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29.09.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Gefahreninformation
1 Meldungen
Abkochgebot - Gemeindegebiet Himmelstadt
20:14
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Betroffene Gebiete:
Gemeindegebiet Himmelstadt
Das Trinkwasser darf ab sofort und bis auf Weiteres ausschließlich in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Dies gilt für sämtliche Anwendungen mit direktem Kontakt zum menschlichen Körper – insbesondere beim Trinken, Kochen, Zubereiten von Speisen sowie bei der Reinigung von Lebensmitteln und Küchenutensilien.
Das Abkochgebot darf nur vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Hierfür ist ein Nachweis einer wirksamen Chlordesinfektion (s.2.) erforderlich
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
16.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
15:50
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau" vom 16.06.2025 15:48:08 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
13.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main - Lohr - Steinbach
11:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach" vom 05.06.2025 16:17:19 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
06.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
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Abkochgebot für Trinkwasser im Gemündener Ortsteil Schönau - Gemünden, Ortsteil Schönau
16:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart im Gemündener Ortsteil Schönau
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Im Trinkwassernetz des Gemündener Gemeindeteils Schönau wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Schönau an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Gemündener Gemeindeteil Schönau (die Stadt Gemünden oder andere Gemeindeteile Gemündens sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
05.06.2025
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
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Abkochgebot Trinkwasser im Lohrer Stadtteil Steinbach - Landkreis Main-Spessart - Lohr - Steinbach
16:17
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Trinkwassernetz des Lohrer Stadtteils Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser in Steinbach an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Die Stadtwerke Lohr richten eine Chlordesinfektion ein.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
den Lohrer Stadtteil Steinbach (andere Stadtteile Lohrs sind davon nicht betroffen).
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Wir informieren, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
13.03.2025
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Landesweit einheitlicher Probealarm 2025 - Würzburg
11:47
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Würzburg" vom 13.03.2025 11:15:09 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm 2025mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2025 ist hiermit beendet.
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm 2025mit einer Probewarnung für alle Warnmittel statt. Der landesweit einheitliche Probealarm 2025 ist hiermit beendet.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Landesweit einheitlicher Probealarm - Probewarnung - Würzburg
11:15
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
In Bayern findet heute der landesweit einheitliche Probealarm mit einer Probewarnung statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Es besteht keine Gefahr.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
05.03.2025
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: starke Rauchentwicklung im Ortsteil Heidingsfeld - Würzburg-Heidingsfeld
20:10
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "starke Rauchentwicklung im Ortsteil Heidingsfeld - Würzburg-Heidingsfeld" vom 05.03.2025 18:22:59 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
starke Rauchentwicklung im Ortsteil Heidingsfeld - Würzburg-Heidingsfeld
18:23
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
29.11.2024
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinba - 97816 Lohr-Steinbach
11:43
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach - 97816 Lohr-Steinbach" vom 22.11.2024 12:28:23 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Abkochgebot in 97816 Lohr-Steinbach aufgrund von Enterokokken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.
Das Abkochgebot in 97816 Lohr-Steinbach aufgrund von Enterokokken wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben ist. Die Desinfektionsmaßnahmen werden weiterhin fortgesetzt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
22.11.2024
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach - 97816 Lohr-Steinbach
12:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Ortsnetz Lohr-Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
Abkochgebot an.
Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
→ Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
→ Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
→ Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser .
→ Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
08.10.2024
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Entwarnung: Erhebliche Rauchentwicklung durch Brand in der Innenstadt von Markthei - Marktheidenfeld
11:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhebliche Rauchentwicklung durch Brand in der Innenstadt von Marktheidenfeld - Marktheidenfeld" vom 08.10.2024 09:28:42 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand im Innenstadtbereich von Marktheidenfeld kommt es aktuell zu einer erheblichen Rauchentwicklung.
Durch einen Brand im Innenstadtbereich von Marktheidenfeld kommt es aktuell zu einer erheblichen Rauchentwicklung.
Es besteht keine Gefahr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Erhebliche Rauchentwicklung durch Brand in der Innenstadt von Marktheidenfeld - Marktheidenfeld
09:28
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Brand im Innenstadtbereich von Marktheidenfeld kommt es aktuell zu einer erheblichen Rauchentwicklung.
Es besteht keine Gefahr.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Schließen Sie alle Fenster und Türen.
Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
29.04.2024
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
10:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen " vom 25.04.2024 16:32:38 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
25.04.2024
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Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
16:32
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für:
Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint)
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
14.03.2024
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Entwarnung: PROBEALARMIERUNG - Würzburg
11:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "PROBEALARMIERUNG - Würzburg" vom 14.03.2024 11:00:19 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es handelt sich um eine Probealarmierung. Im Zuge des Landesweiten einheitlichen Probealarms wird das Warnsystem getestet.
PROBEALARM!
Es handelt sich um eine Probealarmierung. Im Zuge des Landesweiten einheitlichen Probealarms wird das Warnsystem getestet.
PROBEALARM!
Es besteht keine Gefahr.
PROBEALARMIERUNG - Würzburg
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es handelt sich um eine Probealarmierung. Im Zuge des Landesweiten einheitlichen Probealarms wird das Warnsystem getestet.
PROBEALARM!
PROBEALARM!
Es besteht keine Gefahr.
08.09.2023
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkre - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
09:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein" vom 25.08.2023 13:05:39 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein ist ab sofort aufgehoben
Das Abkochgebot für die Haushalte in Krommenthal ist ab sofort wieder aufgehoben, da die durchgeführten mikrobiologischen Beprobungen keine Auffälligkeiten im Ortsnetz zeigen. Die Chlordesinfektionsmaßnahmen werden bis auf weiteres fortgeführt und regelmäßig kontrolliert.
Hinweise für Verbraucher
• Grundsätzlich ist gechlortes Wasser gesundheitlich völlig unbedenklich.
• Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.
• Kaffee und Tee kann mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.
• Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.
• Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
25.08.2023
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Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Krommenthal, Landkreis MSP - Krommenthal der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein
13:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Krommenthal der VG Partenstein weist
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Coliforme Bakterien“ sowie
„Escherichia Coli“ „Enterokokken“ und „Clostridium perfringens“ auf. Das Trinkwasser wird
derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die
Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Trinken Sie kein Leitungswasser.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen
des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über
mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus
praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von
Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als
Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der
Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne
Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für das gesamte Ortsnetz in Krommenthal.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die Unannehmlichkeiten und
bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das
Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche
Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
14.08.2023
1 Meldungen
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Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arn - Binsfeld
14:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein - Binsfeld" vom 08.08.2023 09:45:57 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
08.08.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot für Trinkwasser für den Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein - Binsfeld
09:45
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Ortsteil Binsfeld in der Stadt Arnstein weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
WICHTIG: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
04.07.2023
1 Meldungen
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1 Meldungen
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1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
15:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld" vom 30.06.2023 10:38:38 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
01.07.2023
2 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung - Würzburg, Versbach
20:00
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung - Würzburg, Versbach" vom 01.07.2023 19:29:39 gesendet durch LS Würzburg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand in Versbach Griesäckerstraße kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Durch einen Brand in Versbach Griesäckerstraße kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Fenster und Türe geschlossen halten
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Fenster und Türe geschlossen halten
Starke Rauchentwicklung - Würzburg, Versbach
19:29
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Durch einen Brand in Versbach Griesäckerstraße kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Fenster und Türe geschlossen halten
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Fenster und Türe geschlossen halten
30.06.2023
1 Meldungen
DE-BY-WUE-W164
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Allgemein
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Abkochgebot für Trinkwasser - Versorgungsgebiet Wachengrund / Wassergruppe Marktheidenfeld
10:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Wachengrund des Zweckverbandes Wassergruppe Marktheidenfeld weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich der Parameter "Coliforme Bakterien sowie Escherichia Coli" auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
• Gemeinde Hafenlohr mit Windheim
• Stadt Rothenfels mit Bergrothenfels
• Stadt Marktheidenfeld: Ortsteile Marienbrunn und Glasofen sowie Teilbereiche der Stadt Marktheidenfeld:
An der Mainleite, Akazienweg, Edith-Stein-Straße, Eugen-Büttner-Straße, Erlenstraße, Am
Seitenberg, Waldstraße, Jägerstraße, Stauffenbergring, Goerdeler Ring, Dietrich-
Bonhoeffer-Straße, Alfred-Delp-Straße, Julius-Leber-Straße, Adam-Stegerwald-Straße, Jakob-Kaiser-Straße, Matthias-Ehrenfried-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Gewerbegebiet Dillberg, Bahnhofstraße, Altfelder Straße, Ulrich-Willer-Straße (oberhalb Fichtenstraße), Georg-Mayr-Straße 1, 2 und 4 sowie Brückenstraße 8.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
- Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
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