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Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 18:45:36
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01.10.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung durch Schwefel-Wasserstoff - Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing
07:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Schwefel-Wasserstoff - Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing" vom 25.09.2024 13:28:51 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Rosenheim informiert:
Aufgrund eines technischen Defekts in einem Industriebetrieb kam es zu einer Freisetzung von Schwefel-Wasserstoff in den Abwasserkanal.
Daher kann es im Stadtgebiet Wasserburg sowie im Gemeindegebiet Eiselfing zu Geruchsbelästigungen kommen.
Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung!
Das Landratsamt Rosenheim informiert:
Aufgrund eines technischen Defekts in einem Industriebetrieb kam es zu einer Freisetzung von Schwefel-Wasserstoff in den Abwasserkanal.
Daher kann es im Stadtgebiet Wasserburg sowie im Gemeindegebiet Eiselfing zu Geruchsbelästigungen kommen.
Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung!
Es besteht keine Gefahr.
25.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Geruchsbelästigung durch Schwefel-Wasserstoff - Stadt Wasserburg am Inn, Gemeinde Eiselfing
13:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Landratsamt Rosenheim informiert:
Aufgrund eines technischen Defekts in einem Industriebetrieb kam es zu einer Freisetzung von Schwefel-Wasserstoff in den Abwasserkanal.
Daher kann es im Stadtgebiet Wasserburg sowie im Gemeindegebiet Eiselfing zu Geruchsbelästigungen kommen.
Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung!
Aufgrund eines technischen Defekts in einem Industriebetrieb kam es zu einer Freisetzung von Schwefel-Wasserstoff in den Abwasserkanal.
Daher kann es im Stadtgebiet Wasserburg sowie im Gemeindegebiet Eiselfing zu Geruchsbelästigungen kommen.
Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung!
Es besteht keine Gefahr.
20.09.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing
12:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing" vom 13.09.2024 18:39:04 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Wasserrückstau im Kanal - Waldheim und Heufeld
11:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserrückstau im Kanal - Waldheim und Heufeld" vom 17.09.2024 10:48:30 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch die Wassermengen der letzten Tage und das steigende Grundwasser sind die Kapazitäten der Kläranlage Bruckmühl ausgeschöpft. Es musste in den Kanal rückgestaut werden. In Waldheim und Heufeld kann es deshalb zu Wasser in den Häusern beziehungsweise Kellern durch den Kanal kommen. Insbesondere Haushalte ohne Rückschlagklappe sind betroffen. ACHTUNG: Wasser unter KEINEN Umständen in den Kanal oder die Straßenentwässerung abpumpen. Nur in Privatgärten ableiten. Bitte informierten Sie alle Nachbarn, die eventuell betroffen sein könnten.
Durch die Wassermengen der letzten Tage und das steigende Grundwasser sind die Kapazitäten der Kläranlage Bruckmühl ausgeschöpft. Es musste in den Kanal rückgestaut werden. In Waldheim und Heufeld kann es deshalb zu Wasser in den Häusern beziehungsweise Kellern durch den Kanal kommen. Insbesondere Haushalte ohne Rückschlagklappe sind betroffen. ACHTUNG: Wasser unter KEINEN Umständen in den Kanal oder die Straßenentwässerung abpumpen. Nur in Privatgärten ableiten. Bitte informierten Sie alle Nachbarn, die eventuell betroffen sein könnten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
17.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Wasserrückstau im Kanal - Waldheim und Heufeld
10:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch die Wassermengen der letzten Tage und das steigende Grundwasser sind die Kapazitäten der Kläranlage Bruckmühl ausgeschöpft. Es musste in den Kanal rückgestaut werden. In Waldheim und Heufeld kann es deshalb zu Wasser in den Häusern beziehungsweise Kellern durch den Kanal kommen. Insbesondere Haushalte ohne Rückschlagklappe sind betroffen. ACHTUNG: Wasser unter KEINEN Umständen in den Kanal oder die Straßenentwässerung abpumpen. Nur in Privatgärten ableiten. Bitte informierten Sie alle Nachbarn, die eventuell betroffen sein könnten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
13.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
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Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung - Gemeinde Eiselfing
18:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Im Bereich der Gemeinde Eiselfing ist die Trinkwasserqualität beeinträchtigt.
Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Eiselfing, in der Gemeinde Babensham die Ortschaften Schönberg, Oberthalham und Stettberg sowie die Anwesen Weikertsham 10a und 14 (Stadtgebiet Wasserburg).
Das Trinkwasser ist vor dem Gebrauch abzukochen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
24.06.2024
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DE-BY-RO-W136
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Allgemein
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Entwarnung: Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach" vom 10.06.2024 13:21:26 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
10.06.2024
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DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
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Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach
13:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Information an die Bevölkerung - Südlicher und östlicher Landkreis Rosenheim
12:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information an die Bevölkerung - Südlicher und östlicher Landkreis Rosenheim " vom 04.06.2024 10:40:56 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Hinweis an die Bevölkerung:
Sie werden gebeten, die betroffenen Gebiete weiterhin zu meiden und die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Bitten meiden Sie weiterhin offene Gewässer.
Hinweis an die Bevölkerung:
Sie werden gebeten, die betroffenen Gebiete weiterhin zu meiden und die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Bitten meiden Sie weiterhin offene Gewässer.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
04.06.2024
4 Meldungen
DE-BY-RO-W136
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: Beeinträchtigung der Schülerbeförderung - Schulbetrieb - Landkreis Miesbach
12:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Beeinträchtigung der Schülerbeförderung - Schulbetrieb - Landkreis Miesbach" vom 03.06.2024 21:40:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie folgende, dringende Meldung zur Kenntnis:
Vereinzelt kann es aufgrund der starken Regenfälle in den kommenden Tagen im gesamten Landkreis zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Aktuell ist besonders das Leitzachtal betroffen: Straßen und Schienen sind dort aktuell nicht befahrbar. Am Dienstag kann im Leitzachtal keine Schülerbeförderung stattfinden.
Der Schulbetrieb bleibt dennoch so weit wie möglich aufrechterhalten: An allen Schulen im Landkreis findet am Dienstag Präsenzunterricht statt. Schulleitungen sind informiert, dass Schülerinnen und Schüler am Dienstag aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse möglicherweise verspätet oder nicht zur Schule kommen können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie folgende, dringende Meldung zur Kenntnis:
Vereinzelt kann es aufgrund der starken Regenfälle in den kommenden Tagen im gesamten Landkreis zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Aktuell ist besonders das Leitzachtal betroffen: Straßen und Schienen sind dort aktuell nicht befahrbar. Am Dienstag kann im Leitzachtal keine Schülerbeförderung stattfinden.
Der Schulbetrieb bleibt dennoch so weit wie möglich aufrechterhalten: An allen Schulen im Landkreis findet am Dienstag Präsenzunterricht statt. Schulleitungen sind informiert, dass Schülerinnen und Schüler am Dienstag aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse möglicherweise verspätet oder nicht zur Schule kommen können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Informationen zum Zugverkehr finden sie auf den Internetseiten der Bayerischen Regiobahn
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Informationen zum Zugverkehr finden sie auf den Internetseiten der Bayerischen Regiobahn
Information an die Bevölkerung - Südlicher und östlicher Landkreis Rosenheim
10:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Hinweis an die Bevölkerung:
Sie werden gebeten, die betroffenen Gebiete weiterhin zu meiden und die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Bitten meiden Sie weiterhin offene Gewässer.
Sie werden gebeten, die betroffenen Gebiete weiterhin zu meiden und die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Bitten meiden Sie weiterhin offene Gewässer.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Entwarnung: Entwarnung - Bevölkerungswarnung - Landkreis Rosenheim
10:05
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Entwarnung - Bevölkerungswarnung - Landkreis Rosenheim " vom 04.06.2024 10:04:45 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der Hochwasserlage ruft das Landratsamt Rosenheim die Bevölkerung dringend dazu auf, zu Hause zu bleiben. Es besteht akute Gefahr für Leib und Leben. Die Behörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, sich von offenen Gewässern fern zu halten und die Rettungskräfte nicht bei ihrer Arbeit zu behindern.
Aufgrund der Hochwasserlage ruft das Landratsamt Rosenheim die Bevölkerung dringend dazu auf, zu Hause zu bleiben. Es besteht akute Gefahr für Leib und Leben. Die Behörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, sich von offenen Gewässern fern zu halten und die Rettungskräfte nicht bei ihrer Arbeit zu behindern.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Entwarnung: Zu- und Abfahrt in betroffenes Gebiet nicht möglich - Miesbach
08:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Zu- und Abfahrt in betroffenes Gebiet nicht möglich - Miesbach" vom 03.06.2024 18:14:44 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Zu- und Abfahrt zum Floigerweg, sowie zur Stadlbergstrasse ist für PKW nicht passierbar.
Die Feuerwehr hat für die Bewohner bis 20:00 Uhr an der Ecke Floigerweg/Nelkenweg zum Transport von Personen ein Fahrzeug bereit gestellt.
Benötigen sie einen Transport, melden sie sich bitte dort.
Die Zu- und Abfahrt zum Floigerweg, sowie zur Stadlbergstrasse ist für PKW nicht passierbar.
Die Feuerwehr hat für die Bewohner bis 20:00 Uhr an der Ecke Floigerweg/Nelkenweg zum Transport von Personen ein Fahrzeug bereit gestellt.
Benötigen sie einen Transport, melden sie sich bitte dort.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
03.06.2024
3 Meldungen
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Allgemein
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Beeinträchtigung der Schülerbeförderung - Schulbetrieb - Landkreis Miesbach
21:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie folgende, dringende Meldung zur Kenntnis:
Vereinzelt kann es aufgrund der starken Regenfälle in den kommenden Tagen im gesamten Landkreis zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Aktuell ist besonders das Leitzachtal betroffen: Straßen und Schienen sind dort aktuell nicht befahrbar. Am Dienstag kann im Leitzachtal keine Schülerbeförderung stattfinden.
Der Schulbetrieb bleibt dennoch so weit wie möglich aufrechterhalten: An allen Schulen im Landkreis findet am Dienstag Präsenzunterricht statt. Schulleitungen sind informiert, dass Schülerinnen und Schüler am Dienstag aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse möglicherweise verspätet oder nicht zur Schule kommen können.
bitte nehmen Sie folgende, dringende Meldung zur Kenntnis:
Vereinzelt kann es aufgrund der starken Regenfälle in den kommenden Tagen im gesamten Landkreis zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Aktuell ist besonders das Leitzachtal betroffen: Straßen und Schienen sind dort aktuell nicht befahrbar. Am Dienstag kann im Leitzachtal keine Schülerbeförderung stattfinden.
Der Schulbetrieb bleibt dennoch so weit wie möglich aufrechterhalten: An allen Schulen im Landkreis findet am Dienstag Präsenzunterricht statt. Schulleitungen sind informiert, dass Schülerinnen und Schüler am Dienstag aufgrund der Straßen- und Wetterverhältnisse möglicherweise verspätet oder nicht zur Schule kommen können.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Informationen zum Zugverkehr finden sie auf den Internetseiten der Bayerischen Regiobahn
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Informationen zum Zugverkehr finden sie auf den Internetseiten der Bayerischen Regiobahn
Bevölkerungswarnung - Landkreis Rosenheim
20:30
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Hochwasserlage ruft das Landratsamt Rosenheim die Bevölkerung dringend dazu auf, zu Hause zu bleiben. Es besteht akute Gefahr für Leib und Leben. Die Behörde bittet die Bürgerinnen und Bürger, den Aufenthalt im Freien zu vermeiden, sich von offenen Gewässern fern zu halten und die Rettungskräfte nicht bei ihrer Arbeit zu behindern.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zu- und Abfahrt in betroffenes Gebiet nicht möglich - Miesbach
18:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Zu- und Abfahrt zum Floigerweg, sowie zur Stadlbergstrasse ist für PKW nicht passierbar.
Die Feuerwehr hat für die Bewohner bis 20:00 Uhr an der Ecke Floigerweg/Nelkenweg zum Transport von Personen ein Fahrzeug bereit gestellt.
Benötigen sie einen Transport, melden sie sich bitte dort.
Die Feuerwehr hat für die Bewohner bis 20:00 Uhr an der Ecke Floigerweg/Nelkenweg zum Transport von Personen ein Fahrzeug bereit gestellt.
Benötigen sie einen Transport, melden sie sich bitte dort.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
10.04.2024
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach u - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
07:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach und Rosenheim - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 05.04.2024 11:00:39 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
05.04.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern in den Lkr. Miesbach und Rosenheim - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Zudem besteht in den Landkreisen Miesbach und Rosenheim ein Verbot von Daxenfeuern.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Erhöhte Waldbrandgefahr, Verbot von Daxenfeuern - Landkreise Miesbach und Rosenheim, kreisfreie Stadt Rosenheim
10:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe, teils extreme Waldbrandgefahr.
Die Bevölkerung wird daher gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten weg.
Werfen Sie keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer weg.
Machen Sie im Freien kein Feuer.
Verwenden Sie beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen. Versichern Sie sich, dass Ihr Feuer vollständig gelöscht ist, bevor Sie den Ort verlassen.
14.03.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
23.01.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenve - nördlicher Landkreis Rosenheim
11:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenverkehr - nördlicher Landkreis Rosenheim " vom 23.01.2024 07:23:50 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Glatteis aufgrund überfrierender Nässe, bitte um Vorsicht im Straßenverkehr - nördlicher Landkreis Rosenheim
07:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim informiert:
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Aufgrund von überfrierender Nässe wird die Bevölkerung gebeten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr den Witterungsverhältnissen anzupassen. Wegen der Glätte bitten wir um erhöhte Vorsicht.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
06.12.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim" vom 02.12.2023 12:21:56 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
02.12.2023
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Gefahr durch starken Schneefall und Schneebruch - Landkreise Rosenheim und Miesbach, kreisfreie Stadt Rosenheim
12:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung: Meiden Sie unter allen Umständen Wälder und einzelne Baumgruppen! Durch den Schneebruch besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Bleiben Sie wenn möglich weiterhin Zuhause!
Die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie die kreisfreie Stadt Rosenheim informieren:
Aufgrund der anhaltend starken Schneefälle bitten wir die Bevölkerung vorerst Zuhause zu bleiben.
Es herrscht Gefahr aufgrund von Glätte und Schneebruch.
Vermeiden Sie unnötige Autofahrten und den Aufenthalt im Freien.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
Meiden Sie sehr große Räume wie zum Beispiel Hallen, in denen das Dach nicht durch Säulen gestützt wird.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Meiden Sie Wälder und einzelne Baumgruppen! Es besteht Lebensgefahr!
Bleiben Sie Zuhause!
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