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13.09.2023
2 Meldungen
DE-HE-KS-SE106
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot des Trinkwassers in Espenau - Mönchehof - Espenau - Mönchehof
12:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Zweckverband Kommunale Dienste Immenhausen - Espenau informiert:
In Teilen des Ortsteils Mönchehof sind vermehrt Wasserrohrbrüche im Netzbereich vom Hochbehälter Mönchehof aufgetreten. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfehlen wir, das Trinkwasser ab dem 13.09.2023 bis einschließlich zum 15.09.2023 mindestens 10 Minuten lang - einmal sprudelnd- abzukochen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dennis Nikolaiczek
Tel: 05673-503160
Dirk Hartmann
Tel: 05673-2827 oder 0172-8625127
In Teilen des Ortsteils Mönchehof sind vermehrt Wasserrohrbrüche im Netzbereich vom Hochbehälter Mönchehof aufgetreten. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfehlen wir, das Trinkwasser ab dem 13.09.2023 bis einschließlich zum 15.09.2023 mindestens 10 Minuten lang - einmal sprudelnd- abzukochen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dennis Nikolaiczek
Tel: 05673-503160
Dirk Hartmann
Tel: 05673-2827 oder 0172-8625127
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Abkochgebot des Trinkwassers in Espenau - Mönchehof - Espenau - Mönchehof
11:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Zweckverband Kommunale Dienste Immenhausen - Espenau informiert:
In Teilen des Ortsteils Mönchehof sind vermehrt Wasserrohrbrüche im Netzbereich vom Hochbehälter Mönchehof aufgetreten. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfehlen wir, das Trinkwasser ab dem 13.09.2023 bis einschließlich zum 15.09.2023 mindestens 10 Minuten lang - einmal sprudelnd- abzukochen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dennis Nikolaiczek
Tel: 05673-503160
Dirk Hartmann
Tel: 05673-2827 oder 0172-8625127
In Teilen des Ortsteils Mönchehof sind vermehrt Wasserrohrbrüche im Netzbereich vom Hochbehälter Mönchehof aufgetreten. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes empfehlen wir, das Trinkwasser ab dem 13.09.2023 bis einschließlich zum 15.09.2023 mindestens 10 Minuten lang - einmal sprudelnd- abzukochen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Dennis Nikolaiczek
Tel: 05673-503160
Dirk Hartmann
Tel: 05673-2827 oder 0172-8625127
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
09.09.2023
1 Meldungen
DE-HE-SWA-W096
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trübung des Trinkwassers - Lorch am Rhein
13:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trübung des Trinkwassers - Lorch am Rhein" vom 07.09.2023 09:45:46 gesendet durch LS Rheingau-Taunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Schwalbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für Lorch und Lorchhausen wird hiermit augehoben
Auf Grund einer technischen Störung im Versorgungsgebiet Lorch und Lorchhausen kommt es zur Trübung des Trinkwassers.
Bitte kochen Sie das Trinkwasser zum Verzehr und zur Lebensmittelzubereitung vorsorglich ab.
Wir informieren Sie, sobald die Warnung aufgehoben wird.
Weitere Informationen auf www.lorch-rhein.de
Das Abkochgebot für Lorch und Lorchhausen wird hiermit augehoben
Auf Grund einer technischen Störung im Versorgungsgebiet Lorch und Lorchhausen kommt es zur Trübung des Trinkwassers.
Bitte kochen Sie das Trinkwasser zum Verzehr und zur Lebensmittelzubereitung vorsorglich ab.
Wir informieren Sie, sobald die Warnung aufgehoben wird.
Weitere Informationen auf www.lorch-rhein.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
08.09.2023
2 Meldungen
DE-BW-BB-W125
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Böblingen
14:03
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Böblingen" vom 08.09.2023 13:52:27 gesendet durch LS Böblingen vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim ist das Wasser vorsorglich mind. 7 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken sowie zur (Haus-) Tierversorgung verwenden.
Das Trinkwasser wird vorsorglich innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte mit Chlor versetzt. Für Menschen geht davon keine Gefahr aus. Bitte nutzen Sie das Wasser nicht zum Füllen von Aquarien.
Als Brauchwasser (Toilettenspülungen, Bewässerung, etc.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Zur Mundhygiene wird abgefülltes Wasser aus Flaschen empfohlen.
Es wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim ist das Wasser vorsorglich mind. 7 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken sowie zur (Haus-) Tierversorgung verwenden.
Das Trinkwasser wird vorsorglich innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte mit Chlor versetzt. Für Menschen geht davon keine Gefahr aus. Bitte nutzen Sie das Wasser nicht zum Füllen von Aquarien.
Als Brauchwasser (Toilettenspülungen, Bewässerung, etc.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Zur Mundhygiene wird abgefülltes Wasser aus Flaschen empfohlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkre - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein" vom 25.08.2023 13:05:39 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
07.09.2023
3 Meldungen
DE-BY-LA-W144
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Bakterielle Verkeimung im Trinkwasser in einzelnen Ortsteilen von Neus - Neustadt/Do. - Ortsteile Arresting, Hienheim, Irnsing, Eining und Marching
14:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bakterielle Verkeimung im Trinkwasser in einzelnen Ortsteilen von Neustadt/Do. - Neustadt/Do. - Ortsteile Arresting, Hienheim, Irnsing, Eining und Marching" vom 30.08.2023 15:36:52 gesendet durch LS Landshut vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die empfohlenen Maßnahmen können eingestellt werden!!!
Die empfohlenen Maßnahmen können eingestellt werden!!!
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher in den betroffenen Ortsteilen bis auf Weiteres folgendes
befolgen:
- Kochen Sie das Wasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es anschließend langsam über
mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung - auch für das Waschen von Obst und Gemüse - und
zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber
nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit
wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden.
- Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes
Wasser verwendet werden.
Das Gesundheitsamt informiert umgehend, sobald keine bakterielle Verkeimung mehr vorliegt.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher in den betroffenen Ortsteilen bis auf Weiteres folgendes
befolgen:
- Kochen Sie das Wasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es anschließend langsam über
mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung - auch für das Waschen von Obst und Gemüse - und
zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber
nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit
wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden.
- Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes
Wasser verwendet werden.
Das Gesundheitsamt informiert umgehend, sobald keine bakterielle Verkeimung mehr vorliegt.
DE-NW-ME-SE071
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath
12:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath" vom 06.09.2023 22:25:47 gesendet durch LS Mettmann, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
DE-HE-SWA-W096
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trübung des Trinkwassers - Lorch am Rhein
09:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund einer technischen Störung im Versorgungsgebiet Lorch und Lorchhausen kommt es zur Trübung des Trinkwassers.
Bitte kochen Sie das Trinkwasser zum Verzehr und zur Lebensmittelzubereitung vorsorglich ab.
Wir informieren Sie, sobald die Warnung aufgehoben wird.
Weitere Informationen auf www.lorch-rhein.de
Bitte kochen Sie das Trinkwasser zum Verzehr und zur Lebensmittelzubereitung vorsorglich ab.
Wir informieren Sie, sobald die Warnung aufgehoben wird.
Weitere Informationen auf www.lorch-rhein.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
06.09.2023
1 Meldungen
DE-NW-ME-SE071
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hinweis zur Trinkwasserqualität - Stadt Velbert, Stadt Wülfrath
22:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund einer Störung bei der RWW-Wasserwerksgesellschaft, kommt es in den Versorgungsgebieten der Städte Velbert und Wülfrath, zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
Hinweis: Bitte kochen Sie für einen Zeitraum von 24 Stunden, das für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen genutzte Trinkwasser ab.
30.08.2023
2 Meldungen
DE-BW-BB-W125
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - Böblingen
15:44
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Im Stadtgebiet Böblingen und Dagersheim ist das Wasser vorsorglich mind. 7 Minuten lang abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken sowie zur (Haus-) Tierversorgung verwenden.
Das Trinkwasser wird vorsorglich innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte mit Chlor versetzt. Für Menschen geht davon keine Gefahr aus. Bitte nutzen Sie das Wasser nicht zum Füllen von Aquarien.
Als Brauchwasser (Toilettenspülungen, Bewässerung, etc.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Zur Mundhygiene wird abgefülltes Wasser aus Flaschen empfohlen.
Das Trinkwasser wird vorsorglich innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte mit Chlor versetzt. Für Menschen geht davon keine Gefahr aus. Bitte nutzen Sie das Wasser nicht zum Füllen von Aquarien.
Als Brauchwasser (Toilettenspülungen, Bewässerung, etc.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden. Zur Mundhygiene wird abgefülltes Wasser aus Flaschen empfohlen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-LA-W144
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Bakterielle Verkeimung im Trinkwasser in einzelnen Ortsteilen von Neustadt/Do. - Neustadt/Do. - Ortsteile Arresting, Hienheim, Irnsing, Eining und Marching
15:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im einem Teilbereich der Stadtwerke Neustadt a.d. Donau herrscht eine bakterielle Verkeimung des Trinkwassers.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher in den betroffenen Ortsteilen bis auf Weiteres folgendes
befolgen:
- Kochen Sie das Wasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es anschließend langsam über
mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung - auch für das Waschen von Obst und Gemüse - und
zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber
nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit
wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden.
- Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes
Wasser verwendet werden.
Das Gesundheitsamt informiert umgehend, sobald keine bakterielle Verkeimung mehr vorliegt.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen daher in den betroffenen Ortsteilen bis auf Weiteres folgendes
befolgen:
- Kochen Sie das Wasser einmalig sprudelnd auf und lassen Sie es anschließend langsam über
mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht!
- Verwenden Sie für die Zubereitung von Nahrung - auch für das Waschen von Obst und Gemüse - und
zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber
nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit
wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt werden.
- Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes
Wasser verwendet werden.
Das Gesundheitsamt informiert umgehend, sobald keine bakterielle Verkeimung mehr vorliegt.
25.08.2023
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Krommenthal der VG Partenstein weist
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
DE-NW-LIP-SE041
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Bad Salzuflen
11:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Bad Salzuflen" vom 15.08.2023 19:45:20 gesendet durch LS Lippe, Kreis (DEU, NW, Lemgo). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist in ganz Bad Sazuflen ab sofort aufgehoben!
Das Trinkwasser ist wieder einwandfrei und kann uneingeschränkt genutzt werden.
Alle Informationen dazu unter: www.stwbs.de
Das Abkochgebot ist in ganz Bad Sazuflen ab sofort aufgehoben!
Das Trinkwasser ist wieder einwandfrei und kann uneingeschränkt genutzt werden.
Alle Informationen dazu unter: www.stwbs.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
17.08.2023
2 Meldungen
DE-RP-TR-SE004
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Defekte Trinkwasserleitung - Sirzenich
17:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Defekte Trinkwasserleitung - Sirzenich" vom 17.08.2023 14:37:24 gesendet durch LS Trier, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung:
Die Wasserleitung ist repariert. Zur Zeit sind die Verbandsgemeindewerke noch mit Spülarbeiten beschäftigt. Bedingt dadurch kann es zu Trübungen und Braunfärbung des Trinkwassers kommen.
Ursprüngliche Warnung:
Die Feuerwehr Trier-Land bittet um folgende Durchsage:
Infolge eines Wasserrohrbruches in der Ortslage Sirzenich steht bis voraussichtlich heute Abend kein Trinkwasser zur Verfügung.
Das Industriegebiet Sirzenich ist nicht betroffen. Der Schaden wird voraussichtlich heute Abend behoben sein.
Entwarnung:
Die Wasserleitung ist repariert. Zur Zeit sind die Verbandsgemeindewerke noch mit Spülarbeiten beschäftigt. Bedingt dadurch kann es zu Trübungen und Braunfärbung des Trinkwassers kommen.
Ursprüngliche Warnung:
Die Feuerwehr Trier-Land bittet um folgende Durchsage:
Infolge eines Wasserrohrbruches in der Ortslage Sirzenich steht bis voraussichtlich heute Abend kein Trinkwasser zur Verfügung.
Das Industriegebiet Sirzenich ist nicht betroffen. Der Schaden wird voraussichtlich heute Abend behoben sein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Defekte Trinkwasserleitung - Sirzenich
14:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Feuerwehr Trier-Land bittet um folgende Durchsage:
Infolge eines Wasserrohrbruches in der Ortslage Sirzenich steht bis voraussichtlich heute Abend kein Trinkwasser zur Verfügung.
Das Industriegebiet Sirzenich ist nicht betroffen. Der Schaden wird voraussichtlich heute Abend behoben sein.
Infolge eines Wasserrohrbruches in der Ortslage Sirzenich steht bis voraussichtlich heute Abend kein Trinkwasser zur Verfügung.
Das Industriegebiet Sirzenich ist nicht betroffen. Der Schaden wird voraussichtlich heute Abend behoben sein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
14.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arn - Binsfeld
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein - Binsfeld" vom 08.08.2023 09:45:57 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Geänderte Abkochempfehlung für Trinkwasser Aktualisierung 11.08.2023 - Stadtgebiet Hof/Saale (inklusive Ortsteil Erlalohe)
15:06
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geänderte Abkochempfehlung für Trinkwasser Aktualisierung 11.08.2023 - Stadtgebiet Hof/Saale (inklusive Ortsteil Erlalohe)" vom 11.08.2023 13:29:41 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot gilt nur noch für die Niederzone Aktulisierung vom 11.08.2023
Nachdem Stadtwerke und Gesundheitsamt Hof am Mittwoch ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen haben, liegen nun weitere Laborwerte vor. Bei den neuesten Probenentnahmen konnten keine Keime mehr nachgewiesen werden.
Die weitergehenden Kontrolluntersuchungen haben ergeben, dass sich die mutmaßliche Kontamination lediglich auf die Niederzone bezieht. Deshalb können wir das Abkochgebot für die Hochzone ab sofort aufheben. Für die Niederzone in Hof (inklusive Döhlau/Erlalohe) gilt das Abkochgebot weiterhin. Wie bereits mittgeilt, kann das Abkochgebot hier erst aufgehoben werden, wenn die Laborwerte an drei Tagen in Folge unauffällig waren.
In der Hochzone sowie in den Köditzer Ortsteilen Brunnenthal und Neuköditz kann das Trinkwasser wieder in gewohnter Weise verwendet werden. Ob man im Bereich der Hoch- oder Niederzone wohnt, kann der beigefügten Karte entnommen werden. Innerhalb des rot markierten Bereichs (=Niederzone) gilt das Abkochgebot weiterhin.
Wer im Grenzbereich wohnt oder sich unsicher ist, dem empfehlen wir, das Trinkwasser vorsorglich weiterhin abzukochen, bis das Abkochgebot vollständig aufgehoben wird. .
Abkochgebot gilt nur noch für die Niederzone Aktulisierung vom 11.08.2023
Nachdem Stadtwerke und Gesundheitsamt Hof am Mittwoch ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen haben, liegen nun weitere Laborwerte vor. Bei den neuesten Probenentnahmen konnten keine Keime mehr nachgewiesen werden.
Die weitergehenden Kontrolluntersuchungen haben ergeben, dass sich die mutmaßliche Kontamination lediglich auf die Niederzone bezieht. Deshalb können wir das Abkochgebot für die Hochzone ab sofort aufheben. Für die Niederzone in Hof (inklusive Döhlau/Erlalohe) gilt das Abkochgebot weiterhin. Wie bereits mittgeilt, kann das Abkochgebot hier erst aufgehoben werden, wenn die Laborwerte an drei Tagen in Folge unauffällig waren.
In der Hochzone sowie in den Köditzer Ortsteilen Brunnenthal und Neuköditz kann das Trinkwasser wieder in gewohnter Weise verwendet werden. Ob man im Bereich der Hoch- oder Niederzone wohnt, kann der beigefügten Karte entnommen werden. Innerhalb des rot markierten Bereichs (=Niederzone) gilt das Abkochgebot weiterhin.
Wer im Grenzbereich wohnt oder sich unsicher ist, dem empfehlen wir, das Trinkwasser vorsorglich weiterhin abzukochen, bis das Abkochgebot vollständig aufgehoben wird. .
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
11.08.2023
4 Meldungen
DE-HE-HG-W103
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigtes Trinkwasser - Kronberg und Schönberg
19:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigtes Trinkwasser - Kronberg und Schönberg" vom 05.08.2023 13:59:02 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
+++ AMTLICHE MITTEILUNG IHRER STADTWERKE +++
Trinkwasser vor dem Verzehr abkochen!
Die Stadt Kronberg im Taunus und die Stadtwerke informieren:
Aufgrund einer festgestellten mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers in Kronberg im Taunus ist in den Stadtteilen Kronberg und Schönberg bis auf weiteres das Trinkwasser nur noch abgekocht zu verwenden. Nahrung für Säuglinge darf damit nicht zubereitet werden.
Betroffen ist der Bereich Stadtteil Kronberg und der Stadtteil Schönberg. Deshalb ist das Trinkwasser dort abzukochen.
Der Stadtteil Oberhöchstadt ist nicht betroffen (andere Wasser-Versorgungswege)!
Die Stadt Kronberg im Taunus steht in ständiger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bevölkerung wird gebeten, auch die Feuerwehrdurchsagen zu beachten und Nachbarn zu informieren.
Stadt und die Stadtwerke arbeiten in Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Behörden und Verbänden unter Hochdruck, um so schnell als möglich das Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar zu machen und bittet um Verständnis und Geduld.
Die Stadt informiert auf www.kronberg.de und auch über ihre sozialen Medien, sobald Entwarnung gegeben werden kann. Von Anrufen bei der Stadt oder den Stadtwerken ist bitte abzusehen.
+++ AMTLICHE MITTEILUNG IHRER STADTWERKE +++
Trinkwasser vor dem Verzehr abkochen!
Die Stadt Kronberg im Taunus und die Stadtwerke informieren:
Aufgrund einer festgestellten mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers in Kronberg im Taunus ist in den Stadtteilen Kronberg und Schönberg bis auf weiteres das Trinkwasser nur noch abgekocht zu verwenden. Nahrung für Säuglinge darf damit nicht zubereitet werden.
Betroffen ist der Bereich Stadtteil Kronberg und der Stadtteil Schönberg. Deshalb ist das Trinkwasser dort abzukochen.
Der Stadtteil Oberhöchstadt ist nicht betroffen (andere Wasser-Versorgungswege)!
Die Stadt Kronberg im Taunus steht in ständiger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und wird die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bevölkerung wird gebeten, auch die Feuerwehrdurchsagen zu beachten und Nachbarn zu informieren.
Stadt und die Stadtwerke arbeiten in Zusammenarbeit mit den zu beteiligenden Behörden und Verbänden unter Hochdruck, um so schnell als möglich das Trinkwasser wieder uneingeschränkt nutzbar zu machen und bittet um Verständnis und Geduld.
Die Stadt informiert auf www.kronberg.de und auch über ihre sozialen Medien, sobald Entwarnung gegeben werden kann. Von Anrufen bei der Stadt oder den Stadtwerken ist bitte abzusehen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-HO-W142
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Allgemein
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Geänderte Abkochempfehlung für Trinkwasser Aktualisierung 11.08.2023 - Stadtgebiet Hof/Saale (inklusive Ortsteil Erlalohe)
13:29
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot gilt nur noch für die Niederzone Aktulisierung vom 11.08.2023
Nachdem Stadtwerke und Gesundheitsamt Hof am Mittwoch ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen haben, liegen nun weitere Laborwerte vor. Bei den neuesten Probenentnahmen konnten keine Keime mehr nachgewiesen werden.
Die weitergehenden Kontrolluntersuchungen haben ergeben, dass sich die mutmaßliche Kontamination lediglich auf die Niederzone bezieht. Deshalb können wir das Abkochgebot für die Hochzone ab sofort aufheben. Für die Niederzone in Hof (inklusive Döhlau/Erlalohe) gilt das Abkochgebot weiterhin. Wie bereits mittgeilt, kann das Abkochgebot hier erst aufgehoben werden, wenn die Laborwerte an drei Tagen in Folge unauffällig waren.
In der Hochzone sowie in den Köditzer Ortsteilen Brunnenthal und Neuköditz kann das Trinkwasser wieder in gewohnter Weise verwendet werden. Ob man im Bereich der Hoch- oder Niederzone wohnt, kann der beigefügten Karte entnommen werden. Innerhalb des rot markierten Bereichs (=Niederzone) gilt das Abkochgebot weiterhin.
Wer im Grenzbereich wohnt oder sich unsicher ist, dem empfehlen wir, das Trinkwasser vorsorglich weiterhin abzukochen, bis das Abkochgebot vollständig aufgehoben wird. .
Nachdem Stadtwerke und Gesundheitsamt Hof am Mittwoch ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen haben, liegen nun weitere Laborwerte vor. Bei den neuesten Probenentnahmen konnten keine Keime mehr nachgewiesen werden.
Die weitergehenden Kontrolluntersuchungen haben ergeben, dass sich die mutmaßliche Kontamination lediglich auf die Niederzone bezieht. Deshalb können wir das Abkochgebot für die Hochzone ab sofort aufheben. Für die Niederzone in Hof (inklusive Döhlau/Erlalohe) gilt das Abkochgebot weiterhin. Wie bereits mittgeilt, kann das Abkochgebot hier erst aufgehoben werden, wenn die Laborwerte an drei Tagen in Folge unauffällig waren.
In der Hochzone sowie in den Köditzer Ortsteilen Brunnenthal und Neuköditz kann das Trinkwasser wieder in gewohnter Weise verwendet werden. Ob man im Bereich der Hoch- oder Niederzone wohnt, kann der beigefügten Karte entnommen werden. Innerhalb des rot markierten Bereichs (=Niederzone) gilt das Abkochgebot weiterhin.
Wer im Grenzbereich wohnt oder sich unsicher ist, dem empfehlen wir, das Trinkwasser vorsorglich weiterhin abzukochen, bis das Abkochgebot vollständig aufgehoben wird. .
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
DE-BW-HD-W086
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Wasserverunreinigung im gesamten Stadtgebiet 69250 Schönau - Schönau
13:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Verunreinigung muss das Trinkwasser bis Montag, 14.08.2023 00:00 Uhr abgekocht werden. Dies betrifft ALLE Stadtteile!
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Schönau.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Schönau.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wasserverunreinigung im gesamten Stadtgebiet 69250 Schönau - Schönau
13:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer Verunreinigung muss das Trinkwasser bis Donnerstag, 14.08.2023 00:00 Uhr abgekocht werden. Dies betrifft ALLE Stadtteile!
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Schönau.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Schönau.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
09.08.2023
4 Meldungen
DE-BY-HO-W142
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochempfehlung für Trinkwasser - Stadtgebiet Hof/Saale sowie Ortsteil Brunnenthal der Gemeinde Köditz
18:41
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Stadtwerke Hof empfehlen Leitungswasser abzukochen
Die Stadtwerke Hof haben bei einer routinemäßigen Probenentnahme eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen festgestellt. Die betroffene Wasserleitung im HofBad wurde während der vergangenen Wochen kaum genutzt, wodurch die Verunreinigung entstanden sein könnte. Dennoch empfehlen Stadtwerke und Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern von Hof das Trinkwasser vorsorglich abzukochen. Das Abkochgebot gilt als Vorsichtsmaßnahme bis weitere Wasseranalysen Entwarnung geben. Weitere Wasseruntersuchungen wurden bereits eingeleitet und werden durch ein akkreditiertes Labor vorgenommen. Betroffen sind das Stadtgebiet Hof sowie der Köditzer Ortsteil Brunnental.
Die Stadtwerke Hof werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung wieder aufgehoben wird. Zum Abkochen des Trinkwassers genügt ein handelsüblicher Wasserkocher. Das Leitungswasser sollte einmalig sprudelnd aufgekocht werden. Nach einer mindestens zehnminütigen Abkühlungsphase kann das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden verwendet werden. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke ist kein Abkochen notwendig.
Die Stadtwerke Hof haben bei einer routinemäßigen Probenentnahme eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen festgestellt. Die betroffene Wasserleitung im HofBad wurde während der vergangenen Wochen kaum genutzt, wodurch die Verunreinigung entstanden sein könnte. Dennoch empfehlen Stadtwerke und Gesundheitsamt den Bürgerinnen und Bürgern von Hof das Trinkwasser vorsorglich abzukochen. Das Abkochgebot gilt als Vorsichtsmaßnahme bis weitere Wasseranalysen Entwarnung geben. Weitere Wasseruntersuchungen wurden bereits eingeleitet und werden durch ein akkreditiertes Labor vorgenommen. Betroffen sind das Stadtgebiet Hof sowie der Köditzer Ortsteil Brunnental.
Die Stadtwerke Hof werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung wieder aufgehoben wird. Zum Abkochen des Trinkwassers genügt ein handelsüblicher Wasserkocher. Das Leitungswasser sollte einmalig sprudelnd aufgekocht werden. Nach einer mindestens zehnminütigen Abkühlungsphase kann das Wasser zur Nahrungszubereitung, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden verwendet werden. Für die Toilettenspülung und andere Zwecke ist kein Abkochen notwendig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-HE-HG-W103
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Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigtes Trinkwasser - Königstein Mitte, Mammolshain und Schneidhain
17:36
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigtes Trinkwasser - Königstein Mitte, Mammolshain und Schneidhain" vom 03.08.2023 15:34:23 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund einer festgestellten mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers, darf in den Stadtteilen Königstein, Mammolshain und Scheidhain bis auf weiteres das Trinkwasser nur noch abgekocht verwendet, sowie keine Säuglingsnahrung damit zubereitet werden.
Wir werden Sie informieren, wenn das Abkochgebot wieder aufgehoben wird.
Aufgrund einer festgestellten mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers, darf in den Stadtteilen Königstein, Mammolshain und Scheidhain bis auf weiteres das Trinkwasser nur noch abgekocht verwendet, sowie keine Säuglingsnahrung damit zubereitet werden.
Wir werden Sie informieren, wenn das Abkochgebot wieder aufgehoben wird.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-ED-W186
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Entwarnung: Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen in der Stadt Moosburg a.d. - Stadt Moosburg;
15:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung des Trinkwassers mit Keimen in der Stadt Moosburg a.d. Isar - Stadt Moosburg; " vom 04.08.2023 15:49:50 gesendet durch LS Erding vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Stadt Moosburg a.d. Isar und den Ortsteilen Thonstetten, Grünseiboldsdorf sowie den Ortschaften Ober- und Niederhummel und Windham liegt eine Verkeimung des Trinkwasseres vor.
Aktuallisierun 03.08.2023:
Für die Ortschaften Ober- und Niederhummel, Windham und die Ortsteile der Stadt Moosburg a.d. Isar, Thonstetten und Grünseiboldsdorf, wird die Abkochempfehlung aufgehoben.
Für das Stadtgebiet Moosburg a.d. Isar bleibt die Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers weiter bestehen.
Aktuallisierung 04.08.2023:
Für das Stadtgebiet Moosburg gelten weiterhin noch Vorsichtsmaßnahnahmen.
Es wurden weiterhin Wasserproben entnommen, die in den meisten Stadtteilen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprochen haben. An 2 Abnahmestellen westlich der Bahnlinie befinden sich noch Keime in geringer Anzahl im Trinkwassernetz.
Für vulnerable Gruppen (Kleinkinder, immungeschwächte und ältere Menschen) gilt bis dahin als Vorsichtsmaßnahme weiterhin die Empfehlung des Gesundheitsamtes, das Trinkwasser zum Verzehr vorher abzukochen (gerade auch in den Bereichen westlich der Bahnlinie).
Von der Abkochempfehlung ausgenommen sind auch alle Bereiche östlich der Isarbrücke.
In der Stadt Moosburg a.d. Isar und den Ortsteilen Thonstetten, Grünseiboldsdorf sowie den Ortschaften Ober- und Niederhummel und Windham liegt eine Verkeimung des Trinkwasseres vor.
Aktuallisierun 03.08.2023:
Für die Ortschaften Ober- und Niederhummel, Windham und die Ortsteile der Stadt Moosburg a.d. Isar, Thonstetten und Grünseiboldsdorf, wird die Abkochempfehlung aufgehoben.
Für das Stadtgebiet Moosburg a.d. Isar bleibt die Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers weiter bestehen.
Aktuallisierung 04.08.2023:
Für das Stadtgebiet Moosburg gelten weiterhin noch Vorsichtsmaßnahnahmen.
Es wurden weiterhin Wasserproben entnommen, die in den meisten Stadtteilen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprochen haben. An 2 Abnahmestellen westlich der Bahnlinie befinden sich noch Keime in geringer Anzahl im Trinkwassernetz.
Für vulnerable Gruppen (Kleinkinder, immungeschwächte und ältere Menschen) gilt bis dahin als Vorsichtsmaßnahme weiterhin die Empfehlung des Gesundheitsamtes, das Trinkwasser zum Verzehr vorher abzukochen (gerade auch in den Bereichen westlich der Bahnlinie).
Von der Abkochempfehlung ausgenommen sind auch alle Bereiche östlich der Isarbrücke.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
DE-SH-KI-SE099
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser - Gemeinde Stöfs
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gesundheitsgefährdung durch Trinkwasser - Gemeinde Stöfs" vom 05.08.2023 10:33:23 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Gemeinde Stöfs, muss Aufgrund eines Hauptleitungsrohrbruch das Trinkwasser bis auf weiteres abgekocht werden. Dies betrifft nur die Gemeinde Stöfs.
In der Gemeinde Stöfs, muss Aufgrund eines Hauptleitungsrohrbruch das Trinkwasser bis auf weiteres abgekocht werden. Dies betrifft nur die Gemeinde Stöfs.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
Trinkwasser vor der Benutzung abkochen.
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