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Warnungen
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Letzte Aktualisierung: 17.06.2026 22:21:40
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02.12.2023
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Gefahr durch Schneebruch und umgestürzte Bäume - Stadt Memmingen - Memmingen
16:50
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen der starken Schneefälle der vergangenen Stunden besteht akute Schneebruchgefahr. Bitte meiden Sie den Aufenthalt in Wäldern, Park-und Grünanlagen und unter Bäumen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Verlassen Sie den Bereich umgehend.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Verlassen Sie den Bereich umgehend.
Gefahr durch Schneebruch und umgestürzte Bäume - Stadt Memmingen - Memmingen
16:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Wegen der starken Schneefälle der vergangenen Stunden besteht akute Schneebruchgefahr. Bitte meiden Sie den Aufenthalt in Wäldern, Park-und Grünanlagen und unter Bäumen.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Verlassen Sie den Bereich umgehend.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Passen Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr den Verhältnissen an.
Halten Sie Abstand zu Bäumen und Gebäuden, von denen sich Dachlawinen lösen können.
Verlassen Sie den Bereich umgehend.
03.08.2023
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Rauchgase / Rauchsäule - Stadt Weißenhorn
20:20
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase / Rauchsäule - Stadt Weißenhorn" vom 03.08.2023 20:18:33 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information des Landkreis Neu-Ulm, Stadt Weißenhorn, Feuerwehrinspektion Neu-Ulm]
Im Kreis Neu -Ulm / Stadt Weißenhorn kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Es folgt eine wichtige Information des Landkreis Neu-Ulm, Stadt Weißenhorn, Feuerwehrinspektion Neu-Ulm]
Im Kreis Neu -Ulm / Stadt Weißenhorn kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Rauchgase / Rauchsäule - Stadt Weißenhorn
19:37
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information des Landkreis Neu-Ulm, Stadt Weißenhorn, Feuerwehrinspektion Neu-Ulm]
Im Kreis Neu -Ulm / Stadt Weißenhorn kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Im Kreis Neu -Ulm / Stadt Weißenhorn kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
29.07.2023
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Sirenen-Probealarm "Warnung der Bevölkerung" im gesamten Landkreis Gün - Landkreis Günzburg
12:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Probealarm "Warnung der Bevölkerung" im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg" vom 29.07.2023 10:46:10 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr einen Funktionstest des Sirenenwarnsystems des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreisgebiet durch. Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal
„1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung:
„Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr einen Funktionstest des Sirenenwarnsystems des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreisgebiet durch. Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal
„1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung:
„Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Es besteht keine Gefahr.
Sirenen-Probealarm "Warnung der Bevölkerung" im gesamten Landkreis Günzburg - Landkreis Günzburg
10:46
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Landratsamt Günzburg führt am heutigen Samstag gegen 11:30 Uhr einen Funktionstest des Sirenenwarnsystems des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreisgebiet durch. Im Anschluss an diesen Test wird in der näheren Umgebung der Firma ARKEMA in Wasserburg und der Firma Bucher in Waldstetten eine zusätzliche Sirenenprobe stattfinden. Für beide Betriebe hat das Landratsamt Günzburg als Maßnahme des Katastrophenschutzes jeweils ein separates Sirenenwarnsystem eingerichtet. Auch hierfür ist die ordnungsgemäße Funktion dieser Einrichtung regelmäßig zu erproben.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal
„1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung:
„Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal
„1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung:
„Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Es besteht keine Gefahr.
15.07.2023
3 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
3 Meldungen
Allgemein
3 Meldungen
Entwarnung: Großbrand im Stadtgebiet Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
08:57
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand im Stadtgebiet Günzburg - Stadtgebiet Günzburg" vom 15.07.2023 05:09:15 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Brand in der Innenstadt von Günzburg unter Kontrolle. Die Gefahr durch Rauchgase für die Bevölkerung besteht nicht mehr.
Brand in der Innenstadt von Günzburg unter Kontrolle. Die Gefahr durch Rauchgase für die Bevölkerung besteht nicht mehr.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand im Stadtgebiet Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
05:09
Schweregrad:
Severe
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Brandes kommt es in der Innenstadt von Günzburg zu einer starken Rauchentwicklung. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und stellen Sie vorhandene Klimaanlagen und Lüftungsanlagen ab. Halten Sie sich nicht unnötig im Freien auf und achten Sie auf weitere Durchsagen oder Meldungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Großbrand im Stadtgebiet Günzburg - Stadtgebiet Günzburg
05:03
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund eines Brandes kommt es in der Innenstadt von Günzburg zu einer starken Rauchentwicklung. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen und stellen Sie vorhandene Klimaanlagen und Lüftungsanlagen ab. Halten Sie sich nicht unnötig im Freien auf und achten Sie auf weitere Durchsagen oder Meldungen.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
17.05.2023
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)
07:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)" vom 21.04.2023 11:47:09 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
21.04.2023
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot ab Montag, 24.April 2023 - Gemeinde Bibertal (Alle Ortsteile)
11:47
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Aufgrund der Beendigung der Desinfektion des Trinkwassers mit Chlorbleichlauge/Chlordioxid muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme. In den folgenden Tagen werden mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt. Wenn keine Befunde vorliegen wird das Abkochgebot vom LRA Günzburg wieder aufgehoben.
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Auflösen von Medi-kamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Reinigen offener Wunden.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschrän-kungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfoh-len, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
09.03.2023
4 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: ENTWARNUNG - Probealarm in Memmingen - Stadt Memmingen
11:12
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Probealarm in Memmingen - Stadt Memmingen" vom 09.03.2023 10:59:10 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Memmingen
ENTWARNUNG - Im Stadtgebiet Memmingen findet zurzeit ein PROBEALARM statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Memmingen
ENTWARNUNG - Im Stadtgebiet Memmingen findet zurzeit ein PROBEALARM statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Landesweiter Warntag am 09.03. Überprüfung der Sirenenwarnsysteme und - Landkreis Neu-Ulm
11:08
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Landesweiter Warntag am 09.03. Überprüfung der Sirenenwarnsysteme und der WarnApp - Landkreis Neu-Ulm" vom 09.03.2023 10:33:02 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Heute um 11 Uhr findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Hierzu wird ein Heulton von einer Minute Dauer erklingen. Der Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP).
Heute um 11 Uhr findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Hierzu wird ein Heulton von einer Minute Dauer erklingen. Der Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP).
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Probealarm in Memmingen - Stadt Memmingen
10:59
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Memmingen
Im Stadtgebiet Memmingen findet zurzeit ein PROBEALARM statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Im Stadtgebiet Memmingen findet zurzeit ein PROBEALARM statt.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Es besteht keine Gefahr.
Landesweiter Warntag am 09.03. Überprüfung der Sirenenwarnsysteme und der WarnApp - Landkreis Neu-Ulm
10:33
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Heute um 11 Uhr findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Hierzu wird ein Heulton von einer Minute Dauer erklingen. Der Probealarm dient dazu, die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen und die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP).
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird gegen 11:00 Uhr zentral für ganz Bayern die an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel und Warnmultiplikatoren auslösen (dies umfasst insbesondere Cell Broadcast sowie die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP).
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
29.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Günzburg
09:44
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Günzburg" vom 18.07.2022 12:48:29 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird der Landkreis Günzburg bis auf Weiteres in den Warnstufen 1-3 eingestuft. Erhöhte Vorsicht bleibt geboten.
Im Landkreis Günzburg besteht weiterhin auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Die aktuelle Wetterprognose sagt eine weitere Hitzewelle und damit wieder erhöhte Waldbrandgefahr voraus.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird der Landkreis Günzburg bis auf Weiteres in den Warnstufen 1-3 eingestuft. Erhöhte Vorsicht bleibt geboten.
Im Landkreis Günzburg besteht weiterhin auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Die aktuelle Wetterprognose sagt eine weitere Hitzewelle und damit wieder erhöhte Waldbrandgefahr voraus.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
26.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
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Bombenfund in Leipheim : Entschärfung am Mittwoch 27.07. zwischen 07.30 - 11.00 Uhr
15:07
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Am Dienstagvormittag wurde auf dem Areal Pro in der Gustav-Stresemann-Straße bei Baggerarbeiten eine amerikanische Fliegerbombe aus dem letzten Weltkrieg mit 68 kg Explosivmasse aufgefunden.
Nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst soll die Bombe am morgigen Mittwochvormittag – 27.07.2022 - entschärft werden.
Hierzu muss die angrenzende Bevölkerung vorsorglich den möglichen Gefahrenbereich verlassen.
Gewerbebetriebe und Baustellen müssen für den Zeitraum der Räumung ihre Arbeiten einstellen.
Betroffen sind hauptsächlich Gewerbebetriebe und lediglich in geringem Umfang Anlieger östlich der Hermann-Köhl-Straße bis einschließlich der Theodor-Heuss-Straße.
Südlich erstreckt sich der Sperrradius bis zum Straße Am Tower. Wohngebiete im nördlichen Bereich sind nicht betroffen. Alle Betroffenen werden derzeit von der Stadt Leipheim, der Gemeinde Bubesheim, sowie der Polizeiinspektion Günzburg informiert und aufgefordert, ihre Anwesen um 07:30 Uhr zu verlassen.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Güssenhalle in der Andreas-Weiß-Straße 3 als Notunterkunft geöffnet.
Die Grundschule in der Herrmann-Köhl-Straße bleibt morgen geschlossen.
Für den Verkehr muss ebenso ab 07:30 Uhr die Südumfahrung zwischen dem Kreisverkehr Bubesheimer Straße und Kreisverkehr beim Netto-Markt gesperrt werden.
Ortskundige werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Für den Schwerverkehr besteht zudem zwischen Leipheim und Günzburg keine Verbindung. Lkws werden gebeten, über die Autobahn auszuweichen. Nach derzeitiger Planung sollten die Sperrungen bis gg. 11:00 Uhr bestehen. Derzeit besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Hilfsbedürfte Personen, die den gesperrten Bereich nicht selbstständig verlassen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Günzburg unter der Rufnummer 08221/9190 zu melden.
Nach Rücksprache mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst soll die Bombe am morgigen Mittwochvormittag – 27.07.2022 - entschärft werden.
Hierzu muss die angrenzende Bevölkerung vorsorglich den möglichen Gefahrenbereich verlassen.
Gewerbebetriebe und Baustellen müssen für den Zeitraum der Räumung ihre Arbeiten einstellen.
Betroffen sind hauptsächlich Gewerbebetriebe und lediglich in geringem Umfang Anlieger östlich der Hermann-Köhl-Straße bis einschließlich der Theodor-Heuss-Straße.
Südlich erstreckt sich der Sperrradius bis zum Straße Am Tower. Wohngebiete im nördlichen Bereich sind nicht betroffen. Alle Betroffenen werden derzeit von der Stadt Leipheim, der Gemeinde Bubesheim, sowie der Polizeiinspektion Günzburg informiert und aufgefordert, ihre Anwesen um 07:30 Uhr zu verlassen.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Güssenhalle in der Andreas-Weiß-Straße 3 als Notunterkunft geöffnet.
Die Grundschule in der Herrmann-Köhl-Straße bleibt morgen geschlossen.
Für den Verkehr muss ebenso ab 07:30 Uhr die Südumfahrung zwischen dem Kreisverkehr Bubesheimer Straße und Kreisverkehr beim Netto-Markt gesperrt werden.
Ortskundige werden gebeten, den Bereich großräumig zu umfahren. Für den Schwerverkehr besteht zudem zwischen Leipheim und Günzburg keine Verbindung. Lkws werden gebeten, über die Autobahn auszuweichen. Nach derzeitiger Planung sollten die Sperrungen bis gg. 11:00 Uhr bestehen. Derzeit besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Hilfsbedürfte Personen, die den gesperrten Bereich nicht selbstständig verlassen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Günzburg unter der Rufnummer 08221/9190 zu melden.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Meiden Sie das betroffene Gebiet.
Meiden Sie den Gefährdungsbereich.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
22.07.2022
2 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
2 Meldungen
Allgemein
2 Meldungen
Entwarnung: Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden
17:21
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden" vom 12.07.2022 15:51:41 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried)
die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
Informationen im Internet unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried)
die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
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Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Entwarnung: Abkochgebot aufgehoben! Trinkwasser im Verbandsgebiet der Rauher-Berg-Gruppe verunreinigt
17:19
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot! Trinkwasser im Verbandsgebiet der Rauher-Berg-Gruppe verunreinigt" vom 13.07.2022 14:08:43 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried) die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
Informationen im Internet unter:
www.markt-pfaffenhofen.de
Die Gesundheitsämter haben das zum 11. Juli erlassene Abkochgebot aufgehoben. In den vergangenen Tagen und Wochen wurden bei mehreren Beprobungen im gesamten Verbandsnetz keine weiteren Belastungen durch bakterielle Verunreinigungen festgestellt, so dass das Wasser mit sofortiger Wirkung regulär genutzt werden kann.
Die Aufhebung betrifft das gesamte Verbandsnetz:
Landkreis Neu-Ulm: Pfaffenhofen mit allen zugehörigen Ortsteilen
Landkreis Günzburg: Rieden an der Kötz, Waldstetten, Kleinkötz, Großkötz, Ebersbach, Ortschaften der Wiesenbachgruppe (Unter-/Oberwiesenbach, Stoffenried, Höselhurst, Sausenthal, Wattenweiler, Unterbleichen/Oberbleichen, Oberegg, Hausen bei Stoffenried) die Ortsteile Oberhausen und Wallenhausen der Stadt Weißenhorn.
Bitte geben Sie die Information in Ihrem persönlichen Umfeld und in der Nachbarschaft weiter. Danke für Ihre Mitwirkung!
Informationen im Internet unter:
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Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken oder in der Küche verwenden.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
Wir informieren Sie, wenn die Gefahr vorüber ist.
18.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Erhöhte Waldbrandgefahr im Landkreis Günzburg
12:48
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Im Landkreis Günzburg besteht weiterhin auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Es wurde für Dienstag, den 19.07.2022 die höchste Warnstufe 5, sowie für den Rest der Woche die Warnstufe 3 bzw. 4 festgestellt.
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen
eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Es wurde für Dienstag, den 19.07.2022 die höchste Warnstufe 5, sowie für den Rest der Woche die Warnstufe 3 bzw. 4 festgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
15.07.2022
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg
08:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg" vom 13.07.2022 09:38:47 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Günzburg befindet sich aktuell nicht mehr in Warnstufe 5. Erhöhte Vorsicht weiterhin geboten. Aufgrund der fortdauernden Trockenheit bestehen weiterhin erhöhte Risiken.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Der Landkreis Günzburg befindet sich aktuell nicht mehr in Warnstufe 5. Erhöhte Vorsicht weiterhin geboten. Aufgrund der fortdauernden Trockenheit bestehen weiterhin erhöhte Risiken.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
13.07.2022
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DE-BY-KRU-W174
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Allgemein
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Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg
09:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
12.07.2022
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DE-BY-KRU-W174
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Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden
15:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Hinweis: Diese Meldung betrifft nur Teile der betroffenenen Gemeindegebiete. Bitte entnehmen Sie nachfolgendem Text die Information, ob Ihr Ortsteil von der Warnmeldung betroffen ist.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
12.05.2022
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Allgemein
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Entwarnung: Bayernweiter Sirenenprobealarm und Test der Warn-App „NINA“
11:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bayernweiter Sirenenprobealarm und Test der Warn-App „NINA“ " vom 12.05.2022 10:11:12 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet heute um 11:00 Uhr auch im Landkreis Neu-Ulm ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Sirenensignal wird auch die Warn-App „NINA“ getestet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet heute um 11:00 Uhr auch im Landkreis Neu-Ulm ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Sirenensignal wird auch die Warn-App „NINA“ getestet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm
11:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm" vom 12.05.2022 11:00:16 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm -keine Gefahr
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm -keine Gefahr
Es besteht keine Gefahr.
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