Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
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Bereit
Letzte Aktualisierung: 20.06.2026 09:34:02
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27.04.2021
4 Meldungen
DE-TH-HIG-W111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Ausbreitung von Brandrauch
08:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Brand in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Breitenworbis wird Brandrauch freigesetzt. Dieser breitet sich in Richtung Gernrode aus. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Ausbreitung von Brandrauch
07:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In (Stadt / ggf. Stadtteil, ggf. Straße, ggf. Betrieb/Firma …..) ist es zu einem Brand gekommen. Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-NW-BN-SE060
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Vorsorgliche Information zu Brandereignis in Bonn-Beuel!
06:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorsorgliche Information zu Brandereignis in Bonn-Beuel!" vom 27.04.2021 04:59:17 gesendet durch LS Bonn, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Gewerbegebiet Maarstraße kommt es aufgrund eines Brandes zu Rauch- und Geruchsbelästigungen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab!
Im Gewerbegebiet Maarstraße kommt es aufgrund eines Brandes zu Rauch- und Geruchsbelästigungen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab!
Es besteht keine Gefahr.
Für Personen in den betroffenen Bereichen gilt:
- Informieren Sie sich in den Medien und schalten Sie Radio Bonn/Rhein-Sieg ein!
- Blockieren Sie NICHT den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
Für Personen in den betroffenen Bereichen gilt:
- Informieren Sie sich in den Medien und schalten Sie Radio Bonn/Rhein-Sieg ein!
- Blockieren Sie NICHT den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
Vorsorgliche Information zu Brandereignis in Bonn-Beuel!
04:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Gewerbegebiet Maarstraße kommt es aufgrund eines Brandes zu Rauch- und Geruchsbelästigungen.
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab!
Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab!
Es besteht keine Gefahr.
Für Personen in den betroffenen Bereichen gilt:
- Informieren Sie sich in den Medien und schalten Sie Radio Bonn/Rhein-Sieg ein!
- Blockieren Sie NICHT den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
Für Personen in den betroffenen Bereichen gilt:
- Informieren Sie sich in den Medien und schalten Sie Radio Bonn/Rhein-Sieg ein!
- Blockieren Sie NICHT den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen!
26.04.2021
9 Meldungen
DE-BB-BRB-SE081
5 Meldungen
Allgemein
5 Meldungen
Bundes-Notbremse in Teltow-Fläming
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der anhaltende Inzidenz über 100 im Landkreis Teltow-Fläming gelten ab dem 24. April 2021 die regelungen der Bundes-Notbremse, sofern keine schärferen Landesregelungen vorhanden sind..
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Bundes-Notbremse in Teltow-Fläming
15:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der anhaltende Inzidenz über 100 im Landkreis Teltow-Fläming gelten ab dem 24. April 2021 die Regelungen der Bundes-Notbremse, sofern keine schärferen Landesregelungen vorhanden sind..
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Bundes-Notbremse in Teltow-Fläming
14:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der anhaltende Inzidenz über 100 im Landkreis Teltow-Fläming gelten ab dem 24. April 2021 die regelungen der Bundes-Notbremse, sofern keine schärferen Landesregelungen vorhanden sind..
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
- So sind private Treffen nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet.
- Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr. nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn bspw. die Tierversorgung dies erfordern, darf man das Haus verlassen.
Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich im freien zu bewegen.
- Versammlungen sind nur noch mit bis zu 100 Teilnehmer*innen ortsfest zulässig (§5 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg)
Weitere Informationen unter www.teltow-flaeming.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Entwarnung: Ergänzung zur Notbremse aufgrund Covid-19 im LK TF
13:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ergänzung zur Notbremse aufgrund Covid-19 im LK TF" vom 31.03.2021 20:30:03 gesendet durch LS Brandenburg, BB (DEU, BB, Brandenburg an der Havel). Die Warnung ist aufgehoben.
Update vom 31. März 2021: Mit Änderung der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg treten auch für den Landkreis Teltow-Fläming weitere Regelungen in Kraft. Es besteht u.A. eine Ausgangsbeschränkung vom 1. bis 5. April 2021 in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages. Weitere Informationen unter: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.698763.de
Update vom 31. März 2021: Mit Änderung der 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg treten auch für den Landkreis Teltow-Fläming weitere Regelungen in Kraft. Es besteht u.A. eine Ausgangsbeschränkung vom 1. bis 5. April 2021 in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages. Weitere Informationen unter: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.698763.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Entwarnung: Notbremse für Teltow-Fläming
13:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Notbremse für Teltow-Fläming" vom 23.03.2021 16:45:20 gesendet durch LS Brandenburg, BB (DEU, BB, Brandenburg an der Havel). Die Warnung ist aufgehoben.
Einschränkungen nach drei Tagen Inzidenz über 100!
Ab dem 24. März 2021 gelten im Landkreis Teltow-Fläming für mindestens 14 Tage folgende Einschränkungen:
- der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
- private Feiern und Zusammenkünfte sowie sonstige Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
- Individualsport (auch für Kinder) ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen
Es dürfen nur der Großhandel und die in § 8 Absatz 2 der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet bleiben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.teltow-flaeming.de
Einschränkungen nach drei Tagen Inzidenz über 100!
Ab dem 24. März 2021 gelten im Landkreis Teltow-Fläming für mindestens 14 Tage folgende Einschränkungen:
- der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
- private Feiern und Zusammenkünfte sowie sonstige Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (Freizeitveranstaltungen) sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
- Individualsport (auch für Kinder) ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen
Es dürfen nur der Großhandel und die in § 8 Absatz 2 der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels geöffnet bleiben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.teltow-flaeming.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Halten Sie mindestens einen Meter Abstand zu Gesprächspartnern.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
DE-TH-HIG-W111
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Ausbreitung von Brandrauch
14:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausbreitung von Brandrauch" vom 26.04.2021 10:01:16 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben.
In Bereich eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Breitenworbis und Gernrode ist es zu einem Brand gekommen. Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
In Bereich eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Breitenworbis und Gernrode ist es zu einem Brand gekommen. Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Ausbreitung von Brandrauch
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Bereich eines landwirtschaftlichen Betriebes zwischen Breitenworbis und Gernrode ist es zu einem Brand gekommen. Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
DE-SH-FL-SE100
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Schadenereignis Brandereignis
04:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Schadenereignis Brandereignis" vom 26.04.2021 02:26:59 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Osterby gibt bekannt:
In Osterby, Kreis Schleswig-Flensburg müssen die Bewohner des Ortsgebietes
aufgrund eines Schadenereignisses (Brand , starke Rauchentwicklung) Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Osterby gibt bekannt:
In Osterby, Kreis Schleswig-Flensburg müssen die Bewohner des Ortsgebietes
aufgrund eines Schadenereignisses (Brand , starke Rauchentwicklung) Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schadenereignis Brandereignis
02:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Osterby gibt bekannt:
In Osterby, Kreis Schleswig-Flensburg müssen die Bewohner des Ortsgebietes
aufgrund eines Schadenereignisses (Brand , starke Rauchentwicklung) Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
In Osterby, Kreis Schleswig-Flensburg müssen die Bewohner des Ortsgebietes
aufgrund eines Schadenereignisses (Brand , starke Rauchentwicklung) Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
25.04.2021
3 Meldungen
DE-SH-EH-SE028
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Feuerwehreinsatz
17:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz" vom 25.04.2021 15:55:48 gesendet durch LS Elmshorn, Land SH Red. (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt Hohenlockstedt gibt bekannt:
In Hohenlockstedt, Kreis Steinburg, werden die Bewohner im Bereich der Straße Kieler Straße aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt Hohenlockstedt gibt bekannt:
In Hohenlockstedt, Kreis Steinburg, werden die Bewohner im Bereich der Straße Kieler Straße aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Feuerwehreinsatz
15:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt Hohenlockstedt gibt bekannt:
In Hohenlockstedt, Kreis Steinburg, werden die Bewohner im Bereich der Straße Kieler Straße aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
In Hohenlockstedt, Kreis Steinburg, werden die Bewohner im Bereich der Straße Kieler Straße aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
DE-SH-KI-SE099
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet
13:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet" vom 23.04.2021 12:23:49 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
Am Sonntag, den 25.04.2021 wird in Kiel-Altstadt ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder Samstag 9:00-13:00 Uhr und Sonntag ab 7:00 Uhr über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
Am Sonntag, den 25.04.2021 wird in Kiel-Altstadt ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder Samstag 9:00-13:00 Uhr und Sonntag ab 7:00 Uhr über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
24.04.2021
4 Meldungen
DE-NW-NE-SE044
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm in der Stadt Grevenbroich
12:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm in der Stadt Grevenbroich" vom 24.04.2021 11:44:28 gesendet durch LS Rhein-Kreis Neuss (DEU, NW, Neuss). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Grevenbroich
In der Stadt Grevenbroich findet heute um 12:00 Uhrt ein SIRENENPROBEALARM statt. Der Test beginnt um 12:00 Uhr mit einer Entwarnung (Dauerton 1 Minute). Um 12:06 Uhr erfolgt eine Warnung (An- und abschwellender Ton für 1 Minute). Um 12:12 Uhr wird der Test mit einer Entwarnung beendet
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Grevenbroich
In der Stadt Grevenbroich findet heute um 12:00 Uhrt ein SIRENENPROBEALARM statt. Der Test beginnt um 12:00 Uhr mit einer Entwarnung (Dauerton 1 Minute). Um 12:06 Uhr erfolgt eine Warnung (An- und abschwellender Ton für 1 Minute). Um 12:12 Uhr wird der Test mit einer Entwarnung beendet
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm in der Stadt Grevenbroich
11:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Grevenbroich
In der Stadt Grevenbroich findet heute um 12:00 Uhrt ein SIRENENPROBEALARM statt. Der Test beginnt um 12:00 Uhr mit einer Entwarnung (Dauerton 1 Minute). Um 12:06 Uhr erfolgt eine Warnung (An- und abschwellender Ton für 1 Minute). Um 12:12 Uhr wird der Test mit einer Entwarnung beendet
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
In der Stadt Grevenbroich findet heute um 12:00 Uhrt ein SIRENENPROBEALARM statt. Der Test beginnt um 12:00 Uhr mit einer Entwarnung (Dauerton 1 Minute). Um 12:06 Uhr erfolgt eine Warnung (An- und abschwellender Ton für 1 Minute). Um 12:12 Uhr wird der Test mit einer Entwarnung beendet
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Informieren Sie sich über die Bedeutung der Sirenensignale.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
DE-BW-S-W090
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Neue Corona-Verordnung gilt ab 24. April 2021
10:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an.
Das betrifft vor allem die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bei 7-Tage-Inzidenzen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen von über 100, 150 bzw. 165. Hier gelten nun die Regelungen aus § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Enthalten sind Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, zum Einzelhandel und zum Betrieb von Schulen und zur Kinderbetreuung.
Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 24. April 2021.
++++ Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
++++ Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Das betrifft vor allem die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bei 7-Tage-Inzidenzen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen von über 100, 150 bzw. 165. Hier gelten nun die Regelungen aus § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Enthalten sind Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, zum Einzelhandel und zum Betrieb von Schulen und zur Kinderbetreuung.
Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, den 24. April 2021.
++++ Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
++++ Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Neue Corona-Verordnung gilt ab 24. April 2021
10:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an.
Das betrifft vor allem die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bei 7-Tage-Inzidenzen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen von über 100, 150 bzw. 165. Hier gelten nun die Regelungen aus § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Enthalten sind Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, zum Einzelhandel und zum Betrieb von Schulen und zur Kinderbetreuung.
Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 24. April 2021.
++++ Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
++++ Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Das betrifft vor allem die sogenannte „Bundes-Notbremse“ bei 7-Tage-Inzidenzen in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen von über 100, 150 bzw. 165. Hier gelten nun die Regelungen aus § 28b des Infektionsschutzgesetzes. Enthalten sind Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, zum Einzelhandel und zum Betrieb von Schulen und zur Kinderbetreuung.
Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 24. April 2021.
++++ Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Änderungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
++++ Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
++++ Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten.
Diese finden Sie unter: https://www.infektionsschutz.de
Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte.
23.04.2021
3 Meldungen
DE-NW-LIP-SE041
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Gefahreninformation
15:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahreninformation" vom 23.04.2021 13:32:30 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Herforder Straße in Bad Salzuflen ist es zu einem Brand gekommen.
Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
In der Herforder Straße in Bad Salzuflen ist es zu einem Brand gekommen.
Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte begeben Sie sich im dem Bereich Bad Salzuflen in geschlossene Räume.
Schließen Sie alle Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte begeben Sie sich im dem Bereich Bad Salzuflen in geschlossene Räume.
Schließen Sie alle Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Gefahreninformation
13:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In der Herforder Straße in Bad Salzuflen ist es zu einem Brand gekommen.
Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte begeben Sie sich im dem Bereich Bad Salzuflen in geschlossene Räume.
Schließen Sie alle Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bitte begeben Sie sich im dem Bereich Bad Salzuflen in geschlossene Räume.
Schließen Sie alle Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
DE-SH-KI-SE099
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet
12:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Am Sonntag, den 25.04.2021 wird in Kiel-Altstadt ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder Samstag 9:00-13:00 Uhr und Sonntag ab 7:00 Uhr über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
22.04.2021
2 Meldungen
DE-NW-NE-SE044
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Rauchwolke im Bereich Kaarst und Neuss
21:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchwolke im Bereich Kaarst und Neuss" vom 22.04.2021 14:55:31 gesendet durch LS Rhein-Kreis Neuss (DEU, NW, Neuss). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand in Neuss zur Stadt Kaarst kommt es zu einer starke Rauchentwicklung im Bereich Neuss, Kaarst höhe IKEA und der A57
Durch einen Brand in Neuss zur Stadt Kaarst kommt es zu einer starke Rauchentwicklung im Bereich Neuss, Kaarst höhe IKEA und der A57
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz
DE-SH-FL-SE100
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Schadenereignis Brand eines Gebäudes
18:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Schadenereignis Brand eines Gebäudes" vom 22.04.2021 15:08:04 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Norderbrarup gibt bekannt:
In Norderbrarup, Kreis Schleswig - Flensburg müssen die Bewohner der Straße Ziegeleistraße
aufgrund eines Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Norderbrarup gibt bekannt:
In Norderbrarup, Kreis Schleswig - Flensburg müssen die Bewohner der Straße Ziegeleistraße
aufgrund eines Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an.
Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen.
Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Bitte halten Sie sich nicht in der Unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf
um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Halten Sie die Notrufnummern 112 und 110 für echte Notrufe frei.
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