Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Krommenthal der VG Partenstein weist
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
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