Keine amtliche Warnung. Der Gefahrenmonitor wertet öffentliche NINA-Warnfeeds unabhängig aus – kein Ersatz für warnung.bund.de oder die NINA-App.
Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 16:57:38
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12.05.2022
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Entwarnung zum Probealarm zur Warnung der Bevölkerung
12:06
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm zur Warnung der Bevölkerung" vom 12.05.2022 10:59:55 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Probealarm für die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie der Stadt Rosenheim:
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Probealarm für die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie der Stadt Rosenheim:
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
Probealarm zur Warnung der Bevölkerung
10:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Probealarm für die Landkreise Rosenheim und Miesbach sowie der Stadt Rosenheim:
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Dies ist eine Warnung anlässlich des regelmäßigen Probealarms in Bayern.
Es besteht keine Gefahr! Es handelt sich um eine Probewarnung!
Über NINA oder andere Warn-Apps erhalten Sie wichtige Warnmeldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel für Unwetter, Hochwasser oder einem Großbrand.
Weitere Informationen zum Probealarm und den voraussichtlich teilnehmenden Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind auf der Homepage des Innenministeriums unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.
Bitte informieren Sie weitere Bürgerinnen und Bürger über die mögliche Nutzung der Warn-App NINA.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Es besteht kein Handlungsbedarf.
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04.04.2022
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung vor hoher / sehr hoher Waldbrandgefahr
15:18
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor hoher / sehr hoher Waldbrandgefahr" vom 25.03.2022 10:51:55 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim warnen vor hoher, teils sehr hoher Waldbrandgefahr.
Das Anzünden von Daxenfeuern ist gemäß § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten!
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim warnen vor hoher, teils sehr hoher Waldbrandgefahr.
Das Anzünden von Daxenfeuern ist gemäß § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Vermeiden Sie offenes Feuer im Freien, lassen Sie keine Glasflaschen o.ä. liegen, vermeiden Sie das Rauchen in Waldgebieten.
Vermeiden Sie offenes Feuer im Freien, lassen Sie keine Glasflaschen o.ä. liegen, vermeiden Sie das Rauchen in Waldgebieten.
25.03.2022
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Warnung vor hoher / sehr hoher Waldbrandgefahr
10:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim warnen vor hoher, teils sehr hoher Waldbrandgefahr.
Das Anzünden von Daxenfeuern ist gemäß § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten!
Das Anzünden von Daxenfeuern ist gemäß § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten!
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Vermeiden Sie offenes Feuer im Freien, lassen Sie keine Glasflaschen o.ä. liegen, vermeiden Sie das Rauchen in Waldgebieten.
Vermeiden Sie offenes Feuer im Freien, lassen Sie keine Glasflaschen o.ä. liegen, vermeiden Sie das Rauchen in Waldgebieten.
15.11.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochverfügung: Trinkwasserverunreinigung im Bereich Pfaffing und Albaching
11:31
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochverfügung: Trinkwasserverunreinigung im Bereich Pfaffing und Albaching" vom 08.11.2021 16:46:46 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Nachdem gestern (14.11.2021) eine wirksame Chlorkonzentration in allen Teilen des Netzes der Wasserversorgung der Verwaltungsgemeinschaft nachgewiesen wurde, wurde heute (15.11.2021) vom Gesundheitsamt Rosenheim die Abkochverfügung aufgehoben.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wird voraussichtlich noch zwei Wochen fortgesetzt.
Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 08076-9198-35 zur Verfügung.
Weitere Informationen auch auf den Web-Seiten www.pfaffing.de und www.albaching.de.
Nachdem gestern (14.11.2021) eine wirksame Chlorkonzentration in allen Teilen des Netzes der Wasserversorgung der Verwaltungsgemeinschaft nachgewiesen wurde, wurde heute (15.11.2021) vom Gesundheitsamt Rosenheim die Abkochverfügung aufgehoben.
Die Chlorung des Trinkwassernetzes wird voraussichtlich noch zwei Wochen fortgesetzt.
Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 08076-9198-35 zur Verfügung.
Weitere Informationen auch auf den Web-Seiten www.pfaffing.de und www.albaching.de.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
08.11.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochverfügung: Trinkwasserverunreinigung im Bereich Pfaffing und Albaching
16:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
In der Wasserversorgung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing wurden bei einer routinemäßigen Beprobung „Enterokokken“ nachgewiesen. In der Gesamtbeurteilung der Lage hat das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim zum Schutz der Bevölkerung heute (08.11.2021) entschieden eine Chlorung anzuordnen. Bis diese wirksam ist muss abgekocht werden.
In Pfaffing und Albaching muss Trinkwasser wie folgt abgekocht werden.
Das Wasser für folgende Zwecke:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder
aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
einmal sprudelnd Aufkochen (~100 °C) mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von ca. 10 Minuten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Chlorung beginnt morgen Früh und ist bis auf weiteres aufrecht zu erhalten. Das Leitungsnetz gilt als desinfiziert, wenn im gesamten Netz mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser nachgewiesen werden.
Es wurden am 04.November insgesamt vier Proben genommen. Dabei wurden in einer Probe (Hochbehälter Kammer 1) Enterokokken (1 KBE/100 ml) entdeckt. Die drei weiteren Proben, Kammer 2 des Hochbehälters, der Brunnen 3 und die Grundschule waren ohne Beanstandung.
Die Klärung der Ursache übernimmt der örtliche Betreiber der Wasserversorgung.
Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 08076-9198-35 zur Verfügung.
In Pfaffing und Albaching muss Trinkwasser wie folgt abgekocht werden.
Das Wasser für folgende Zwecke:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder
aufbewahrt werden, es sei denn es werden Geschirrspülmaschinen verwendet
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
einmal sprudelnd Aufkochen (~100 °C) mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von ca. 10 Minuten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Chlorung beginnt morgen Früh und ist bis auf weiteres aufrecht zu erhalten. Das Leitungsnetz gilt als desinfiziert, wenn im gesamten Netz mindestens 0,1 Milligramm Chlor pro Liter Wasser nachgewiesen werden.
Es wurden am 04.November insgesamt vier Proben genommen. Dabei wurden in einer Probe (Hochbehälter Kammer 1) Enterokokken (1 KBE/100 ml) entdeckt. Die drei weiteren Proben, Kammer 2 des Hochbehälters, der Brunnen 3 und die Grundschule waren ohne Beanstandung.
Die Klärung der Ursache übernimmt der örtliche Betreiber der Wasserversorgung.
Für Rückfragen stehen wir unter der Telefonnummer 08076-9198-35 zur Verfügung.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
30.08.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Landkreis Rosenheim: Verunreinigung Trinkwasser - Wasserbeschaffungsverband Degerndorf - Inn
12:49
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landkreis Rosenheim: Verunreinigung Trinkwasser - Wasserbeschaffungsverband Degerndorf - Inn " gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die in der letzten Zeit niedergegangenen starken Regenfälle haben das Trinkwasser aus dem Quellgebiet „Förchenbachtal“ verunreinigt.
Von dieser Verunreinigung betroffen sind alle Wasserabnehmer der Gemeinden Brannenburg, Degerndorf, Raubling und Flintsbach.
Die Abnehmer werden aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens 10 Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten.
Diese Aufforderung gilt bis auf Widerruf.
Außerdem sind alle Zapfstellen, die mit dem Wasser aus der Anlage gespeist werden, mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ kenntlich und für Kinder unzugänglich zu machen.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf – Tel. 08034 7479 – zur Verfügung.
Die in der letzten Zeit niedergegangenen starken Regenfälle haben das Trinkwasser aus dem Quellgebiet „Förchenbachtal“ verunreinigt.
Von dieser Verunreinigung betroffen sind alle Wasserabnehmer der Gemeinden Brannenburg, Degerndorf, Raubling und Flintsbach.
Die Abnehmer werden aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens 10 Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten.
Diese Aufforderung gilt bis auf Widerruf.
Außerdem sind alle Zapfstellen, die mit dem Wasser aus der Anlage gespeist werden, mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ kenntlich und für Kinder unzugänglich zu machen.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf – Tel. 08034 7479 – zur Verfügung.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
23.08.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Landkreis Rosenheim: Verunreinigung Trinkwasser - Wasserbeschaffungsverband Degerndorf - Inn
16:47
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Die in der letzten Zeit niedergegangenen starken Regenfälle haben das Trinkwasser aus dem Quellgebiet „Förchenbachtal“ verunreinigt.
Von dieser Verunreinigung betroffen sind alle Wasserabnehmer der Gemeinden Brannenburg, Degerndorf, Raubling und Flintsbach.
Die Abnehmer werden aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens 10 Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten.
Diese Aufforderung gilt bis auf Widerruf.
Außerdem sind alle Zapfstellen, die mit dem Wasser aus der Anlage gespeist werden, mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ kenntlich und für Kinder unzugänglich zu machen.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf – Tel. 08034 7479 – zur Verfügung.
Von dieser Verunreinigung betroffen sind alle Wasserabnehmer der Gemeinden Brannenburg, Degerndorf, Raubling und Flintsbach.
Die Abnehmer werden aufgefordert, Wasser nur abgekocht zu verwenden, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens 10 Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten.
Diese Aufforderung gilt bis auf Widerruf.
Außerdem sind alle Zapfstellen, die mit dem Wasser aus der Anlage gespeist werden, mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ kenntlich und für Kinder unzugänglich zu machen.
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen der Wasserbeschaffungsverband Degerndorf – Tel. 08034 7479 – zur Verfügung.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
02.08.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Warnung bei Aufenthalt im Freien und Verkehrsbeeinträchtigungen
07:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung bei Aufenthalt im Freien und Verkehrsbeeinträchtigungen" gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Halfing, Höslwang und Amerang.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen und Verkehrbeeinträchtigungen kommen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte bzw. der Verkehrslenkung vor Ort.
Halfing, Höslwang und Amerang.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen und Verkehrbeeinträchtigungen kommen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte bzw. der Verkehrslenkung vor Ort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
28.07.2021
2 Meldungen
DE-BY-RO-W136
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Warnung bei Aufenthalt im Freien und Verkehrsbeeinträchtigungen
20:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Halfing, Höslwang und Amerang.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen und Verkehrbeeinträchtigungen kommen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte bzw. der Verkehrslenkung vor Ort.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen und Verkehrbeeinträchtigungen kommen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte bzw. der Verkehrslenkung vor Ort.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Warnung vor Aufenthalt im Freien
15:50
Schweregrad:
Extreme
Dringlichkeit:
Immediate
Der Landkreis Rosenheim warnt vor dem Aufenthalt im Freien in folgenden Gemeinden:
Halfing, Höslwang und Amerang.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen etc. kommen.
Vermeiden Sie unter allen Umständen den Aufenthalt im Freien, Autofahrten oder Spaziergänge. Es besteht Lebensgefahr!
Insbesondere der Ortsbereich/Ortskern Halfing ist zu meiden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort.
Halfing, Höslwang und Amerang.
Aufgrund eines lokal begrenzten, aber sehr heftigen Sturmereignisses kann es im Bereich Halfing, Höslwang und Amerang weiterhin zu umstürzenden Bäumen, herabfallenden Gebäudeteilen etc. kommen.
Vermeiden Sie unter allen Umständen den Aufenthalt im Freien, Autofahrten oder Spaziergänge. Es besteht Lebensgefahr!
Insbesondere der Ortsbereich/Ortskern Halfing ist zu meiden.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr).
19.07.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG - Hochwassergefahr
07:49
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ENTWARNUNG - Hochwassergefahr" gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Landkreis Miesbach / Stadt Miesbach
Stadt Miesbach: Schopfgraben / Kleinthal; Thalerbach / Fellerbach
Es ist mit einem Anstieg des Pegels im Laufe des Tages, 18.07.2021, und mit örtlichen Ausuferungen zu rechnen.
Die Anwohner werden gebeten in den betroffenen Gebieten geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die aktuellen Pegelstände können auf der Seite: www.hnd.bayern.de abgerufen werden.
Landkreis Miesbach / Stadt Miesbach
Stadt Miesbach: Schopfgraben / Kleinthal; Thalerbach / Fellerbach
Es ist mit einem Anstieg des Pegels im Laufe des Tages, 18.07.2021, und mit örtlichen Ausuferungen zu rechnen.
Die Anwohner werden gebeten in den betroffenen Gebieten geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die aktuellen Pegelstände können auf der Seite: www.hnd.bayern.de abgerufen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
18.07.2021
1 Meldungen
DE-BY-RO-W136
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Hochwassergefahr
10:57
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Landkreis Miesbach / Stadt Miesbach
Stadt Miesbach: Schopfgraben / Kleinthal; Thalerbach / Fellerbach
Es ist mit einem Anstieg des Pegels im Laufe des Tages, 18.07.2021, und mit örtlichen Ausuferungen zu rechnen.
Die Anwohner werden gebeten in den betroffenen Gebieten geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die aktuellen Pegelstände können auf der Seite: www.hnd.bayern.de abgerufen werden.
Stadt Miesbach: Schopfgraben / Kleinthal; Thalerbach / Fellerbach
Es ist mit einem Anstieg des Pegels im Laufe des Tages, 18.07.2021, und mit örtlichen Ausuferungen zu rechnen.
Die Anwohner werden gebeten in den betroffenen Gebieten geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Die aktuellen Pegelstände können auf der Seite: www.hnd.bayern.de abgerufen werden.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Gehen Sie bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen.
Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Schon eine geringe Wasserhöhe kann die Steuerung behindern.
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