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23.12.2023
4 Meldungen
DE-SN-Z-SE122
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Gefahr von Hochwasser im Bereich der Zwickauer Mulde + Lungwitzbach (Alarmstufe 1) - Gemeinde/Stadt: Landkreis Zwickau
22:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge anhaltender bzw. starker Niederschläge ist in der Zwickauer Mulde sowie deren Nebenflüsse im
Bereich unterhalb der Mündung Rödelbach und/oder dem Lungwitzbach unterhalb der Mündung
Rödlitzbach der Wasserstand stark angestiegen. Durch die Untere Wasserbehörde wurde im
Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der Wasserstände ist zu rechnen.
Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die Bewohner
hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen Lage und die
Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die Informationsplattform
des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/index.html]
oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
Bereich unterhalb der Mündung Rödelbach und/oder dem Lungwitzbach unterhalb der Mündung
Rödlitzbach der Wasserstand stark angestiegen. Durch die Untere Wasserbehörde wurde im
Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der Wasserstände ist zu rechnen.
Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die Bewohner
hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen Lage und die
Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die Informationsplattform
des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/lhwz/index.html]
oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gefahr von Hochwasser im Bereich der Pleiße ( Alarmstufe 1) W_WO_04 - Landkreis/Stadt: Landkreis Zwickau
19:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge anhaltender bzw. starker Niederschläge ist in der Pleiße und ihrer Nebenflüsse im Bereich
zwischen Neukirchen/Pleiße und Crimmitschau der Wasserstand stark angestiegen. Durch die Untere
Wasserbehörde wurde im Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der
Wasserstände ist zu rechnen. Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die
Bewohner hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen
Lage und die Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die
Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt
/infosysteme/lhwz/index.html] oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort
/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
zwischen Neukirchen/Pleiße und Crimmitschau der Wasserstand stark angestiegen. Durch die Untere
Wasserbehörde wurde im Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der
Wasserstände ist zu rechnen. Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die
Bewohner hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen
Lage und die Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die
Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt
/infosysteme/lhwz/index.html] oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort
/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gefahr von Hochwasser im Bereich der Zwickauer Mulde und Zwota (Alarmstufe 1) - Gemeinde/Stadt: Stadt Klingenthal, Gemeinde Muldenhammer
18:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Infolge anhaltender bzw. starker Niederschläge ist in der Zwickauer Mulde, der Zwota sowie deren
Nebenflüsse im Bereich Muldenhammer und Klingenthal der Wasserstand stark angestiegen. Durch die
Untere Wasserbehörde wurde im Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der
Wasserstände ist zu rechnen. Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die
Bewohner hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen
Lage und die Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die
Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt
/infosysteme/lhwz/index.html] oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort
/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
Nebenflüsse im Bereich Muldenhammer und Klingenthal der Wasserstand stark angestiegen. Durch die
Untere Wasserbehörde wurde im Flussbereich die Alarmstufe 1 ausgerufen. Mit weiterem Ansteigen der
Wasserstände ist zu rechnen. Damit sind erste Überschwemmungen nicht mehr ausgeschlossen. Die
Bewohner hochwassergefährdeter Bereiche werden gebeten, die Entwicklung der meteorologischen
Lage und die Wasserführung der Gewässer zu verfolgen. Nutzen Sie dazu beispielsweise die
Informationsplattform des Landeshochwasserzentrums [https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt
/infosysteme/lhwz/index.html] oder des DWD [https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort
/sachsen/sac_node.html].
Den Eigentümern oder Nutzer möglicherweise gefährdeter Grundstücke, Gebäude und Anlagen wird
empfohlen, notwendige Abwehrmaßnahmen zu treffen, solange dies noch gefahrlos möglich ist.
Bei Gefahr des Wassereinbruchs nicht in Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen gehen bzw. fahren!
Überflutete Bereiche nicht zu Fuß durchqueren oder mit dem Auto durchfahren! Halten Sie sich nicht an
den Uferbereichen der Gewässer auf!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Hochwasserfrühwarnung | Region Bergland Zwickauer Mulde - Teile des Landkreises Zwickau und des Vogtlandkreises
09:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch ergiebigen Stark- oder Dauerregen, verpaart mit Schneeschmelze kann es in den kommenden 24 Stunden regional zu Hochwasserlagen kommen. Das Landeshochwasserzentrum geht von einer hohen bzw. sehr hohen Gefährdungslage für die Region aus, in der sich Ihr Wohnort befindet. Es kann zu Überflutungen bebauter Grundstücke, Kellern und Straßen kommen. Beobachten Sie Ihr Umfeld, verlassen Sie möglichst noch rechtzeitig hochwassergefährdete Gebiete an Fließgewässern und engen Tallagen, wenn dies noch gefahrlos möglich ist. Halten Sie sich während des Hochwassers von Fließgewässern fern! Gehen Sie während des Hochwassers keinesfalls in Keller, Tiefgaragen und Unterführungen! Lebensgefahr! Begeben Sie sich während des Hochwassers in höher gelegene Stockwerke massiver Gebäude! Gehen Sie nicht ins Freie! Fahren Sie während des Hochwassers nicht Auto! Lebensgefahr!
Weitere Informationen unter:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/fruehwarnung
Weitere Informationen unter:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/fruehwarnung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn
- Denken Sie an spielende Kinder
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn
- Denken Sie an spielende Kinder
30.11.2023
2 Meldungen
DE-SN-Z-SE122
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Evakuierung wegen Kampfmittelentschärfung - Plauen/Vogtland
22:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Evakuierung wegen Kampfmittelentschärfung - Plauen/Vogtland" vom 30.11.2023 15:28:41 gesendet durch LS Zwickau, Kreis (DEU, SN). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Grund der notwendigen Entschärfung eines Kampfmittels in Plauen, im Bereich Dörffelstraße, macht sich für die anstehende Entschärfung eine Evakuierung in einem Radius von ca. 500 Metern erforderlich. Die Evakuierung beginnt ab ca. 16:00 Uhr. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die Anwohner ihre Wohnungen verlassen. Welche Straßen konkret betroffen sind, kann auf der Homepage der Stadt Plauen unter www.plauen.de/bombe eingesehen werden. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ortskundigen wird empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Bevölkerung wird gebeten, den Hinweisen des Ordnungsamtes zu folgen. Wer zu Verwanden oder Freunden gehen kann, sollte dies an erster Stelle nutzen. Sollten Sie keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, stellt die Stadt Plauen die „Festhalle“ zur Verfügung. Ab Haltestelle Tunnel fahren Straßenbahnen und ab Dobenaustraße, Höhe ehemalige Kinderklinik ist ein Busshuttle eingerichtet. Für pflegebedürftige oder gehbehinderte Bürger stehen spezielle Transportfahrzeuge bereit. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Evakuierungshelfer vor Ort oder nutzen Sie das Bürgertelefon. Vergessen Sie Ihre Medikamente nicht!
Die Entschärfungsmaßnahmen können bis 23:00 Uhr andauern.
Auf Grund der notwendigen Entschärfung eines Kampfmittels in Plauen, im Bereich Dörffelstraße, macht sich für die anstehende Entschärfung eine Evakuierung in einem Radius von ca. 500 Metern erforderlich. Die Evakuierung beginnt ab ca. 16:00 Uhr. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die Anwohner ihre Wohnungen verlassen. Welche Straßen konkret betroffen sind, kann auf der Homepage der Stadt Plauen unter www.plauen.de/bombe eingesehen werden. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ortskundigen wird empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Bevölkerung wird gebeten, den Hinweisen des Ordnungsamtes zu folgen. Wer zu Verwanden oder Freunden gehen kann, sollte dies an erster Stelle nutzen. Sollten Sie keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, stellt die Stadt Plauen die „Festhalle“ zur Verfügung. Ab Haltestelle Tunnel fahren Straßenbahnen und ab Dobenaustraße, Höhe ehemalige Kinderklinik ist ein Busshuttle eingerichtet. Für pflegebedürftige oder gehbehinderte Bürger stehen spezielle Transportfahrzeuge bereit. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Evakuierungshelfer vor Ort oder nutzen Sie das Bürgertelefon. Vergessen Sie Ihre Medikamente nicht!
Die Entschärfungsmaßnahmen können bis 23:00 Uhr andauern.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Nehmen Sie möglichst nochmals eine Mahlzeit ein und trinken Sie ausreichend.
Nehmen Sie wichtige Papiere und benötigte Medikamente mit.
Wenn vorhanden, nehmen Sie Ihren Impfausweis oder Genesenennachweis oder negatives Testergebnis mit.
Klären Sie die Versorgung der Haustiere.
Löschen Sie offene Feuerstellen (Herde, Öfen, Kamine, etc.).
Bei der Unterbringung in einer Notunterkunft beachten Sie bitte die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Mindestabstandsregel von 1,50 m.
Zugang nur für geimpfte oder getestete Personen, Testmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Nehmen Sie möglichst nochmals eine Mahlzeit ein und trinken Sie ausreichend.
Nehmen Sie wichtige Papiere und benötigte Medikamente mit.
Wenn vorhanden, nehmen Sie Ihren Impfausweis oder Genesenennachweis oder negatives Testergebnis mit.
Klären Sie die Versorgung der Haustiere.
Löschen Sie offene Feuerstellen (Herde, Öfen, Kamine, etc.).
Bei der Unterbringung in einer Notunterkunft beachten Sie bitte die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Mindestabstandsregel von 1,50 m.
Zugang nur für geimpfte oder getestete Personen, Testmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden.
Evakuierung wegen Kampfmittelentschärfung - Plauen/Vogtland
15:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund der notwendigen Entschärfung eines Kampfmittels in Plauen, im Bereich Dörffelstraße, macht sich für die anstehende Entschärfung eine Evakuierung in einem Radius von ca. 500 Metern erforderlich. Die Evakuierung beginnt ab ca. 16:00 Uhr. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die Anwohner ihre Wohnungen verlassen. Welche Straßen konkret betroffen sind, kann auf der Homepage der Stadt Plauen unter www.plauen.de/bombe eingesehen werden. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Ortskundigen wird empfohlen, den Bereich weiträumig zu umfahren. Die Bevölkerung wird gebeten, den Hinweisen des Ordnungsamtes zu folgen. Wer zu Verwanden oder Freunden gehen kann, sollte dies an erster Stelle nutzen. Sollten Sie keine andere Aufenthaltsmöglichkeit haben, stellt die Stadt Plauen die „Festhalle“ zur Verfügung. Ab Haltestelle Tunnel fahren Straßenbahnen und ab Dobenaustraße, Höhe ehemalige Kinderklinik ist ein Busshuttle eingerichtet. Für pflegebedürftige oder gehbehinderte Bürger stehen spezielle Transportfahrzeuge bereit. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Evakuierungshelfer vor Ort oder nutzen Sie das Bürgertelefon. Vergessen Sie Ihre Medikamente nicht!
Die Entschärfungsmaßnahmen können bis 23:00 Uhr andauern.
Die Entschärfungsmaßnahmen können bis 23:00 Uhr andauern.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Nehmen Sie möglichst nochmals eine Mahlzeit ein und trinken Sie ausreichend.
Nehmen Sie wichtige Papiere und benötigte Medikamente mit.
Wenn vorhanden, nehmen Sie Ihren Impfausweis oder Genesenennachweis oder negatives Testergebnis mit.
Klären Sie die Versorgung der Haustiere.
Löschen Sie offene Feuerstellen (Herde, Öfen, Kamine, etc.).
Bei der Unterbringung in einer Notunterkunft beachten Sie bitte die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Mindestabstandsregel von 1,50 m.
Zugang nur für geimpfte oder getestete Personen, Testmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Nehmen Sie möglichst nochmals eine Mahlzeit ein und trinken Sie ausreichend.
Nehmen Sie wichtige Papiere und benötigte Medikamente mit.
Wenn vorhanden, nehmen Sie Ihren Impfausweis oder Genesenennachweis oder negatives Testergebnis mit.
Klären Sie die Versorgung der Haustiere.
Löschen Sie offene Feuerstellen (Herde, Öfen, Kamine, etc.).
Bei der Unterbringung in einer Notunterkunft beachten Sie bitte die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Mindestabstandsregel von 1,50 m.
Zugang nur für geimpfte oder getestete Personen, Testmöglichkeiten vor Ort sind vorhanden.
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