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18.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser nach Starkregenereignis - VG Schweich
03:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die Kreisverwaltung Trier Saarburg bittet um folgende Information:
Bedingt durch planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen an den Wehrverschlüssen, stehen aktuell an der Staustufe Detzem nicht alle Wehrfelder für den Hochwasserabfluss an der Mosel zur Verfügung. Diese können nicht kurzfristig gezogen werden. Da lediglich zwei von drei örtlichen Wehrfeldern verfügbar sind, muss der Abfluss der Mosel durch die zwei verbleibenden Wehrfelder abgeführt werden.
Dadurch kann es lokal zu einem größeren Pegelanstieg kommen, als es in der Vergangenheit bei vergleichbaren Hochwassern der Fall war. Je nach Abflussmenge kann dies am Wehr selbst eine Erhöhung bis ca. 1,00m bedeuten. Mit zunehmender Entfernung nach Oberstrom reduziert sich dieser Aufstau. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Menschen und Güter zu schützen.
Bedingt durch planmäßige Instandsetzungsmaßnahmen an den Wehrverschlüssen, stehen aktuell an der Staustufe Detzem nicht alle Wehrfelder für den Hochwasserabfluss an der Mosel zur Verfügung. Diese können nicht kurzfristig gezogen werden. Da lediglich zwei von drei örtlichen Wehrfeldern verfügbar sind, muss der Abfluss der Mosel durch die zwei verbleibenden Wehrfelder abgeführt werden.
Dadurch kann es lokal zu einem größeren Pegelanstieg kommen, als es in der Vergangenheit bei vergleichbaren Hochwassern der Fall war. Je nach Abflussmenge kann dies am Wehr selbst eine Erhöhung bis ca. 1,00m bedeuten. Mit zunehmender Entfernung nach Oberstrom reduziert sich dieser Aufstau. Es sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um Menschen und Güter zu schützen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
17.05.2024
8 Meldungen
DE-SL-MZG-W034
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Hochwasser-Gefahr - Beckingen, Gemeinde Beckingen, Landkreis Merzig-Wadern
22:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Dauerregen steigen die Wasserstände weiter an. Es kann lokal, insbesondere in der Nähe von Fließgewässern, zu Überschwemmungen kommen. Straßen, Keller und Tiefgaragen können überflutet werden. Aktuell herrscht eine angespannte Hochwasserlage im Verlauf der Saar und der Zuflüsse. Es ist mit Überflutungen im Verlauf des Mühlenbachs zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Begeben Sie sich in höher liegende Gebäudeteile.
Für den Bereich Mühlenbach (Beckingen): Meiden Sie den Bereich des Mühlenbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Mühlenbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bereiten Sie sich auf eine Evakuierung vor.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Begeben Sie sich in höher liegende Gebäudeteile.
Für den Bereich Mühlenbach (Beckingen): Meiden Sie den Bereich des Mühlenbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Mühlenbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Hochwasser-Gefahr - Saarhölzbach, Gemeinde Mettlach, Landkreis Merzig-Wadern
20:36
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Dauerregen steigen die Wasserstände weiter an. Es kann lokal, insbesondere in der Nähe von Fließgewässern, zu Überschwemmungen kommen. Straßen, Keller und Tiefgaragen können überflutet werden. Aktuell herrscht eine angespannte Hochwasserlage im Verlauf der Saar und der Zuflüsse. Es ist mit Überflutungen im Verlauf des Saarhölzbachs zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Begeben Sie sich in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Saarhölzbach (Mettlach): Meiden Sie den Bereich des Saarhölzbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Saarhölzbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Begeben Sie sich in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Saarhölzbach (Mettlach): Meiden Sie den Bereich des Saarhölzbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Saarhölzbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Hochwasser-Gefahr in Teilen der Kreisstadt Merzig - Landkreis Merzig-Wadern, Kreisstadt Merzig
15:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Dauerregen steigen die Wasserstände an. Es kann lokal zu Überschwemmungen kommen. Straßen, Keller und Tiefgaragen können überflutet werden. Aktuell herrscht eine angespannte Hochwasserlage im Verlauf der Saar und der Zuflüsse. Es ist mit Überflutungen im Verlauf des Seffersbachs zu rechnen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Seffersbach (Merzig): Meiden Sie den Bereich des Seffersbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Seffersbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Für den Bereich Seffersbach (Merzig): Meiden Sie den Bereich des Seffersbachs und vor allem überflutete Flächen. Ein rascher Anstieg des Pegels und weitere Überflutungen können nicht mehr ausgeschlossen werden. Entfernen Sie unmittelbar am Seffersbach geparkte Fahrzeuge, da schweres Gerät zum Einsatz kommen kann.
DE-RP-COC-W256
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser Mosel - Landkreis Cochem-Zell, VG Cochem, VG Zell Moselanlieger
20:17
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Zur Zeit steigt die Mosel schnell an. Ab den frühen Morgenstunden ist mit einer Überflutung vieler Straßen entlang der Moselgemeinden in den Verbandsgemeinden Cochem und Zell zu rechnen. Achten Sie darauf, nicht im Gefahrenbereich zu parken, treffen Sie persönliche Vorsichtsmaßnahmen und informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung unter www.Hochwasser.rlp.de
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Zeit steigt die Mosel schnell an. Ab den frühen Morgenstunden ist mit einer Überflutung vieler Straßen entlang der Moselgemeinden in den Verbandsgemeinden Cochem und Zell zu rechnen. Achten Sie darauf, nicht im Gefahrenbereich zu parken, treffen Sie persönliche Vorsichtsmaßnahmen und informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung unter www.Hochwasser.rlp.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Zur Zeit steigt die Mosel schnell an. Ab den frühen Morgenstunden ist mit einer Überflutung vieler Straßen entlang der Moselgemeinden in den Verbandsgemeinden Cochem und Zell zu rechnen. Achten Sie darauf, nicht im Gefahrenbereich zu parken, treffen Sie persönliche Vorsichtsmaßnahmen und informieren Sie sich über die aktuelle Entwicklung unter www.Hochwasser.rlp.de
DE-RP-LD-SE117
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Allgemeine Hochwasserwarnung - Ortsbereich Rieschweiler und Thaleischweiler-Fröschen
16:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
An die Bürgerinnen und Bürger wird appelliert, Vorsorgemaßnahmen aufgrund der aufwachsenden Hochwasserlage zu treffen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Allgemeine Hochwasserwarnung für das Stadtgebiet Zweibrücken - Stadt Zweibrücken
15:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell steigen die Pegelstände von Schwarzbach und Hornbach stark an. Feuerwehr und Stadtverwaltung appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, selbst Vorsorgemaßnahmen zum Hochwasserschutz zu treffen und sich nicht in der Nähe von Gewässern aufzuhalten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere Informationen können Sie auch der Homepage der Stadt Zweibrücken entnehmen.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Weitere Informationen können Sie auch der Homepage der Stadt Zweibrücken entnehmen.
DE-RP-NW-W244
2 Meldungen
Allgemein
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Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
10:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Laufe das heutigen Freitags besteht die Gefahr, dass Speyerbach und Rehbach über die Ufer treten können. Insbesondere im Bereich der Festwiese, des Rothenbusch und den angrenzende Gebieten kann es zu Überflutungen kommen. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Entwarnung: Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
09:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße" vom 16.05.2024 23:58:02 gesendet durch SK Neustadt an der Weinstraße vS/E, krsfr. Stadt (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
16.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-NW-W244
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser/Starkregen im Bereich des Speyerbach und Rehbach - Neustadt an der Weinstraße
23:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Einzugsbereich des Speyerbach und Rehbach besteht im Laufe des heutigen Freitags die Gefahr der Überflutung. Sichern Sie Ihre Gebäude und räumen Sie gefährdete Gegenstände nach Möglichkeit in höhergelegene Bereiche. Weitere Folgen, wie zum Beispiel Ausfall der Strom-, und Gasversorgung, sowie eine Störung des Abwassernetzes durch das Hochwasser sind möglich. Sorgen Sie dafür, dass keine Elektrogeräte vom Wasser überschwemmt werden können.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Denken Sie an Ihre Nachbarn und helfen Sie Kindern, Älteren und hilfebedürftigen Personen bei den Vorbereitungen.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Schalten Sie Strom, Gas und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
07.05.2024
1 Meldungen
DE-NW-OE-SE086
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden
01:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser / Überflutung in der Gemeinde Wenden - Gemeinde Wenden" vom 06.05.2024 21:29:59 gesendet durch LS Olpe, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Olpe
In der Gemeinde Wenden besteht die Gefahr der Überflutung. Wenn Sie sich in dem betroffenen Bereich aufhalten, schalten Sie Heiz- und Kochgeräte ab. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Betreten Sie KEINE Kellerräume und halten Sie sich von fließenden Gewässern fern.
03.05.2024
2 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
10:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim" vom 02.05.2024 22:53:32 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
08:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach" vom 02.05.2024 21:00:02 gesendet durch LS Bergstraße vS/E, Kreis (DEU, HE, Heppenheim). Die Warnung ist aufgehoben.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
02.05.2024
4 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
22:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
DE-BW-HD-W086
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
22:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald" vom 02.05.2024 19:24:18 gesendet durch LS Rhein-Neckar vS/E, Kreis (DEU, BW, Ladenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Hochwasser im Stadtgebiet Schönau / Odenwald - Stadt Schönau / Odenwald
19:24
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Schönau, Rhein-Neckar-Kreis kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
Schalten Sie Strom und Heizungen in gefährdeten Räumen ab. Eine Stromschlaggefahr besteht bereits bei Kondenswasser! Liegt der Stromkasten im überfluteten Raum, betreten Sie diesen nicht, sondern informieren Sie die Feuerwehr (112).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Lassen Sie Haus- und Nutztiere nicht ins Freie.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie NICHT den Notruf um sich über die Art und Dauer des Ausfalls zu informieren, sondern
halten Sie die Leitungen für Notfälle frei!
Falls Sie im Notfall aufgrund des Stromausfalls keinen Notruf
über das Festnetz absetzen können, benutzen Sie ein Mobiltelefon oder bitten Sie Nachbarn bzw.
Passanten um Hilfe.
Sollte auch dies nicht Möglich sein, wenden Sie sich direkt an das
Feuerwehrgerätehaus in der Rahmengartenstrasse 8, Schönau
DE-HE-HP-W196
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
21:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
06.04.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
14.03.2024
4 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
DE-BY-LA-W144
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: 60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
11:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim" vom 14.03.2024 10:45:39 gesendet durch LS Landshut vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
60 - Landesweiter Sirenenprobealarm - Landkreis Kelheim
10:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Mit einem auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer wird heute um 11.00 Uhr in weiten Teilen des Landkreises Kelheim die Auslösung des Sirenenwarnsystems getestet.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Alarm wird bei Großbränden, bei Unfällen in Betrieben, auf der Straße oder der Schiene oder bei sonstigen Gefahren ausgelöst, bei denen mit erhöhten Schadstoffkonzentrationen
zu rechnen ist und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann.
Eine Auslösung des Sirenensignals wird auch bei Hochwasserereignissen erfolgen, wenn mit einer Überflutung eines bewohnten Gebietes, z. B. durch einen Deichbruch gerechnet werden
muss.
Der Probealarm soll dazu dienen, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Es besteht keine Gefahr.
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
Achtung: Probealarm - es sind keine Handlungen erforderlich!
08.03.2024
1 Meldungen
DE-NI-STD-SE029B
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle
11:45
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle" vom 15.02.2024 18:37:05 gesendet durch LS Stade 2, Land NI Red. 2 (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
15.02.2024
1 Meldungen
DE-NI-STD-SE029B
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Das Kanalsystem der Gemeinde Hambühren ist weiterhin überlastet! - Gemeinde Hambühren, Landkreis Celle
18:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen der unverändert sehr hohen Grundwasserstände durch Niederschläge und die aktuelle Hochwassersituation ist das Schmutzwasserkanalsystem im Gebiet der Gemeinde Hambühren vollständig gefüllt.
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Rückstausituationen im Kanalsystem sind an verschiedenen Stellen zu beobachten. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes sowie der Feuerwehr sind im Einsatz.
Die Kanalisation ist nutzbar, dennoch werden Sie ausdrücklich gebeten, im gesamten Bereich der Gemeinde Hambühren das Kanalsystem zu entlasten!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
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