Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Für wen ist was?
Für wen ist was?
🏠
Bevölkerung & Presse
Orientierung: Was warnt die Behörde gerade? Wo gilt eine Meldung?
- Aktuelle Lage – Tages-Lagebild
- Warnungsliste
- Auswertung – Kalender & Zeitraum
- Verhalten bei Warnungen
Kostenfrei · Maßgeblich: NINA / warnung.bund.de
🛡️
BOS & Fachinteressierte
Lagebild, Filter und Auswertung – ergänzend zur Einsatzlage.
- Zeitraum & Region – Filter, Hotspots, Verlauf
- Kalendertag mit Lagebild & Index
- Statistiken & Hotspots im Browser
Kostenfrei · ersetzt keine Führungssoftware
📋
Archiv-Recherche
Archiv durchsuchen und lesen – ohne Massenexport.
- Recherche nach Tag, Gebiet und Stichwort
- Einzel-PDF begrenzt · CSV/JSON gesperrt
- Zur Recherche
Kostenfrei lesen · Anti-Scraping aktiv
Automatische Aktualisierung
Bereit
Letzte Aktualisierung: 03.08.2026 13:21:54
Spalten ein-/ausblenden:
Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
20.03.2026
4 Meldungen
DE-BW-PF-W024
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
11:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
10:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
19.03.2026
1 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim
16:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landau-Mörzheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim" vom 02.02.2026 13:12:20 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landau. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
18.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
12:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
16.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim
11:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Roigheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim" vom 12.03.2026 14:47:47 gesendet durch Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot ist aufgehoben, das Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden.
Das Trinkwasser kann wieder genutzt werden.
Das Abkochgebot ist aufgehoben, das Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden.
Das Trinkwasser kann wieder genutzt werden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
12.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-HN-W045
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - Gemeinde Roigheim - Gemeinde Roigheim
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Roigheim
Zusatzinformationen zum Abkochgebot
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung muss das Trinkwasser in Roigheim abgekocht werden. Mikrobiologisch verunreinigtes Trinkwasser kann zu Magen-Darm-Infektionen führen und sollte daher vor dem Verzehr abgekocht werden. Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Wasser für folgende Zwecke muss abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für
Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B.
Nasendusche
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser nicht abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und
nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere, diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen
Oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem
• Als Putzwasser im Haushalt
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Das Wasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd kochen und gut zehn Minuten langsam abkühlen, bevor es verwendet wird.
10.03.2026
1 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und - Ehrenberg
08:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und Melperts - Ehrenberg" vom 17.02.2026 14:47:14 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass das Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Wüstensachsen und Melperts ab sofort nicht mehr nötig ist! Die Chlorung ist wirksam und die Keimfreiheit wurde bestätigt. Das Wasser ist wieder einwandfrei und kann wie gewohnt verwendet werden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird weiterhin eine Chlorung durchgeführt, bis weitere Folgeuntersuchungen ebenfalls ohne Beanstandungen sind. Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Chlorung aufgehoben werden kann.Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
Hinweis:
Die Cholrung läuft weiter - weitere Infos auf der Homepage www.ehrenberg-rhoen.de
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass das Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Wüstensachsen und Melperts ab sofort nicht mehr nötig ist! Die Chlorung ist wirksam und die Keimfreiheit wurde bestätigt. Das Wasser ist wieder einwandfrei und kann wie gewohnt verwendet werden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird weiterhin eine Chlorung durchgeführt, bis weitere Folgeuntersuchungen ebenfalls ohne Beanstandungen sind. Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) wird umgehend bekannt geben, sobald die Chlorung aufgehoben werden kann.Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter der Telefonnummer 06683/9601-10 wenden.
Hinweis:
Die Cholrung läuft weiter - weitere Infos auf der Homepage www.ehrenberg-rhoen.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
09:26
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt " vom 09.02.2026 08:01:53 gesendet durch Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehr. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte mn Triefensteiner Ortsteil Lengfurt ist wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist.
Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher:
Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich. Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von
Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
17.02.2026
1 Meldungen
DE-HE-FD-W183
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasser Gemeinde Ehrenberg Ortsteile Wüstensachsen und Melperts - Ehrenberg
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ehrenberg
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) informiert, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen Grenzwertüberschreitungen bei coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt wurden. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird schnellstmöglich eine Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Betroffen sind die Ortsteile Wüstensachsen und Melperts. Bis eine ausreichende Desinfektion sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (ca. 100 °C) und vor der Verwendung etwa 10 Minuten abkühlen zu lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind hierfür geeignet.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann, informiert die Gemeinde umgehend. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter Tel. 06683 / 9601-10.
Sobald das Abkochgebot aufgehoben und die Chlorung beendet werden kann, informiert die Gemeinde umgehend. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rathaus der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) unter Tel. 06683 / 9601-10.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
09.02.2026
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser - 97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
08:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
97855 Markt Triefenstein, Ortsteil Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Marktes Triefenstein, Ortsteil Lengfurt wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
02.02.2026
2 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim
13:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landau-Mörzheim
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Störung Wasserversorgung - Rohrbach
10:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rohrbach
Update zur Wasserversorgung im Ortsnetz Rohrbach:
Die Wasserversorgung im Leitungsnetz ist gewährleistet. Das Wasser entspricht nicht der Trinkwasserverordnung. Es kann nur zur Toilettenspülung verwendet werden. Es darf nicht als Trinkwasser für Zubereitung von Speisen genutzt werden! Das Wasser ist gechlort und nicht geruchsneutral.
Die Wasserversorgung im Leitungsnetz ist gewährleistet. Das Wasser entspricht nicht der Trinkwasserverordnung. Es kann nur zur Toilettenspülung verwendet werden. Es darf nicht als Trinkwasser für Zubereitung von Speisen genutzt werden! Das Wasser ist gechlort und nicht geruchsneutral.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
01.02.2026
1 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall Wasserversorgung - Abkochgebot - Rohrbach
15:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Rohrbach
Update zur Wasserversorgung im Ortsnetz Rohrbach: Ab ca. 16:30 Uhr wird wieder Wasser ins Leitungsnetz eingespeist. Dieses entspricht jedoch nicht der Trinkwasserverordnung. Das Wasser kann nur zur Toilettenspülung verwendet werden. Es darf nicht als Trinkwasser oder für Zubereitung von Speisen genutzt werden! Das Wasser ist gechlort und nicht geruchsneutral. Trinkwasser in Flaschen wird noch bis heute, 18:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach ausgegeben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
23.01.2026
1 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in ZW-Mörsbach und Teilen der VG ZW-Land - Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
13:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in ZW-Mörsbach und Teilen der VG ZW-Land - Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land" vom 15.01.2026 10:23:44 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landau. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Geruchsbelästigung ist behoben. Das Wasser kann wieder normal als Trinkwasser verwendet werden. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, ihre Hauswasserleitungen zu spülen.
Die Geruchsbelästigung ist behoben. Das Wasser kann wieder normal als Trinkwasser verwendet werden. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, ihre Hauswasserleitungen zu spülen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
21.01.2026
2 Meldungen
DE-SH-OD-SE105
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Wasserrohrbruch - Klingberg - Straße: Hundesteert
14:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Klingberg - Straße: Hundesteert
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserrohrbruch - Klingberg - Straße: Hundesteert" vom 21.01.2026 06:21:39 gesendet durch Integrierte Regionalleitstelle Süd. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Wasserrohrbruch in der Straße Hundesteert kommt es zu einer Störung in der Trinkwasserversorgung.
Die Wasserversorgung wurde durch den Zweckverband Ostholstein in der Straße Hundesteert abgestellt. Die Reparaturarbeiten dauern vorraussichtlich, mindestens bis zum Mittag an. Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband Ostholstein.
Aufgrund eines Wasserrohrbruch in der Straße Hundesteert kommt es zu einer Störung in der Trinkwasserversorgung.
Die Wasserversorgung wurde durch den Zweckverband Ostholstein in der Straße Hundesteert abgestellt. Die Reparaturarbeiten dauern vorraussichtlich, mindestens bis zum Mittag an. Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband Ostholstein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wasserrohrbruch - Klingberg - Straße: Hundesteert
06:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Klingberg - Straße: Hundesteert
Aufgrund eines Wasserrohrbruch in der Straße Hundesteert kommt es zu einer Störung in der Trinkwasserversorgung.
Die Wasserversorgung wurde durch den Zweckverband Ostholstein in der Straße Hundesteert abgestellt. Die Reparaturarbeiten dauern vorraussichtlich, mindestens bis zum Mittag an. Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband Ostholstein.
Die Wasserversorgung wurde durch den Zweckverband Ostholstein in der Straße Hundesteert abgestellt. Die Reparaturarbeiten dauern vorraussichtlich, mindestens bis zum Mittag an. Rückfragen richten Sie bitte direkt an den Zweckverband Ostholstein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
19.01.2026
1 Meldungen
DE-BW-BC-W124
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Riedlingen - Grüninger Siedlung
16:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Riedlingen - Grüninger Siedlung
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Riedlingen - Grüninger Siedlung" vom 18.01.2026 17:12:00 gesendet durch Integrierte Leitstelle Biberach. Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Wasserrohrbruch kommt es zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung im Bereich Riedlingen – Grüninger Siedlung.
Die Reparaturarbeiten dauern an und werden voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages, Montag, den 19.01.2026, abgeschlossen.
Durch einen Wasserrohrbruch kommt es zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung im Bereich Riedlingen – Grüninger Siedlung.
Die Reparaturarbeiten dauern an und werden voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages, Montag, den 19.01.2026, abgeschlossen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
18.01.2026
1 Meldungen
DE-BW-BC-W124
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - Riedlingen - Grüninger Siedlung
17:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Riedlingen - Grüninger Siedlung
Durch einen Wasserrohrbruch kommt es zu Einschränkungen der Trinkwasserversorgung im Bereich Riedlingen – Grüninger Siedlung.
Die Reparaturarbeiten dauern an und werden voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages, Montag, den 19.01.2026, abgeschlossen.
Die Reparaturarbeiten dauern an und werden voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages, Montag, den 19.01.2026, abgeschlossen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
15.01.2026
2 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung in ZW-Mörsbach und Teilen der VG ZW-Land - Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
10:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
Trinkwasserverunreinigung im Zweibrücker Stadtteil Mörsbach und in den Ortsgemeinden Käshofen, Rosenkopf, Kleinbundenbach, Großbundenbach und Wiesbach. Das zuständige Gesundheitsamt in Pirmasens geht nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung aus. Es empfiehlt trotzdem, das Wasser vorsorglich nicht zur Nahrungsmittelzubereitung zu verwenden und nicht zu trinken. Die Verbandsgemeindewerke arbeiten mit Hochdruck daran, das geruchsbehaftete Wasser aus dem Leitungsnetz zu verdrängen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinkwasserverunreinigung in ZW-Mörsbach und Teilen der VG ZW-Land - Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
09:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadtteil Zweibrücken-Mörsbach und mehrere Ortsgemeinden in VG ZW-Land
Aufgrund einer Trinkwasserverunreinigung kann das Trinkwasser im Zweibrücker Stadtteil Mörsbach und in den Ortsgemeinden Käshofen, Rosenkopf, Kleinbundenbach, Großbundenbach und Wiesbach nicht getrunken und nicht zum Kochen verwendet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
13.01.2026
2 Meldungen
DE-SL-SLS-W038
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
12:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige b
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßn - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
11:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg" vom 25.09.2025 14:10:17 gesendet durch Integrierte Leitstelle Saarland. Die Warnung ist aufgehoben.
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden:
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
04.01.2026
1 Meldungen
DE-RP-MZ-SE114
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung - Zorrnheim
10:13
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zorrnheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung - Zorrnheim" vom 04.01.2026 00:28:49 gesendet durch Feuerwehrleitstelle Mainz. Die Warnung ist aufgehoben.
04.01.2026: ENTWARNUNG:
Die Trinkwasserversorung ist wieder hergestellt.
04.01.2026 ERSTMELDUNG: 00:24 Uhr
Infolge eines Wasserrohrbruchs ist es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung in Zorrnheim gekommen. Es wird derzeit mit Hochdruck an der Behebung der Störung durch die Trinkwasserversorgung gearbeitet. Der Ausfall der Versorgung wird voraussichtlich bis zum 04.01.2026, 13:00 Uhr anhalten.
Wir informieren Sie, wenn die Trinkwasserversorgung wieder instand gesetzt wurde.
04.01.2026: ENTWARNUNG:
Die Trinkwasserversorung ist wieder hergestellt.
04.01.2026 ERSTMELDUNG: 00:24 Uhr
Infolge eines Wasserrohrbruchs ist es zu einem Ausfall der Trinkwasserversorgung in Zorrnheim gekommen. Es wird derzeit mit Hochdruck an der Behebung der Störung durch die Trinkwasserversorgung gearbeitet. Der Ausfall der Versorgung wird voraussichtlich bis zum 04.01.2026, 13:00 Uhr anhalten.
Wir informieren Sie, wenn die Trinkwasserversorgung wieder instand gesetzt wurde.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Verwenden Sie vorhandene Not- oder Ersatzwasserversorgungen.
Halten Sie Wasser sparsam zurück, sofern noch Restversorgungen bestehen
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Verwenden Sie vorhandene Not- oder Ersatzwasserversorgungen.
Halten Sie Wasser sparsam zurück, sofern noch Restversorgungen bestehen
Seite 4 von 40 (978 Einträge gesamt)
Lädt...
Aktualisiere Warnungen...