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23.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
10:11
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden" vom 23.03.2026 10:10:44 gesendet durch Landratsamt Calw. Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
18.03.2026
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
12:42
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
15.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
11:28
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet" vom 15.12.2025 11:17:23 gesendet durch LK Calw vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot der Gemeinde Ostelsheim aufgehoben
Das Landratsamt Calw hat das seit 10.12.2025 für die Gemeinde Ostelsheim bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 15.12.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 10.12.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot der Gemeinde Ostelsheim aufgehoben
Das Landratsamt Calw hat das seit 10.12.2025 für die Gemeinde Ostelsheim bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 15.12.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 10.12.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
10.12.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Gemeinde Ostelsheim - Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
19:26
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Calw, Gemeinde Ostelsheim gesamtes Gemeindegebiet
Das Landratsamt Calw meldet:
Im Landkreis Calw im Gemeindegebiet Ostelsheim kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken.
Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers.
Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Im Landkreis Calw im Gemeindegebiet Ostelsheim kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken.
Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers.
Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
07.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Verdacht auf Trinkwasserverunreinigung - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
15:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Bei einer routinemaßig erfolgten Probe kam es in einem Stadtteil zu dem Verdacht auf
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
05.08.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
14:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw" vom 05.08.2025 14:41:47 gesendet durch LK Calw vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Landratsamt Calw hat das seit 28.07.2025 für Teilbereiche der Gemeinde Höfen bestehende Abkochgebot mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Nach sorgfältigen Analysen und Kontrollen sind, unter der Zugabe von Chlor, keine Beeinträchtigungen des Trinkwassers mehr festgestellt worden. Das Landratsamt Calw hat daher am 04.08.2025 das Trinkwasser zur allgemeinen Nutzung wieder freigegeben.
Die Chlorzugabe wird bis zum Abschluss der derzeit geplanten/laufenden Sanierungsmaßnahmen fortgesetzt.
Trotz sorgfältiger Spülung des Rohrnetzes im betroffenen Gebiet kann an einigen Entnahmestellen in der Hausinstallation noch gesundheitsgefährdendes Restwasser in den Leitungen sein. Daher beachten Sie bitte: Das Trinkwasser kann wieder in vollem Umfang wie gewohnt genutzt werden. Dennoch müssen weiterhin (sofern seit dem 28.07.2025 noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
28.07.2025
1 Meldungen
DE-BW-CW-W267
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser – Abkochgebot - Höfen an der Enz (Teilbereiche) - Landkreis Calw
17:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In einzelnen Bereichen der Gemeinde Höfen an der Enz sind derzeit die festgelegten Grenzwerte für Escherichia Coli Bakterien im Trinkwasser überschritten worden.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Aus diesem Grund gilt für die betroffenen Bereiche ab sofort ein Abkochgebot für das Trinkwasser!
Betroffene Bereiche:
- Schönblickweg 10 bis 52
- Schulweg 6 bis 13
- Flößerstraße
- Philip-Krauth-Straße
- Carl Commerell-Straße
- Förteltal
Die Gemeinde Höfen führt in Absprache mit dem Landratsamt Calw Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.
Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, muss das Leitungswasser im betroffenen Gebiet (s.o.) ab sofort und bis auf Widerruf abgekocht werden. Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen. Dies betrifft das Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z.B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen. Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Das Abkochgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Höfen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
- Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Mineralwasser aus der Flasche.
- Nutzen Sie für Babynahrung nur Mineralwasser aus der Flasche.
- Informieren Sie ihre Nachbarn.
- Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst).
- Achten Sie auf Lautsprecher- oder Radiodurchsagen.
- Informieren und helfen Sie Ihren Nachbarn und Mitmenschen.
08.04.2025
1 Meldungen
DE-BY-NEW-W265
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung - OT Aich, Edeldorf, Görnitz, Hammerharlesberg, Harlesberg und Roschau
03:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Ausfall der Trinkwasserversorgung: Wegen eines Rohrbruches in der Hauptwasserleitung sind in der Gemeinde Theisseil die Ortsteile Aich, Edeldorf, Görnitz, Hammerharlesberg, Harlesberg und Roschau ohne Wasserversorgung. Die Gemeinde arbeitet zusammen mit Fachfirmen daran, den Schaden schnellstmöglich zu beheben. Das Ende ist derzeit noch nicht abschätzbar.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Sehen Sie von Rückfragen bei der Gemeinde und Verwaltung ab. Sie werden über den WhatsApp-Informationskanal über Neuigkeiten bei der Schadensbehaben informiert
Die Störung wird so schnell wie möglich behoben.
Reduzieren Sie Ihren Wasserverbrauch auf das Nötigste.
Sehen Sie von Rückfragen bei der Gemeinde und Verwaltung ab. Sie werden über den WhatsApp-Informationskanal über Neuigkeiten bei der Schadensbehaben informiert
19.12.2024
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
08:27
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal" vom 12.09.2024 15:13:51 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
24.11.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
19:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg" vom 15.11.2024 18:31:33 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung der Trinkwasserverunreinigung für Teile der VG Baumholder bis auf Berglangenbach, Fohren_ Linden und Mettweiler
Entwarnung der Trinkwasserverunreinigung für Teile der VG Baumholder bis auf Berglangenbach, Fohren_ Linden und Mettweiler
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
18.11.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
15:53
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim " vom 18.11.2024 15:47:00 gesendet durch FEZ München vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
15.11.2024
1 Meldungen
DE-RP-KH-SE111
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
18:31
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die Bewohner des betroffenen Gebietes werden aufgefordert das Trinkwasser abzukochen. Keimbelastet
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
08.11.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
17:14
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
20.09.2024
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
17:09
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert" vom 20.09.2024 06:47:30 gesendet durch LS Saarbrücken, Land SL Red. (DEU, SL). Die Warnung ist aufgehoben.
Teilentwarnung zur Trinkwasserkontamination in St. Ingbert
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Teilentwarnung zur Trinkwasserkontamination in St. Ingbert
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
06:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Teilentwarnung zur Trinkwasserkontamination in St. Ingbert
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Die Stadtwerke St. Ingbert geben eine Teilentwarnung für den nördlichen Teil der Stadt bekannt. Die Trinkwasserversorgung in St. Ingbert Nord (nördlich der Eisenbahnstrecke) sowie den Ortsteilen, Rohrbach, Hassel und Rentrich ist wieder uneingeschränkt nutzbar.
Vorsorglich sollten die Leitungen vor dem Erstgebrauch gespült werden.
Weiterhin bleiben betroffen:
St. Ingbert Süd, Oberwürzbach, Sengscheid, Rittersmühle
Für diese Gebiete gilt, das weiterhin das Wasser nicht zum Trinken, Kochen, Baden oder Duschen verwendet werden soll.
Weiterhin hat die Stadt St. Ingbert ein Bürgertelefon unter 06894-13456 eingerichtet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
19.09.2024
2 Meldungen
DE-SL-SB-SE035
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
21:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es wurde ein Bürgertelefon eingerichtet.
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Verunreinigung Trinkwasser durch Schaummittel - Stadt St. Ingbert
17:33
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aktuell kein Trinkwasser aus dem Leitungssystem entnehmen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen.
Leitungssysteme wenn möglich spülen.
Stadtwerke befinden sich bereits im Einsatz.
Weitere Informationen folgen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
18.09.2024
2 Meldungen
DE-BB-CB-SE036
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Information zum Hochwasser im Amt Döbern -Land - Gemeinde Neiße-Malxetal
17:26
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information zum Hochwasser im Amt Döbern -Land - Gemeinde Neiße-Malxetal" vom 18.09.2024 09:43:53 gesendet durch LS Lausitz, Land BB Red. (DEU, Cottbus). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der steigenden Pegelstände in unserer Region, möchten wir sie über die zu erwartende Hochwasserlage informieren und Handlungsempfehlungen aussprechen.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde am 17.09.2024 die Alarmstufe 1 ausgelöst. Seit heute morgen sinken die Pegelstände wieder kontinuierlich. Aufgrund von Überschwemmungen musste der Radweg zwischen Pusack und Kröbeln gesperrt werden. Im Laufe des heutigen Nachmittags/Abends wird aufgrund der sinkenden Pegelstände mit der Aufhebung der Alarmstufe 1 gerechnet. Wir bitten Sie dennoch, die Lage weiterhin genau zu verfolgen.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der steigenden Pegelstände in unserer Region, möchten wir sie über die zu erwartende Hochwasserlage informieren und Handlungsempfehlungen aussprechen.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde am 17.09.2024 die Alarmstufe 1 ausgelöst. Seit heute morgen sinken die Pegelstände wieder kontinuierlich. Aufgrund von Überschwemmungen musste der Radweg zwischen Pusack und Kröbeln gesperrt werden. Im Laufe des heutigen Nachmittags/Abends wird aufgrund der sinkenden Pegelstände mit der Aufhebung der Alarmstufe 1 gerechnet. Wir bitten Sie dennoch, die Lage weiterhin genau zu verfolgen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
Information zum Hochwasser im Amt Döbern -Land - Gemeinde Neiße-Malxetal
09:43
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der steigenden Pegelstände in unserer Region, möchten wir sie über die zu erwartende Hochwasserlage informieren und Handlungsempfehlungen aussprechen.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde am 17.09.2024 die Alarmstufe 1 ausgelöst. Seit heute morgen sinken die Pegelstände wieder kontinuierlich. Aufgrund von Überschwemmungen musste der Radweg zwischen Pusack und Kröbeln gesperrt werden. Im Laufe des heutigen Nachmittags/Abends wird aufgrund der sinkenden Pegelstände mit der Aufhebung der Alarmstufe 1 gerechnet. Wir bitten Sie dennoch, die Lage weiterhin genau zu verfolgen.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde am 17.09.2024 die Alarmstufe 1 ausgelöst. Seit heute morgen sinken die Pegelstände wieder kontinuierlich. Aufgrund von Überschwemmungen musste der Radweg zwischen Pusack und Kröbeln gesperrt werden. Im Laufe des heutigen Nachmittags/Abends wird aufgrund der sinkenden Pegelstände mit der Aufhebung der Alarmstufe 1 gerechnet. Wir bitten Sie dennoch, die Lage weiterhin genau zu verfolgen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
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Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
16.09.2024
1 Meldungen
DE-BB-CB-SE036
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Information zum Hochwasser im Amt Döbern -Land - Gemeinde Neiße-Malxetal
19:22
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der steigenden Pegelstände in unserer Region, möchten wir sie über die zu erwartende Hochwasserlage informieren und Handlungsempfehlungen aussprechen.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde bisher noch keine Alarmstufe ausgelöst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Laufe des Dienstagabend möglicherweise die Alarmstufe 3 erreicht wird. Wir bitten Sie daher, die Lage weiterhin genau zu verfolgen und sich auf eine mögliche Verschärfung der Lage vorzubereiten.
Aufgrund der gegenwärtigen Pegelstände wurde bisher noch keine Alarmstufe ausgelöst. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Laufe des Dienstagabend möglicherweise die Alarmstufe 3 erreicht wird. Wir bitten Sie daher, die Lage weiterhin genau zu verfolgen und sich auf eine mögliche Verschärfung der Lage vorzubereiten.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Bringen Sie persönliche Wertgegenstände in höher liegende Gebäudeteile.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Halten Sie Abflüsse und Schächte frei, damit das Wasser abfließen kann.
Gehen Sie nicht an Gewässer, die Hochwasser führen. Flutwellen können Sie überraschen und das Ufer kann einbrechen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Schwimmen Sie nicht in überschwemmten Straßen! Auch das Durchschreiten von überschwemmten Unterführungen ist lebensgefährlich! Durch den Druck im Kanal können Schachtabdeckungen hochgedrückt werden. Dabei entsteht ein Sog, durch den eine Person angesaugt werden kann.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Vermeiden Sie gefährdete Gebiete: meiden Sie Uferbereiche, überflutete Straßen und Unterführungen. Auch wenn das Wasser nur flach erscheint, kann es Gefährlich werden.
Schützen Sie Ihr Eigentum: Bringen Sie wichtige Dokumente, Elektronik und Wertsachen in höher gelegene Stockwerke. Sichern Sie Fenster, Türen und Kellerräume, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Handeln Sie vorbereitet: Halten Sie Notfallgepäck bereit, das notwendigsten Medikamente, wichtige Papiere, Trinkwasser und haltbare Lebensmittel enthält.
Bleiben Sie Informiert: Nutzen Sie Warn-Apps wie NINA oder KATWARN, um in Echtzeit über die aktuelle Lage informiert zu werden. Diese Apps warnen Sie vor drohenden Gefahren und geben Verhaltenstipps.
Folgen Sie den Anweisungen der Behörden: Sollte es zu Evakuierungsmaßnahmen kommen, befolgen Sie die Hinweise der Einsatzkräfte und verlassen Sie betroffene Gebiete rechtzeitig.
Bleiben Sie Aufmerksam und achten Sie auf die aktuellen Wetterwarnungen.
Gemeinsam können wir diese Herausforderung sicher meistern !!!
12.09.2024
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
15:13
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Entwarnung: Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
13:35
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu" vom 06.06.2024 12:00:44 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
11.09.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
16:08
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München" vom 09.08.2024 17:21:35 gesendet durch FEZ München vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
09.08.2024
1 Meldungen
DE-BY-M-W168
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
17:21
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
25.07.2024
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
11:24
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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