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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
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21.03.2026
1 Meldungen
DE-TH-G-W109
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Information der unteren Wasserbehörde - Landkreis Greiz
07:53
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Greiz
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Information der unteren Wasserbehörde - Landkreis Greiz " vom 19.03.2026 22:46:38 gesendet durch Zentrale Leitstelle Gera. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Großbrandes in Zeulenroda- Triebes, kann es zu Verunreinigungen der Gewässer Triebes, Weida sowie im weiteren Verlauf der Weißen Elster kommen. Gemeingebrauch und Gewässerbenutzungen können dadurch beeinträchtigt werden.
Aufgrund eines Großbrandes in Zeulenroda- Triebes, kann es zu Verunreinigungen der Gewässer Triebes, Weida sowie im weiteren Verlauf der Weißen Elster kommen. Gemeingebrauch und Gewässerbenutzungen können dadurch beeinträchtigt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
20.03.2026
9 Meldungen
DE-BW-RT-SE050
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Gebäudebrand - Gemeinde Bermatingen
16:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bermatingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gebäudebrand - Gemeinde Bermatingen" vom 20.03.2026 14:15:26 gesendet durch Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Berufsfeuerwehr Reutlingen.. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Gebäudebrandes mit starker Rauchentwicklung wird die Bevölkerung in Bermatingen gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Aufgrund eines Gebäudebrandes mit starker Rauchentwicklung wird die Bevölkerung in Bermatingen gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Gebäudebrand - Gemeinde Bermatingen
14:15
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bermatingen
Aufgrund eines Gebäudebrandes mit starker Rauchentwicklung wird die Bevölkerung in Bermatingen gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Gebäudebrand - Gemeinde Bematingen
14:02
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Bematingen
Aufgrund eines Gebäudebrandes mit starker Rauchentwicklung wird die Bevölkerung in Bermatingen gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Lüftungs- und Klimaanlagen sollen nach Möglichkeit abgeschaltet werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-BW-PF-W024
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
11:16
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Handhabung: Mindestens 3 Minuten sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten abkühlen lassen (Vorsicht! Verbrühungsgefahr!).
DE-BY-RO-W136
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
10:25
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
09:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeinde Großkarolinenfeld und Schechen
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Gemeinden Großkarolinenfeld und Schechen, Ortsteile Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle, Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Trinken Sie nur Mineralwasser aus der Flasche.
DE-TH-G-W109
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Großbrand Deponie - Zeulenroda
10:39
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zeulenroda
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand Deponie - Zeulenroda" vom 20.03.2026 07:08:14 gesendet durch Zentrale Leitstelle Gera. Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Zentralen Leitstelle Gera
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu geringer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Es folgt eine wichtige Information der Zentralen Leitstelle Gera
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu geringer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand Deponie - Zeulenroda
07:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zeulenroda
Es folgt eine wichtige Information der Zentralen Leitstelle Gera
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu geringer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu geringer Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
19.03.2026
15 Meldungen
DE-TH-G-W109
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Information der unteren Wasserbehörde - Landkreis Greiz
22:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Greiz
Aufgrund eines Großbrandes in Zeulenroda- Triebes, kann es zu Verunreinigungen der Gewässer Triebes, Weida sowie im weiteren Verlauf der Weißen Elster kommen. Gemeingebrauch und Gewässerbenutzungen können dadurch beeinträchtigt werden.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand Deponie - Zeulenroda
17:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zeulenroda
Es folgt eine wichtige Information der Zentralen Leitstelle Gera
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu starker Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Aufgrund eines Großbrandes auf einer Deponie, kommt es zu starker Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Großbrand Deponie - Zeulenroda
07:29
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Zeulenroda
Es folgt eine wichtige Information der Zentralen Leitstelle Gera
Aufgrund eines Großbrandes auf Deponie, kommt es zu starker Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Aufgrund eines Großbrandes auf Deponie, kommt es zu starker Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
DE-BY-N-SE137
3 Meldungen
Gefahreninformation
3 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
19:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt" vom 19.03.2026 18:52:05 gesendet durch Leitstelle Nürnberg. Die Warnung ist aufgehoben.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt" vom 19.03.2026 18:52:05 gesendet durch Leitstelle Nürnberg. Die Warnung ist aufgehoben
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt" vom 19.03.2026 18:52:05 gesendet durch Leitstelle Nürnberg. Die Warnung ist aufgehoben
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Starke Rauchentwicklung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
18:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
Durch einen Gebäudebrand in Heßdorf / Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt es zu einer starken Rauch- und Geruchsbelästigung!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Starke Rauchentwikclung durch einen Gebäudebrand - Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
18:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
Durch einen Gebäudebrand in Heßdorf / Landkreis Erlangen-Höchstadt kommt es zu einer starken Rauch- und Geruchsbelästigung!
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
DE-RP-LD-SE117
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Entwarnung: Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim
16:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landau-Mörzheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Störung Wasserversorgung - Landau-Mörzheim" vom 02.02.2026 13:12:20 gesendet durch Integrierte Leitstelle Landau. Die Warnung ist aufgehoben.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Trinkwasserdesinfektion Rohrbach: Auch Wasser für Mörzheim wird aktuell gechlort.
Rohrbach wird aktuell über die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Trinkwasser versorgt, das durch den Ort Göcklingen und Mörzheim geleitet wird. Auch das in Mörzheim bezogene Wasser wird bereits durch die Verbandsgemeindewerke Landau-Land mit Chlor desinfiziert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorg werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Sobald der Wasserbezug aus Göcklingen für Rohrbach und somit die Chlorung wiedereingestellt wird, werden wir dies bekannt geben.
Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die EnergieSüdwest Netz GmbH unter Telefon 06341/ 289 0 gerne Auskunft.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
DE-BY-HO-W142
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenen Probealarme - Stadt Arzberg und Gemeindegebiet
13:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Arzberg und Gemeindegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarme - Stadt Arzberg und Gemeindegebiet" vom 19.03.2026 09:51:47 gesendet durch Integrierte Leitstelle Hochfranken. Die Warnung ist aufgehoben.
Sirenentest abgeschlossen
Sirenentest abgeschlossen
Es besteht keine Gefahr.
Sirenen Probealarme - Stadt Arzberg und Gemeindegebiet
09:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Stadt Arzberg und Gemeindegebiet
Sirenentest - keine Gefahrenlage - neue Sirenen werden in Betrieb genommen und getestet
Es besteht keine Gefahr.
DE-BW-HN-W045
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Kreisweiter Test der Warnsysteme - Landkreis Heilbronn - Landkreis Heilbronn
11:20
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Heilbronn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweiter Test der Warnsysteme - Landkreis Heilbronn - Landkreis Heilbronn" vom 19.03.2026 10:52:42 gesendet durch Landkreis Heilbronn Bevölkerungsschutz. Die Warnung ist aufgehoben.
Im Landkreis Heilbronn findet heute der regelmäßige Test der Warnsysteme statt. Hierzu wird um 11:00
Uhr das Sirenensignal "Probealarm", ein 12 Sekunden langer Dauerton, ausgelöst. Es folgt das
Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung", ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Der Funktionstest wird mit einem erneuten Dauerton beendet. Die Funktion "CellBroadcast" ist vom Test
ausgenommen.
Im Landkreis Heilbronn findet heute der regelmäßige Test der Warnsysteme statt. Hierzu wird um 11:00
Uhr das Sirenensignal "Probealarm", ein 12 Sekunden langer Dauerton, ausgelöst. Es folgt das
Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung", ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Der Funktionstest wird mit einem erneuten Dauerton beendet. Die Funktion "CellBroadcast" ist vom Test
ausgenommen.
Es besteht keine Gefahr.
Kreisweiter Test der Warnsysteme - Landkreis Heilbronn - Landkreis Heilbronn
10:52
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Landkreis Heilbronn
Im Landkreis Heilbronn findet heute der regelmäßige Test der Warnsysteme statt. Hierzu wird um 11:00
Uhr das Sirenensignal "Probealarm", ein 12 Sekunden langer Dauerton, ausgelöst. Es folgt das
Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung", ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Der Funktionstest wird mit einem erneuten Dauerton beendet. Die Funktion "CellBroadcast" ist vom Test
ausgenommen.
Uhr das Sirenensignal "Probealarm", ein 12 Sekunden langer Dauerton, ausgelöst. Es folgt das
Sirenensignal "Warnung der Bevölkerung", ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
Der Funktionstest wird mit einem erneuten Dauerton beendet. Die Funktion "CellBroadcast" ist vom Test
ausgenommen.
Es besteht keine Gefahr.
DE-SH-KI-SE099
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Groß Vollstedt
09:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Groß Vollstedt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Groß Vollstedt" vom 19.03.2026 05:54:37 gesendet durch Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
In Groß Vollstedt , Kreis Rendsburg-Eckernförde, werden die Bewohner im Bereich der Dorfstrasse aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
In Groß Vollstedt , Kreis Rendsburg-Eckernförde, werden die Bewohner im Bereich der Dorfstrasse aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Es besteht keine Gefahr.
Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Groß Vollstedt
05:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Groß Vollstedt
In Groß Vollstedt , Kreis Rendsburg-Eckernförde, werden die Bewohner im Bereich der Dorfstrasse aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Es besteht keine Gefahr.
DE-BW-BC-W124
2 Meldungen
Gefahreninformation
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchentwicklung durch Brandeinsatz - Warthausen / Biberach an der Riß
08:34
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Warthausen / Biberach an der Riß
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Brandeinsatz - Warthausen / Biberach an der Riß" vom 19.03.2026 07:34:59 gesendet durch Integrierte Leitstelle Biberach. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Brandeinsatzes kommt es aktuell zu einer verstärkten Rauchentwicklung.
Aufgrund eines Brandeinsatzes kommt es aktuell zu einer verstärkten Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchentwicklung durch Brandeinsatz - Warthausen / Biberach an der Riß
07:35
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Warthausen / Biberach an der Riß
Aufgrund eines Brandeinsatzes kommt es aktuell zu einer verstärkten Rauchentwicklung.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
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