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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 15:31:43
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06.07.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.07.2024 12:11:43 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
29.06.2024
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DE-SL-NK-W048
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Allgemein
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Entwarnung: Warnung vor Unwetter im Landkreis Neunkirchen - Landkreis Neunkirchen
23:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor Unwetter im Landkreis Neunkirchen - Landkreis Neunkirchen" vom 29.06.2024 21:31:46 gesendet durch LK Neunkirchen vS/E, Kreis (DEU,SL, Ottweiler). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer Schwergewitterlage, die derzeit das Saarland überquert. Es ist mit Windgeschwindigkeiten bis zu 120 Km/h zu rechnen, sowie in relativ kurzer Zeit mit Regenmengen bis zu 50 Liter/m² und Hagel.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor einer Schwergewitterlage, die derzeit das Saarland überquert. Es ist mit Windgeschwindigkeiten bis zu 120 Km/h zu rechnen, sowie in relativ kurzer Zeit mit Regenmengen bis zu 50 Liter/m² und Hagel.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bleiben Sie zu Hause
Vermeiden Sie Autofahrten.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Bleiben Sie zu Hause
03.06.2024
1 Meldungen
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
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Entwarnung: Vorabinformation Unwetter mit heftigem/ergiebigem Regen - Altenburger Land
07:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorabinformation Unwetter mit heftigem/ergiebigem Regen - Altenburger Land" vom 30.05.2024 14:41:18 gesendet durch LS Gera vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Zeitraum vom 31.05.2024 12:00 Uhr bis 02.06.2024 15:00 ist mit ergiebigem/extrem ergiebigem und teils gewittrigem Dauerregen wechselnder Intensität zu rechnen. Die Niederschlagsmengen liegen zwischen 50 und 120, lokal bei bis zu 150 l/qm in etwa 48 Stunden.
Im Zeitraum vom 31.05.2024 12:00 Uhr bis 02.06.2024 15:00 ist mit ergiebigem/extrem ergiebigem und teils gewittrigem Dauerregen wechselnder Intensität zu rechnen. Die Niederschlagsmengen liegen zwischen 50 und 120, lokal bei bis zu 150 l/qm in etwa 48 Stunden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Beachten Sie die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes zur Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser.
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Hochwasser/hochwasser_node.html
Beachten Sie die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutzes zur Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser.
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Hochwasser/hochwasser_node.html
19.05.2024
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DE-NW-SO-SE089
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Gefahren Hinweis Unwetterlage - Kreis Soest
18:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahren Hinweis Unwetterlage - Kreis Soest" vom 19.05.2024 15:56:52 gesendet durch LS Soest, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Korrektur der Telefonnummer: 0175/4026565
Auf dem Gelände des Pfingstzeltlagers der Feuerwehren des Kreises Soest kam es am Sonntagnachmittag zu einem Blitzeinschlag. Aktuell gibt es Augenscheinlich keine Verletzten. Alle Kinder und Betreuer sind in Sicherheit und werden aktuell durch den Rettungsdienst betreut und gesichtet.
Alle Personen die sich zum Zeitpunkt des Gewitters auf dem Gelände befunden haben und im Nachhinein Beschwerden verspüren, mögen sich bitte selbstständig in ärztliche Behandlung geben.
Bei Rückfragen können sich Eltern oder Betroffene unter der 0175/4026565 melden.
Korrektur der Telefonnummer: 0175/4026565
Auf dem Gelände des Pfingstzeltlagers der Feuerwehren des Kreises Soest kam es am Sonntagnachmittag zu einem Blitzeinschlag. Aktuell gibt es Augenscheinlich keine Verletzten. Alle Kinder und Betreuer sind in Sicherheit und werden aktuell durch den Rettungsdienst betreut und gesichtet.
Alle Personen die sich zum Zeitpunkt des Gewitters auf dem Gelände befunden haben und im Nachhinein Beschwerden verspüren, mögen sich bitte selbstständig in ärztliche Behandlung geben.
Bei Rückfragen können sich Eltern oder Betroffene unter der 0175/4026565 melden.
Meiden Sie den Aufenthalt im Freien. Halten Sie Abstand zu Bäumen, Türmen und Masten. Halten Sie mindesten 20 m Abstand zu Hochspannungsleitungen. Achten Sie auf herumfliegende Gegenstände.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte vermeiden Sie Aufenthalte im Freien!
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Versuchen Sie kleine Schäden zuerst selbst zu beheben!
Versuchen Sie Ihre Haustiere und Nutzvieh zu beruhigen und achten Sie darauf,
dass sie den geschützten Bereich nicht verlassen können!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Bitte vermeiden Sie Aufenthalte im Freien!
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Versuchen Sie kleine Schäden zuerst selbst zu beheben!
Versuchen Sie Ihre Haustiere und Nutzvieh zu beruhigen und achten Sie darauf,
dass sie den geschützten Bereich nicht verlassen können!
18.05.2024
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DE-RP-LD-SE117
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Allgemein
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Entwarnung: Warnung vor Starkregen - Landau in der Pfalz
15:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor Starkregen - Landau in der Pfalz" vom 16.05.2024 18:10:59 gesendet durch LS Landau, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
--- Bevölkerungsinformation im Auftrag der Stadtverwaltung Landau ---
Achtung!
Der Deutsche Wetterdienst warnt für die Nacht von Donnerstag auf Freitag und für den Freitag bis in die Abendstunden vor Unwettern mit möglichem Starkregen. Betroffen sein können vor allem Rheinland-Pfalz und das Saarland, auch die Stadt Landau und die gesamte Südpfalz. Hierbei kann schauerartiger und ergiebiger Regen mit Niederschlagsmengen über 50 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden fallen. Lokal kann extrem ergiebiger Dauerregen mit Mengen über 80 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden nicht ausgeschlossen werden.
Ob es tatsächlich zu einem Starkregenereignis in Landau selbst kommt, wird sich aber erst kurzfristig zeigen.
Bitten seien Sie entsprechend vorsichtig und räumen Sie gegebenenfalls Ihre Kellerräume leer. Besonders achten Sie bei einsetzendem Starkregen bitte darauf, dass sich keine hilflosen Personen in Kellerräumen aufhalten.
Bei akuten Notlagen wählen Sie bitte den Notruf 112!
--- Bevölkerungsinformation im Auftrag der Stadtverwaltung Landau ---
Achtung!
Der Deutsche Wetterdienst warnt für die Nacht von Donnerstag auf Freitag und für den Freitag bis in die Abendstunden vor Unwettern mit möglichem Starkregen. Betroffen sein können vor allem Rheinland-Pfalz und das Saarland, auch die Stadt Landau und die gesamte Südpfalz. Hierbei kann schauerartiger und ergiebiger Regen mit Niederschlagsmengen über 50 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden fallen. Lokal kann extrem ergiebiger Dauerregen mit Mengen über 80 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden nicht ausgeschlossen werden.
Ob es tatsächlich zu einem Starkregenereignis in Landau selbst kommt, wird sich aber erst kurzfristig zeigen.
Bitten seien Sie entsprechend vorsichtig und räumen Sie gegebenenfalls Ihre Kellerräume leer. Besonders achten Sie bei einsetzendem Starkregen bitte darauf, dass sich keine hilflosen Personen in Kellerräumen aufhalten.
Bei akuten Notlagen wählen Sie bitte den Notruf 112!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
16.05.2024
1 Meldungen
DE-RP-LD-SE117
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Warnung vor Starkregen - Landau in der Pfalz
18:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
--- Bevölkerungsinformation im Auftrag der Stadtverwaltung Landau ---
Achtung!
Der Deutsche Wetterdienst warnt für die Nacht von Donnerstag auf Freitag und für den Freitag bis in die Abendstunden vor Unwettern mit möglichem Starkregen. Betroffen sein können vor allem Rheinland-Pfalz und das Saarland, auch die Stadt Landau und die gesamte Südpfalz. Hierbei kann schauerartiger und ergiebiger Regen mit Niederschlagsmengen über 50 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden fallen. Lokal kann extrem ergiebiger Dauerregen mit Mengen über 80 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden nicht ausgeschlossen werden.
Ob es tatsächlich zu einem Starkregenereignis in Landau selbst kommt, wird sich aber erst kurzfristig zeigen.
Bitten seien Sie entsprechend vorsichtig und räumen Sie gegebenenfalls Ihre Kellerräume leer. Besonders achten Sie bei einsetzendem Starkregen bitte darauf, dass sich keine hilflosen Personen in Kellerräumen aufhalten.
Bei akuten Notlagen wählen Sie bitte den Notruf 112!
Achtung!
Der Deutsche Wetterdienst warnt für die Nacht von Donnerstag auf Freitag und für den Freitag bis in die Abendstunden vor Unwettern mit möglichem Starkregen. Betroffen sein können vor allem Rheinland-Pfalz und das Saarland, auch die Stadt Landau und die gesamte Südpfalz. Hierbei kann schauerartiger und ergiebiger Regen mit Niederschlagsmengen über 50 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden fallen. Lokal kann extrem ergiebiger Dauerregen mit Mengen über 80 Liter/qm in 12 bis 24 Stunden nicht ausgeschlossen werden.
Ob es tatsächlich zu einem Starkregenereignis in Landau selbst kommt, wird sich aber erst kurzfristig zeigen.
Bitten seien Sie entsprechend vorsichtig und räumen Sie gegebenenfalls Ihre Kellerräume leer. Besonders achten Sie bei einsetzendem Starkregen bitte darauf, dass sich keine hilflosen Personen in Kellerräumen aufhalten.
Bei akuten Notlagen wählen Sie bitte den Notruf 112!
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
02.05.2024
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DE-HE-HG-W103
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Entwarnung: Unwetterlage Hochtaunuskreis - Hochtaunuskreis
23:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unwetterlage Hochtaunuskreis - Hochtaunuskreis" vom 02.05.2024 20:14:10 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Im gesamten Kreisgebiet kommt es aufgrund der Wetterlage zu einer erhöhten Einsatzfrequenz und zu Verkehrsbehinderungen.
Vermeiden Sie Autofahrten und belegen Sie nicht den NOTRUF für Nachfragen !
Im gesamten Kreisgebiet kommt es aufgrund der Wetterlage zu einer erhöhten Einsatzfrequenz und zu Verkehrsbehinderungen.
Vermeiden Sie Autofahrten und belegen Sie nicht den NOTRUF für Nachfragen !
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
06.04.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
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Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.04.2024 12:06:32 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
14.03.2024
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:09
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 14.03.2024 11:00:16 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung - Stadt und Landkreis Rosenheim
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Es besteht keine Gefahr.
17.01.2024
3 Meldungen
DE-BY-HO-W142
2 Meldungen
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2 Meldungen
Entwarnung: Stadt und Landkreis Hof - ab 13 Uhr Schulausfall - Stadt und Landkreis Hof
17:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Stadt und Landkreis Hof - ab 13 Uhr Schulausfall - Stadt und Landkreis Hof " vom 17.01.2024 10:04:36 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall ab 13:00 Uhr
In Stadt und Landkreis Hof endet der Präsenzunterricht aufgrund der bestehenden Unwetterwarnung in allen Schulen bereits um 13:00 Uhr. Dies betrifft ebenfalls alle Angebote der Ganztagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich nach Hause geschickt. Notbetreuungen sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Schule.
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall ab 13:00 Uhr
In Stadt und Landkreis Hof endet der Präsenzunterricht aufgrund der bestehenden Unwetterwarnung in allen Schulen bereits um 13:00 Uhr. Dies betrifft ebenfalls alle Angebote der Ganztagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich nach Hause geschickt. Notbetreuungen sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Schule.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
Stadt und Landkreis Hof - ab 13 Uhr Schulausfall - Stadt und Landkreis Hof
10:04
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Witterungsbedingter Unterrichtsausfall ab 13:00 Uhr
In Stadt und Landkreis Hof endet der Präsenzunterricht aufgrund der bestehenden Unwetterwarnung in allen Schulen bereits um 13:00 Uhr. Dies betrifft ebenfalls alle Angebote der Ganztagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich nach Hause geschickt. Notbetreuungen sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Schule.
In Stadt und Landkreis Hof endet der Präsenzunterricht aufgrund der bestehenden Unwetterwarnung in allen Schulen bereits um 13:00 Uhr. Dies betrifft ebenfalls alle Angebote der Ganztagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler werden soweit möglich nach Hause geschickt. Notbetreuungen sollen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Schule.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
DE-BY-AN-W166
1 Meldungen
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Entwarnung: Ausfall Präsenzunterricht am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und Stadt - Landkreis Ansbach / Stadt Ansbach
16:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Präsenzunterricht am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach - Landkreis Ansbach / Stadt Ansbach" vom 16.01.2024 21:08:36 gesendet durch LS Ansbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung vor Glatteis des DWD findet am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach kein Präsenzunterricht statt.
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung vor Glatteis des DWD findet am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach kein Präsenzunterricht statt.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
16.01.2024
2 Meldungen
DE-BY-AN-W166
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Ausfall Präsenzunterricht am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach - Landkreis Ansbach / Stadt Ansbach
21:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung vor Glatteis des DWD findet am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach kein Präsenzunterricht statt.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Ausfall Präsenzunterricht am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach - Landkreis Ansbach
20:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung vor Glatteis des DWD findet am 17.01.2024 im Landkreis Ansbach kein Präsenzunterricht statt.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
15.01.2024
2 Meldungen
DE-NI-HM-W214
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 15.01.2024 12:50:05 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
.
.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
DE-NI-OL-W015
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Allgemein
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Entwarnung: Unwetterwarnung im Landkreis Cloppenburg in der Stadt Löningen - Stadt Löningen
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unwetterwarnung im Landkreis Cloppenburg in der Stadt Löningen - Stadt Löningen" vom 15.01.2024 10:32:40 gesendet durch LS Oldenburg vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
.
.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
12.01.2024
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DE-NW-UN-SE068
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Allgemein
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Entwarnung: Unwetterwarnung Glatteisbildung - Gesamte Kreisgebiet Unna
14:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Unwetterwarnung Glatteisbildung - Gesamte Kreisgebiet Unna" vom 12.01.2024 11:05:07 gesendet durch LS Unna , Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Unna.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist im gesamten Kreisgebiet mit Glatteis zu rechnen.
Es besteht eine akute Unfallgefahr.
Alle Bürger werden aufgefordert, sich mit erhöhter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu bewegen und alle nicht notwendigen Erledigungen zu unterlassen.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Kreis Unna.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist im gesamten Kreisgebiet mit Glatteis zu rechnen.
Es besteht eine akute Unfallgefahr.
Alle Bürger werden aufgefordert, sich mit erhöhter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu bewegen und alle nicht notwendigen Erledigungen zu unterlassen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe, jedoch ohne sich selbst in Gefahr zu begeben.
Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
Vermeiden Sie Autofahrten.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe, jedoch ohne sich selbst in Gefahr zu begeben.
Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
06.01.2024
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DE-NI-HM-W214
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Allgemein
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Entwarnung: Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont" vom 06.01.2024 12:06:14 gesendet durch LS Weserbergland vS/E, Kreis (DEU, NI, Hameln). Die Warnung ist aufgehoben.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Kreisweiter Warntag - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Damit Sie sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Es besteht keine Gefahr.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
Alle Informationen zum kreisweiten Warntag, inkl. Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, richtigen Verhaltensweisen vor, während und nach einer Notsituation sowie die akustischen Sirenenalarme sind hier https://www.hameln-pyrmont.de/warnung zu finden. Alle Bürgerinnen und Bürger werden eindringlich gebeten sich über die Warnmöglichkeiten und Verhaltensweisen zu informieren.
24.12.2023
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DE-NI-GS-W211
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Aktuelle Hochwasserlage im Landkreis Goslar - Landkreis Goslar
13:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Goslar informiert zur aktuellen Hochwasserlage (Aktualisierung):
Zu den bereits gefallenen Niederschlägen der vergangenen Tage sind flächenhaft weitere Regenfälle in der Größenordnung von rund 20-30 l/qm bis Dienstagmorgen vorhergesagt, lokal mehr. Zudem besteht seit Freitag eine Unwetterwarnung des DWD vor ergiebigem Dauerregen im Harz bis Montagmorgen mit Niederschlagsmengen im Gesamtzeitraum von 70 bis 100 l/qm, in Staulagen um 120 l/qm. Die feuchte Witterungsperiode bleibt über die Weihnachtsfeiertage hinaus bestehen.(Quelle: DWD)
Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit weiteren Wasserstandsanstiegen und somit einer weiteren Verschärfung der Hochwasserlage zu rechnen.. An den Flüssen und Bächen im Landkreis Goslar wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (25./26.12.) gerechnet. Auch wenn die Wasserstände teilweise deutlich über der höchsten Meldestufe liegen werden, ist nach jetzigem Stand davon auszugehen, dass die Wasserstände an den meisten Pegeln noch deutlich unterhalb der bisher gemessenen Höchststände am jeweiligen Pegel
liegen werden. Ein Hochwasser in bebauten Lagen im Landkreis Goslar kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Die Harzwasserwerke lassen weiterhin Wasser aus den Talsperren ab, um die anstehenden Hochwasserwellen aus dem Harz speichern zu können.
Die Feuerwehren und Verwaltungsbehörden im Landkreis Goslar sind nach wie vor dabei, vorbereitende Maßnahmen zu treffen und beobachten die Entwicklung der Lage ständig.
Zu den bereits gefallenen Niederschlägen der vergangenen Tage sind flächenhaft weitere Regenfälle in der Größenordnung von rund 20-30 l/qm bis Dienstagmorgen vorhergesagt, lokal mehr. Zudem besteht seit Freitag eine Unwetterwarnung des DWD vor ergiebigem Dauerregen im Harz bis Montagmorgen mit Niederschlagsmengen im Gesamtzeitraum von 70 bis 100 l/qm, in Staulagen um 120 l/qm. Die feuchte Witterungsperiode bleibt über die Weihnachtsfeiertage hinaus bestehen.(Quelle: DWD)
Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit weiteren Wasserstandsanstiegen und somit einer weiteren Verschärfung der Hochwasserlage zu rechnen.. An den Flüssen und Bächen im Landkreis Goslar wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen (25./26.12.) gerechnet. Auch wenn die Wasserstände teilweise deutlich über der höchsten Meldestufe liegen werden, ist nach jetzigem Stand davon auszugehen, dass die Wasserstände an den meisten Pegeln noch deutlich unterhalb der bisher gemessenen Höchststände am jeweiligen Pegel
liegen werden. Ein Hochwasser in bebauten Lagen im Landkreis Goslar kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Die Harzwasserwerke lassen weiterhin Wasser aus den Talsperren ab, um die anstehenden Hochwasserwellen aus dem Harz speichern zu können.
Die Feuerwehren und Verwaltungsbehörden im Landkreis Goslar sind nach wie vor dabei, vorbereitende Maßnahmen zu treffen und beobachten die Entwicklung der Lage ständig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Meiden Sie Waldgebiete, da die Gefahr umstürzender Bäume/herabfallender Äste durch aufgeweichte Böden und Sturm besteht.
Es wird empfohlen, sich auf eine solche Hochwassersituation einzustellen und ggf. entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Weiterhin wird empfohlen, die Entwicklung der Hochwasserlage und Pegelstände (auch an den Nebengewässern) intensiv zu verfolgen.
Die Informationen können auf der Homepage des NLWKN abgerufen werden: https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Meiden Sie Waldgebiete, da die Gefahr umstürzender Bäume/herabfallender Äste durch aufgeweichte Böden und Sturm besteht.
Es wird empfohlen, sich auf eine solche Hochwassersituation einzustellen und ggf. entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Weiterhin wird empfohlen, die Entwicklung der Hochwasserlage und Pegelstände (auch an den Nebengewässern) intensiv zu verfolgen.
Die Informationen können auf der Homepage des NLWKN abgerufen werden: https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
23.12.2023
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DE-NI-GS-W211
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Aktuelle Hochwasserlage im Landkreis Goslar - Landkreis Goslar
13:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Goslar informiert zur aktuellen Hochwasserlage:
Im Harz fällt bis Montagmorgen ergiebiger Dauerregen mit Niederschlagsmengen zwischen 70 und 100
l/qm, in Staulagen um 120 l/qm (UNWETTER). Im restlichen südlichen Niedersachsen bis Sonntagmorgen Dauerregen mit Niederschlagsmengen zwischen 35 und 50 l/qm, in Staulagen um 60 l/qm. (Quelle: DWD, Stand: 23.12.2023, 10:30 Uhr)
Die aktuell prognostizierten Niederschläge führen zum einen weiterem Anstieg der Wasserstände. An den Flüssen und Bächen im Landkreis Goslar wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Auch wenn die Wasserstände teilweise deutlich über der höchsten Meldestufe liegen werden, ist nach jetzigem Stand davon auszugehen, dass die Wasserstände an den meisten Pegeln noch deutlich unterhalb der bisher gemessenen Höchststände am jeweiligen Pegel liegen werden. Ein Hochwasser in bebauten Lagen im Landkreis Goslar kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere für den Altstadtbereich Goslar besteht aktuell keine akute Überschwemmungsgefahr.
Die Harzwasserwerke lassen seit Ende letzter Woche bereits mehr Wasser aus den Talsperren ab, um die anstehenden Hochwasserwellen aus dem Harz speichern zu können.
Die Feuerwehren und Verwaltungsbehörden im Landkreis Goslar haben bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen und beobachten die Entwicklung der Lage ständig.
Im Harz fällt bis Montagmorgen ergiebiger Dauerregen mit Niederschlagsmengen zwischen 70 und 100
l/qm, in Staulagen um 120 l/qm (UNWETTER). Im restlichen südlichen Niedersachsen bis Sonntagmorgen Dauerregen mit Niederschlagsmengen zwischen 35 und 50 l/qm, in Staulagen um 60 l/qm. (Quelle: DWD, Stand: 23.12.2023, 10:30 Uhr)
Die aktuell prognostizierten Niederschläge führen zum einen weiterem Anstieg der Wasserstände. An den Flüssen und Bächen im Landkreis Goslar wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Auch wenn die Wasserstände teilweise deutlich über der höchsten Meldestufe liegen werden, ist nach jetzigem Stand davon auszugehen, dass die Wasserstände an den meisten Pegeln noch deutlich unterhalb der bisher gemessenen Höchststände am jeweiligen Pegel liegen werden. Ein Hochwasser in bebauten Lagen im Landkreis Goslar kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere für den Altstadtbereich Goslar besteht aktuell keine akute Überschwemmungsgefahr.
Die Harzwasserwerke lassen seit Ende letzter Woche bereits mehr Wasser aus den Talsperren ab, um die anstehenden Hochwasserwellen aus dem Harz speichern zu können.
Die Feuerwehren und Verwaltungsbehörden im Landkreis Goslar haben bereits vorbereitende Maßnahmen getroffen und beobachten die Entwicklung der Lage ständig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Meiden Sie Waldgebiete, da die Gefahr umstürzender Bäume/herabfallender Äste durch aufgeweichte Böden und Sturm besteht.
Es wird empfohlen, sich auf eine solche Hochwassersituation einzustellen und ggf. entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Weiterhin wird empfohlen, die Entwicklung der Hochwasserlage und Pegelstände (auch an den Nebengewässern) intensiv zu verfolgen.
Die Informationen können auf der Homepage des NLWKN abgerufen werden: https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Meiden Sie Waldgebiete, da die Gefahr umstürzender Bäume/herabfallender Äste durch aufgeweichte Böden und Sturm besteht.
Es wird empfohlen, sich auf eine solche Hochwassersituation einzustellen und ggf. entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Weiterhin wird empfohlen, die Entwicklung der Hochwasserlage und Pegelstände (auch an den Nebengewässern) intensiv zu verfolgen.
Die Informationen können auf der Homepage des NLWKN abgerufen werden: https://www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Start
DE-NI-HM-W214
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Aktuelle Unwetter-Hochwasserlage im Landkreis Hameln-Pyrmont - Landkreis Hameln-Pyrmont
12:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Hameln-Pyrmont informiert in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur aktuellen Unwetter-Hochwasserlage:
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Bedingt durch die aktuelle Wetterlage wird sich die Hochwasserlage noch deutlich verschärfen. An den kleineren Flüssen in Niedersachsen wird mit den Höchstständen nach aktueller Prognose zu Heiligabend/ 1. Weihnachtstag gerechnet. Bei den größeren Flüssen wird bis zum 2. Weihnachtstag mit den Höchstständen gerechnet.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind aktuell die an die Weser und die Emmer angrenzenden Städte Hameln, Bad Pyrmont und Hess. Oldendorf sowie die Gemeinde Emmerthal schwerpunktmäßig betroffen. Die Anwohner werden gebeten, sich über die aktuelle Lage zu informieren, ihr Eigentum und in Gewässernähe befindliche Räume, wie Keller etc., zu sichern.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Städte und Gemeinden haben bereits entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen. Weitere Informationen für Ihre Ortschaft erhalten Sie auf der jeweiligen Homepage der voraussichtlich betroffenen Kommune:
Stadt Hameln:
- Social Media-Kanäle der Stadt Hameln
Stadt Bad Pyrmont:
- www.stadt-badpyrmont.de
Stadt Hess. Oldendorf:
- www.hessisch-oldendorf.de
Gemeinde Emmerthal:
- www.emmerthal.de
Bitte halten Sie sich insbesondere auf diesem Wege sowie über die regionalen Medien über die Lage fortlaufend informiert und nutzen sie ergänzend die Warn-App NINA.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
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Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden und Stromleitungen.
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