trinkwasser gechlort.
Die Zugabe von Chlor erfolgt den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.
Für allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07144/269945 zur Verfügung.
Sobald die normale Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, werden wir Sie informieren.
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwasser mit coliformen Bakterien, wird in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg,das Trinkwasser gechlort.
Die Zugabe von Chlor erfolgt den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.
Für allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07144/269945 zur Verfügung.
Sobald die normale Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, werden wir Sie informieren.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Abkochempfehlung des Trinkwassers - Gemeindegebiet Murr
22:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwassernetz in Murr rmuss ab sofort aufgrund einer Verunreinigung gechlort werden.
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwasser mit coliformen Bakterien, wird in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg,das Trinkwasser gechlort.
Die Zugabe von Chlor erfolgt den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.
Für allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 01744/269945 zur Verfügung.
Sobald die normale Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, werden wir Sie informieren.
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwasser mit coliformen Bakterien, wird in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Ludwigsburg,das Trinkwasser gechlort.
Die Zugabe von Chlor erfolgt den Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Das Chlor ist nicht gesundheitsschädlich.
Für allgemeine Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel. 01744/269945 zur Verfügung.
Sobald die normale Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, werden wir Sie informieren.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Für vulnerable Personen wird das Abkochen des Wassers empfohlen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
-lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, Reinigung von Geschirr, zum Zähne putzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser nicht geeignet.
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