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21.07.2021
3 Meldungen
DE-NW-SU-SE057
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot: Trinkwasser im Bereich des Wasserversorgungsverbandes Euskirchen-Swisttal- wichtige Mitteilung!
22:17
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Im aktuellen Proben des Trinkwassers wurden erstmalig mikrobiologische Abweichungen von der Trinkwasserverordnung festgestellt, die Swisttal-Odendorf betreffen.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Beachten Sie: Die von Kaffeemaschinen entwickelte Temperatur ist nicht ausreichend!
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere Säuglingsnahrung) zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Der WES (Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal) beprobt in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg die Trinkwasserqualität seit Samstag, 17.07.21 in verstärktem Umfang. Entnommene Trinkwasserproben von den Ausgängen der Wasserwerke waren bisher ohne Beanstandungen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und halten Sie auf dem Laufenden.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Beachten Sie: Die von Kaffeemaschinen entwickelte Temperatur ist nicht ausreichend!
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (insbesondere Säuglingsnahrung) zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Der WES (Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal) beprobt in enger Abstimmung mit den Gesundheitsämtern der Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg die Trinkwasserqualität seit Samstag, 17.07.21 in verstärktem Umfang. Entnommene Trinkwasserproben von den Ausgängen der Wasserwerke waren bisher ohne Beanstandungen.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Behebung und halten Sie auf dem Laufenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
+++ Die Stadt Euskirchen warnt +++ Hinweise zum Trinkwasser in der Stadt Euskirchen
20:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In aktuellen Proben des Trinkwassers wurden erstmalig mikrobiologische Abweichungen von der Trinkwasserverordnung festgestellt. Daher hat das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen per sofort ein Abkochgebot angeordnet.
Betroffen sind folgende Ortschaften:
Kernstadt - Billig - Dom-Esch - Flamersheim - Großbüllesheim - Kessenich - Kirchheim - Kleinbüllesheim - Kreuzweingarten - Rheder - Kuchenheim - Niederkastenholz - Palmersheim - Roitzheim - Schweinheim - Stotzheim - Weidesheim - Wüschheim
Sollten keine Möglichkeiten zum Abkochen bestehen, wenden Sie sich bitte an die zentralen Trinkwasserstellen bei der Stadt Euskirchen.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenbenutzung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Betroffen sind folgende Ortschaften:
Kernstadt - Billig - Dom-Esch - Flamersheim - Großbüllesheim - Kessenich - Kirchheim - Kleinbüllesheim - Kreuzweingarten - Rheder - Kuchenheim - Niederkastenholz - Palmersheim - Roitzheim - Schweinheim - Stotzheim - Weidesheim - Wüschheim
Sollten keine Möglichkeiten zum Abkochen bestehen, wenden Sie sich bitte an die zentralen Trinkwasserstellen bei der Stadt Euskirchen.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenbenutzung, zum Duschen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-BY-IN-W139
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Bakterium im Trinkwassernetz der Stadtwerke Neuburg nachgewiesen!
11:42
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Bei situationsbezogenen Netzproben der Wasserabteilung der Stadtwerke wurden an mehreren Stellen im Trinkwassernetz der Stadtwerke Neuburg an der Donau Bakterien festgestellt, die möglicherweise Krankheiten auslösen können. Daher hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen sofort ein Abkochgebot angeordnet. Betroffen ist die Wasserversorgung Neuburg.
Nicht betroffen sind die Ortsteile der Stadt die von der Arnbach-Gruppe versorgt werden. Auch die Ortsteile Bittenbrunn, Laisacker, Gietlhausen und Bergen sind nicht betroffen.
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Nicht betroffen sind die Ortsteile der Stadt die von der Arnbach-Gruppe versorgt werden. Auch die Ortsteile Bittenbrunn, Laisacker, Gietlhausen und Bergen sind nicht betroffen.
Verwenden Sie das Leitungswasser nur noch in abgekochtem Zustand, auch zur Körperhygiene!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
20.07.2021
7 Meldungen
DE-NW-EU-SE091
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Aktualisierung der Warnungen zur Unwetterlage im Kreis Euskirchen
20:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Der Kreis Euskirchen informiert:
Der Notruf "112" ist wieder erreichbar. In Teilen des Kreises Euskirchen kommt es jedoch weiterhin zu Beeinträchtigungen der Stromversorgung sowie Störungen der Festnetz- und Mobilfunkversorgung.
Im gesamten Kreisgebiet gilt zudem die Empfehlung des Gesundheitsamtes, Trinkwasser vorsorglich abzukochen. Reduzieren Sie zudem Ihren Wasserverbrauch.
Der Notruf "112" ist wieder erreichbar. In Teilen des Kreises Euskirchen kommt es jedoch weiterhin zu Beeinträchtigungen der Stromversorgung sowie Störungen der Festnetz- und Mobilfunkversorgung.
Im gesamten Kreisgebiet gilt zudem die Empfehlung des Gesundheitsamtes, Trinkwasser vorsorglich abzukochen. Reduzieren Sie zudem Ihren Wasserverbrauch.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
DE-NW-BOT-SE062
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für das Trinkwasser im südöstlichen Stadtgebiet
17:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für das Trinkwasser im südöstlichen Stadtgebiet" gesendet durch LS Bottrop, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim wird zunächst weiterhin gechlort. Es kann in Einzelfällen zur Braunfärbung des Leitungswassers kommen. In diesem Fall lassen Sie das Wasser so lange laufen, bis es wieder klar ist. Weitere Infos unter www.rww.de
Das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim wird zunächst weiterhin gechlort. Es kann in Einzelfällen zur Braunfärbung des Leitungswassers kommen. In diesem Fall lassen Sie das Wasser so lange laufen, bis es wieder klar ist. Weitere Infos unter www.rww.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Alle Informationen finden Sie auch auf bottrop.de. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Alle Informationen finden Sie auch auf bottrop.de. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Nachbarn.
DE-NW-ME-SE071
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser gechlort: Abkochgebot aufgehoben.
16:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Ab sofort ist das vergangene Woche vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot für das Leitungswasser in Wülfrath, Heiligenhaus und Velbert sowie die Ratinger Stadtteile Lintorf, Breitscheid, Eggerscheidt und Hösel aufgehoben. Ein Abkochen des Leitungswassers ist somit vor Verzehr nicht mehr nötig. Die Chlorung wird vorsorglich noch fortgesetzt.
Ursprüngliche Meldung:
Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat - trotz der bewährten mehrstufigen Trinkwasseraufbereitung - verursacht, dass das Uferfiltrat von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierliche anstiegt. Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Zusätzlich hat das Kreisgesundheitsamt Mettmann bis auf Weiteres vorsichtshalber ein Abkochgebot angeordnet. Es betrifft im Kreis Mettmann die Versorgung von Ratingen-Breitscheid, - Lintorf, - Hösel und - Eggerscheidt sowie Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.
Unter https://www.rww.de/trinkwasseranalysen können Sie Ihren Wohnort, Straße und Hausnummer auswählen. Wenn die Analyse zeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken kommt, ist es davon betroffen.
Fragen und Antworten zu Chlor finden Sie
unter https://www.rww.de/chlor
Zum Abkochgebot
unter https://www.rww.de/abkochen
Ursprüngliche Meldung:
Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat - trotz der bewährten mehrstufigen Trinkwasseraufbereitung - verursacht, dass das Uferfiltrat von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierliche anstiegt. Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Zusätzlich hat das Kreisgesundheitsamt Mettmann bis auf Weiteres vorsichtshalber ein Abkochgebot angeordnet. Es betrifft im Kreis Mettmann die Versorgung von Ratingen-Breitscheid, - Lintorf, - Hösel und - Eggerscheidt sowie Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.
Unter https://www.rww.de/trinkwasseranalysen können Sie Ihren Wohnort, Straße und Hausnummer auswählen. Wenn die Analyse zeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken kommt, ist es davon betroffen.
Fragen und Antworten zu Chlor finden Sie
unter https://www.rww.de/chlor
Zum Abkochgebot
unter https://www.rww.de/abkochen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-NW-MH-SE065
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser wird gechlort: Abkochgebot!
16:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser wird gechlort: Abkochgebot!" gesendet durch LS Mülheim, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Gesundheitsamt hat beschlossen, vorsorglich weiterhin eine Chlorung aufrecht zu erhalten. Abhängig von den Ergebnissen der weiteren Kontrollmessungen wird geprüft, ob die zusätzliche Desinfektionsmaßnahme in den nächsten Tagen schrittweise komplett eingestellt werden kann.
Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat - trotz der bewährten mehrstufigen Trinkwasseraufbereitung - verursacht, dass das Uferfiltrat von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierliche anstiegt. Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Zusätzlich hat das Gesundheitsamt Mülheim bis auf Weiteres vorsichtshalber ein Abkochgebot angeordnet. Es betrifft die Versorgung von Mülheim, Ratingen-Breitscheid, -Lintorf, -Hösel und Eggerscheidt, Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath, sowie Teile von Oberhausen und Bottrop. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.
Unter https://www.rww.de/trinkwasseranalysen können Sie Ihren Wohnort, Straße und Hausnummer auswählen. Wenn die Analyse zeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim/Styrum-Ost und Mülheim/Styrum-West kommt, ist es davon betroffen.
Fragen und Antworten zu Chlor finden Sie
unter https://www.rww.de/chlor
Zum Abkochgebot
unter https://www.rww.de/abkochen
Das Gesundheitsamt hat beschlossen, vorsorglich weiterhin eine Chlorung aufrecht zu erhalten. Abhängig von den Ergebnissen der weiteren Kontrollmessungen wird geprüft, ob die zusätzliche Desinfektionsmaßnahme in den nächsten Tagen schrittweise komplett eingestellt werden kann.
Die aktuelle außergewöhnliche Hochwassersituation hat - trotz der bewährten mehrstufigen Trinkwasseraufbereitung - verursacht, dass das Uferfiltrat von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierliche anstiegt. Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Zusätzlich hat das Gesundheitsamt Mülheim bis auf Weiteres vorsichtshalber ein Abkochgebot angeordnet. Es betrifft die Versorgung von Mülheim, Ratingen-Breitscheid, -Lintorf, -Hösel und Eggerscheidt, Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath, sowie Teile von Oberhausen und Bottrop. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen.
Unter https://www.rww.de/trinkwasseranalysen können Sie Ihren Wohnort, Straße und Hausnummer auswählen. Wenn die Analyse zeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim/Styrum-Ost und Mülheim/Styrum-West kommt, ist es davon betroffen.
Fragen und Antworten zu Chlor finden Sie
unter https://www.rww.de/chlor
Zum Abkochgebot
unter https://www.rww.de/abkochen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
DE-NW-OB-SE055
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Oberhausen
15:53
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot des Trinkwassers im Stadtgebiet Oberhausen" gesendet durch LS Oberhausen, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der Hochwasserlage wird das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim ab sofort gechlort. Zudem muss das Trinkwasser vor der Nutzung mindestens 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet Oberhausen.
Bitte wählen Sie nur in dringenden Fällen den Notruf.
Aufgrund der Hochwasserlage wird das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim ab sofort gechlort. Zudem muss das Trinkwasser vor der Nutzung mindestens 3 Minuten sprudelnd abgekocht werden. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet Oberhausen.
Bitte wählen Sie nur in dringenden Fällen den Notruf.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinkwasser mindestens 3 Minuten sprudelnd abkochen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Trinkwasser mindestens 3 Minuten sprudelnd abkochen.
DE-BY-SC-W185
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Leitungswasser abkochen
08:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Roth,
aufgrund der temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt des Landkreises Roth für Teile des Landkreises Roth angeordnet, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden.
Stadt Abenberg: Ortsteile: Beerbach, Dürrenmungenau, Fischhaus, Obersteinbach, Pflugsmühle, Pippenhof, Wassermungenau und Weihermühle;
Gemeinde Georgensgmünd: Ortsteil Untersteinbach
Stadt Spalt: Ortsteile: Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Grossweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Ottmannsberg, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Strassenhaus, Theilenberg, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels;
Außerdem betroffen sind auch Bereiche, die von den Stadtwerken Roth versorgt werden:
Stadt Roth: Kernstadt Roth, Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten
Wegen einer Verbindungsleitung zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe können möglicherweise zusätzlich folgende Ortsteile betroffen sein: Kiliansdorf und Belmbrach.
In den genannten Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Roth unter www.landratsamt-roth.de .
aufgrund der temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt des Landkreises Roth für Teile des Landkreises Roth angeordnet, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden.
Stadt Abenberg: Ortsteile: Beerbach, Dürrenmungenau, Fischhaus, Obersteinbach, Pflugsmühle, Pippenhof, Wassermungenau und Weihermühle;
Gemeinde Georgensgmünd: Ortsteil Untersteinbach
Stadt Spalt: Ortsteile: Egelmühle, Enderndorf, Engelhof, Fünfbronn, Grossweingarten, Güsseldorf, Hagsbronn, Heiligenblut, Hügelmühle, Kaltenbrunn, Keilberg, Massendorf, Mosbach, Ottmannsberg, Schnittling, Spalt, Steinfurt, Stiegelmühle, Stockheim, Strassenhaus, Theilenberg, Untererlbach, Wasserzell und Wernfels;
Außerdem betroffen sind auch Bereiche, die von den Stadtwerken Roth versorgt werden:
Stadt Roth: Kernstadt Roth, Eckersmühlen, Haimpfarrich und Hofstetten
Wegen einer Verbindungsleitung zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Bernloher Gruppe können möglicherweise zusätzlich folgende Ortsteile betroffen sein: Kiliansdorf und Belmbrach.
In den genannten Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Roth unter www.landratsamt-roth.de .
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
DE-RP-TR-SE004
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Problem in der Trinkwasserversorgung
08:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Problem in der Trinkwasserversorgung" gesendet durch LS Trier, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der Unwetterlage gibt es aktuell in der Verbandsgemeinde Trier-Land Probleme mit der Trinkwasserversorgung.
Sie sind bitte zum Wassersparen aufgerufen.
Aufgrund der Unwetterlage gibt es aktuell in der Verbandsgemeinde Trier-Land Probleme mit der Trinkwasserversorgung.
Sie sind bitte zum Wassersparen aufgerufen.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Helfen Sie Kindern und anderen hilfsbedürftigen Personen, aber ohne sich selbst zu gefährden.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
18.07.2021
5 Meldungen
DE-SN-HY-SE048
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trübstoffe im Trinkwasser
12:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der erhöhten Trübstoffe im Trinkwasser in der Ortslage Wehrsdorf, Gemeinde Sohland a.d. Spree, sind derzeit Einschränkungen in der Trinkwasserqualität gegeben. Leitungswasser ist nur im abgekochten Zustand zu verwenden. Aktuell laufen Reparatur.- und Spülmaßnahmen durch Wasserversorger.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte informieren Sie Nachbarn und Angehörige.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte informieren Sie Nachbarn und Angehörige.
DE-NW-BM-SE042
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Amtliche Warnung vor Hochwasser - 2. AKTUALISIERUNG
12:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Amtliche Warnung vor Hochwasser - 2. AKTUALISIERUNG" gesendet durch LS Rhein-Erft-Kreis (DEU, NW, Kerpen). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Entwarnung: Amtliche Warnung vor Hochwasser - AKTUALISIERUNG
12:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Amtliche Warnung vor Hochwasser - AKTUALISIERUNG" gesendet durch LS Rhein-Erft-Kreis (DEU, NW, Kerpen). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Evakuierte Personen dürfen trotz des rückläufigen Wassers noch nicht in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren. Es besteht weiterhin eine akute Gefahr. Alle Straßensperrungen bleiben weiterhin bestehen.
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Evakuierte Personen dürfen trotz des rückläufigen Wassers noch nicht in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren. Es besteht weiterhin eine akute Gefahr. Alle Straßensperrungen bleiben weiterhin bestehen.
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
DE-BW-BB-W125
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot
11:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot" gesendet durch LS Böblingen vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Eine erneute Beprobung ergab, dass das Leitungswasser im Stadtteil Schafhausen (Weil der Stadt) NICHT MEHR VERUNREINIGT ist.
Das Wasser kann wieder uneingeschränkt verwendet werden.
Eine erneute Beprobung ergab, dass das Leitungswasser im Stadtteil Schafhausen (Weil der Stadt) NICHT MEHR VERUNREINIGT ist.
Das Wasser kann wieder uneingeschränkt verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Als Brauchwasser (Toilettenspülung, Bewässerung, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Als Brauchwasser (Toilettenspülung, Bewässerung, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
DE-HE-KS-SE106
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Verunreinigung des Trinkwassers
10:46
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die Gemeinde Niestetal informiert:
Das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Niestetal ist mit Keimen verunreinigt.
Betroffen ist der Ortsteil Sandershausen.
Eine akute Gesundheitsgefahr besteht nicht. Die Gemeinde Niestetal rät vorsorglich, das Wasser zum Trinken, Zähneputzen und Waschen von Gemüse und Obst 10 Minuten sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
Offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgeklebt werden.
Für andere Zwecke wie Geschirrspülen in Geschirrspülmaschinen bei über 60 Grad Celsius, Wäsche waschen in Waschmaschinen über 40 Grad Celsius, Körper- und Händehygienepflege sowie Toilettenspülung ist das Wasser ohne Bedenken zu verwenden.
Das Trinkwasser in Teilen der Gemeinde Niestetal ist mit Keimen verunreinigt.
Betroffen ist der Ortsteil Sandershausen.
Eine akute Gesundheitsgefahr besteht nicht. Die Gemeinde Niestetal rät vorsorglich, das Wasser zum Trinken, Zähneputzen und Waschen von Gemüse und Obst 10 Minuten sprudelnd aufzukochen und dann abkühlen zu lassen.
Offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgeklebt werden.
Für andere Zwecke wie Geschirrspülen in Geschirrspülmaschinen bei über 60 Grad Celsius, Wäsche waschen in Waschmaschinen über 40 Grad Celsius, Körper- und Händehygienepflege sowie Toilettenspülung ist das Wasser ohne Bedenken zu verwenden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
16.07.2021
10 Meldungen
DE-BY-HO-W142
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[Stadtgebiet Selbitz mit allen Ortsteilen außer Weidesgrün
21:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Im Gemeindegebiet der Stadt Selbitz in Oberfranken mit allen Ortsteilen, außer Weidesgrün, wird aufgrund einer Verunreinigung der Tiefbrunnen mit Colibakterien durch die zurückliegende Hochwasserlage, ein Abkochgebot für Trinkwasser erteilt. Diese MItteilung gilt bis Widerruf, ein zeitlicher Rahmen ist noch nicht absehbar.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hören Sie regionale Radiosender.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
Falls möglich, informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Hören Sie regionale Radiosender.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Wir melden, wenn die Gefahr vorüber ist.
Hier den Text des jeweiligen Schulamtes einfügen!
DE-BY-AN-W166
3 Meldungen
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Abkochanordnung für weite Teile des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
20:37
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch für Teile des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim angeordnet, das Leitungswasser vor dem Gebrauch abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von Elpersdorf über Haslach versorgt werden. In diesen Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Wasserwerk Sulzfeld am Main (Kitzingen)
Betroffene Gemeinden:
Markt Obernzenn
Stadt Bad Windsheim
Stadt Burgbernheim
Gemeinde Illesheim
Gemeinde Gallmersgarten
Markt Ipsheim
Markt Marktbergel
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter www.kreis-nea.de
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von Elpersdorf über Haslach versorgt werden. In diesen Versorgungsgebieten muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger:
Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe (RBG)
Wasserwerk Sulzfeld am Main (Kitzingen)
Betroffene Gemeinden:
Markt Obernzenn
Stadt Bad Windsheim
Stadt Burgbernheim
Gemeinde Illesheim
Gemeinde Gallmersgarten
Markt Ipsheim
Markt Marktbergel
Durch die Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen kam es zur Überflutungen von einzelnen Brunnen. Bei der Beprobung wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E.coli und coliforme Keime) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim unter www.kreis-nea.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zur Reinigung offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Wasser Leitungswasser verwendet werden. Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Die Gemeinden werden über die Maßnahmen gesondert informiert. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken. Das Gesundheitsamt Neustadt a.d.Aisch empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen. Für die Zubereitung von Nahrung und zur Reinigung offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Wasser Leitungswasser verwendet werden. Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Die Gemeinden werden über die Maßnahmen gesondert informiert. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Abkochanordung für Trinkwasser im Stadtgebiet Ansbach
11:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Für die Stadtteile Dautenwinden, Deßmannsdorf, Dombach im Loch, Elpersdorf, Höfen, Käferbach, Kurzendorf, Geißengrund, Gösseldorf, Liegenbach, Mittelbach mit Gewerbegebiet AN-West, Oberdombach, Windmühle, Winterscheidbach, Wolfartswinden und Wüstbruck hat das Gesundheitsamt Ansbach angeordnet das Leitungswasser abzukochen. Auf Grund eventueller Verschmutzung durch vorhergegangene Hochwasserereignisse der letzten Tage wurde eine Kontamination mit Fäkalkeimen im Trinkwassernetz nachgewiesen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen.
Abkochanordnung für weite Teile des Landkreises Ansbach - Erweiterung des Warngebiets am 15.07.2021
09:23
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund einer temporären Veränderung der Wasserqualität hat das Gesundheitsamt Ansbach für Teile des Landkreises Ansbach angeordnet, das Leitungswasser abzukochen.
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Erweiterung der Anordnung vom 15.07.2021
Die Abkochanordnung musste am 15.07.2021 ausgeweitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Ansbach:
https://www.landkreis-ansbach.de/Quicknavigation/Startseite/Gesundheitsamt-weitet-Abkochanordnung-aus.php?object=tx,2238.2887.1&ModID=7&FID=2238.4365.1&NavID=2150.1
Betroffen sind folgende Wasserversorger und Gemeinden, die von der Reckenberg-Gruppe (RBG) über Wassermungenau versorgt werden. In diesen Versorgungsbereichen muss das Wasser für den menschlichen Gebrauch abgekocht werden.
Betroffene Wasserversorger (beziehen betroffenes Wasser der RBG):
Stadtwerke Windsbach
Stadtwerke Heilsbronn
Bauhof Sachsen
KMU Bechhofen
Goldbühl
Gemeinde Weihenzell
Betroffene Gemeinden:
Arberg
Bechhofen
Burgoberbach
Dietenhofen
Heilsbronn
Lichtenau
Merkendorf
Mitteleschenbach
Ornbau
Petersaurach
Weidenbach
Windsbach
Wolframs-Eschenbach
Durch die Starkregenereignisse in der vergangenen Woche kam es zur Überflutung von einzelnen Brunnen der Reckenberg-Gruppe im Bereich von Windsbach. Bei den Beprobungen wurde eine Kontamination durch Fäkalkeime (E. coli) im Trinkwassernetz nachgewiesen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet. In den nächsten Wochen wird das Wasser zusätzlich gechlort, um zu entkeimen. Die Abkochanordnung wird aufgehoben, sobald die Chlorung aufgebaut ist.
Erweiterung der Anordnung vom 15.07.2021
Die Abkochanordnung musste am 15.07.2021 ausgeweitet werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landkreises Ansbach:
https://www.landkreis-ansbach.de/Quicknavigation/Startseite/Gesundheitsamt-weitet-Abkochanordnung-aus.php?object=tx,2238.2887.1&ModID=7&FID=2238.4365.1&NavID=2150.1
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes Leitungswasser nur abgekocht trinken.
Das Gesundheitsamt Ansbach empfiehlt, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen.
Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden.
Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Die Gemeinden werden über einen Aushang sowie über Handzettel gesondert informieren. Die Bürger werden gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.
Für Rückfragen zur Trinkwasserhygiene steht die Reckenberg-Gruppe unter der Telefonnummer 09831/67810 sowie das Gesundheitsamt Ansbach unter 0981/4687777 zur Verfügung.
DE-NW-AC-SE090
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Amtliche Warnung der Stadt Eschweiler wegen Verunreinigung des Trinkwassers!
20:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nach Auskunft des Netzbetreibers wurde die Wasserversorgung im gesamten Stadtgebiet umgestellt. Es ergeht die dringende Warnung, dass es sich bei dem Wasser AUSSCHLIEßLICH um BRAUCHWASSER handelt. BITTE NICHT TRINKEN ! Sie dürfen das Wasser NUR für z.B. Toilettenspülung, Duschen, Wäschewaschen etc. verwenden. Das Wasser kann auch nicht abgekocht werden ! Dies gilt bis auf Weiteres auch für die nächsten Tage. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn !
Weitere Informationen folgen !
Weitere Informationen folgen !
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Entwarnung: Amtliche Warnung der Stadt Eschweiler wegen Verunreinigung des Trinkwassers !
20:10
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Amtliche Warnung der Stadt Eschweiler wegen Verunreinigung des Trinkwassers !" gesendet durch LS Aachen, Städteregion (DEU, NW, Aachen). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung nur für das Stadtgebiet Eschweiler!
Warnung nur für das Stadtgebiet Eschweiler!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
BITTE NICHT TRINKEN !
BITTE NICHT TRINKEN !
Amtliche Warnung der Stadt Eschweiler wegen Verunreinigung des Trinkwassers !
18:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Nach Auskunft des Netzbetreibers wurde die Wasserversorgung im gesamten Stadtgebiet umgestellt. Es ergeht die dringende Warnung, dass es sich bei dem Wasser AUSSCHLIEßLICH um BRAUCHWASSER handelt. BITTE NICHT TRINKEN ! Sie dürfen das Wasser NUR für z.B. Toilettenspülung, Duschen, Wäschewaschen etc. verwenden. Das Wasser kann auch nicht abgekocht werden ! Dies gilt bis auf Weiteres auch für die nächsten Tage. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn !
Weitere Informationen folgen !
Weitere Informationen folgen !
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
BITTE NICHT TRINKEN !
BITTE NICHT TRINKEN !
DE-NW-BM-SE042
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Amtliche Warnung vor Hochwasser - 2. AKTUALISIERUNG
19:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Amtliche Warnung vor Hochwasser - AKTUALISIERUNG
14:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Kolpingstadt Kerpen bezüglich der Hochwasserlage:
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Evakuierte Personen dürfen trotz des rückläufigen Wassers noch nicht in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren. Es besteht weiterhin eine akute Gefahr. Alle Straßensperrungen bleiben weiterhin bestehen.
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Halten Sie sich nicht im Uferbereich entlang der Erft und des Neffelbaches auf. Es besteht die Gefahr einer reißenden Strömung!
Evakuierte Personen dürfen trotz des rückläufigen Wassers noch nicht in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren. Es besteht weiterhin eine akute Gefahr. Alle Straßensperrungen bleiben weiterhin bestehen.
Im Stadtgebiet Kerpen kann das Trinkwasser laut Westnetz regulär genutzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit dies abzukochen.
Die Kolpingstadt Kerpen hat eine Hotline rund um die Hochwasserlage geschaltet. Diese ist zu folgenden Zeiten zu erreichen:
Am 16.07.2021 bis 18:00 Uhr
Am 17.07.2021 von 09:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02237 58790
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Die Standsicherheit von Bäumen im Uferbereich kann gefährdet sein.
DE-BW-BB-W125
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot
15:01
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es wurde eine bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Für den Stadtteil SCHAFHAUSEN (Stadt Weil der Stadt) wird gebeten, das Wasser vorsorglich abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Als Brauchwasser (Toilettenspülungen, Bewässerung, etc.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Als Brauchwasser (Toilettenspülung, Bewässerung, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Als Brauchwasser (Toilettenspülung, Bewässerung, usw.) kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.
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