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06.10.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
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Gefahreninformation
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Entwarnung: Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
13:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt" vom 29.09.2025 20:14:17 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Abkochgebot für die Haushalte in Himmelstadt ist ab sofort wieder aufgehoben, da im Ortsnetz eine wirksame Chlorkonzentration angekommen ist. Diese Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt. Die Beendigung dieser Maßnahme ist von den Ergebnissen der mikrobiologischen Beprobungen abhängig, die fortlaufend durchgeführt werden.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich unbedenklich.
• Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
05.10.2025
1 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:55
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach" vom 05.10.2025 17:54:11 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
04.10.2025
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DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserunterbrechung - Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
17:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Buttstädt Ortsteile Großbrembach und Kleinbrembach
Hiermit informieren wir Sie, dass die Trinkwasserversorgung in Kleinbrembach und Großbrembach, am Sonntag, den 05.10.2025 von ca. 8 Uhr bis 13 Uhr kurzfristig abgestellt werden muss.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Die Abstellung erfolgt auf Grund einer Havariebeseitigung an der Trinkwasserhauptleitung zwischen Vogelsberg und Kleinbrembach. Wir stellen zur Sicherung des Brauchwasserbedarfs je einen Wasserwagen im Bereich der Feuerwehren in den genannten Ortschaften ab. Bevorraten Sie sich dennoch rechtzeitig eigenverantwortlich mit ausreichend Brauchwasser.
Nach Beendigung der Baumaßnahme kann es in den Ortsnetzen kurzzeitig zu Druckschwankungen, Trübungen und Braunfärbungen kommen. Diese sind gesundheitlich unbedenklich. Unser Havariedienst steht Ihnen unter: 0800/ 0725 175 für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
02.10.2025
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DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Gefahreninformation
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Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
11:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten" vom 26.09.2025 13:58:33 gesendet durch LS Lörrach vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
30.09.2025
1 Meldungen
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
08:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth" vom 14.09.2025 12:19:18 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung 30.09.2025 08:53Uhr
Die Belastung des Trinkwassers in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth besteht nicht mehr.
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Entwarnung 30.09.2025 08:53Uhr
Die Belastung des Trinkwassers in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth besteht nicht mehr.
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
29.09.2025
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
20:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
DE-BY-KE-W173
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot - Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
13:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kaufbeuren, Pforzen, Rieden, Zellerberg, Friesenried
Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.
Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.
Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 10 Minuten abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.
Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.
Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:
Kaffeemaschinen
Geschirrspülmaschinen
Waschmaschinen
An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.
Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren
Telefon: 08341 437-500
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26.09.2025
2 Meldungen
DE-BW-LOE-W023
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
13:58
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Kürnberg,Raitbach,Schweigmatt,Sattelhof,Gemeinde Hasel und Glashütten
Die Stadt Schopfheim informiert die Bürgerinnen und Bürger von Raitbach (nicht Raitbach am Bahnhof), Schweigmatt, Sattelhof, Kürnberg, Gemeinde Hasel und Ortsteil Glashütten darüber, dass das Trinkwasser in diesen Bereichen bis auf Weiteres abgekocht werden muss.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Grund für diese Vorsichtsmaßnahme sind mikrobiologische Auffälligkeiten, die im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen festgestellt wurden.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
• Zur Körperpflege sollte zumindest bei Säuglingen und Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Die Stadt arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursache zu klären und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wiederherzustellen. Weitere Informationen und Updates werden fortlaufend über die offiziellen Kanäle der Stadt veröffentlicht.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
12:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma" vom 22.09.2025 14:47:37 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben das Trinkwasser erneut getestet und es kann wieder bedenkenlos verwendet werden. Ein Abkochen des Leitungswasser ist nicht mehr erforderlich!
Das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben das Trinkwasser erneut getestet und es kann wieder bedenkenlos verwendet werden. Ein Abkochen des Leitungswasser ist nicht mehr erforderlich!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
25.09.2025
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werde
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
DE-SL-SLS-W038
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Gefahreninformation
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
14:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
- Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
- Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
23.09.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf
13:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bad Staffelstein - OT Horsdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf" vom 18.09.2025 14:02:59 gesendet durch LS Coburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
LICHTENFELS (23.09.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressestelle
Landratsamt Lichtenfels
LICHTENFELS (23.09.2025). Das Trinkwasser in Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) kann wieder uneingeschränkt wie gewohnt genutzt werden.
Nach sorgfältiger Analyse sind keine Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen des Trinkwassers festgestellt worden. Das Landratsamt Lichtenfels Sachgebiet Gesundheit hat daher das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Familie und Nachbarn in Horsdorf weiter. Vielen Dank.
G r o s c h
Pressestelle
Landratsamt Lichtenfels
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
22.09.2025
3 Meldungen
DE-TH-G-W109
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf Tschirma
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
14:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra ,Tschirma und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir we
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Abkochgebot - Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
13:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Dittersdorf,Zickra,Wildetaube,Altgernsdorf
das Gesundheitsamt Greiz und der Zweckverband
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TAVVEG haben mit sofortiger Wirkung ein Ab-
kochgebot für das Leitungswasser in den betroffenen
Gebieten erlassen.
Alle Haushalte in der Gemeinde Dittersdorf sind
verpflichtet, das Leitungswasser abzukochen. Darüber
hinaus empfehlen wir vorsorglich den Haushalten in
den Orten Wilde Taube. Zickra und Altgernsdorf, das
Trinkwasser ebenfalls vor dem Verzehr abzukochen.
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis das
Gesundheitsamt Greiz eine Freigabe des Trinkwassers
erteilt. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald
das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.09.2025
1 Meldungen
DE-BY-CO-W141
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochanordnung für Horsdorf - Bad Staffelstein - OT Horsdorf
14:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Bad Staffelstein - OT Horsdorf
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Horsdorf (Ortsteil von Bad Staffelstein) wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
http://www.lkr-lif.de/13578
Grosch
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
In Horsdorf darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Bad Staffelstein
eingeleitet.
http://www.lkr-lif.de/13578
Grosch
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
17.09.2025
1 Meldungen
DE-NI-HI-W229
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
10:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hildesheim Stadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt" vom 14.09.2025 13:39:52 gesendet durch LS Hildesheim vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
14.09.2025
3 Meldungen
DE-NI-HI-W229
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
13:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hildesheim Stadt
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-HE-ERB-W191
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
12:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
12:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt" vom 10.09.2025 18:02:26 gesendet durch LS Erfurt vS/E, Kreis (DEU,TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
13.09.2025
1 Meldungen
DE-NI-HI-W229
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
12:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Hildesheim Stadt
Aufgrund des Wasserrohrbruches Am Propsteihof, Ecke Steinbergstraße am frühen Morgen des 08.09.2025 kommt es zu Ausfällen, Einschränkungen, Druckminderungen und Trübungen des Trinkwassers in Hildesheim. Die EVI ist dabei, die vom Trinkwasserausfall betroffenen Orte nach und nach wieder zu versorgen. Dieses wird insgesamt noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aktualisierte Lagemeldung:
Seit Freitag, 20:00 Uhr wird der Stadtteil Itzum wieder mit Trinkwasser versorgt. Ochtersum erhält seit Samstag, 09:15 Uhr wieder Trinkwasser, sodass die Wasserausgabestellen in den Stadtteilen zurückgebaut werden. Die Wasserausgabestelle in Achtum ist weiterhin für die Bevölkerung zugänglich.
Sobald die Trinkwasserversorgung in den betroffenen Haushalten wiederhergestellt ist, weisen die EVI und das Gesundheitsamt Hildesheim vorsorglich darauf hin, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
Aktualisierte Lagemeldung:
Seit Freitag, 20:00 Uhr wird der Stadtteil Itzum wieder mit Trinkwasser versorgt. Ochtersum erhält seit Samstag, 09:15 Uhr wieder Trinkwasser, sodass die Wasserausgabestellen in den Stadtteilen zurückgebaut werden. Die Wasserausgabestelle in Achtum ist weiterhin für die Bevölkerung zugänglich.
Sobald die Trinkwasserversorgung in den betroffenen Haushalten wiederhergestellt ist, weisen die EVI und das Gesundheitsamt Hildesheim vorsorglich darauf hin, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
12.09.2025
2 Meldungen
DE-HE-DI-W104
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Defekt an der Trinkwassergewinnung - Mühltal -Nieder-Beerbach
19:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Defekt an der Trinkwassergewinnung - Mühltal -Nieder-Beerbach" vom 07.09.2025 16:40:26 gesendet durch LS Darmstadt-Dieburg vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Die technische Störung konnte behoben werden. Ab 13.09.2025 steht die Trinkwassergewinnung im normalen Umfang zur Verfügung.
Die technische Störung konnte behoben werden. Ab 13.09.2025 steht die Trinkwassergewinnung im normalen Umfang zur Verfügung.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/wasserampel/nieder-beerbach/ampel-rot/
https://www.muehltal.de/muehltal/artikel/wasserampel/nieder-beerbach/ampel-rot/
DE-NI-HI-W229
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
15:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Grund des Wasserrohrbruchs Am Propsteihof, Ecke Steinbergstraße kommt es zu Ausfällen, Einschränkungen, Druckminderungen und Trübungen des Trinkwassers in Hildesheim.
Die EVI ist dabei, die vom Trinkwasserausfall betroffenen Orte nach und nach wieder zu versorgen.
Sobald die Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, weisen die EVI und das Gesundheitsamt Hildesheim vorsorglich darauf hin, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden.
Ebenso wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
___________________________________________________________
Archiv:
Aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich Probsteihof / Ecke Steinbergstraße ist die Trinkwasserversorgung in einigen Stadtteilen der Stadt Hildesheim beeinträchtigt. Es kommt sowohl zu Druckverlusten, als auch zur kompletten Unterversorgung des Trinkwassers.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
- Ochtersum
10.09.25 18:00 Uhr Aktualisierte Lagemeldung - Veränderter Standort in Ochtersum sowie Anpassung der Ausgabezeiten
Weiterhin wird an drei Ausgabestandorten in den betroffenen Stadtteilen Wasser an die Bevölkerung ausgegeben. Ab morgen, den 11.09., kann zwischen 7 und 21 Uhr Wasser in Empfang genommen werden. Behältnisse in Form von 20 Liter Kanistern werden ausreichend vorgehalten - gerne kann in mitgebrachten Behältern abgefüllt werden.
An folgenden Standorten befinden sich die Wasserausgabestellen:
- Stadtteil Ochtersum - Feuerwehrhaus Ochtersum - Konrad Adenauer Straße 11
- Stadtteil Itzum - Studentenwohnheim Ecke Rewe-Markt - Hansering 1b
- Stadtteil Achtum - Feuerwehrhaus Achtum - Ringstraße 35
Sollten Sie persönlich betroffen sein oder jemanden aus der Nachbarschaft kennen, der sich nicht selbstständig mit Wasser versorgen kann und auf Hilfe angewiesen ist, bitten wir Sie, sich entweder bei den Einsatzkräften an den Wasserausgabestellen zu wenden oder die Leitstelle der EVI unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: : 05121 / 508-301
Außerdem bietet die EVI an mehreren Stellen Duschmöglichkeiten für betroffene Bewohnerinnen und Bewohnern an. Informationen finden Sie hierzu auf der Homepage der EVI oder auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Die EVI ist dabei, die vom Trinkwasserausfall betroffenen Orte nach und nach wieder zu versorgen.
Sobald die Trinkwasserversorgung wiederhergestellt ist, weisen die EVI und das Gesundheitsamt Hildesheim vorsorglich darauf hin, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden.
Ebenso wichtig: Bitte beachten Sie, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
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Archiv:
Aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich Probsteihof / Ecke Steinbergstraße ist die Trinkwasserversorgung in einigen Stadtteilen der Stadt Hildesheim beeinträchtigt. Es kommt sowohl zu Druckverlusten, als auch zur kompletten Unterversorgung des Trinkwassers.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
- Ochtersum
10.09.25 18:00 Uhr Aktualisierte Lagemeldung - Veränderter Standort in Ochtersum sowie Anpassung der Ausgabezeiten
Weiterhin wird an drei Ausgabestandorten in den betroffenen Stadtteilen Wasser an die Bevölkerung ausgegeben. Ab morgen, den 11.09., kann zwischen 7 und 21 Uhr Wasser in Empfang genommen werden. Behältnisse in Form von 20 Liter Kanistern werden ausreichend vorgehalten - gerne kann in mitgebrachten Behältern abgefüllt werden.
An folgenden Standorten befinden sich die Wasserausgabestellen:
- Stadtteil Ochtersum - Feuerwehrhaus Ochtersum - Konrad Adenauer Straße 11
- Stadtteil Itzum - Studentenwohnheim Ecke Rewe-Markt - Hansering 1b
- Stadtteil Achtum - Feuerwehrhaus Achtum - Ringstraße 35
Sollten Sie persönlich betroffen sein oder jemanden aus der Nachbarschaft kennen, der sich nicht selbstständig mit Wasser versorgen kann und auf Hilfe angewiesen ist, bitten wir Sie, sich entweder bei den Einsatzkräften an den Wasserausgabestellen zu wenden oder die Leitstelle der EVI unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: : 05121 / 508-301
Außerdem bietet die EVI an mehreren Stellen Duschmöglichkeiten für betroffene Bewohnerinnen und Bewohnern an. Informationen finden Sie hierzu auf der Homepage der EVI oder auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
10.09.2025
2 Meldungen
DE-TH-EF-W108
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserunterbrechung - Landkreis Sömmerda und Stadtgebiet Erfurt
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von Bauarbeiten an einer Versorgungsleitung der Thüringer Fernwasserversorgung kommt es in den Gemeinden des Landkreises Sömmerda: Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee, Ollendorf, Schloßvippach und Dielsdorf vom 12. September 2025 ab 22:00 Uhr bis 14. September 2025, ca. 12:00 Uhr zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Im Erfurter Ortsteil Schwerborn führen die Arbeiten am 13. September 2025, von 03:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung bis hin zum Totalausfall.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
Bevorraten Sie sich im vorgenannten Zeitraum mit ausreichend Trinkwasser.
Nutzen Sie möglichst verschließbare Behälter.
Schalten Sie alle Wasserverbraucher, wie beispielsweise Wasserhähne, Waschmaschinen, Spülmaschinen, Gartenbewässerung oder ähnliches aus.
Auch die Versorgung der Toilettenspülung ist unterbrochen!
Tankwagen mit Brauchwasser stehen an folgenden Standorten:
Eckstedt, Karl-Marx-Platz
Großrudestedt, vor der Kirche (Karl-Marx-Platz)
Kleinrudestedt, gegenüber der Kirche (Anger)
Schwansee, an der Kirche (Kirchgasse)
Ollendorf, am Löschteich
Schloßvippach, vor dem Ratskeller und an der Feuerwehr
Dielsdorf, gegenüber Gemeindehaus (Vordere Dorfstraße 7b)
Nach Wiederinbetriebnahme der Versorgungsleitung ist bis 17. September 2025 das Wasser der genannten Ortschaften als Brauchwasser anzusehen und vor dem Verzehr abzukochen.
DE-NI-HI-W229
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich Probsteihof / Ecke Steinbergstraße ist die Trinkwasserversorgung in einigen Stadtteilen der Stadt Hildesheim beeinträchtigt. Es kommt sowohl zu Druckverlusten, als auch zur kompletten Unterversorgung des Trinkwassers.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
- Ochtersum
10.09.25 18:00 Uhr Aktualisierte Lagemeldung - Veränderter Standort in Ochtersum sowie Anpassung der Ausgabezeiten
Weiterhin wird an drei Ausgabestandorten in den betroffenen Stadtteilen Wasser an die Bevölkerung ausgegeben. Ab morgen, den 11.09., kann zwischen 7 und 21 Uhr Wasser in Empfang genommen werden. Behältnisse in Form von 20 Liter Kanistern werden ausreichend vorgehalten - gerne kann in mitgebrachten Behältern abgefüllt werden.
An folgenden Standorten befinden sich die Wasserausgabestellen:
- Stadtteil Ochtersum - Feuerwehrhaus Ochtersum - Konrad Adenauer Straße 11
- Stadtteil Itzum - Studentenwohnheim Ecke Rewe-Markt - Hansering 1b
- Stadtteil Achtum - Feuerwehrhaus Achtum - Ringstraße 35
Sollten Sie persönlich betroffen sein oder jemanden aus der Nachbarschaft kennen, der sich nicht selbstständig mit Wasser versorgen kann und auf Hilfe angewiesen ist, bitten wir Sie, sich entweder bei den Einsatzkräften an den Wasserausgabestellen zu wenden oder die Leitstelle der EVI unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: : 05121 / 508-301
Außerdem bietet die EVI an mehreren Stellen Duschmöglichkeiten für betroffene Bewohnerinnen und Bewohnern an. Informationen finden Sie hierzu auf der Homepage der EVI oder auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
- Ochtersum
10.09.25 18:00 Uhr Aktualisierte Lagemeldung - Veränderter Standort in Ochtersum sowie Anpassung der Ausgabezeiten
Weiterhin wird an drei Ausgabestandorten in den betroffenen Stadtteilen Wasser an die Bevölkerung ausgegeben. Ab morgen, den 11.09., kann zwischen 7 und 21 Uhr Wasser in Empfang genommen werden. Behältnisse in Form von 20 Liter Kanistern werden ausreichend vorgehalten - gerne kann in mitgebrachten Behältern abgefüllt werden.
An folgenden Standorten befinden sich die Wasserausgabestellen:
- Stadtteil Ochtersum - Feuerwehrhaus Ochtersum - Konrad Adenauer Straße 11
- Stadtteil Itzum - Studentenwohnheim Ecke Rewe-Markt - Hansering 1b
- Stadtteil Achtum - Feuerwehrhaus Achtum - Ringstraße 35
Sollten Sie persönlich betroffen sein oder jemanden aus der Nachbarschaft kennen, der sich nicht selbstständig mit Wasser versorgen kann und auf Hilfe angewiesen ist, bitten wir Sie, sich entweder bei den Einsatzkräften an den Wasserausgabestellen zu wenden oder die Leitstelle der EVI unter folgender Rufnummer zu kontaktieren: : 05121 / 508-301
Außerdem bietet die EVI an mehreren Stellen Duschmöglichkeiten für betroffene Bewohnerinnen und Bewohnern an. Informationen finden Sie hierzu auf der Homepage der EVI oder auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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