Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
Live aus öffentlichen NINA-Feeds · Maßgeblich: warnung.bund.de
Bereit
Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 19:01:35
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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
Gruppiert nach Datum, Sender und Ereignistyp
11.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG: Leitungswasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
16:06
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG: Leitungswasser kann uneingeschränkt genutzt werden. - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646" vom 11.11.2025 16:06:26 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung für Stutensee und Bruchsal-Büchenau: Das Leitungswasser kann dort ab sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden. Nachdem das am Mittag vorliegende Ergebnis der zweiten Nachbeprobung ebenfalls negativ war, hob das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet soeben auf. Die im Zuge des Verdachts vorsorglich verfügte Chlorung des Leitungswassers wird nun schrittweise zurückgefahren.
Entwarnung für Stutensee und Bruchsal-Büchenau: Das Leitungswasser kann dort ab sofort wieder uneingeschränkt genutzt werden. Nachdem das am Mittag vorliegende Ergebnis der zweiten Nachbeprobung ebenfalls negativ war, hob das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet soeben auf. Die im Zuge des Verdachts vorsorglich verfügte Chlorung des Leitungswassers wird nun schrittweise zurückgefahren.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
07.11.2025
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Gefahrenmitteilung
1 Meldungen
Verdacht auf Trinkwasserverunreinigung - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
15:48
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Bei einer routinemaßig erfolgten Probe kam es in einem Stadtteil zu dem Verdacht auf
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
-Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
-Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam
über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines
Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
-Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum
Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
-Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere
Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
08.07.2025
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Evakuierung aufgrund eines Bombenfundes im Norden der Stadt - Ettlingen-Stadt (siehe Warnbereich)
01:04
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Evakuierung aufgrund eines Bombenfundes im Norden der Stadt - Ettlingen-Stadt (siehe Warnbereich)" vom 08.07.2025 01:03:09 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Evakuierungsanweisung ist aufgehoben!
Rückführung von den Notunterkünften:
Sie können zurück an Ihren Wohnort.
Gehen Sie zu Fuß oder nutzen Sie den eingerichteten Busshuttleverkehr.
Dieser ist von den Notunterkünften bis an die Bushaltestelle Huttenkreuzstraße beim REWE-Markt eingerichtet.
Die Evakuierungsanweisung ist aufgehoben!
Rückführung von den Notunterkünften:
Sie können zurück an Ihren Wohnort.
Gehen Sie zu Fuß oder nutzen Sie den eingerichteten Busshuttleverkehr.
Dieser ist von den Notunterkünften bis an die Bushaltestelle Huttenkreuzstraße beim REWE-Markt eingerichtet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
07.07.2025
1 Meldungen
DE-BW-KA-W138
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Evakuierung aufgrund eines Bombenfundes im Norden der Stadt. - Ettlingen-Stadt (siehe Warnbereich)
20:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Die ILS Karlsruhe meldet im Auftrag des Bürgermeisteramtes Ettlingen:
Im nördlichen Teil der Stadt Ettlingen (Kernstadt) wurde eine Weltkriegsbombe gefunden.
Zur Entschärfung des Kampfmittels ist eine Evakuierung notwendig:
Evakuierungsgebiet:
Adolf-Kolping-Straße 1 – 35
Alexiusstraße 2- 24
Am Dickhäuterplatz 4
Am Lindscharren 1 -12
Camill-Siegwarth-Straße 1 – 39
Dörnigweg 1 -21
Durlacher Straße 12- 80
Erlerstraße 1 – 48
Erzbergerring 1 -24
Gottfried-Keller-Straße 1 -16
Gutleuthausstraße 2 -12
Hans-Sachs-Straße 1 – 20
Heinrich-Magnani-Straße 1 – 16
Huttenkreuzstraße 1
Karlsruher Straße 38 – 42
Lessingstraße 1 – 13
Ludwig-Erhardt-Straße 8 -20
Schumacherstraße 2 -36
Vogelsangweg 8 -14
Willy-Brandt-Straße 6 – 12 e
Der genaue Evakuierungsradius bzw. Evakuierungsbereich ist auf der Website der Stadt Ettlingen (https://www.ettlingen.de/informieren/aktuelles/pressemeldungen/bobmenfund) ersichtlich.
Evakuierungszeitraum:
Verlassen Sie ab sofort den Evakuierungsbereich.
Prüfen Sie zunächst ob Sie bei Freunden oder Verwandten unterkommen können.
Wenn dies nicht möglich ist, stehen Notunterkünfte zur Verfügung.
Anfahrt an die Notunterkünfte:
Bitte fahren Sie die Notunterkünfte nicht mit dem privaten PKW an.
Gehen Sie zu Fuß oder nutzen Sie den eingerichteten Busshuttleverkehr.
Dieser ist an der Bushaltestelle Huttenkreuzstraße beim REWE-Markt eingerichtet.
Notunterkünfte:
Stadthalle Ettlingen, Friedrichstraße 14
Albauhalle Ettlingen, Middelkerkerstraße 1-5
Bürgerhalle Ettlingenweier, Dorfwiesenstraße 1
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie unter folgender
Telefonnummer Kontakt auf: 07243 101 333 oder 07243 101 380
Im Evakuierungsgebiet besteht eine Gefahr für die Bevölkerung.
Die Evakuierung wird polizeilich durchgesetzt.
Im nördlichen Teil der Stadt Ettlingen (Kernstadt) wurde eine Weltkriegsbombe gefunden.
Zur Entschärfung des Kampfmittels ist eine Evakuierung notwendig:
Evakuierungsgebiet:
Adolf-Kolping-Straße 1 – 35
Alexiusstraße 2- 24
Am Dickhäuterplatz 4
Am Lindscharren 1 -12
Camill-Siegwarth-Straße 1 – 39
Dörnigweg 1 -21
Durlacher Straße 12- 80
Erlerstraße 1 – 48
Erzbergerring 1 -24
Gottfried-Keller-Straße 1 -16
Gutleuthausstraße 2 -12
Hans-Sachs-Straße 1 – 20
Heinrich-Magnani-Straße 1 – 16
Huttenkreuzstraße 1
Karlsruher Straße 38 – 42
Lessingstraße 1 – 13
Ludwig-Erhardt-Straße 8 -20
Schumacherstraße 2 -36
Vogelsangweg 8 -14
Willy-Brandt-Straße 6 – 12 e
Der genaue Evakuierungsradius bzw. Evakuierungsbereich ist auf der Website der Stadt Ettlingen (https://www.ettlingen.de/informieren/aktuelles/pressemeldungen/bobmenfund) ersichtlich.
Evakuierungszeitraum:
Verlassen Sie ab sofort den Evakuierungsbereich.
Prüfen Sie zunächst ob Sie bei Freunden oder Verwandten unterkommen können.
Wenn dies nicht möglich ist, stehen Notunterkünfte zur Verfügung.
Anfahrt an die Notunterkünfte:
Bitte fahren Sie die Notunterkünfte nicht mit dem privaten PKW an.
Gehen Sie zu Fuß oder nutzen Sie den eingerichteten Busshuttleverkehr.
Dieser ist an der Bushaltestelle Huttenkreuzstraße beim REWE-Markt eingerichtet.
Notunterkünfte:
Stadthalle Ettlingen, Friedrichstraße 14
Albauhalle Ettlingen, Middelkerkerstraße 1-5
Bürgerhalle Ettlingenweier, Dorfwiesenstraße 1
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie unter folgender
Telefonnummer Kontakt auf: 07243 101 333 oder 07243 101 380
Im Evakuierungsgebiet besteht eine Gefahr für die Bevölkerung.
Die Evakuierung wird polizeilich durchgesetzt.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Verlassen Sie sofort das betroffene Gebiet.
Nehmen Sie nur das Notwendigste mit, insbesondere Ausweise und Bargeld.
Sollten Sie Hilfe beim Verlassen Ihrer Wohnung benötigen, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Stadt unter der angegebenen Telefonnummer auf.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
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