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Baum-Ansicht - Warnmeldungen strukturiert
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15.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Entwarnung: Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg
08:22
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg" vom 13.07.2022 09:38:47 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Günzburg befindet sich aktuell nicht mehr in Warnstufe 5. Erhöhte Vorsicht weiterhin geboten. Aufgrund der fortdauernden Trockenheit bestehen weiterhin erhöhte Risiken.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Der Landkreis Günzburg befindet sich aktuell nicht mehr in Warnstufe 5. Erhöhte Vorsicht weiterhin geboten. Aufgrund der fortdauernden Trockenheit bestehen weiterhin erhöhte Risiken.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
13.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Erhöhte Waldbrandgefahr am 13.+14.07.22 im Landkreis Günzburg
09:38
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen a. d. Ilm hat am 12.07.2022 gegenüber der Regierung von Schwaben festgestellt, dass auf Grund
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
- der trockenen Witterung
- der aktuellen Waldbrandindices
- der geringen Durchfeuchtung des Bodens
- der Trockenheit der Bodenvegetation und
- dem Fehlen von Niederschlägen erhöhte Waldbrandgefahr besteht.
Die Aussage des AELF bezieht sich auf Waldgebiete im nördlichen Regierungsbezirk Schwaben.
Im Landkreis Günzburg wurde für den 13.07. die Warnstufe 4 und für den 14.07 die höchste Warnstufe 5 festgestellt.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Aufgrund der erhöhten Waldbrangefahrr beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
- Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
- Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
- Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
- Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
12.07.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
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Trinkwasser in Teilen des Landkreises Günzburg mit coliformen Keimen verunreinigt - Wasser muss abgekocht werden
15:51
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Hinweis: Diese Meldung betrifft nur Teile der betroffenenen Gemeindegebiete. Bitte entnehmen Sie nachfolgendem Text die Information, ob Ihr Ortsteil von der Warnmeldung betroffen ist.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Bei einer Routinebeprobung in Pfaffenhofen (Landkreis Neu-Ulm) wurden in mehreren Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Entsprechend wurde ein Abkochgebot erlassen. Dies gilt auch für Teile des Landkreises Günzburg.
Der Grund: Der Zweckverband Rauher-Berg-Gruppe ist auch für die Wasserversorgung in Teilen des Landkreises Günzburg zuständig. Da auch hier eine Verunreinigung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Öffentliche Gesundheitsdienst am Landratsamt Günzburg das Abkochgebot bestätigt.
Dies gilt für folgende Bereiche:
• Kleinkötz
• Großkötz
• Ebersbach
• Rieden an der Kötz (Ortsteil von Ichenhausen)
• Waldstetten
• Heubelsburg
• Brandfeld (Ortsteil von Ichenhausen)
• Wiesenbach mit:
Hausen, Stoffenried, Unterwiesenbach, Oberwiesenbach, Oberegg, Unterbleichen, Oberbleichen, Höselhurst, Wattenweiler, Hilbertshofen, Sausenthal
Für Bibertal besteht aufgrund der aktuellen Chlorung derzeit, nach Rücksprache mit dem LGL, kein Abkochgebot.
Die Proben waren am 08.07.2022 genommen worden. Das Untersuchungsergebnis wurde gestern, am 11.07.2022 mitgeteilt und zeigte > 80 KBE/100ml coliforme Keime (Grenzwert 0 Keime pro 100 mL).
Die Ursache für die Verunreinigung ist bisher unklar. Es wird eine weitergehende Ursachenforschung durchgeführt. Weitere Proben sind geplant. Die Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet.
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
Was ist zu tun?
Für das betroffene Leitungsnetz gilt ein Abkochgebot, um eventuelle Krankheitserreger abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Abkochen ist notwendig für:
Trinken, Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-Kochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Geschirrspülen von Hand, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen, Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie abgepacktes Wasser.
Offene Wunden sind ggf. mit sterilen Wundspüllösungen zu behandeln.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Das Wasserwerk der Rauher-Berg-Gruppe informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen zu coliformen Keimen:
• Der Nachweis von coliformen Bakterien ist ein Hinweis auf fäkale (durch Stuhlgang) und/oder nicht-fäkale Verunreinigungen. Er stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem.
• Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei alleinigem Nachweis von coliformen Bakterien für die Normalbevölkerung in der Regel nicht zu besorgen. Dies gilt jedoch nicht für spezielle Unterspezies wie Klebsiella pneumoniae und Enterobacter cloacae, die z. B. Wundinfektionen und Blutvergiftungen auslösen können. Bei abwehrgeschwächten Personen ist beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht auszuschließen.
12.05.2022
4 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
4 Meldungen
Allgemein
4 Meldungen
Entwarnung: Bayernweiter Sirenenprobealarm und Test der Warn-App „NINA“
11:54
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bayernweiter Sirenenprobealarm und Test der Warn-App „NINA“ " vom 12.05.2022 10:11:12 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet heute um 11:00 Uhr auch im Landkreis Neu-Ulm ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Sirenensignal wird auch die Warn-App „NINA“ getestet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet heute um 11:00 Uhr auch im Landkreis Neu-Ulm ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Sirenensignal wird auch die Warn-App „NINA“ getestet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Es besteht keine Gefahr.
Entwarnung: Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm
11:05
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm" vom 12.05.2022 11:00:16 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm -keine Gefahr
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm -keine Gefahr
Es besteht keine Gefahr.
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm
11:00
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Sirenenprobealarm Im Landkreis Neu-Ulm -keine Gefahr
Es besteht keine Gefahr.
Bayernweiter Sirenenprobealarm und Test der Warn-App „NINA“
10:11
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet heute um 11:00 Uhr auch im Landkreis Neu-Ulm ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet und ein Heulton von einer Minute Dauer ausgelöst. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Neben dem Sirenensignal wird auch die Warn-App „NINA“ getestet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
und
https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
Es besteht keine Gefahr.
17.01.2022
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
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Entwarnung: Abkochgebot in Altenstadt
09:41
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Abkochgebot in Altenstadt" vom 07.10.2021 09:27:10 gesendet durch LS Krumbach vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Anweisung des Gesundheitsamtes Neu-Ulm ist in Altenstadt für die Verwendung von Trinkwasser folgendes zu beachten:
Handlungsempfehlung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Abkochen ist ebenso notwendig für: Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Wir Informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Nähere Informationen zum Abkochgebot finden sie auf www.altenstadt-iller.de
Auf Anweisung des Gesundheitsamtes Neu-Ulm ist in Altenstadt für die Verwendung von Trinkwasser folgendes zu beachten:
Handlungsempfehlung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Abkochen ist ebenso notwendig für: Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Wir Informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Nähere Informationen zum Abkochgebot finden sie auf www.altenstadt-iller.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
07.10.2021
1 Meldungen
DE-BY-KRU-W174
1 Meldungen
Allgemein
1 Meldungen
Abkochgebot in Altenstadt
09:27
Schweregrad:
Minor
Dringlichkeit:
Immediate
Auf Anweisung des Gesundheitsamtes Neu-Ulm ist in Altenstadt für die Verwendung von Trinkwasser folgendes zu beachten:
Handlungsempfehlung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Abkochen ist ebenso notwendig für: Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Wir Informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Nähere Informationen zum Abkochgebot finden sie auf www.altenstadt-iller.de
Handlungsempfehlung:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Abkochen ist ebenso notwendig für: Zubereitung von Nahrung, Kaffee-/Tee-, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung, Lösen von Medikamenten, Zähneputzen, Mundduschen.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit Spülmaschine
Wir Informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Nähere Informationen zum Abkochgebot finden sie auf www.altenstadt-iller.de
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
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