Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Bereit
Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 11:59:32
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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
15.07.2021
7 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
7 Meldungen
Allgemein
7 Meldungen
Stromausfall mit Einschränkung der Trinkwasserversorgung
09:16
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bittet um folgende Durchsage:
Aufgrund der massiven Regenfälle kommt es im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu Stromausfällen. Durch diese ist die Versorgung mit Trinkwasser auf Tage eingeschränkt. Die Bewohner werden aufgefordert mit dem vorhandenen Wasser sparsam umzugehen und Reinigungsarbeiten bis zur Entwarnung von offizieller Stelle zu unterlassen.
Aufgrund der massiven Regenfälle kommt es im Eifelkreis Bitburg-Prüm zu Stromausfällen. Durch diese ist die Versorgung mit Trinkwasser auf Tage eingeschränkt. Die Bewohner werden aufgefordert mit dem vorhandenen Wasser sparsam umzugehen und Reinigungsarbeiten bis zur Entwarnung von offizieller Stelle zu unterlassen.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Hochwasser nach Starkregen
06:56
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bittet um folgende Meldung:
Durch die Starkregenereignisse kommt es noch immer zu gefährlichen Behinderungen.
Etliche Straßen und Brücken im gesamten Eifelkreis sind nicht sicher befahrbar. Vermeiden Sie es, sich mit Fahrzeugen fortzubewegen.
Durch die Starkregenereignisse kommt es noch immer zu gefährlichen Behinderungen.
Etliche Straßen und Brücken im gesamten Eifelkreis sind nicht sicher befahrbar. Vermeiden Sie es, sich mit Fahrzeugen fortzubewegen.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Ausfall von Notruf 110 und 112
05:51
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bittet um folgende Meldung:
Im Warnbereich ist die Funktion der Notrufeinrichtung ausgefallen.
Die Notrufnummer der 110 und 112 sind im betroffenen Bereich ausgefallen.
Im Notfall wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr.
Die Feuerwehrgerätehäuser im Warnbereich sind besetzt. Dort können weitere Hilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Zusätzlich kann für den Notruf der Polizei alternativ die 0651-9779-0 gewählt werden.
Im Warnbereich ist die Funktion der Notrufeinrichtung ausgefallen.
Die Notrufnummer der 110 und 112 sind im betroffenen Bereich ausgefallen.
Im Notfall wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr.
Die Feuerwehrgerätehäuser im Warnbereich sind besetzt. Dort können weitere Hilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Zusätzlich kann für den Notruf der Polizei alternativ die 0651-9779-0 gewählt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Rauchentwicklung bei einem Großbrand
05:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die Feuerwehr Prüm bittet um folgende Meldung:
Aufgrund eines Industriebrandes im Bereich der Stadt Prüm kommt es derzeit zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist vor Ort und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Aufgrund eines Industriebrandes im Bereich der Stadt Prüm kommt es derzeit zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist vor Ort und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Ausfall von Notruf 110 und 112
04:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die Verbandsgemeinde Prüm bittet um folgende Meldung:
In der Verbandsgemeinde Prüm ist die Funktion der Notrufeinrichtung ausgefallen.
Die Notrufnummer der 110 und 112 sind im betroffenen Bereich ausgefallen.
Im Notfall wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr.
Die Feuerwehrgerätehäuser im Warnbereich sind besetzt. Dort können weitere Hilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Zusätzlich kann für den Notruf der Polizei alternativ die 0651-9779-0 gewählt werden.
In der Verbandsgemeinde Prüm ist die Funktion der Notrufeinrichtung ausgefallen.
Die Notrufnummer der 110 und 112 sind im betroffenen Bereich ausgefallen.
Im Notfall wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr.
Die Feuerwehrgerätehäuser im Warnbereich sind besetzt. Dort können weitere Hilfemaßnahmen eingeleitet werden.
Zusätzlich kann für den Notruf der Polizei alternativ die 0651-9779-0 gewählt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Problem in der Trinkwasserversorgung
03:32
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Unwetterlage gibt es aktuell in der Verbandsgemeinde Trier-Land Probleme mit der Trinkwasserversorgung.
Sie sind bitte zum Wassersparen aufgerufen.
Sie sind bitte zum Wassersparen aufgerufen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Unwetterlage
01:05
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Evakuierung des Seniorenheims Kordel und der angrenzenden überflutungsgefährdeten Häuser.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte, achten Sie auf weitere Meldungen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte, achten Sie auf weitere Meldungen.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
14.07.2021
4 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Hochwasser nach Starkregen
22:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bittet um folgende Meldung:
Starkregenereigniss entlang der Prüm. Es kann zu Überflutungen durch hohe und schnelle Wassermassen kommen.
Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert die Brücken über den Fluss Prüm weder zu begehen noch zu befahren.
Autofahrer werden aufgefordert, den Bereich großräumig zu umfahren, auf nicht notwendige Autofahrten zu verzichten und daheim zu bleiben.
Der Katastrophenfall für den Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde ausgerufen.
Am Donnerstag, dem 15.07.2021, bleiben alle im Eifelkreis befindlichen Schulen und Kitas aufgrund der Unwetterlage geschlossen!
Starkregenereigniss entlang der Prüm. Es kann zu Überflutungen durch hohe und schnelle Wassermassen kommen.
Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert die Brücken über den Fluss Prüm weder zu begehen noch zu befahren.
Autofahrer werden aufgefordert, den Bereich großräumig zu umfahren, auf nicht notwendige Autofahrten zu verzichten und daheim zu bleiben.
Der Katastrophenfall für den Eifelkreis Bitburg-Prüm wurde ausgerufen.
Am Donnerstag, dem 15.07.2021, bleiben alle im Eifelkreis befindlichen Schulen und Kitas aufgrund der Unwetterlage geschlossen!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Unwetter
22:23
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet um folgende Meldung:
Starkregenereignis in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich.
Es kann zu stark ansteigenden Gewässerpegeln, insbesondere an den Flüssen Lieser und Salm kommen.
Die Bewohner werden aufgefordert Überschwemmungsgebiete zu meiden.
Beachten Sie die Prognosen unter www.hochwasser-rlp.de und achten Sie auf Durchsagen der Feuerwehr oder Polizei.
Starkregenereignis in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich.
Es kann zu stark ansteigenden Gewässerpegeln, insbesondere an den Flüssen Lieser und Salm kommen.
Die Bewohner werden aufgefordert Überschwemmungsgebiete zu meiden.
Beachten Sie die Prognosen unter www.hochwasser-rlp.de und achten Sie auf Durchsagen der Feuerwehr oder Polizei.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Hochwasser nach Starkregen
20:50
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm bittet um folgende Meldung:
Starkregenereigniss entlang der Prüm. Es kann zu Überflutungen durch hohe und schnelle Wassermassen kommen.
Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert die Brücken über den Fluss Prüm weder zu begehen noch zu befahren.
Autofahrer werden aufgefordert, den Bereich großräumig zu umfahren.
Starkregenereigniss entlang der Prüm. Es kann zu Überflutungen durch hohe und schnelle Wassermassen kommen.
Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert die Brücken über den Fluss Prüm weder zu begehen noch zu befahren.
Autofahrer werden aufgefordert, den Bereich großräumig zu umfahren.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Unwetter im Landkreis Trier-Saarburg
19:01
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Trier-Saarburg bittet um folgende Meldung:
- In den nächsten Stunden sind starke Regenfälle, schnell steigende Flusspegel und Unwetter zu erwarten. Es besteht Hochwassergefahr.
Der Brand- und Katastrophenschutz Trier-Saarburg weist die Bevölkerung an folgende Hinweise unbedingt durchzuführen.
- Treffen Sie alle Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Entfernen Sie allen losen Gegenstände.
- Schalten Sie alle Elektrogeräte in Überschwemmungs- Risikogebieten ab.
- Achten Sie auf weitere Durchsagen / Informationen. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Verlassen Sie nicht unnötig Ihre Wohnungen!
- In den nächsten Stunden sind starke Regenfälle, schnell steigende Flusspegel und Unwetter zu erwarten. Es besteht Hochwassergefahr.
Der Brand- und Katastrophenschutz Trier-Saarburg weist die Bevölkerung an folgende Hinweise unbedingt durchzuführen.
- Treffen Sie alle Sicherungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Entfernen Sie allen losen Gegenstände.
- Schalten Sie alle Elektrogeräte in Überschwemmungs- Risikogebieten ab.
- Achten Sie auf weitere Durchsagen / Informationen. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Verlassen Sie nicht unnötig Ihre Wohnungen!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
22.12.2020
1 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab 1. Dezember " vom 01.12.2020 13:46:58 gesendet durch LS Trier, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Trier informiert: Nach dem Update der NINA APP stehen nun alle lokalen und überregionalen Informationen nun in der neuen Rubrik Corona-Regeln zur Verfügung.
Die Stadt Trier informiert: Nach dem Update der NINA APP stehen nun alle lokalen und überregionalen Informationen nun in der neuen Rubrik Corona-Regeln zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
- Tragen Sie in und vor Geschäften und in Bussen und Bahnen oder dort, wo sie keinen Mindestabstand halten können, eine Mund-Nasenbedeckung und beachten Sie Abstands- und Hygienemaßmahmen.
- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. und regelmäßige Desinfektion. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Helfen Sie älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Kaufen Sie zum Beispiel für diese ein und rufen Sie regelmäßig bei ihnen an.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
- Tragen Sie in und vor Geschäften und in Bussen und Bahnen oder dort, wo sie keinen Mindestabstand halten können, eine Mund-Nasenbedeckung und beachten Sie Abstands- und Hygienemaßmahmen.
- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. und regelmäßige Desinfektion. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Helfen Sie älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Kaufen Sie zum Beispiel für diese ein und rufen Sie regelmäßig bei ihnen an.
01.12.2020
1 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab 1. Dezember
13:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis/Stadt: Kreisfreie Stadt Trier
Die Stadt Trier informiert: Ab dem 1. Dezember gilt die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Sie gilt bis einschließlich 20. Dezember 2020 und setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. November um.
Jeder wird demnach angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere und längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu halten.
Treffen, die in privaten Räumen stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands beschränkt werden. Die Gruppengröße ist dabei auf maximal fünf Personen beschränkt. Kindes bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung erweitert auch die Maskenpflicht. Eine-Mund-Nasen-Bedeckung sollte überall da getragen werden, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand nicht gewahrt werden kann. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr getragen werden, auch an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Das heißt, das ab 1. Dezember 2020 die Maskenpflicht auch gilt bei:
- Wartesituationen vor Einzelhandelsgeschäften
- im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen vor Geschäften
- in Kantinen und Mensen (außer am Platz)
- in allen Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Platz), soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Für den Handel gelten neue Regelungen in Bezug auf die zulässige Höchstzahl von Personen in den Geschäften. Es gilt, dass sich in einem Geschäft mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf. Bei einer größeren Fläche gilt zusätzlich, dass sich auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf.
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst für die Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 20. Dezember 2020 geschlossen. Der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, der Ausschank alkoholischer Getränke ist hingegen nicht gestattet.
Weitere Einzelheiten zu diesen von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen und den genauen Wortlaut der Verordnung finden sie unter www.corona.rlp.de
Für weitere Bestimmungen und aktuelle Änderungen verfolgen Sie bitte die Berichterstattung in den lokalen und regionalen Medien und informieren Sie sich auf den offiziellen Internetseiten des Bundes, des Landes und der Stadt Trier. Es gelten die Bestimmungen, wie sie im Text der Verordnung zu finden sind.
Jeder wird demnach angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere und längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu halten.
Treffen, die in privaten Räumen stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands beschränkt werden. Die Gruppengröße ist dabei auf maximal fünf Personen beschränkt. Kindes bis 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung erweitert auch die Maskenpflicht. Eine-Mund-Nasen-Bedeckung sollte überall da getragen werden, wo Menschen zusammenkommen und der Abstand nicht gewahrt werden kann. Die Maskenpflicht gilt jetzt auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss darüber hinaus an allen Orten mit Publikumsverkehr getragen werden, auch an Orten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend begegnen. Das heißt, das ab 1. Dezember 2020 die Maskenpflicht auch gilt bei:
- Wartesituationen vor Einzelhandelsgeschäften
- im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen vor Geschäften
- in Kantinen und Mensen (außer am Platz)
- in allen Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Platz), soweit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Für den Handel gelten neue Regelungen in Bezug auf die zulässige Höchstzahl von Personen in den Geschäften. Es gilt, dass sich in einem Geschäft mit einer Verkaufs- oder Besucherfläche von bis zu 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf. Bei einer größeren Fläche gilt zusätzlich, dass sich auf der Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche aufhalten darf.
Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst für die Geltungsdauer der Verordnung bis einschließlich 20. Dezember 2020 geschlossen. Der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen bleibt der Gastronomie weiterhin erlaubt, der Ausschank alkoholischer Getränke ist hingegen nicht gestattet.
Weitere Einzelheiten zu diesen von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen und den genauen Wortlaut der Verordnung finden sie unter www.corona.rlp.de
Für weitere Bestimmungen und aktuelle Änderungen verfolgen Sie bitte die Berichterstattung in den lokalen und regionalen Medien und informieren Sie sich auf den offiziellen Internetseiten des Bundes, des Landes und der Stadt Trier. Es gelten die Bestimmungen, wie sie im Text der Verordnung zu finden sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Tragen Sie in und vor Geschäften und in Bussen und Bahnen oder dort, wo sie keinen Mindestabstand halten können, eine Mund-Nasenbedeckung und beachten Sie Abstands- und Hygienemaßmahmen.
- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. und regelmäßige Desinfektion. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Helfen Sie älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Kaufen Sie zum Beispiel für diese ein und rufen Sie regelmäßig bei ihnen an.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.
Vermeiden Sie Aktivitäten in der Gruppe wie Teamsportarten.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
- Tragen Sie in und vor Geschäften und in Bussen und Bahnen oder dort, wo sie keinen Mindestabstand halten können, eine Mund-Nasenbedeckung und beachten Sie Abstands- und Hygienemaßmahmen.
- Beachten Sie wichtige Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen. und regelmäßige Desinfektion. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
- Vermeiden Sie unnötigen Körperkontakt mit anderen Personen wie Händeschütteln und Umarmungen.
- Helfen Sie älteren und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Kaufen Sie zum Beispiel für diese ein und rufen Sie regelmäßig bei ihnen an.
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