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Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 16:59:33
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26.07.2022
2 Meldungen
DE-BY-AN-W166
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung aufgrund von Großbrand in Dinkelsbühl
18:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung aufgrund von Großbrand in Dinkelsbühl" vom 26.07.2022 17:33:51 gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Großbrandes in 91550 Dinkelsbühl kann es im näheren Umfeld zu Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen.
Aufgrund eines Großbrandes in 91550 Dinkelsbühl kann es im näheren Umfeld zu Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Rauchentwicklung aufgrund von Großbrand in Dinkelsbühl
17:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Großbrandes in 91550 Dinkelsbühl kann es im näheren Umfeld zu Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
09.06.2022
2 Meldungen
DE-BY-AN-W166
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchwolke in Folge eines Großbrandes
22:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke in Folge eines Großbrandes" vom 09.06.2022 14:39:19 gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Grund eines Großbrandes in der Guggelmühle östlich von 91635 Windelsbach kann es im näheren Umkreis zu Beinträchtigungen durch Rauchentwicklung und Geruchsbelästigungen kommen.
Auf Grund eines Großbrandes in der Guggelmühle östlich von 91635 Windelsbach kann es im näheren Umkreis zu Beinträchtigungen durch Rauchentwicklung und Geruchsbelästigungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Rauchwolke in Folge eines Großbrandes
14:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund eines Großbrandes in der Guggelmühle östlich von 91635 Windelsbach kann es im näheren Umkreis zu Beinträchtigungen durch Rauchentwicklung und Geruchsbelästigungen kommen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
05.03.2022
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor Sturm
13:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor Sturm" vom 16.02.2022 10:58:01 gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist am Donnerstag, 17. Februar 2022, auch im Landkreis Ansbach mit teils schweren Sturmböen zu rechnen. Demnach können Dächer beschädigt und Bäume entwurzelt werden. In der Folge sind Beeinträchtigungen im Berufsverkehr möglich. Die Bevölkerung wird aufgerufen, den Aufenthalt im Freien nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegenstände im Freien sollten gesichert, Fenster und Türen geschlossen werden.
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist am Donnerstag, 17. Februar 2022, auch im Landkreis Ansbach mit teils schweren Sturmböen zu rechnen. Demnach können Dächer beschädigt und Bäume entwurzelt werden. In der Folge sind Beeinträchtigungen im Berufsverkehr möglich. Die Bevölkerung wird aufgerufen, den Aufenthalt im Freien nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegenstände im Freien sollten gesichert, Fenster und Türen geschlossen werden.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
16.02.2022
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Warnung vor Sturm
10:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes ist am Donnerstag, 17. Februar 2022, auch im Landkreis Ansbach mit teils schweren Sturmböen zu rechnen. Demnach können Dächer beschädigt und Bäume entwurzelt werden. In der Folge sind Beeinträchtigungen im Berufsverkehr möglich. Die Bevölkerung wird aufgerufen, den Aufenthalt im Freien nach Möglichkeit zu vermeiden. Gegenstände im Freien sollten gesichert, Fenster und Türen geschlossen werden.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
04.11.2021
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
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Allgemein
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Entwarnung: Bombenfund im Stadtgebiet Ansbach
14:11
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bombenfund im Stadtgebiet Ansbach" vom 03.11.2021 12:58:25 gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei Bauarbeiten in der Bischof-Meiser-Straße wurde in Ansbach erneut ein Blindgänger aus dem 2. Welt-krieg gefunden. Nach der Besichtigung stellte der Sprengmeister fest, das von der Bombe derzeit keine akute Gefahr ausgeht, daher können die bislang bestehenden Straßensperrungen aufgehoben wer-den. Da heute in Fürth ebenfalls eine Bombe entschärft werden muss, wird die Bombe in der Bischof-Meiser-Straße morgen entschärft. Der Sprengmeister hat einen Evakuierungsradius von 500 Metern festgelegt. Ein genauer Plan für das Gebiet wird im Laufe des Nachmittags auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Die Evakuierung hat bis 8 Uhr zu erfolgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Die Entschärfung ist für 10 Uhr geplant.
Die Stadt Ansbach bereitet derzeit ein Bürgertelefon vor.
Bei Bauarbeiten in der Bischof-Meiser-Straße wurde in Ansbach erneut ein Blindgänger aus dem 2. Welt-krieg gefunden. Nach der Besichtigung stellte der Sprengmeister fest, das von der Bombe derzeit keine akute Gefahr ausgeht, daher können die bislang bestehenden Straßensperrungen aufgehoben wer-den. Da heute in Fürth ebenfalls eine Bombe entschärft werden muss, wird die Bombe in der Bischof-Meiser-Straße morgen entschärft. Der Sprengmeister hat einen Evakuierungsradius von 500 Metern festgelegt. Ein genauer Plan für das Gebiet wird im Laufe des Nachmittags auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Die Evakuierung hat bis 8 Uhr zu erfolgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Die Entschärfung ist für 10 Uhr geplant.
Die Stadt Ansbach bereitet derzeit ein Bürgertelefon vor.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
03.11.2021
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Bombenfund im Stadtgebiet Ansbach
12:58
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Bei Bauarbeiten in der Bischof-Meiser-Straße wurde in Ansbach erneut ein Blindgänger aus dem 2. Welt-krieg gefunden. Nach der Besichtigung stellte der Sprengmeister fest, das von der Bombe derzeit keine akute Gefahr ausgeht, daher können die bislang bestehenden Straßensperrungen aufgehoben wer-den. Da heute in Fürth ebenfalls eine Bombe entschärft werden muss, wird die Bombe in der Bischof-Meiser-Straße morgen entschärft. Der Sprengmeister hat einen Evakuierungsradius von 500 Metern festgelegt. Ein genauer Plan für das Gebiet wird im Laufe des Nachmittags auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Die Evakuierung hat bis 8 Uhr zu erfolgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Die Entschärfung ist für 10 Uhr geplant.
Die Stadt Ansbach bereitet derzeit ein Bürgertelefon vor.
Die Evakuierung hat bis 8 Uhr zu erfolgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Die Entschärfung ist für 10 Uhr geplant.
Die Stadt Ansbach bereitet derzeit ein Bürgertelefon vor.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in das Gymnasium Carolinum gehen. Dort stehen auch abgetrennte Räume für coronapositive Personen sowie für Personen die in Quarantäne sind für Verfügung.
02.08.2021
2 Meldungen
DE-BY-AN-W166
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Allgemein
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Entwarnung: Abkochanordung für Trinkwasser im Stadtgebiet Ansbach
12:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordung für Trinkwasser im Stadtgebiet Ansbach" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Mit sofortiger Wirkung ist das Abkochgebot für Leitungswasser im Stadtgebiet Ansbach aufgehoben.
Mit sofortiger Wirkung ist das Abkochgebot für Leitungswasser im Stadtgebiet Ansbach aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Entwarnung: Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe
11:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
16.07.2021
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Allgemein
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Abkochanordnung für weite Teile des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
20:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch für Teile des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angeordnet, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von Elpersdorf über Haslach versorgt werden. In diesen Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Wasserwerk Sulzfeld am Main (Kitzingen)
Betroffene Gemeinden:
Markt Obernzenn
Stadt Bad Windsheim
Stadt Burgbernheim
Gemeinde Illesheim
Gemeinde Gallmersgarten
Markt Ipsheim
Markt Marktbergel
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter www.kreis-nea.de
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von Elpersdorf über Haslach versorgt werden. In diesen Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Wasserwerk Sulzfeld am Main (Kitzingen)
Betroffene Gemeinden:
Markt Obernzenn
Stadt Bad Windsheim
Stadt Burgbernheim
Gemeinde Illesheim
Gemeinde Gallmersgarten
Markt Ipsheim
Markt Marktbergel
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter www.kreis-nea.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zur Reinigung offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Wasser Leitungswasser verwendet werden. Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Die Gemeinden werden über die Maßnahmen gesondert informiert. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zur Reinigung offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Wasser Leitungswasser verwendet werden. Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Die Gemeinden werden über die Maßnahmen gesondert informiert. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Abkochanordung für Trinkwasser im Stadtgebiet Ansbach
11:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Für die Stadtteile Dautenwinden, Deßmannsdorf, Dombach im Loch, Elpersdorf, Höfen, Käferbach, Kurzendorf, Geißengrund, Gösseldorf, Liegenbach, Mittelbach mit Gewerbegebiet AN-West, Oberdombach, Windmühle, Winterscheidbach, Wolfartswinden und Wüstbruck hat das Gesundheitsamt Ansbach angeordnet das Leitungswasser abzukochen. Auf Grund eventueller Verschmutzung durch vorhergegangene Hochwasserereignisse der letzten Tage wurde eine Kontamination mit Fäkalkeimen im Trinkwassernetz nachgewiesen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Abkochanordnung für weite Teile des Landkreises Ansbach - Erweiterung des Warngebiets am 15.07.2021
09:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Erweiterung der Anordnung vom 15.07.2021
Die Abkochanordnung musste am 15.07.2021 ausgeweitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Ansbach:
https://www.landkreis-ansbach.de/Quicknavigation/Startseite/Gesundheitsamt-weitet-Abkochanordnung-aus.php?object=tx,2238.2887.1&ModID=7&FID=2238.4365.1&NavID=2150.1
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Erweiterung der Anordnung vom 15.07.2021
Die Abkochanordnung musste am 15.07.2021 ausgeweitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Ansbach:
https://www.landkreis-ansbach.de/Quicknavigation/Startseite/Gesundheitsamt-weitet-Abkochanordnung-aus.php?object=tx,2238.2887.1&ModID=7&FID=2238.4365.1&NavID=2150.1
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
14.07.2021
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochanordnung in Teilen des Versorgungsgebiets der Reckenberg-Gruppe
15:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
11.07.2021
1 Meldungen
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Katastrophenfall wegen Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
13:12
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenfall wegen Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis. Mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 16:00 Uhr wurde der Katastrophenfall nach Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch Landrat Helmut Weiß festgestellt.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Am 11.07.2021 um 13:00 Uhr wurde durch Landrat Helmut Weiß die Aufhebung des Katastrophenfalles festgestellt.
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis. Mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 16:00 Uhr wurde der Katastrophenfall nach Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch Landrat Helmut Weiß festgestellt.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Am 11.07.2021 um 13:00 Uhr wurde durch Landrat Helmut Weiß die Aufhebung des Katastrophenfalles festgestellt.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
09.07.2021
7 Meldungen
DE-BY-AN-W166
7 Meldungen
Allgemein
7 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung
21:46
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Entwarnung" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
„Die Bombe wurde erfolgreich entschärft und die Bürger können in ihren Wohnungen zurück kehren.“
„Die Bombe wurde erfolgreich entschärft und die Bürger können in ihren Wohnungen zurück kehren.“
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: ENTWARNUNG
21:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
„Die Bombe wurde erfolgreich entschärft und die Bürger können in ihren Wohnungen zurück kehren.“
„Die Bombe wurde erfolgreich entschärft und die Bürger können in ihren Wohnungen zurück kehren.“
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
ENTWARNUNG
21:30
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
„Die Bombe wurde erfolgreich entschärft und die Bürger können in ihren Wohnungen zurück kehren.“
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Katastrophenfall wegen Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
16:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis. Mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 16:00 Uhr wurde der Katastrophenfall nach Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch Landrat Helmut Weiß festgestellt.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Katastrophenfall wegen Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
16:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis. Mit Wirkung zum 09. Juli 2021, 16:00 Uhr wurde der Katastrophenfall nach Art. 6 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes durch Landrat Helmut Weiß festgestellt.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Hochwasser im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
12:39
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad WIndsheim wurde mit Wirkung zum 9. Juli 2021, 10:00 Uhr, die Großschadensereignislage nach Art. 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes festgestellt. Die anhaltend starken Regenfälle erfordern ein koordiniertes Zusammenwirken aller Einsatzkräfte im Landkreis.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Im Laufe der Nacht und des Vormittags wurden zahlrreiche Straßen und Wege überflutet und sind für den Verkehr nicht mehr passierbar. Es kam vereinzelt zu Erdabrutschen und entwurzelten Bäumen. Flüsse und Bäche traten über ihre Ufer. Zahlreiche Grundstücke stehen unter Wasser, Keller sind vollgelaufen. Das Hochwasser bedroht auch Firmengelände, auf denen teilweise Gefahrenstoffe gelagert werden. Personen wurden in ihren Fahrzeugen in Unterführungen vom Wasser eingeschlossen und mussten geborgen werden. Das Wasser dringt in elektrische Anlagen ein und kann dort Kurzschlüsse verursachen. Es kam bereits zu Rauchentwicklung und einem Brand.
Die Feuerwehren, die Polizei, das Technische Hilfswerk, die Bauhöfe und die weiteren Einsatzkräfte und Hilfsorganisationen sind landkreisweit im Dauereinsatz. Es werden Keller ausgepumt, Straßen gesperrt und Umleitungen eingerichtet, sowie Dämme aus Sandsäcken errichtet. Der Unterricht an den Schulen wurde eingestellt, die Schüler werden - soweit möglich - durch den Schulbussverkehr nach Hause befördert. Im Übrigen wurde eine Notbetreuung an den Schulen eingerichtet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Bleiben Sie - soweit möglich - zu Hause.
Blindgängerfund am Bahnhof Ansbach
09:54
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Sprengmeister hat einen Evakuierungsradius von 500 Metern rund um den Bombenfund festgelegt. Das Gebiet wird von folgenden Kreuzungen umgeben: Mathias-Oechsler-Straße / Bahnhofsstr., Philipp-Zorn-Straße / Bandelstraße, Louis-Schmetzer-Straße / Heilig-Kreuz-Straße Promenade / Herrieder Tor und Schlossstraße. Die Räumung soll bis 13 Uhr erfolgen. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, das Gebiet zu verlassen und sich bei Verwandten, Freunden oder Bekannten unter den bestehenden Corona-Regeln einzufinden. Personen, die diese Möglichkeit nicht haben, können in die Turnhalle Carolinum gehen. Personen, die coronapositiv oder in Quarantäne sind melden sich bitte im Tagungszentrum Onoldia. Die Entschärfung ist für 17 Uhr geplant.
Die Stadt Ansbach hat ein Bürgertelefon geschaltet. Es ist unter den Telefonnummern 0981/ 51-401 besetzt.
Die Stadt Ansbach hat ein Bürgertelefon geschaltet. Es ist unter den Telefonnummern 0981/ 51-401 besetzt.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
04.06.2021
3 Meldungen
DE-BY-AN-W166
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung bei Brand einer Lagerhalle
20:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung bei Brand einer Lagerhalle" gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Brand einer Lagerhalle am Bauhof der Stadt Dinkelsbühl kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Aktuell zieht die Rauchfahne Richtung Wohngebiet "Hoffeld" und Altstadt. Wir bitten in diesem Bereich um besondere Beachtung der angeführten Handlungsempfehlungen.
Durch den Brand einer Lagerhalle am Bauhof der Stadt Dinkelsbühl kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Aktuell zieht die Rauchfahne Richtung Wohngebiet "Hoffeld" und Altstadt. Wir bitten in diesem Bereich um besondere Beachtung der angeführten Handlungsempfehlungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Starke Rauchentwicklung bei Brand einer Lagerhalle
16:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Brand einer Lagerhalle am Bauhof der Stadt Dinkelsbühl kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Aktuell zieht die Rauchfahne Richtung Wohngebiet "Hoffeld" und Altstadt. Wir bitten in diesem Bereich um besondere Beachtung der angeführten Handlungsempfehlungen.
Aktuell zieht die Rauchfahne Richtung Wohngebiet "Hoffeld" und Altstadt. Wir bitten in diesem Bereich um besondere Beachtung der angeführten Handlungsempfehlungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Starke Rauchentwicklung bei Brand einer Lagerhalle
12:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Brand einer Lagerhalle am Bauhof der Stadt Dinkelsbühl kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Halten Sie sämtliche Zugangswege zur Brandstelle frei.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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