Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 18.06.2026 01:21:14
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17.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-NW-W244
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
09:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße" vom 16.05.2024 23:58:02 gesendet durch SK Neustadt an der Weinstraße vS/E, krsfr. Stadt (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
16.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-NW-W244
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
23:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
07.05.2024
1 Meldungen
DE-NW-OE-SE086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden
01:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden" vom 06.05.2024 21:29:59 gesendet durch LS Olpe, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
03.05.2024
2 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
10:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim" vom 02.05.2024 22:53:32 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
08:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach" vom 02.05.2024 21:00:02 gesendet durch LS Bergstraße vS/E, Kreis (DEU, HE, Heppenheim). Die Warnung ist aufgehoben.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
02.05.2024
4 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
22:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-BW-HD-W086
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
22:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald" vom 02.05.2024 19:24:18 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
19:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
06.04.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
14.03.2024
4 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
DE-BY-LA-W144
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Allgemein
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Entwarnung: 60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
11:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim" vom 14.03.2024 10:45:39 gesendet durch LS Landshut vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
10:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
08.03.2024
1 Meldungen
DE-NI-STD-SE029B
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle
11:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle" vom 15.02.2024 18:37:05 gesendet durch LS Stade 2, Land NI Red. 2 (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
15.02.2024
1 Meldungen
DE-NI-STD-SE029B
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle
18:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
12.02.2024
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck
07:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck" vom 11.02.2024 07:58:16 gesendet durch LS Lübeck, krsfr. Stadt (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.02.2024 gegen 08:30 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.02.2024 gegen 08:30 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
11.02.2024
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck
07:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.02.2024 gegen 08:30 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 11.02.2024 gegen 08:30 Uhr einen Höchststand von 1,10 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
10.02.2024
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck
06:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck" vom 09.02.2024 15:40:17 gesendet durch LS Lübeck, krsfr. Stadt (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.02.2024 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.02.2024 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
09.02.2024
1 Meldungen
DE-SH-HL-SE103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser Innenstadt und Travemünde - Lübeck
15:40
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck gibt bekannt:
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.02.2024 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Es besteht Hochwassergefahr mit steigender Tendenz für die Bereiche Innenstadt (Obertrave und Untertrave) und Travemünde!
Gemäß Vorhersage wird der Pegel am 09.02.2024 gegen 18.00 Uhr einen Höchststand von 1,05 m über Normalnull erreichen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Entfernen Sie Kraftfahrzeuge aus den betroffenen Bereichen.
29.01.2024
1 Meldungen
DE-NI-STD-SE029B
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasserinformation in der Gemeinde Lilienthal im Bereich der Wörpe - Gemeinde Lilienthal
08:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "1. Aktualisierung Aktuelle Hochwasserinformation - Gemeinde Lilienthal" vom 02.01.2024 18:00:21 gesendet durch LS Stade 2, Land NI Red. 2 (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Das "außergewöhnliche Ereignis" im Landkreis Osterholz ist beendet. Eingetreten war dieses Ereignis aufgrund der angespannten Hochwassersituation in der Gemeinde Lilienthal am 27. Dezember 2023.
Die Lage ist zwischenzeitlich überschaubar, daher konnte das Ende des außergewöhnlichen Ereignisses festgestellt werden. Großer Dank gilt allen Einsatzkräften, die vor Ort im Einsatz waren.
Das "außergewöhnliche Ereignis" im Landkreis Osterholz ist beendet. Eingetreten war dieses Ereignis aufgrund der angespannten Hochwassersituation in der Gemeinde Lilienthal am 27. Dezember 2023.
Die Lage ist zwischenzeitlich überschaubar, daher konnte das Ende des außergewöhnlichen Ereignisses festgestellt werden. Großer Dank gilt allen Einsatzkräften, die vor Ort im Einsatz waren.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informationen zur Situation
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Informationen zur Situation
27.01.2024
1 Meldungen
DE-HH-HH-W240
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor einer Sturmflut im Wesergebiet - Wesergebiet
03:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor einer Sturmflut im Wesergebiet - Wesergebiet" vom 26.01.2024 19:58:03 gesendet durch BSH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Freitag auf Samstag wird das Nacht-Hochwasser im Wesergebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:00 Uhr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Freitag auf Samstag wird das Nacht-Hochwasser im Wesergebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
26.01.2024
1 Meldungen
DE-HH-HH-W240
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Warnung vor einer Sturmflut im Wesergebiet - Wesergebiet
19:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor einer Sturmflut im Wesergebiet: In der Nacht von Freitag auf Samstag wird das Nacht-Hochwasser im Wesergebiet etwa 1,5 m höher als das mittlere Hochwasser eintreten.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:00 Uhr.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Die Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Die Warnung gilt voraussichtlich bis 04:00 Uhr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
25.01.2024
1 Meldungen
DE-HH-HH-SE033
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Sturmflut am 25.01.2024 um 04:08 Uhr mit ca. +4,13 Metern über NHN. - Hamburger Elbgebiet
06:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sturmflut am 25.01.2024 um 04:08 Uhr mit ca. +4,13 Metern über NHN. - Hamburger Elbgebiet" vom 25.01.2024 00:12:36 gesendet durch LZ Land HH (DEU, Hamburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Donnerstagmorgens.
Der Hochwasserscheitel wird am Donnerstag, den 25.01.2024 gegen 04:08 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,88 bis 4,38 Metern über Normalhöhennull, das entspricht +1,75 Meter bis +2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie warnt vor einer Sturmflut im Verlaufe des Donnerstagmorgens.
Der Hochwasserscheitel wird am Donnerstag, den 25.01.2024 gegen 04:08 Uhr am Pegel St. Pauli mit einer Höhe von 3,88 bis 4,38 Metern über Normalhöhennull, das entspricht +1,75 Meter bis +2,25 Meter über dem mittleren Hochwasser, erwartet.
Bitte beachten Sie: Sturmfluten sind Naturereignisse. Alle Vorhersagen sind ohne Gewähr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Verlassen Sie tiefer gelegene Gebiete, insbesondere im Hafen, in der HafenCity und in elbnahen Gebieten!
Bringen Sie Ihre Fahrzeuge in höher gelegene Gebiete!
Sichern Sie tiefer gelegene Gebäude vor dem Hochwasser!
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